Seit wann sind Fundamenterder bei Neuanlagen vorgeschrieben?

Diskutiere Seit wann sind Fundamenterder bei Neuanlagen vorgeschrieben? im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo Leute, Kurzer Hintergrund: eigentlich wollte ich "nur" meinen Garten verkabeln, und bin dabei ueber diverse Sachen gestolpert, die...
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JustDoIt!

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Hallo Leute,


Kurzer Hintergrund:
eigentlich wollte ich "nur" meinen Garten verkabeln, und bin dabei ueber diverse Sachen gestolpert, die mich ein wenig stutzig machen. Wir haben unser Haus 2003 von einem zerstittenen Ehepaar gekauft, wobei das Haus 1998 errichtet und abgenommen wurde.


Nach einem Telefonat mit meinem VNB (e.on) mit Fragen zu den TAB habe ich mal eine Frage an euch:

Seit wann ist ein Fundamenterder bei Neubauten zwingend vorgeschrieben? :?:


Mein Problem:
Ich habe keine PAS geschweige denn einen Fundamenterder. Und das bei einem Neubau von 1998 :?
Selbst nach Sichtung aller Unterlagen habe ich nirgends auch nur einen Vermerk dazu gefunden. Weder in den Planungsunterlagen noch in den Abnahmeprotokollen.

Dazu kommt, dass der Innenausbau mehr oder weniger von Laien (von dem Ehemann) ausgefuehrt wurden. Selbst wenn es einen Fundamenterder gibt (meine Hoffnung sind eher gering), hat der De** doch net etwa die Anschlussfahne abgesaegt. Ala: "Da guckt was raus, da hat wohl wer gepfuscht"

Muss ich mir jetzt Sorgen machen?
 
Seit wann genau in Neubauten ein Fundamenterder vorschrift ist, weiß ich nicht. 1998 war er es aber auf jeden fall schon.

Hoffe die Anlage ist wenigstens als TN-System errichtet?

Dann würde ich persönlich mit einem Nachgerüsteten Hauptpotentialausgleich ohne Erder leben können.
Es sei denn es existiert eine Dachantenne.
 
Hallo Just Do It,

ich denke so wie ego1.

Wirklich Gedanken mußt Du Dir nur machen, wenn Du im Fall TN Netz eine Antenne, Schüssel oder ggf. Kupferregenrinnen und Rohre oder sogar Dach hast.

Fakt ist, Fundamenterder ist seit mindestens 1987 vorgeschrieben.
Wenn ich nicht falsch liege lief da nämlich die Übergangsfrist zum nachrüsten ab.

Wenn ich mich vertue, macht nichts, für Neubau war der Erder bereits vorher Vorschrift, so daß in Deinem Haus ein Erder da sein müßte.

Gruß Thomas
 
Naja...

Soweit ich weiss sind alle Zuleitungen zum Haus aus PE oder vergleichbaren, also nix leitendes. Aber natuerlich ist die Hauptleitung aus Kupfer, logisch, also das einzige Problem was ich habe, ist der PEN, welcher ich gerne an einer PAS haette. Ansonsten haben wir Zink-Dachrinnen (na gut, sehe ich nicht als Problem) und eine Sat-Schuessel (2m unterhalb des Daches).

Letztere ist das eigentliche Sorgenkind, welche in naher Zukunft durch eine im Dachboden verbaute DVB-T Antenne ausgetauscht wird, welche dann kein Problem mehr darstellen sollte.
 
elo22 schrieb:
Kurzschluß Thomas schrieb:
Fakt ist, Fundamenterder ist seit mindestens 1987 vorgeschrieben.

War schon Anfang der 80er so.

Nicht in Brandenburg. Aber da es sich um einen Bau von 1998 handelt, ist ein Fundamenterder zwingend vorgeschrieben, sonst könnte sogar das Baurecht erlöschen. Mir ist ein Fall bekannt, wo das Fundament wieder abgetragen werden mußte, weil der Ringerder vergesen wurde. Voraussetzung ist natürlich, dass ein Betonfundament vorhanden ist.
Ist dies der Fall, würde ich noch mal nachschauen. Ein Fundamenterder mit Abzweig auf eine Potenzialausgleichsschiene muss vorhanden sein. Ist denn Wasser, Gas, Strom nicht in den örtlichen Potenzialausgleich einbezogen? Es müssten doch diverse Leitungen dorthin führen.

MfG
 
Hallo Leute!

Auf die Gefahr hin das ich mich jetzt total blamiere, warum setzt du nicht einen Staberder auf der Seite des Hauses wo dein HWR oder dein Hausanschluß ist und machst nen Durchbruch in den Raum und setzt dort dann die PAS.

Erdung gegeben.

Gruß
Becki
 
Der Beitrag ist zwar alt, aber da ich selber nach der Antwort gesucht habe und dies der erste Treffer bei Google war will ich die Frage nochmal beantworten.

Vorgeschrieben sind seit:
  • 1970-10: Einzelerder müssen dann installiert sein wenn von außen leitfähige Teile in das Gebäude eingeführt wurden: Laut VDE 0190 (Vorläufer von VDE 0100-540) – Stab 2.5m (vertikal) oder 5m (horizontal).

