Leitungsdimensionierung auf langem Kabelweg

Diskutiere Leitungsdimensionierung auf langem Kabelweg im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo allerseits und einen schönen ersten Weihnachtsfeiertag miteinander, Kurzes zur Situation: Ich soll für 6 Heizstrahler ( á 3kW Leistung) die...
Grenzwerte in Deutschland
  • Nach DIN VDE 0100-520 sollte gemäß Tabelle G.52.1 der Spannungsfall in Verbraucheranlagen zwischen dem Hausanschluss und Verbrauchsmitteln (Steckdosen oder Geräteanschlussklemmen) nicht mehr als 3 % für Beleuchtungsanlagen und 5 % für andere elektrische Verbrauchsmittel betragen.
  • Nach DIN 18015 Teil 1 soll der Spannungsfall zwischen dem Zähler und den Steckdosen oder Geräteanschlussklemmen nicht mehr als 3 % betragen.
Du meinst den Teil hier der sagt der Spannungsfall dürfte 5% zwischen HAK und Verbraucher betragen? Aber deswegen muss ich doch trotzdem noch die 3% die maximal zwischen Zähler und Steckdose abfallen dürfen einhalten, was nicht gegeben ist wenn ich schon zwischen Unterverteilung und Steckdose mehr als 3% verlust habe? Das ist zwar keine DIN VDE Norm, aber trotzdem noch eine DIN-Norm, die gilt es doch auch einzuhalten?

In Europa beträgt die Netzspannung 230 V ± 23 V
Und hiermit willst du mir sagen es ist in Ordnung solange noch mindestens 207V am Endverbraucher anliegen? Dann wären ja fast 10% Spannungsfall noch im Rahmen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Die DIN 18015 ist keine VDE Norm...
Und trägt den Titel "elektrische Anlagen in Wohngebäuden"...

Ich sags ja... Keine Quelle wird mehr hinterfragt...
 
Okay, tut mir leid, dass ich mir nicht die Zeit genommen habe jede Norm-Nr. im Bezug auf Spannungsfall-Grenzwerten seperat zu googeln, ich kümmer mich darum dass in Zukunft zu tun.

Und ich kann ja verstehen, dass man will dass andere etwas lernen statt immer nur Fragen zu stellen und Antworten zu erwarten, aber 6 Mal hin- und her-schreiben, damit ich erraten kann wo der Fehler ist den ich nicht sehe, ist das wirklich nötig? Da hätte doch eine Nachricht mit einer Erklärung wieso ich mit meinen 3% falsch liege viel mehr gebracht und einen Haufen Zeit gespart.
 
Du hast behauptet, es könne ein Problem mit der Versicherung geben, wenn man die DIN VDE nicht einhält, daraufhin habe ich dir bereits geschrieben, dass diese 3% für deine Steckdosen in keiner VDE Norm stehen, was du mit einem Wikipedia Zitat widerlegen wolltest, dass genau dies so wiedergibt, woraufhin ich dich darauf hingewiesen habe, dass du gerade etwas falsch deutest... Das ist eine normale Diskussion, dafür gibt es Plattformen wie Foren und chats und Meetings und was auch immer. Ich sehe da keinen Fehler drin.

Zumal du meine ursprüngliche Frage noch immer nicht beantwortet hast, trotz mehrfacher Beiträge deinerseits und einer langsam einsetzenden Erkenntnis: Warum willst du bei deiner Leitungsdimensionierung 3% Spannungsfall einhalten?

Du hast behauptet eine Ausbildung genossen zu haben, da kann die Antwort "weil ich das so gehört habe" wohl nicht gelten, oder?

Also: es gibt keine mir bekannte Norm, die von dir diese Dimensionierung zur Erfüllung selbiger abverlangt für das Teilstück zwischen deinem Verteiler und den Steckdosen einen Spannungsfall von 3% einzuhalten. Es gibt aber Normen, die Grenzwerte zur Einhaltung selbiger fordern für bestimmte Abschnitte innerhalb der elektrischen Anlage, die als anerkannte Regeln der Technik gelten (könnten) und daher zur Unschuldsvermutung bei Einhaltung beitragen, sollte ein Schaden eintreten. Die Frage ist jetzt, ob durch einen höheren Spannungsfall ein funktionales oder sicherheitsrelevantes Ereignis eintreten kann, dass dich, als Fachkraft, dazu veranlasst diesen als Faktor zu betrachten und in deine Auslegung der Anlage einfließen zu lassen?

