AgentBRD
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Meine EVU macht mir erneut Kummer. Heute nachmittag rief mich der Leiter Technik, Abteilung Grabumsgeblubberirgendwas an: Bei der Zählermontage vor einer Woche hat der Mitarbeiter ein paar Fotos gemacht und genau diese hat der geschätzte Anrufer jetzt ausgewertet.
Darauf hat er entdeckt, dass ein ganz, ganz schlimmer Mangel am Aufbau der Anlage besteht.
http://s12.postimage.org/om3u3wsi1/PV_Schema.jpg
Zur Erläuterung: Ich habe drei Zählerfelder nebeneinander, wobei auf Feld 1 der Gesamtbezugszähler montiert ist. Feld 2 ist leer (vorgesehen für einen Zwischenzähler). Feld 3 ist für eine zukünftige Einspeisung vorgesehen (PV und Windkraft).
Die Leitung von der PV kommt von unten in den Schrank (Wurde vom Fundamentbauer in Beton gegossen und zu kurz abgeschnitten).
Ich habe nun die Leitung von unten eingeführt und an einen Klemmblock im ungezähltem Bereich verschraubt, und von dort nach oben, in den oberen Anschlußraum geführt. Von dort wandert die Leitung über einen SLS (35A) und einen weiteren Klemmblock an den Zähler - und von dort in den unteren Anschlußraum zurück und (via SLS 50A) weiter an die Sammelschiene in Zählerfeld 2. [siehe Skizze]
Das fürchterliche Problem sei nun, dass die Leitung im ungezählten Bereich unterbrochen sei. Das EVU will nun, dass der Klemmblock entfernt und die Leitung gecrimpt und umschrumpft wird. Ansonsten würden sie das Feld nicht plombieren.
In meiner Erinnerung (War seit dem Gespräch nicht mehr auf der Baustelle) ist das Feld bereits verplombt, aber mit Sicherheit weiß ich es auch nicht.)
Frage: Ist das wirklich so? Darf im ungezählten Bereich - der ja sowieso verplombt und damit später unzugänglich ist - keine unterbrochene Leitung liegen? Ist der Einsatz eines Klemmblocks im unteren Anschlußraum generell verboten?
Und wenn ja, könnt ihr mir einen Fingerzeig geben, wo das geschrieben steht?
Darauf hat er entdeckt, dass ein ganz, ganz schlimmer Mangel am Aufbau der Anlage besteht.
http://s12.postimage.org/om3u3wsi1/PV_Schema.jpg
Zur Erläuterung: Ich habe drei Zählerfelder nebeneinander, wobei auf Feld 1 der Gesamtbezugszähler montiert ist. Feld 2 ist leer (vorgesehen für einen Zwischenzähler). Feld 3 ist für eine zukünftige Einspeisung vorgesehen (PV und Windkraft).
Die Leitung von der PV kommt von unten in den Schrank (Wurde vom Fundamentbauer in Beton gegossen und zu kurz abgeschnitten).
Ich habe nun die Leitung von unten eingeführt und an einen Klemmblock im ungezähltem Bereich verschraubt, und von dort nach oben, in den oberen Anschlußraum geführt. Von dort wandert die Leitung über einen SLS (35A) und einen weiteren Klemmblock an den Zähler - und von dort in den unteren Anschlußraum zurück und (via SLS 50A) weiter an die Sammelschiene in Zählerfeld 2. [siehe Skizze]
Das fürchterliche Problem sei nun, dass die Leitung im ungezählten Bereich unterbrochen sei. Das EVU will nun, dass der Klemmblock entfernt und die Leitung gecrimpt und umschrumpft wird. Ansonsten würden sie das Feld nicht plombieren.
In meiner Erinnerung (War seit dem Gespräch nicht mehr auf der Baustelle) ist das Feld bereits verplombt, aber mit Sicherheit weiß ich es auch nicht.)
Frage: Ist das wirklich so? Darf im ungezählten Bereich - der ja sowieso verplombt und damit später unzugänglich ist - keine unterbrochene Leitung liegen? Ist der Einsatz eines Klemmblocks im unteren Anschlußraum generell verboten?
Und wenn ja, könnt ihr mir einen Fingerzeig geben, wo das geschrieben steht?