Kabel evtl. angebohrt

Diskutiere Kabel evtl. angebohrt im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen, wir bauen neu. Folgendes ist bereits durchgeführt: - Leerrohre in Betondecke - Kabel eingezogen in Lerrohre - Dosen gesetzt und...


@Www

Ja glaubst du etwa allen ernstes, dass ein Unternehmer die Leute dafür in der Schublade sitzen hat?
Die sind doch alle verplant bei der allgemeinen Auftragslage.
Und auf dem Bau wartet kein Flechter auf dem Elektriker weil die Akkord haben und nach Tonnage bezahlt werden.
Bei einen kleinen Einzelhaus kann man das mit den Obermatten ja noch verschmerzen aber nicht wenn man im MFH. eine gesamte Etage davon hat wo man von einer Grundfläche ab 200m² oder mehr sprechen muss.
Habe ich auch nicht behauptet?
 
Zuletzt bearbeitet:
Allerdings gibt es da baubegleitende Bauaufsicht. Die versuchen im Vorfeld Mängel und Terminverzüge zu verhindern und machen auch keinen Druck sondern suchen Lösungen. Dann gibt es noch Projektsteuerer die auch die Kaufmännischen Probleme im Griff behalten.

Das sind Baustellen auf dem wir den "Gutachter" nicht sehen werden. Dahin kann man flüchten.
Auch da gibt es P&M. Entweder hat es denn die "baubegleitende Bauaufsicht" die Handwerker in Griff und haut die bei Pfusch auf die Finger oder der BH sucht sich einen unabhängigen baubegleitenden Sachverständigen.
Und ihr könnt euch einfach nicht vorstellen, wie viele Kleinbaustellen (EFH-MFH) es gibt, wo ich den Eindruck habe, der zuständige Bauleiter kennt seine Baustelle nur von Bildern.
 
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Und ihr könnt euch einfach nicht vorstellen, wie viele Kleinbaustellen (EFH-MFH) es gibt, wo ich den Eindruck habe, der zuständige Bauleiter kennt seine Baustelle nur von Bildern.
... und so wie ich dich bisher einschätze "schlägst" du dann wieder auf "die kleinen ausführenden" und nicht die letztendlich durch ihr NICHTSTUN (auch unterlassen kommt dem gleich) eigentlichen Schuldigen.

Diese haben zumindest auch für eine Leistung kassiert die letztlich nicht abgeliefert wurde.
Na gut, möglicherweise sind sie dann im Nachgang als "Sachverständige" oder "Gutachter" einen Teil ihrer doppelten Honorierung (pekuniär) wert.
 
Keine Angst. Ich lehne mich jetzt mal ganz stark aus dem Fenster und behaupte, die werden vor 2030 fertig
Klar, und 2031wird dann die Fliegerei verboten, wegen der Klimaziele oder es gibt eine CO2 Steuer und das fliegen wird so teuer, das nur noch wenige sich das leisten können.:D
 
@Www
So werden von Profis Decken eingelegt und da stimmt auch alles:
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@Www
So werden von Profis Decken eingelegt und da stimmt auch alles:
Bei kleineren Baustellen legen und schütten Sie dir die Decke in einem Tag. Die Leitungen dabei in die Decke einlegen geht nur mit genauer Koordination und hohem Personaleinsatz.

Anm.: Thema BER
Klar, und 2031wird dann die Fliegerei verboten, wegen der Klimaziele oder es gibt eine CO2 Steuer und das fliegen wird so teuer, das nur noch wenige sich das leisten können.:D
Immerhin wäre er in Betrieb gewesen und sein Bau nicht ganz umsonst. Und die ganzen Handwerker wären noch vor Ort und könnten den Rückbau vornehmen.
... und so wie ich dich bisher einschätze "schlägst" du dann wieder auf "die kleinen ausführenden" und nicht die letztendlich durch ihr NICHTSTUN (auch unterlassen kommt dem gleich) eigentlichen Schuldigen.