Ich frage dich dies übrigens stellvertretend für alle anderen Leser in diesem Forum, Fachkräfte und Auszubildende, da dieses Thema (wie leider auch ein paar andere) und die Lehrinhalte dazu beigetragen haben, dass ich einige meiner auszubildenden davon überzeugen musste, den gelehrten Stoff zwar blindlings, weil so gewollt, im schulischen ausbildungsteil wiederzugeben, gleichwohl aber anzufangen sich Gedanken mit dem Ziel eigener Meinungen zu machen, da der Lehrinhalte und partiell Teile der einwirkenden Normen auf das Thema Spannungsfall Inkonsistent, widersprüchlich und teils technischer Unfug sind! Dies gilt in der heutigen Zeit auch für einige Bereiche des blitz- und Überspannungsschutz sowie den Einsatz von AFDD und FI Schutzschalter sowie privatwirtschaftliche Interessen zum Thema Schirmungsmaß in Antennen Anlagen...

Das ist jetzt ein bisschen Glück und Pech zugleich für dich, dass ich gerade Zeit und Lust hatte dies auszudiskutieren, anstelle dir eine "mach es so und geh mir weg damit" Antwort zu geben, aber immerhin haben das die anderen Teilnehmer hier im forum auch nicht anders hinbekommen bisher...
 
interessant ist die Anspeisung meines Wohnhauses (bzw. wo ich eingemietet bin)

Der HAK mit 63A NH Sicherungen befindet sich in einem Verteilerkasten an der Straße. Von hier geht ein 4x?? Alukabel ca. 50m zum KÜK (Kabelübergangskasten) an der Hauswand. Vom KÜK etwa 3m zum Zählerkasten in 4x16mm². Hier passiert die Aufteilung des PEN.

Letztens fiel eine Sicherung im HAK. Der Techniker hat hier einfach die alten 40A NH gegen 63A NH getauscht. Kann er das so einfach, ohne den Spannungsfall im 50m Alukabel neu zu berechnen. Leider weiß ich den Querschnitt hier nicht. Ich schätze ihn auf 35mm²
 
Okay.

Ich möchte mit Einhaltung des Spannungsfall-Grenzwertes bezwecken das 1. meine Betriebsmittel genug Spannung haben, 2. die Verlustleistung nicht zu groß ist und 3. die allgemein anerkannten Vorgaben der DIN VDE eingehalten werden, damit ich im Fehlerfall nicht den schwarzen Peter habe.

Erstmal zu 3:
Nach DIN VDE 0100-520 sollte gemäß Tabelle G.52.1 der Spannungsfall in Verbraucheranlagen zwischen dem Hausanschluss und Verbrauchsmitteln (Steckdosen oder Geräteanschlussklemmen) nicht mehr als 3 % für Beleuchtungsanlagen und 5 % für andere elektrische Verbrauchsmittel betragen.
Es handelt sich nicht um eine Beleuchtungsanlage, also dürfte ich mit den 5% zwischen HAK und Steckdose rechnen und müsste daher erst messen wie viel % Abfall ich zwischen HAK und Unterverteilung bereits habe, bevor ich eine Aussage dazu treffen kann wie viel Spannungsfall zwischen Unterverteilung und Gerät noch zulässig wären.

Das Wiki für Spannungsabfall in der Energietechnik erwähnt hierbei allerdings noch zusätzlich das laut DIN VDE 0100-520:2013-06 Anhang G, Anmerkung 1 ein erhöhter Spannungsfall zulässig ist wenn es sich um Betriebsmittel mit hohen Einschaltströmen handelt, unter der Vorraussetzung das sich die Spannungsschwankungen in den zulässigen Grenzen des Betriebsmittels befinden.

Leider kann ich die Angaben in diesen DIN Vorgaben nicht selber prüfen, da ich keine Kopie der Verordnung zur Hand habe und sie online nicht einzusehen ist, aber sie tragen den Namen "Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 5-52: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Kabel- und Leitungsanlagen", also gehe ich davon aus das sie für meine Niederspannungsanlage zum Tragen kommen (und dass die Angaben des Wikis der Wahrheit entsprechen).

