Klassische Nullung - 60er Jahre Haus Bestandsschutz?

Diskutiere Klassische Nullung - 60er Jahre Haus Bestandsschutz? im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, ich hoffe meine offene Fragen mit euch klären zu können. Ich bin absoluter Laie und habe mir nur die letzten Tage etwas zur klassischen...
Wenn der Elektriker die Anlage auf den damaligen Stand sicher bringen kann, dann ist das zumindest schon mal ein erheblicher Fortschritt. Zumindest geht dann davon keine unmittelbare Personengefahr mehr aus, im Gegensatz zu dem halb gesteckten PEN.

Möglicherweise ist das Fazit des Elektrikers aber sowieso, dass nur noch eine komplette Erneuerung in Frage kommt bzw. viele Teile der Anlage kann man ja bestimmt dreiadrig mit RCD installieren da dreiadrige Kabel vorhanden sind.
 
Das gilt nur wenn die Anlage jemals auch auf einem aktuell gültigen Normstand war.
Ist dies nicht der Fall da dort entweder von vorne herein gepfuscht wurde oder Erweiterungen nicht Normkonform erledigt wurden, ist alles nach aktuellem Stand zu ertüchtigen.
 
Der Elektriker und Vermieter waren nun heute im Haus. Gemessen etc. wurde nichts sondern nur erstmal die Anlage augenscheinlich inspiziert. Ergebnis:
Die Automaten werden komplett ausgetauscht und eine Steckdose im Bad erhält einen FI. Zudem werden alle Steckdosen dann auch nochmal überprüft, ob die klassische Nullung soweit passt.
Das Steckdosen bereits schonmal verlegt wurden z.B. vom Wohnzimmer weitergelegt in die Küche und auch im Keller neue Leitungen vorhanden sind war dem Elektriker erstmal egal bzw. wurde darauf nicht weiter eingegangen.

Wenn wir somit nun Mitte Oktober endlich von einem Fachmann das OK bekommen, dass die Anlage auch sicher ist sind wir erstmal beruhigt.

Auf eine Komplettsanierung oder auch das öffnen der Verteilerdosen sowie eventuellen Nachrüsten von einem FI würde sich unser Vermieter nicht einlassen. Schade eigentlich, da überall Drei Adern liegen und laut Elektriker eine FI Nachrüstung hier eventuell möglich wäre. Die roten Adern kommen alle im Verteilerkasten an und sind dort eben nur nicht angeschlossen.
 
Ohjee.. aber gut, warum richtig machen, wenn man es auch billiger haben kann?

Heutzutage noch irgendwelche Steckdosen ohne FI und mit klassischer Nullung zu betreiben, zeigt m.M.n. völlige Ignoranz gegenüber den Gefahren, die eine veraltete elektrische Anlage bei zeitgemäßer Nutzung mit sich bringt.

Der Vermieter ist in meinen Augen ein Geizkragen, dem die Gesundheit seiner Mieter scheißegal ist.
 
Das ist wirklich sehr schade.

Die Steckdose, wo der PEN nur unzureichend eingesteckt ist, sollte unbedingt auch noch kontrolliert werden. Sie sollte aber normalerweise bei einer Prüfung sowieso auffallen, da der rote Leiter ja anscheinend nirgendwo angeschlossen ist und sie daher keine PE-Funktion hat.
 
Schade eigentlich, da überall Drei Adern liegen und laut Elektriker eine FI Nachrüstung hier eventuell möglich wäre. Die roten Adern kommen alle im Verteilerkasten an und sind dort eben nur nicht angeschlossen.
Na das wäre doch eine wunderbare Sache wenn die Roten Adern alle durchgängig sind. Und geöffnete Abzweigdosen kann man wieder überstreichen
 
Nur mal auch im Zuge von "Sparsamkeit" nachgedacht:
Der eine FI für's Bad kostet ca das gleiche wie ein Gruppen FI den man einfach vor alles setzt.
Und die ohnehin vorhandenen roten derzeit nicht genutzten Adern als PE zu klemmen ist eine Kleinigkeit.