Diese haben zumindest auch für eine Leistung kassiert die letztlich nicht abgeliefert wurde.
Na gut, möglicherweise sind sie dann im Nachgang als "Sachverständige" oder "Gutachter" einen Teil ihrer doppelten Honorierung (pekuniär) wert.
Nein völlig falsch! Wie wo wer "Schläge" bekommt ist nicht unsere Aufgabe, wir prüfen nur gem. unseren Prüfungsauftrag!
Unser Vertragspartner ist der Bauherren oder in häufigeren Fällen direkt der BT/GU/GÜ und dieser bekommt den Prüfbericht. Was er damit macht oder die damit machen, ist seinen/deren Sache. Beim BH-Autrag bekommt das Prüfprotokol parallel der BT/GU/GÜ und wir unterstützen den BH dabei, dass die Mängel abgestellt werden. Das ist Aufgabe des Bauleiters sich darum zu kümmern.
Beim BH-Auftrag haben weder wir, noch der BH hat gegenüber den Handwerkern eine direkte Handhabe, da nicht seine Vertragspartner.
Wir weisen dem Gewerk natürlich auf den Mangel hin, wenn wir das zufällig auf der Baustelle antreffen sollten oder gehen sogar mit den anwesenden Handwerkern über die Baustelle und sagen denen, worauf wir achten werden. Wir kennen schließlich unsere Pappenheimer und wissen wo am häufigsten geschlumpt wird.

Die Mängel beinhalt ja nicht nur P&M, sondern
nicht vollständig abgeschlossene Arbeiten, bzw. Koordinationsprobleme zwischen den Gewerken (es verbleibt z.B. eine Lücke, die ein Gewerk hätte erledigen müssen),
falsche Lagerung von Material auf der Baustelle (Zu früh geliefert, nicht abgedeckt etc.)
falsche Materialauswahl, -mengen oder einfacheres, billigeres Material, als vertraglich vereinbart
oder reine Planungs- und Architektenfehler (kommen häufiger vor als man denkt.)

Der ganze Job als baubegleitender Sachverständiger hat viel mehr mit aufmerksamen Beobachten zu tun, als viele denken.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Www
Ich hatte ja nun viel auf Neubauten gearbeitet und die Palette ging vom Einzelhaus bis zu Großwohnungsbau.
Da erlebte ich so mache "Gutachter" oder "Sachverständige" wie aus deinem Schlag.
Aber bei den einen Bau wo einer war, der sagte das ist richtig und bei dem nächsten der sagte wieder das ist nicht richtig.
Der eine wollte so der andere so, da hatte also jeder so sein Steckenpferd gehabt.
Und alles studierte Diplom Ingenieure die ja wissen müssen was sie tun.
Aber manche entscheiden nach Ansicht und nach Wunschdenken und da muss man auch als Elektriker mal gegensteuern und sagen das ist aber nach VDE soundso oder nach DIN. soundso.
Am besten zieht es immer auf der Baubesprechung, wo der Herr Gutachter mit am Tisch sitzt.
 
@Www
Bei Dir hat der Bauherrn sein Nachsehen, wenn der Handwerker klagt.
Es gibt Personen im Team die niemand braucht und die die Harmonie stören.
 
Der eine wollte so der andere so, da hatte also jeder so sein Steckenpferd gehabt.
Und alles studierte Diplom Ingenieure die ja wissen müssen was sie tun.
Klar hat da jeder sein Steckenpferd, denn schliesslich muss er vorher ja auch irgendein Beruf gelernt und möglichst drin gearbeitet haben. Leider ist das keine Vorschrift, dass Statiker, Architekten, Planer oder eben Bausachverständige vorher 5 Jahre Erfahrungsjahre auf dem Bau nachweisen müssen.
Aber so wie ich dich einschätze, dürftest du wenig Probleme mit Sachverständigen gehabt haben.
@Www
Bei Dir hat der Bauherrn sein Nachsehen, wenn der Handwerker klagt.
Es gibt Personen im Team die niemand braucht und die die Harmonie stören.
Warum? Du hast von der Materie echt 0-Ahnung! Warum sollten wir ein mängelfreies Gewerk bemängeln. Das macht kein Sinn, sondern nur Arbeit.
Und wenn kann sich der Handwerker an seinem Auftraggeber wenden, bzw diesen verklagen, wenn er für seine P&M oder Minderleistung kein Geld sieht oder die Schuld unberechtig auf ihn geschoben wird. Das gibt es natürlich auch. Es ist aber primär nicht unsere Sache festzustellen, wer ursächlich für den Mangel ist, sondern unser Prüfungsauftrag lautet vereinfacht: Wurde das richtige Material fachgerecht verbaut.
Und bevor dies vor Gericht gehen würde, kommt denn zwecks Gütevereinbarung ein Sachverständiger von der zuständigen Handwerksinnung und ich kann mich an keinem einzigen Fall erinnern, wo wir mit unserem Sachverstand daneben lagen, eher umgekehrt.
Dich schätze ich mal so ein, dass du schon häufiger unangenehmen Kontakt mit einem Sachverständigen hattest, sonst würdest du hier nicht so reagieren. Mache es einfach ordentlich und der Sachverständige wird dir nichts tun.
 
