NHX - Brandschutzltg. im Estrich

Diskutiere NHX - Brandschutzltg. im Estrich im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen Ich möchte mal wissen, ob bei der Zuleitung zu einem Sicherheitsstromkreis bei der ausschliesslichen Verlegung über dem...
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Mister_B

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Hallo zusammen
Ich möchte mal wissen, ob bei der Zuleitung zu einem Sicherheitsstromkreis bei der ausschliesslichen Verlegung über dem Rohfussboden (Filigrandeckenteile Beton ca. 4-5 cm) bzw. der weiteren Verlegung u.P. zwingend NHX-Leitung erforderlich ist.
Die Zuleitung soll die Sicherheitsbeleuchtung eines TH versorgen.
Kann ich die MLAR (2005) Punkt 5.2 b (auch 3.2.1) z.B. zu Grunde legen oder ist meine entsprechende Interpretation hier falsch ?
 
was genau ist das für Sicherheitsbeleuchtung / -stromkreis?
 
Moin

... ist `ne Treppenhausbeleuchtung
Neben den normalen Leuchten gibt es einige Leuchten, die bei Ausfall der Versorgungsspannung über eine kleinere CEAG-Anlage als Sicherheitsbeleuchtung umgeschalten werden sollen. Die TH-Beleuchtung wird über Präsenzmelder geschaltet, sowohl die Allgemeinleuchten als auch die Sicherheitsleuchten. Letztere werden über einen Abfragebaustein in der UV auf ihren jeweiligen Schaltzustand hin abgefragt funktionieren also mit der Allgemeinbeleuchtung im Normalfall zusammen.
Im Allgemeinen muss ich bis zur ersten Leuchte/Dose im jeweiligen Brandabschnitt NHX Kabel ziehen. In diesem Fall wäre die Verlegung dorthin aber komplett über den Rohbeton und abschliessend im TH selbst u.Putz möglich.
 
Sorry hab den Beitrag voll verpennt!
Ich bin deiner Meinung! Wenn es nicht viel teurer wird würd ich es trotzdem mit deinem NHX, N2XH oder so weiter verlegen, damit ich keine Klemmstellen habe! Wenn deine Kabelverlegung gemäß MLAR ist:
5.2 Funktionserhalt
5.2.1 Der Funktionserhalt der Leitungen ist gewährleistet, wenn die Leitungen
a) die Prüfanforderungen der DIN 4102- 12:1998-11 (Funktionserhaltsklasse E 30 bis E90) erfüllen
oder
b) auf Rohdecken unterhalb des Fußbodenestrichs mit einer Dicke von mindestens 30 mm oder
c) im Erdreich
verlegt werden.

4 Führung von Leitungen durch raumabschließende Bauteile (Wände und Decken)

3.1.2 Leitungsanlagen dürfen in tragende, aussteifende oder raumabschließende Bauteile sowie in
Bauteile von Installationsschächten und -kanälen nur so weit eingreifen, dass die erforderliche Feuerwiderstandsfähigkeit
erhalten bleibt

3.2 Elektrische Leitungsanlagen

Die Verlegung über Rohfussboden musst du halt trotzdem mit FBY verlegen! Ist ja klar! Auch da würde ich unter Umständen ein Flammwiedriges FBY hernehmen!

Halt mich auf dem laufenden, wennst lust hast!
 
SV-Leitungen sind, sofern sie durch Bereiche gehen die von anderen Stromkreisen versorgt werden, in E30/90 auszufüren.
NHXMh oder NHMh erfüllen diese Voraussetzungen nicht.
diese Leitungen sind nur Halogenfrei.