Man könnte also hier für das gleiche Geld eine erhebliche Steigerung der realen Sicherheit erzeugen und nicht nur eine Wiederherstellung der Sicherheit die nur Gerichte und VDE Norm als solche bezeichnen.
 
Die Arbeitszeit, welche für das komplette Durchschalten der roten Ader als PE anfallen würde, will der Vermieter wohl nicht bezahlen. Vieleicht ist da auch noch irgendwo eine Schalterleitung, wo die rote Ader genutzt wurde. Hängt da noch eine Steckdose mit an der Leitung, fehlt eine Ader.
 
Das kann man ja vorher abchecken und diese Steckdosen ggf. stillegen. Mit viel Glück ist ein Leerrohr vorhanden, aber wahrscheinlich eher nicht.
 
jegliche Urteile die zu dem Thema Elektrik in Wohnungen gefallen sind, ergaben bisher immer nur, daß es möglich sein muß "heute übliche Geräte" ohne Einschränkung daran betreiben zu können und daß die Anlage "sicher" sein muß.
Wobei leider die Gerichte das Erfüllen des zum Errichtungszeitpunkt gültigen Standards als "sicher" betrachten.

Irgendwas nach zu rüsten oder auf aktuellen Stand zu bringen ist neben öffentlich zugänglichen Anlagen immer nur im Zuge des Arbeitsschutzes zwingend.
Und auch da ist es immer nur der Arbeitgeber der dies gegenüber dem Arbeitnehmer schuldet, den Vermieter/Eigentümer kann man da auch nicht zum Handeln zwingen.
Nochmals danke für eure Antworten. Heute kommt nochmal ein weiterer Elektriker ins Haus. Überall lese ich unterschiedliche Aussagen zum Thema Bestandschutz. Allerdings habe ich von mehreren Fachzeitschriften, Stadtwerken, den Webseiten von Elektrobetrieben nun gelesen, dass der Bestandschutz nach 40 Jahren sowieso nicht mehr gilt. Was bei unserer Anlage ja zutreffend wäre.
Gibt es für diese Aussage auch irgendeinen Gesetzestext damit ich etwas handfestens vorweisen kann?

Leider finde ich nichts direkt in Gesetzen
Hier noch mal der Zustandsbericht.
https://www.markt-intern.de/index.p...oken=6afacfc2886401be01125342785d79e26ee7e994
Da wird ganz klar in der VDE Überalterung als Grund für eine Erneuerung angesehen.
Wann das der Fall ist, liegt im Ermessen der Fachkraft nach Prüfung der Anlage ...
Auch der Richter kann im Schadensfall Gutachter einschalten.
Ich sage mal, bei 60 Jahren kann man sich die Kosten für die Überprüfung sparen
und gleich alles anpassen.
Ich fasse solche Anlagen nicht mehr an.
Ein Richter kann sich der Meinung weiter Fachkreise ,Fachautoren und Gutachtern anschließen oder auch nicht.

Beispiel Seite 7
https://www.elektro-plus.com/download-item.php?did=132
Mal abgesehen von Normen Meinung aus Fachkreisen....

Für eine elektrische Anlage, die am Ende ihrer Lebensdauer
angekommen ist (Betriebszeit üblicherweise 40 Jahre), kann der Bestandsschutz grundsätzlich nicht mehr geltend gemacht werden

Das ist dann kein Gesetz, sondern die Meinung von befähigten Elektrofachkräften
 
Zuletzt bearbeitet:
Drehe den Spieß einfach mal um und eine Behörde soll dir ein Schreiben geben, dass die Elektroanlage "Bestandsschutz" hat.
Dafür ist niemand zuständig.
Das bleibt dann an einer befähigten Elektrofachkraft hängen.


Frage den Hersteller der Sicherungen oder Leitungsschutzschalter an, ob diese Geräte noch in ihrer vorgesehenen Lebensdauer sind.
Wenn, es den Hersteller noch gibt.
 
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Wer viel Zeit hat, mal das Video ansehen

 
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