Leider ist das keine Vorschrift, dass Statiker, Architekten, Planer oder eben Bausachverständige vorher 5 Jahre Erfahrungsjahre auf dem Bau nachweisen müssen.

Das ist halt der Unterschied zwischen dem selbsternannten Sachverständigen und dem "richtigen" öffentlich bestellten und vereidigtem Sachverständigen. Letzterer muss für sein Sachgebiet sehr aufwändig nachweisen, dass er über eine "besondere Sachkunde" verfügt. Ich kann Dir aus Erfahrung sagen, dass ein solches Bewerbungsverfahren z.B. bei der IHK nicht ohne ist.

Ein selbsternannter Gutachter oder Sachverständiger hingegen kann großspurig alles behaupten, ohne eine Qualifikation nachweisen zu müssen. Leider sagt das dem Auftraggeber niemand im Vorfeld.
 
Und bevor dies vor Gericht gehen würde, kommt denn zwecks Gütevereinbarung ein Sachverständiger von der zuständigen Handwerksinnung und ich kann mich an keinem einzigen Fall erinnern, wo wir mit unserem Sachverstand daneben lagen, eher umgekehrt.
Dich schätze ich mal so ein, dass du schon häufiger unangenehmen Kontakt mit einem Sachverständigen hattest, sonst würdest du hier nicht so reagieren. Mache es einfach ordentlich und der Sachverständige wird dir nichts tun.

Du solltest dir mal angewöhnen, zwischen "Gutachter" und "Sachverständigen" sauber zu trennen. Das Sachverständigenwesen ist in D gesetzlich geregelt, ob nun in Form ö.b.u.v oder PrüfVO...
Gutachten kann und darf jeder, der Lust hat, erstellen. Nein, besondere Ahnung von der Materie ist keine notwendige Vorraussetzung. Sieht man immer sehr schön, bei dem was den ahnungslosen Bauherr als "baubegleitende Qualitaetskontrolle" untergejubelt wird. Das hat mit der Bauüberwachung (LP8) eines Architekten oder Planers nichts zu tun. Und vorallem, haftet dafuer niemand mit nichts, stimmts?
 
Das Sachverständigenwesen ist in D gesetzlich geregelt, ob nun in Form ö.b.u.v oder PrüfVO...

Ich wollte das auch nicht glauben, aber es ist tatsächlich nicht geregelt, bzw. ist der Begriff nicht geschützt.

So gibt es z.B.:
- ö.b.u.v.-SVs,
- staatlich anerkannte SVs,
- VdS-SVs,
- TÜV-SVs
-...

und selbsternannte SVs, die sich gern zu irgendwelchen Verbänden zusammenrotten.
 
Wenn wir nun also Lust dazu haben, gründen wir einfach den Titel "EF-geprüfter Sachverständiger": EF steht für Elektrikforum. Kandidaten haben wir ja reichlich...
 
Du solltest dir mal angewöhnen, zwischen "Gutachter" und "Sachverständigen" sauber zu trennen. Das Sachverständigenwesen ist in D gesetzlich geregelt, ob nun in Form ö.b.u.v oder PrüfVO...
Gutachten kann und darf jeder, der Lust hat, erstellen. Nein, besondere Ahnung von der Materie ist keine notwendige Vorraussetzung. Sieht man immer sehr schön, bei dem was den ahnungslosen Bauherr als "baubegleitende Qualitaetskontrolle" untergejubelt wird. Das hat mit der Bauüberwachung (LP8) eines Architekten oder Planers nichts zu tun. Und vorallem, haftet dafuer niemand mit nichts, stimmts?
Du gefällst mir immer mehr. Was du hier so pseudowissenschaftlich raushaust ist einfach unglaublich. Ich hätte jetzt bei dir nachgefragt, was denn nun in der "ö.b.u.v oder PrüfVO" darüber so steht, aber @ttwonder hat es schon dagelegt, dass da nichts steht.

