Schmelzsicherung ?!

Diskutiere Schmelzsicherung ?! im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen, gerade neu und schon eine Frage: Ich habe das Problem, dass ich seit Jahren in einer Wohnung lebe, in der ich im Wohnzimmer...
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
F

Florian_Caine

Guest
Hallo zusammen,

gerade neu und schon eine Frage:

Ich habe das Problem, dass ich seit Jahren in einer Wohnung lebe, in der ich im Wohnzimmer keine funktionstüchtige Steckdose habe. (Je 7 Volt)
Vor kurzem ist mir dann im selben Zimmer die Birne geplatzt und seitdem funktioniert die Lampe garnicht mehr.
Nun hat mich ein bekannter darauf aufmerksam gemacht die kaputte Schmelzsicherung über dem Stromzähler auszutauschen. Gesagt getan und siehe da, es tut sich nichts. Seit gestern war die Sicherung draußen und heute habe ich die neue eingesetzt. Sowohl mit fehlender Sicherung als auch mit neuer Sicherung tut sich in der gesamten Wohnung gar nichts. Deshalb nun meine Fragen: Was kann man tun, wenn man es selbst in die Hand nehmen will, ohne weiter auf den Vermieter zu warten und woran kann das ganze liegen? :?

Sorry für den Roman aber ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Mfg
 
Hallo, willkommen,
als 1. kannst du die 2. Frage löschen.

Wenn tatsächlich eine Glühlampe (kein Apfel) geplatzt ist, deutet das auf eine N-Leiter-Unterbrechung hin. Je nachdem was eingeschaltet ist, können bis zu 400V auftreten.
Unbedingt sofort eine Fachkraft holen, die die Anlage durchcheckt.
 
Danke für die schnelle Antwort, die Glühbirne ist nicht wirklich geplatzt, sondern eher innerlich kaputt gegangen und seitdem funktioniert die ganze Leitung nicht mehr, wie sie soll. Bleibt mir da keine andere Möglichkeit, als einen Fachmann zu kontaktieren?

Ps: gerade habe ich bemerkt, dass die defekte Sicherung zum Durchlauferhitzer gehörte, der nun wieder problemlos läuft.
 
Wenn ich das so lese, sträuben sich mir die Haare!

da gibt es nur 2 Stromkreise für die ganze Wohnung, aber einen Durchlauferhitzer!

Ich gehe jede Wette ein daß dessen Leitung bestimmt nicht der Belastung entsprechend ausgelegt ist?

Ciao
Stefan
 
Florian_Caine schrieb:
Bleibt mir da keine andere Möglichkeit, als einen Fachmann zu kontaktieren?
Ich denke, bei dem Kenntnisstand bleibt nichts anderes übrig.

Und es ist sicherer.
 
sko schrieb:
Wenn ich das so lese, sträuben sich mir die Haare!

da gibt es nur 2 Stromkreise für die ganze Wohnung, aber einen Durchlauferhitzer!

Ich gehe jede Wette ein daß dessen Leitung bestimmt nicht der Belastung entsprechend ausgelegt ist?

Ehrlich gesagt habe ich nicht genug Ahnung um das komplett zu verstehen. :?

Jedenfalls lief der Durchlauferhitzer auch, als die Sicherung noch defekt war, nur, dass man das Wasser nicht mehr als lauwarm bekommen hat.
 
Zu einem DLE gehören 3 Sicherungen. Wenn eine defekt war, hattest du nur 2/3 oder weniger Leistung.

Nun muss die defekte Glühlampe nichts mit den nicht funktionierenden Steckdosen zu tun haben. Gibts für die Leuchte einen Dimmer? Evtl. ist darin eine Feinsicherung defekt.

Trotzdem sollte alles mal von einer Fachkraft gecheckt werden.
 
Hab am Montag einen Termin beim Mieterschutz, um das ganze ein wenig anzukurbeln. Dimmer ist vorhanden und ich meine mich daran zu erinnern, dass ich die Hand am Schalt er hatte als die Lampe anfing zu Streiken.
Schon einmal danke für die ganzen Antworten. :)
 
Florian_Caine schrieb:
Ich habe das Problem, dass ich seit Jahren in einer Wohnung lebe, in der ich im Wohnzimmer keine funktionstüchtige Steckdose habe. (Je 7 Volt)
Vor kurzem ist mir dann im selben Zimmer die Birne geplatzt und seitdem funktioniert die Lampe garnicht mehr.

...

Was kann man tun, wenn man es selbst in die Hand nehmen will, ohne weiter auf den Vermieter zu warten und woran kann das ganze liegen?

Den Mangel an der Anlage schriftlich anzeigen, Fristsetzung zur Mangelbehebung, Mietzahlung ab sofort unter Vorbehalt.

Auf Meldung oder Ablauf der gesetzten Frist warten. Unterdessen ggf. Kostenvoranschlag von 2-3 Elektrofachbetrieben der Umgebung einholen. Keinen, nicht einen einzigen Versuch der Behebung unternehmen.

Bei verstreichen der Frist oder Ablehnung der Mangelbehebung Sachverhalt anhand der festgestellten Mängel durch Fachbetrieb und Ankündigung zu erwartender Kosten erneut formulieren - mit kürzerer Fristsetzung der Behebung und Ankündigung nach verstreichen der Frist seine Leistungen zur Mängelbeseitigung abzulehnen. Bennenung und Durchführung einer Mietminderung und eines Zurückbehalts der Miete bis zur Mangelbehebung.

Bei erneutem Verstreichen der Frist - Mangel beheben lassen und die Aufwendungen einfordern, ggf. zzgl. Schadensersatz und Aufwandsersatz. Erst nach Abschluss der Mangelbehebung und Zahlung der Vorleistung für die Behebung den Rückbehalt auszahlen. Die Mietminderung für den Zeitraum des bestehen des Mangels (frühestens ab Anzeige des selbigen) muss nicht zurück gezahlt werden.

Bei all dem hilft der Mieterbund oder ein Rechtsanwalt.

Mögliches Problem: Du lebst mit dem Mangel seit Jahren - Du hast evtl. dein Recht schon verwirkt und der Mangel entspricht mittlerweile der ordnungsgemäßen Nutzung - Das ist abhängig von Zeitraum und Art der Mangelanzeige. Sollten der bestehende erste Mangel verursachend für weitere Mängel sein, bist du ggf. sogar schuldig deinem Vermieter ggü. einen Schaden verursacht zu haben und musst dafür haften.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Thema: Schmelzsicherung ?!
Zurück
Oben