eFuchsi
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Sie währe aber relativ einfach Instand zu setzen.
5 FI/LS. Die Zuleitung als TNC-S anklemmen und etwas um verdrahten.
5 FI/LS. Die Zuleitung als TNC-S anklemmen und etwas um verdrahten.
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Das schon nur sagt dieser Ausschnitt nichts über den Rest der Anlage aus.
Wäre nicht das erste mal, daß ich in so Anlagen noch Teile in klassischer Nullung finde die irgendwo im Verlauf der abgehenden Leitungen noch angemurkst wurden.
und selbst für diese gibt es Anpassungspflichten an sich ändernde Nutzungen.
Aber nur für den neuen oder geänderten Anlagenteil, sowie andere Anlagenteile die davon direkt betroffen sind. Nicht die gesamte Anlage!Eine Anlage von 1960 mit klassischer Nullung war weder für den Betrieb vernetzter Rechner ausgelegt, noch für eine Wallbox die 12 stunden lang 11kW zieht.
folglich ist eine Anpassung der Anlage auf diese Neuen Bedingungen durch zu führen.
Ohh, da kenne ich mehrere. Gibt es irgendeine Stelle, wo man dies einfach melden kann? Also ich meine jetzt keine Telefonweiterreichungsschleife der Unzuständigkeiten, bis man endlich bei „Nixpassiert“ sein Anliegen loswerden kann. Solange dies nicht in irgendeiner Form die Staatsanwaltschaft auf dem Plan ruft, passiert da nur eins: „Nix“.Diese Verteilung ist so wie Da da erstellt wurde von Vorn bis Hinten einfach nur Pfusch ! Wenn ein Elektriker die so erstellen würde kann er seinen Gesellenbrief abgeben !
DIN VDE 0105-100: "Bei Änderung der Betriebsbedingungen,
Diese Änderungen sind so wesentlich, daß eine Anlage mit klassischer Nullung eben nicht mehr genutzt werden kann.