  • 1994-02: Fundamenterder/Ringerder (Typ B) nach DIN 18014. Die Norm fordert übrigens eine Dokumentation der Konstruktion mit Skizzen, "aussagekräftigen Fotos" und Messwerten.
Bei Blitzschutzsystemen muss immer ein Fundamenterder (bei Wärmedämmung ein zusätzlicher Ringerder) installiert sein und dieser muss mit der Armierung vermascht sein (Gitterweite abhängig von der Blitzschutzklasse, wenn man die Wahl hat am besten 10x10 m nehmen). Das macht man u.A. auch zur Schrittspannungssteuerung. Im Zweifel eine Blitzschutzfachkraft hinzuziehen oder sich mal die DIN 18014 und die VDE 0185 durchlesen

Falls man nun nachrüsten will/muss kann man sich die Ersatzmaßnahmen in VDE 0185-305-3 + Beiblatt 1 anschauen
 
Hallo und Willkommen im Forum!

Der Beitrag ist zwar alt, aber da ich selber nach der Antwort gesucht habe und dies der erste Treffer bei Google war will ich die Frage nochmal beantworten.
Nach dem Motto "Es ist zwar schon alles gesagt, aber noch nicht von jedem? Wenn man an alten Threads Leichenschändung begeht (mache auch ich ab und an) sollte alles Hand und Fuß haben und stimmen, oder? :D

Ich wage mal einige Korrekturen:
Vorgeschrieben sind seit:
  • 1970-10: Einzelerder müssen dann installiert sein wenn von außen leitfähige Teile in das Gebäude eingeführt wurden: Laut VDE 0190 (Vorläufer von VDE 0100-540) – Stab 2.5m (vertikal) oder 5m (horizontal).

  • 1994-02: Fundamenterder/Ringerder (Typ B) nach DIN 18014. Die Norm fordert übrigens eine Dokumentation der Konstruktion mit Skizzen, "aussagekräftigen Fotos" und Messwerten.
Zu 1: Normative Forderungen nach Einzelerdern sind mir gänzlich unbekannt und beim Datum 1970-10 denke ich primär an das Verbot nach VDE 0190 bei Neubauten Hauswasserleitungen als Erderersatz zu verwenden (mit 20 Jahren Übergangsfrist für Bestandsgebäude).

Zu 2: DIN 18014:1994-02 ist der Nachfolger der VDEW-Richtlinien für das Einbetten von Fundamenterdern in Gebäudefundamente. Eine Doku ist erstmals in der zweiten Ausgabe DIN 18014:2007-09 enthalten.

Bei Blitzschutzsystemen muss immer ein Fundamenterder (bei Wärmedämmung ein zusätzlicher Ringerder) installiert sein und dieser muss mit der Armierung vermascht sein (Gitterweite abhängig von der Blitzschutzklasse, wenn man die Wahl hat am besten 10x10 m nehmen). Das macht man u.A. auch zur Schrittspannungssteuerung. Im Zweifel eine Blitzschutzfachkraft hinzuziehen oder sich mal die DIN 18014 und die VDE 0185 durchlesen
Hier wird einiges durcheinandergebracht, das nicht zusammengehört.

Auf die Maschenweite von Erdungsanlagen vom Typ B haben die Blitzschutzklassen 1 bis 4 (en. abgekürzt LPL) keinerlei Einfluss. Für Fundamenterder und bei erhöhtem Erdübergangswiderstand auch für Funktionspotentialausgleichsleiter in bewehrten Bodenplatten ist mit und ohne LPS eine Maschenweite von max. 20 m x 20 m gefordert. Für Ringerder beträgt die max. Maschenweite ebenfalls unabhängig von der BSK ohne LPS max. 20 m x 20 m und mit LPS max. 10 m x 10 m um Überschläge gegen die Bewehrung zu vermeiden.

Geringere Maschenweiten von FE und FPAL können aber aus EMV-Gründen nach EN 50310 verlangt sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die Berichtigungen/Ergänzungen : )

Wie sagt man so schön – wenn man im Internet schnell eine richtige Antwort haben möchte, dann muss man nur die Falsche posten.

: Normative Forderungen nach Einzelerdern sind mir gänzlich unbekannt und beim Datum 1970-10 denke ich primär an das Verbot nach DIN 0190 bei Neubauten Hauswasserleitungen als Erderersatz zu verwenden (mit 20 Jahren Übergangsfrist für Bestandsgebäude).

Da seit da keine Rohre mehr als Erder verwendet werden dürfen, war meine Annahme dass seit da Gebäude einen eigenen Erder benötigen. Ob das ein Einzelerder sein muss oder nicht, steht nirgends, in der Praxis scheinen Einzelerder zu der Zeit aber als "Stand der Technik" gegolten zu haben.
 
Da seit da keine Rohre mehr als Erder verwendet werden dürfen, war meine Annahme dass seit da Gebäude einen eigenen Erder benötigen. Ob das ein Einzelerder sein muss oder nicht, steht nirgends, in der Praxis scheinen Einzelerder zu der Zeit aber als "Stand der Technik" gegolten zu haben.
Bei Bestandsbauten ohne funktionstüchtige Fundamenterder vom Typ B bleiben für nachgerüstete Blitzschutzsysteme oder Antennenerdungen gewöhnlich nur Erder vom Typ A, es sei denn, dass auch mal ein Ringerder verlegt wird.

Es würde zu weit führen das über Jahrzehnte verwirrende Hin- und her um Erderabmessungen und auch temporäre Abweichungen zwischen den Normen für Blitzschutz und Antennenerdung im Detail aufzulisten. Der Einfachheit halber eine Grafik, welche die aktuell für Antennenerdung und Blitzschutzanlagen weitgehend gleichartig abgestimmten Erder aufzeigt.

Folie1.JPG
 
Thema: Seit wann sind Fundamenterder bei Neuanlagen vorgeschrieben?
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