Die Bezeichnung der Funktionserhaltkabel fällt mir gerade nicht ein sind abe leicht durch die schöne orangene Farbe zu erkennen
 
Richtig, genau diese orangen Kabel kommen sonst bei uns zum Einsatz je nach Anforderung E30 bzw. E90.
Wenn ich mich nicht irre, wird für die Beleuchtung im Treppenhaus nur E30 gefordert.
Die Leitung vom CEAG Schrank bis hin zur jeweiligen TH-Leuchte wird zu 95 % im Rohfussboden verlegt und auf den letzten 3-5 Metern im TH selbst u.P. verlegt (eingeschlitzt). Es erfolgt keinerlei offene Verlegung.
Laut meiner Auslegung der MLAR könnte ich also z.B. Erdkabel verlegen - der Estrich wird deutlich mehr als 30 mm betragen und die Putzstärke im Treppenhaus wird vermutlich 15 mm Überdeckung erreichen.
Mit entsprechendem E30/90 Kabel bin ich natürlich auf der sicheren Seite.
Kann man eurer Meinung nach aber auch z.B. NYY als Alternative unter genannten Voraussetzungen akzeptieren ?
Ich warte auch mal die Argumentation des E-Planers ab.
Warum eigentlich reicht es nur die jeweilige Zuleitung entsprechend Anforderung in E30/90 auszuführen ? Innerhalb des Brandabschnittes kann ich normale Leitung weiterverlegen ? Ein Punkt, der immer wieder zur Sprache kommt. Einen Funktionserhalt der gesamten zuständigen Beleuchtung über die entsprechende Zeitdauer kann ich mir so nicht erklären...
 
Im zu versorgenden Brandabschnitt selber darft du die Leitung wie ein NYM verlegen. Schliesslich ist dort im Brandfall eh kein Funktionserhalt mehr gegeben, da die Leuchten ja E0 sind.
 
SV-Leitungen sind, sofern sie durch Bereiche gehen die von anderen Stromkreisen versorgt werden, in E30/90 auszufüren.
NHXMh oder NHMh erfüllen diese Voraussetzungen nicht.
diese Leitungen sind nur Halogenfrei.

Es ist ja alles im Rohfussboden und unterputz!
 
ego1 schrieb:
Im zu versorgenden Brandabschnitt selber darft du die Leitung wie ein NYM verlegen. Schliesslich ist dort im Brandfall eh kein Funktionserhalt mehr gegeben, da die Leuchten ja E0 sind.

Richtig - für mich ist das Wort Brandabschnitt die falsche Begriffswahl.
Der Funktionserhalt von z.B. 30 Min für ein Treppenhaus ist bei Verwendung entsprechenden Leitungsmaterials einschl. Befestigung usw. doch nur gegeben, wenn es in einem anderen Brandabschnitt, durch den meine Leitung führt, zu einer Beflammung kommt.Jeder Unbedarfte verbindet mit diesem Wort zumeist ein Ausbrechen von Feuer o.ä. in genau diesem Abschnitt. Vielleicht sollte es besser immer Sicherheitsbereich o.ä. heissen. Dann wird auch klarer, daß nur bis hier z.B. NHx als Zuleitung verlegt werden sollte und Leuchten keinen weiteren Anforderungen unterliegen usw.Als Rettungsweg 1 fällt dieser Abschnitt bei Brandeinwirkung dann natürlich eh aus ...
Gibt es in Bezug auf Baustoffe z.B. Werte, die Auskunft über die Temperaturbeständigkeit geben, ähnlich wie bei Isolierwolle 1000° ?
 
Sehe ich anders. Brandabschnitt ist imho genau der richtige ausdruck, schliesslich bedeutet es das der Brand auf diesen Abschnitt begrenzt bleibt.

Und ich finde es auch nicht so schwer zu verstehen.
 
Gibt es in Bezug auf Baustoffe z.B. Werte, die Auskunft über die Temperaturbeständigkeit geben, ähnlich wie bei Isolierwolle 1000° ?

