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Mister_B
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Hallo zusammen
Ich möchte mal wissen, ob bei der Zuleitung zu einem Sicherheitsstromkreis bei der ausschliesslichen Verlegung über dem Rohfussboden (Filigrandeckenteile Beton ca. 4-5 cm) bzw. der weiteren Verlegung u.P. zwingend NHX-Leitung erforderlich ist.
Die Zuleitung soll die Sicherheitsbeleuchtung eines TH versorgen.
Kann ich die MLAR (2005) Punkt 5.2 b (auch 3.2.1) z.B. zu Grunde legen oder ist meine entsprechende Interpretation hier falsch ?
Ich möchte mal wissen, ob bei der Zuleitung zu einem Sicherheitsstromkreis bei der ausschliesslichen Verlegung über dem Rohfussboden (Filigrandeckenteile Beton ca. 4-5 cm) bzw. der weiteren Verlegung u.P. zwingend NHX-Leitung erforderlich ist.
Die Zuleitung soll die Sicherheitsbeleuchtung eines TH versorgen.
Kann ich die MLAR (2005) Punkt 5.2 b (auch 3.2.1) z.B. zu Grunde legen oder ist meine entsprechende Interpretation hier falsch ?