Jedenfalls sollte diese VDE zum Tragen kommen, da ich bei den Heizstrahlern laut Herstellerangaben kurzzeitige Spitzenströme beim Einschalten zu erwarten habe, die LS-Schalter des Typ B's auslösen könnten und es sich damit um ein Betriebsmittel mit erhöhtem Einschaltstrom handelt. Die Geräte sind auf 220-240V~ ausgelegt, womit die Heizstrahler auch mit 4,3% Spannungsfall zufrieden wären, vorrausgesetzt, dass in der Unterverteilung 230V anliegen.

Das Problem hierbei ist, dass ich nicht mit den 4,3% Spannungsfall rechnen darf, solange die Möglichkeit besteht auch andere Geräte(die nicht wegen hohen Einschaltströmen von der 520:2013-06 eine Ausnahme für den Spannungsfall bekommen) an den Steckdosen einzustecken. :rolleyes:

Dass bedeutet dann ich muss Wohl oder Übel erstmal messen wie viel Abfall zwischen HAK und UV bereits Vorhanden ist.

Edit: @eFuchsi Dein Artikel erwähnt die DIN 18015 als Grund für die 3% zwischen UV zum Verbraucher. Wir hatten vorher im Diskussionsverlauf bereits geklärt, dass diese nur für Anlagen in Wohngebäuden zum tragen kommt. Was deine zweite Nachricht mit dem jetzigen Thema zu tun haben sollen versteh ich zwar nicht, aber die Größe der Absicherung hat eigentlich nichts mit dem Spannungsfall zu tun, sondern damit ob die Leitung die 63A statt den 40A Aushalten würde ohne vorher abzubrennen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Prinzipiell macht es Sinn den Spannungsfall gering zu halten.
Wenn Du die Energie Nutzt interessiert Dich ja was hinten heraus kommt und Du hast sicher keine Lust möglichst viel von dem was Du an Energie bezahlst dafür zu verwenden die Leitung zu heizen.
Bei einem Spannungsfall von 3% sind für dich 3% der Energie die Du bezahlst verloren gegangen.
Für die Heizungen ist die Höhe der Spannung vermutlich recht egal, andere Geräte können an einem zu hohen Spannungsfall Schaden nehmen, da diese unter Umständen um auf gleiche Leistung zu kommen den Spannungsfall mit einem höheren Strom kompensieren.

Es sich dabei auch die Frage zu stellen was einen der Spannungsfall auf die Nutzungszeit hin kostet, dabei ist das mehr an Material möglicherweise weniger teuer.
 
Also, du hast einzeln abzusichernde Steckdosen mit Heizkörper im ex-geschützten Bereich, mit Steckdosen, die du plötzlich aber auch für andere Betriebsmittel verwenden willst? Du verweist auf VDE Normen, die du aber nicht einsehen kannst? Du hast Bedenken wegen der Versicherung, kannst aber nicht die passenden Vorgaben der VdS dafür auffinden? Und plötzlich haben die Heizkörper hohe Einschaltstromspitzen...worüber soll hier eigentlich diskutiert werden? Und was genau möchtest du hören?
 
Ich möchte die sechs Heizstrahler an sechs Steckdosen anschließen.
Grund dafür ist einerseits dass die Geräte vom Hersteller aus eine Schuko Stecker haben und die Garantie beim abschneiden des Steckers verfallen würde und andererseits da der Raum sowieso nur unregelmäßig zum Lackieren genutzt wird erscheint es ziemlich sinnfrei eine fest angeschlossene Installation vorzunehmen, die dann nichtmehr benutzt werden darf falls die Geräte später einmal getauscht oder vielleicht garnichtmehr gebraucht werden.
Deshalb sollen die Geräte an den Steckdosen angeschlossen werden, damit man diese später noch nutzen kann falls sich in der Nutzung des Raums etwas ändert.

Der Bereich ist nicht direkt ex-geschützt. Er wird nur gelegentlich zum Lackieren verwendet, deshalb sollen unnötige Zündquellen(zbsp eine Unterverteilung mit LS-Schaltern) wenn möglich draußen bleiben. Hab ich aber auch vorher schonmal erwähnt...

Und ja, ich verweise auf VDE Normen die ich nicht direkt einsehen kann, gibt es damit ein Problem? Oder muss man zuerst die 2000€ Normenbibliothek kaufen bevor man das darf?