Ja gibt es! genau für diese Brandabschottung usw.
Man muss ja wissen welche Materialien und Befestigungen, etc. man hernehmen darf!
Ich dachte das ihr NHX-Kabel legen müsst, weil im Brandfall giftige Gase /Dämpfe durch das Halogen im NYM entstehen! :arrow: Treppenhaus :arrow: Notausgang :arrow: Keine Giftigen Dampfe durch Halogene :arrow: NHX-Kabel (Kabel mit verbesserten Eigenschaften im Brandfall)

ob das jetzt bei kompletter UP-Geschichte sinnvoll ist, ist auch wieder fraglich!
 
Es geht ja meiner Meinung nach bei solchen Kabeln nicht nur um Brandgase sondern auch um die Flammwidrigkeit und Brandfortleitung. All diese Geschichten sollen minimiert bzw. der Funktionserhalt über einen gewissen Zeitraum erhalten bleiben. Eine Gefahrenerhöhung soll denke ich durch die Verwendung solcher Kabel so gering wie möglich gehalten werden.
Beim Thema Baustoffe meine ich nicht die Materialien für notwendige Schotts, hierzu gibt mir ja jeder Hersteller entsprechende Zertifikate und schreibt Einbau und Verwendung entsprechend vor.
Mir gehts z.B. um den verwendeten Putz, die Trockenbauplatte oder solche Dinge. Wenn der Trockenbauer seine Rigipsplatte entsprechend stark verbaut, wird gesagt, sie entpreche z.B. E30. Eine Wand muss z.B. entsprechend so oder so stark gemauert sein um den Anforderungen zu entsprechen und darf vielleicht nur aus Vollziegeln bestehen usw.
 
sorry war schon auf Seite 2
ego1 schrieb:
Sehe ich anders. Brandabschnitt ist imho genau der richtige ausdruck, schliesslich bedeutet es das der Brand auf diesen Abschnitt begrenzt bleibt.

Und ich finde es auch nicht so schwer zu verstehen.

Ja, so könnte man es auch sehen - also einerseits Beschränkung auf den Brandabschnitt wenn in diesem selbst das Gefahrenpotential liegt und andererseits Funktionserhalt im selben Brandabschnitt bei Einwirkung auf solche Brandabschnitte, durch die ich die entsprechenden Zuleitungen gelegt habe
 
Rigips ist so viel ich weiß garnicht für Brandschutz geeignet (bis 250 grad)
Das müssen eigene brandschutzplatten sein! Es gibt welche die sind aus Glasfaserleichtbeton oder es sind Zementgebundene Silikatplatten, usw. diese sollen nicht brennbar sein!

Die Bauordnungen schreiben grundsätzlich den Einsatz von nicht brennbaren Baustoffen (Klasse A DIN 4102-1) vor. Durch den Einsatz von klassifizierten Baustoffen und Bauteilen wird die Übertragung von Feuer und Rauch in andere Geschosse oder Brandabschnitte sowie Treppenräume oder Rettungswege bzw. notwendige Flure verhindert.

Von Knauf:
Eignung und Einsatz
Nichttragende Brandwände nach DIN 4102 (F90) :
Schachtwände / -Vorsatzschalen mit Beplankung aus Fireboard-Platten A1, Brandschutz bis F90A.
- W131 Knauf Brandwand A2:
Einfachständerwerk, zwei- oder dreilagig beplankt mit Massivbauplatten 20 mm + GKF 12,5 mm , Brandschutz (Baustoffklasse A2); Schall- und Wärmeschutz durch Einbau von Dämmstoff im Wandhohlraum möglich
- W132 Knauf Brandwand A1:
Einfachständerwerk, zweilagig beplankt mit Fireboard-Platten 15 mm, Brandschutz (Baustoffklasse A1); Schall- und Wärmeschutz durch Einbau von Dämmstoff im Wandhohlraum möglich
- K251 Fireboard-Schachtwand A1:
Fireboard-Vorsatzschalen/-Schachtwände aus Metall-Unterkonstruktion und einseitig aufgeschraubten, ein- bzw. zweilagigen Beplankung aus Knauf Fireboard
 
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