Na dann erklär mal einem Elektriker wie ein ungeerdeter Schutzpotentialausgleich die Abschaltung im Fehlerfall erfüllen soll !
Als von den Normen der Reihen VDE 0800 und VDE 0185 geprägter RFT und BSK bin ich bekennender Erdungsfanatiker. Bekehrungsversuche müssten bei b.v.s und Co ansetzen, die in Starkstromfragen kompetenter sind und meinen, dass für die Abschaltbedingungen der PEN des Versorgers ausreicht.
Das überlasse ich EFK, ich schaue schon viel zu oft über meinen beruflichen Tellerrand.
Den Passus kann ich darin so nicht finden, allerdings muß ich da, auch wenn das vielleicht so drin stehen sollte, widersprechen, denn um einen Potentialausgleich zu gewährleisten muß auch das örtliche Erdpotential einbezogen werden, was ohne Erder nicht möglich ist.
Ein Déjà-vu zu einem Beitrag, als eine der gesalbten Ausnahme-EFK mit Normzugriff in der DIN EN 60728-11 nicht den 16 mm² Cu gefunden hat, der in den Legenden nicht zu übersehen ist?
Dann lies mal die beiden b.v.s-Stellungnahmen, welche die Reihe VDE 0800 total ausblenden aber darauf hinweisen, dass nach dem eingegrauten nationalen Text in 542.1.1 für Deutschland mit Verweis auf die Pflicht in
Neubauten einen Fundamenterder gemäß DIN 18014 errichten zu müssen in 542.1.2 steht:
DIN VDE 0100-540 schrieb:
ANMERKUNG . Eine Elektrische Anlage benötigt keinen Erder.
Ansonsten wäre die Forderung von Fundamenterdern und Potentialausgleichsmaschen in der Bodenplatte im Neubau ziemlicher Unsinn.
Wenn du dich selbst oder ein Angehöriger deiner Elektro-Loge in der Auslegungsphase von E DIN 18014 mit eingebracht hätte, dann wäre dir bekannt, dass nicht nur das sondern auch die Erfordernis von NIRO oder Kupfer im Erdreich unter Verweis auf andere Normen z. B. vom
BFW heftig bestritten wird.
Der Einspruch trägt m. E. klar die Handschrift des SV Martin Schauer, womit wir wieder beim b.v.s sind.
Erfüllen von Norm ist halt doch nur 4-
Aber Falschaussagen verdienen eine 6.