Das mit den hohen Einschaltstromspritzen kommt auch nicht 'plötzlich', das ist bei 13A Geräten eigentlich zu erwarten und habe ich auch nur jetzt erst erwähnt weil es relevant war um den zulässigen Spannungsfall nach der VDE Vorschrift zu ermitteln. Vorher war das völlig egal, wenn der Einschaltstrom hoch ist macht man halt nen C Automat rein damit er nicht direkt rausfliegt.

Mir gehts in erster Linie nur darum mit welchem Kabel die Zuleitung für die Steckdosen am sinnvollsten vorzusehen ist, weil die Rechnung im Originalbeitrag ein 6mm² ergibt und mir das vorkam wie ein falsches Ergebnis.
Und meine Sorge wegen der Versicherung beruht daher das ich der Meinung war dass alles unter 6mm² den Grenzwert für den Spannungsfall überschreiten würde und die einzigen Vorschläge die sagen wie sie es verkabeln würden zBsp. der Vorschlag mit dem 5x2,5mm² liefert halt keinerlei Begründung wieso dies in Ordnung wäre.( außer die Denkanstöße von T.Paul)
 
andererseits da der Raum sowieso nur unregelmäßig zum Lackieren genutzt wird erscheint es ziemlich sinnfrei eine fest angeschlossene Installation vorzunehmen, die dann nichtmehr benutzt werden darf falls die Geräte später einmal getauscht oder vielleicht garnichtmehr gebraucht werden.

Wenn sich die Raumnutzung ändert, sind deine derzeitigen Überlegungen sowieso hinfaellig. Oder kannst du die zukünftige Nutzung vorhersehen?

Das mit den hohen Einschaltstromspritzen kommt auch nicht 'plötzlich', das ist bei 13A Geräten eigentlich zu erwarten und habe ich auch nur jetzt erst erwähnt weil es relevant war um den zulässigen Spannungsfall nach der VDE Vorschrift zu ermitteln.

Wieso hat ein Heizgerät einen erwartbaren hohen Einschaltstrom, wenn du nur die max. Leistungsaufnahme von 13A angibst? Heizgeräte sind überwiegend ohmsche Verbraucher, nahezu ideale ohmsche Verbraucher...
Und auf welche VDE-Vorschrift beziehst du dich, wenn du den Einschaltstrom zur Berechnung des Spannungsfalls heranziehen willst?
Und ja, es ist ein Problem, wenn man auf Vorschriften verweist, die man nicht kennt oder versteht.
 
Wenn sich die Raumnutzung ändert, sind deine derzeitigen Überlegungen sowieso hinfaellig. Oder kannst du die zukünftige Nutzung vorhersehen?
Wenn sich die Raumnutzung ändert kann man die Steckdosen trotzdem immernoch für andere Geräte verwenden wohingegen ich bei Festanschluss die ganze Anlage wieder aufreisen muss, was daran ist falsch? Ist jedenfalls deutlich zukunftssicherer als eine Leitung zu verlegen die ich später nichtmehr nutzen kann, weil sie nur auf ein spezielles Gerät ausgelegt wurde.

Wieso hat ein Heizgerät einen erwartbaren hohen Einschaltstrom, wenn du nur die max. Leistungsaufnahme von 13A angibst? Heizgeräte sind überwiegend ohmsche Verbraucher, nahezu ideale ohmsche Verbraucher...
Hohe Einschaltströme kommen auch an Heizgeräten vor, ich glaube du verwechselst das mit Anlaufströmen. Das mit dem Einschaltstrom liegt daran das die Bauteile die das Heizen übernehmen (zbsp die Spule in einer Glühbirne) meist im kalten Zustand einen kleineren Widerstand haben und deshalb zu Beginn mehr Strom ziehen, bis sich durch die Erwärmung der Widerstand des Heizmittels/drahts erhöht....

Und auf welche VDE-Vorschrift beziehst du dich, wenn du den Einschaltstrom zur Berechnung des Spannungsfalls heranziehen willst?
Auf genau die, die ich in meiner Erklärung erwähnt habe....
Das Wiki für Spannungsabfall in der Energietechnik erwähnt hierbei allerdings noch zusätzlich das laut DIN VDE 0100-520:2013-06 Anhang G, Anmerkung 1 ein erhöhter Spannungsfall zulässig ist wenn es sich um Betriebsmittel mit hohen Einschaltströmen handelt, unter der Vorraussetzung das sich die Spannungsschwankungen in den zulässigen Grenzen des Betriebsmittels befinden.
Außerdem hab ich noch im selben Beitrag erwähnt das ich diesen DIN-VDE Anhang eben nicht zur Ermittlung des Spannungsfalls heranziehen kann, weil ich meine Heizgeräte nicht fest anschließen will und daher auch nicht damit rechnen kann das beim angesteckten Betriebsmittel mit hohem Einschaltstrom zu rechnen ist....

