Du solltest dir mal angewöhnen, zwischen "Gutachter" und "Sachverständigen" sauber zu trennen. Das Sachverständigenwesen ist in D gesetzlich geregelt, ob nun in Form ö.b.u.v oder PrüfVO...
Gutachten kann und darf jeder, der Lust hat, erstellen. Nein, besondere Ahnung von der Materie ist keine notwendige Vorraussetzung. Sieht man immer sehr schön, bei dem was den ahnungslosen Bauherr als "baubegleitende Qualitaetskontrolle" untergejubelt wird. Das hat mit der Bauüberwachung (LP8) eines Architekten oder Planers nichts zu tun. Und vorallem, haftet dafuer niemand mit nichts, stimmts?
Du gefällst mir immer mehr. Was du hier so pseudowissenschaftlich raushaust ist einfach unglaublich. Ich hätte jetzt bei dir nachgefragt, was denn nun in der "ö.b.u.v oder PrüfVO" darüber so steht, aber
@ttwonder hat es schon dagelegt, dass da nichts steht.
Gutachter, Sachverständiger ist quasi ein Synonym, kann man also gar nicht sauber trennen.
Laut Definition ist ein Sachverständiger für xxx eine Person die über eine besonders hohen Sachverstand in einem Fachgebiet verfügt. Also ist zunächst mal jeder, der sich in eine Sache außenordentlich vertieft und über praktische Erfahrung verfügt ein Sachverständiger auf diesen Gebiet. Er kann sich auch so nennen.
Beim Titel geprüfter Sachverständiger sollte man schon vorsichtiger sein. Ist zwar auch nicht gesetzlich geschützt, aber wenn man jetzt damit ohne weitere Zertiferzierung losläuft, kann man böse auf die Nase fallen, dazu hat es auch schon mehrere Urteile gegeben. Die ganzen Zertifizierungsstellen (z.B. Dekra, TÜV oder andere) schulen dich jetzt nicht in deinem Sachverstand, sondern, wie du dich zu verhalten hast, was deine Aufgabe ist, wo du Grenzen ziehen muss, wie man Gutachten erstellt u.v.m. Dann bekommst du ein Zertiferkat und kannst damit loslaufen. Deinen besonderen Sachverstand muss du dir vorher angeeignet, bzw. erarbeitet haben und bist verpflichtet diesen auf den aktuellen Stand zu halten. Daneben gibt es einige Berufsgruppen, die dürfen sich per se geprüfte Sachverständige nennen, auch wenn diese wie Z.B. Architekten noch keinen einzigen Stein vermauert, bzw. keine einzige Gerätedose gesetzt haben.
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger wird man auf Antrag bei der zuständigen Kammer (Stattlich geprüfter - ist eine Art Behördengutachter) oder man wird von dieser berufen. Um das zu werden, muss man zur Zulassung bei den meisten Kammern eine mehrjährige einschlägige Sachverständigentätigkeit ausgeführt haben und über ein fundiertes Fachwissen verfügen. Dann darf man nicht nur für Gerichtsverfahren tätig werden, sondern man muss sogar, wenn keine wichtigen Gründe dagegenstehen.
Gerichte können sogar nicht bestellte und vereidigte Sachverständige mit einem Gutachten beauftragen, wenn es für einen Fachbereich keinen geeigneten b&v Sachverständigen gibt. Muss aber damit rechnen, wenn das häufiger vorkommt, dass du denn einfach berufen wirst.
Wir erstellen hauptsächlich baubegleitende Gutachten und Immobilienbewertung / -gutachten. Dafür muss du einfach viel breiter aufgestellt sein, als nur mit Spezialwissen in einem Fachbereich. Mir ist auch kein Fall bekannt, wo mal ein Gericht eine sachverständige Baubegleitung angeordnet haben.
Man kann jetzt auch jede Menge Fachsachverständige ständig über den Bau jagen - wurde dann aber ein wenig zu teuer
werden!