Gutachter, Sachverständiger ist quasi ein Synonym, kann man also gar nicht sauber trennen.
Laut Definition ist ein Sachverständiger für xxx eine Person die über eine besonders hohen Sachverstand in einem Fachgebiet verfügt. Also ist zunächst mal jeder, der sich in eine Sache außenordentlich vertieft und über praktische Erfahrung verfügt ein Sachverständiger auf diesen Gebiet. Er kann sich auch so nennen.

Beim Titel geprüfter Sachverständiger sollte man schon vorsichtiger sein. Ist zwar auch nicht gesetzlich geschützt, aber wenn man jetzt damit ohne weitere Zertiferzierung losläuft, kann man böse auf die Nase fallen, dazu hat es auch schon mehrere Urteile gegeben. Die ganzen Zertifizierungsstellen (z.B. Dekra, TÜV oder andere) schulen dich jetzt nicht in deinem Sachverstand, sondern, wie du dich zu verhalten hast, was deine Aufgabe ist, wo du Grenzen ziehen muss, wie man Gutachten erstellt u.v.m. Dann bekommst du ein Zertiferkat und kannst damit loslaufen. Deinen besonderen Sachverstand muss du dir vorher angeeignet, bzw. erarbeitet haben und bist verpflichtet diesen auf den aktuellen Stand zu halten. Daneben gibt es einige Berufsgruppen, die dürfen sich per se geprüfte Sachverständige nennen, auch wenn diese wie Z.B. Architekten noch keinen einzigen Stein vermauert, bzw. keine einzige Gerätedose gesetzt haben.

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger wird man auf Antrag bei der zuständigen Kammer (Stattlich geprüfter - ist eine Art Behördengutachter) oder man wird von dieser berufen. Um das zu werden, muss man zur Zulassung bei den meisten Kammern eine mehrjährige einschlägige Sachverständigentätigkeit ausgeführt haben und über ein fundiertes Fachwissen verfügen. Dann darf man nicht nur für Gerichtsverfahren tätig werden, sondern man muss sogar, wenn keine wichtigen Gründe dagegenstehen.
Gerichte können sogar nicht bestellte und vereidigte Sachverständige mit einem Gutachten beauftragen, wenn es für einen Fachbereich keinen geeigneten b&v Sachverständigen gibt. Muss aber damit rechnen, wenn das häufiger vorkommt, dass du denn einfach berufen wirst.

Wir erstellen hauptsächlich baubegleitende Gutachten und Immobilienbewertung / -gutachten. Dafür muss du einfach viel breiter aufgestellt sein, als nur mit Spezialwissen in einem Fachbereich. Mir ist auch kein Fall bekannt, wo mal ein Gericht eine sachverständige Baubegleitung angeordnet haben.
Man kann jetzt auch jede Menge Fachsachverständige ständig über den Bau jagen - wurde dann aber ein wenig zu teuer
werden!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hätte jetzt bei dir nachgefragt, was denn nun in der "ö.b.u.v oder PrüfVO" darüber so steht, aber @ttwonder hat es schon dagelegt, dass da nichts steht.

Die Bestellung zum ö.b.u.v SV ist in der Gewerbeordnung §36 geregelt. Und das ist ein Gesetz, frei nachlesbar im Internet.
Die Vorgaben für PrüfSV finden sich in der jeweiligen (bundeslandtypischen) Prüfsachverständigenverordnung – PrüfVBau, ebenfalls frei einsehbar.

Daneben gibt es einige Berufsgruppen, die dürfen sich per se geprüfte Sachverständige nennen, auch wenn diese wie Z.B. Architekten noch keinen einzigen Stein vermauert, bzw. keine einzige Gerätedose gesetzt haben.

Den Schwachsinn moechtest du wirklich nicht kommentiert haben, oder?
 
Thema: Kabel evtl. angebohrt
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