Und ja, es ist ein Problem, wenn man auf Vorschriften verweist, die man nicht kennt oder versteht.
Gut, dann darf ich also nichtmehr DIN Verordnungen als Begründung für meine Denkweise hernehmen.
 
Und ja, ich verweise auf VDE Normen die ich nicht direkt einsehen kann, gibt es damit ein Problem? Oder muss man zuerst die 2000€ Normenbibliothek kaufen bevor man das darf?

2. Anforderungen an die Werkstattausrüstung
Der Umfang der Werkstattausrüstung hat der Anzahl der Beschäftigten zu entsprechen. Der
Betrieb hat nachzuweisen, dass sich die Werkstattausrüstung in seinem Eigentum befindet.
Um die von einem Betrieb des Elektrotechniker-Handwerks üblicherweise zu errichtenden elekt-
rischen Anlagen und die an elektrischen Betriebsmitteln vorzunehmenden Instandsetzungen
vorschriftsmäßig nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und nach den Regeln
handwerklichen Könnens ausführen und prüfen zu können, sind grundsätzlich Ausrüstungsge-
genstände, Mess- und Prüfgeräte sowie Fachliteratur nach den Abschnitten 2.1 bis 2.3 erforder-
lich.

.....

2.3 Fachliteratur
 „Auswahlordner für das Elektrotechniker-Handwerk“ mit den VDE-Bestimmungen in ihren
jeweils gültigen Fassungen einschließlich Ergänzungsabonnement (z. B. Online Abonne-
ment, Fassung auf DVD oder Vorschriftenwerk in gedruckter Form), VDE-Verlag GmbH,
10625 Berlin, DIN-VDE-Normen, Fachliteratur und Seminare - VDE VERLAG
 Praxishandbuch „Elektrotechniker-Handwerk“ aus der Schriftenreihe „DIN-Normen und
technische Regeln für die Elektroinstallation“ (z. B. in gedruckter oder in elektronischer
Form), Beuth- Verlag GmbH, 10787 Berlin, Beuth Verlag - Normen, Standards & Fachliteratur kaufen | seit 1924
Quelle: Richtlinie für die Werkstattausrüstung von Betrieben des Elektrotechniker-Handwerks

Die Einhaltung dieser Richtlinie ist voraussetzung zur Anmeldung beim Netzbetreiber...
 
Wenn sich die Raumnutzung ändert kann man die Steckdosen trotzdem immernoch für andere Geräte verwenden wohingegen ich bei Festanschluss die ganze Anlage wieder aufreisen muss, was daran ist falsch?

Eine Geraeteanschlussdose für Festanschluss in eine Steckdose umzuwandeln, ist jetzt keine nennenswerte Herausforderung.

Hohe Einschaltströme kommen auch an Heizgeräten vor,

Hast du diese gemessen?

Gut, dann darf ich also nichtmehr DIN Verordnungen als Begründung für meine Denkweise hernehmen.

Doch.. Wen deren Inhalt zu deiner Frage passt und du weisst worüber du sprichst.

Nochmal im Klartext:

entweder du gehst von 6 Steckdosen, maximal mit 16A belastbar aus. Dann lautet die Lösung UV. Egal ob du nun Heizkörper oder Lötlampe anschliessen willst...
Wenn der Lackierbereich Anforderungen an Ex-Schutz hat, sind diese bei Aufstellort UV und Geräten zu beachten.

Alternativ kannst du 6 Heizkörper fest anschliessen, dann gelten die Überlegungen von T.Paul, was sein muss oder sein kann.
 
Meine Überlegungen gelten auch für Steckdosen, da auch diese nicht im Wohnraum installiert sein werden :rolleyes:

Im übrigen ist das Problem an dem Abschnitt im Wikipedia Artikel zur DIN VDE 0100-520 nicht das, was drin steht, sondern das, was fehlt. Konkret gibt es dort unterschiedliche Grenzwerte für öffentliche und private Niederspannungsnetze. Gewerbebetriebe haben mitunter eigene Trafo Stationen....
 
