Ellyllion
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Hallo,
ich bräuchte mal wieder einen Rat.
Und zwar habe ich gelernt, dass alle nicht ortsfesten Geräte in einem Bürogebäude nur alle 2 Jahre geprüft werden müssen.
Jetzt wäre es bei einem Kunden wieder soweit, der mir ein Schreiben vorlegt, in dem es heisst:
"Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest angebrachte Betriebsmittel oder Betriebsmittel, die keine Tragevorrichtung jaben, und deren Masse so groß ist, daß sie nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch elektrische Betriebsmittel, die vorrübergehend fest angebracht sind, und über bewegliche Anschlußleitungen betrieben werden."
Prüffristen:"alle 4 Jahre"
Beispiele: Stehfluter, Bildschirme, PC's, Drucker, Faxe, Kopierer, Verlängerungskabel in Tischen etc.."
Hat das auch schon einmal jemand gehört, und hat das überhaupt einen rechtlichen Hintergrund?
ich bräuchte mal wieder einen Rat.
Und zwar habe ich gelernt, dass alle nicht ortsfesten Geräte in einem Bürogebäude nur alle 2 Jahre geprüft werden müssen.
Jetzt wäre es bei einem Kunden wieder soweit, der mir ein Schreiben vorlegt, in dem es heisst:
"Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest angebrachte Betriebsmittel oder Betriebsmittel, die keine Tragevorrichtung jaben, und deren Masse so groß ist, daß sie nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch elektrische Betriebsmittel, die vorrübergehend fest angebracht sind, und über bewegliche Anschlußleitungen betrieben werden."
Prüffristen:"alle 4 Jahre"
Beispiele: Stehfluter, Bildschirme, PC's, Drucker, Faxe, Kopierer, Verlängerungskabel in Tischen etc.."
Hat das auch schon einmal jemand gehört, und hat das überhaupt einen rechtlichen Hintergrund?