[...]Quelle: Richtlinie für die Werkstattausrüstung von Betrieben des Elektrotechniker-Handwerks
Die Einhaltung dieser Richtlinie ist voraussetzung zur Anmeldung beim Netzbetreiber...
Oh, peinlich.:oops: Da werd ich mal mit meinen Chef reden müssen wenn der Urlaub vorbei ist.

entweder du gehst von 6 Steckdosen, maximal mit 16A belastbar aus. Dann lautet die Lösung UV.
[...]
Alternativ kannst du 6 Heizkörper fest anschliessen, dann gelten die Überlegungen von T.Paul, was sein muss oder sein kann.
Könntest du kurz erläutern wieso die Steckdosen den Unterschied zwischen UV und nicht UV machen?

Meine Überlegungen gelten auch für Steckdosen, da auch diese nicht im Wohnraum installiert sein werden :rolleyes:

Im übrigen ist das Problem an dem Abschnitt im Wikipedia Artikel zur DIN VDE 0100-520 nicht das, was drin steht, sondern das, was fehlt. Konkret gibt es dort unterschiedliche Grenzwerte für öffentliche und private Niederspannungsnetze. Gewerbebetriebe haben mitunter eigene Trafo Stationen....
Kann mit voller Sicherheit sagen das das Gebäude zwar betrieblich genuzt wird, aber am öffentlichen Netz hängt. ;)
Die verschiedenen Grenzwerte die du angesprochen hast werden wohl die sein die in eFuchsi's verlinktem Artikel aufgeführt sind(Spannungsfall zwischen HAK und Verbrauchern, die keine Beleuchtungsstromkreise sind, 5% bei Öffentlichem Versorgungsnetz)?
 
Die verschiedenen Grenzwerte die du angesprochen hast werden wohl die sein die in eFuchsi's verlinktem Artikel aufgeführt sind(Spannungsfall zwischen HAK und Verbrauchern, die keine Beleuchtungsstromkreise sind, 5% bei Öffentlichem Versorgungsnetz)?

Der Artikel ist schon etwas genauer, als der Beitrag in Wikipedia... Zumindest, wenn man auch den Text vor und nach der Tabelle liest, der andeutet, welche Krücke die Werte sind und wieviel Spielraum sie im Handeln lassen... Aber erst das lesen der Norm selbst lässt wirklich zu, zu erkennen, was für faule Kompromisse eingegangen wurden, um irgendwelche willkürlichen Werte vorzugeben und dann doch zu sagen, dass es Sache der Fachkraft sei, dies zu beurteilen und selbstverantwirtlich festzusetzen. Siehe auch einige der Kommentare unter dem Artikel :rolleyes:
 
Könntest du kurz erläutern wieso die Steckdosen den Unterschied zwischen UV und nicht UV machen?

Das hatten wir doch schon mal...wenn Steckdose für universelle Nutzung gewünscht, dann Auslegung auf 16A Nennstrom, Spannungsfall erfordert Querschnitt grösser 2.5qmm, damit lässt sich die Leitung nicht in übliche Wandsteckdosen klemmen usw. Also UV ausserhalb Ex-bereich, entsprechende Zuleitung usw.
 
Mal davon abgesehen der TE hat keine Ahnung, was Elektroinstallationen im EX -Bereich bedeuten !
 
Der Einschaltstrom einer Glühbirne ist nicht vergleichbar mit einer Heizung.
Die Widerstände von Heizgeräten haben nicht das Gleiche Verhalten wie die Glühbirne, wobei auch bei dieser der Einschaltstrom nichts mit einer Spule zu tun hat sondern mit dem Temperaturverhalten des Werkstoffes.
Zusätzlich reden wird dabei um andere Temperaturunterschiede.
Der Glühfaden ist bei Halogen ca 3000°C heiß, so heiß wird kein Heizdraht einer Heizung.
Aber selbst wenn man da Halogenstäbe nimmt (wie z.B. bei Warmhaltetheken) ist die Einschaltstromspitze für die Leitungsberechnung und auch die Absicherung fast völlig zu vernachlässigen.
 
Thema: Leitungsdimensionierung auf langem Kabelweg

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