Serienschaltung mit 3 Schalter

Diskutiere Serienschaltung mit 3 Schalter im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, Ich möchte gerne im Schlafzimmer 2 Lampen mit 3 Serienwechselschalter schalten. Das ganze würde so ausschauen: Eingang - 1...
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Respekt habe ich vorm Strom nicht, ich bin per "Du"!

Und die Profi´s die es dann trotzdem "erwischt" sind meist die, welche meinen es ist eh alles auf aus u. korrekt vom Vorgänger verkabelt u. auch angeklemmt u. haben dann plötzlich am "blauen" eine Phase drauf!
 
Nu ja, Du siehst nen Kreuzschalter mit blau dran und vermutest darin nen Neutralleiter???
 
Es wird o. kann ja dann meistens nicht "direkt" so verkabelt werden wie man es am Plan einfach sieht.

Oft gibt es eine Zugdose wo dann viele gemeinsame zusammengehörende Kabel kommen u. gehen u. spätestens da treten dann meist die Probleme auf!
 
Ich geb dir da ja völlig Recht, allerdings wollt ich auch ne kleine Diskussion lostreten um noch mehr Argumente zu finden, warum man das heute keinesfalls mehr so macht ;-)

Viele Grüße,

Uli
 
Aus der Beantwortung einer Leseranfrage im Elektropraktiker 3/2007:

Die Verwendung der Aderfarben ist in den
Normen DIN EN 60446 und DIN VDE 0100-510 festgelegt. In beiden Regelwerken sind folgende, sinngemäß übereinstimmende Aussagen enthalten:

• Wenn ein Stromkreis einen durch Farbe gekennzeichneten Neutralleiter enthält, muss hierfür die blau bzw. hellblau gekennzeichnete Leitungsader verwendet werden.
• Wenn kein Neutralleiter benötigt wird, darf die blau gekennzeichnete Ader für jeden anderen Zweck, jedoch nicht als Schutzleiter verwendet werden.

Damit [steht] einer Verwendung der blau gekennzeichneten Ader als Außenleiter, Schaltdraht, Tasterleitung oder Ähnlichem nichts im Wege, wenn kein Neutralleiter nötig ist.

Damit ist doch eigentlich alles klar. Solange der Neutralleiter nicht eine andere Farbe als "blau" bekommt ist alles in bester normativer Ordnung. Zumindest hier in Deutschland. :wink:
 
• Wenn ein Stromkreis einen durch Farbe gekennzeichneten Neutralleiter enthält, muss hierfür die blau bzw. hellblau gekennzeichnete Leitungsader verwendet werden.
• Wenn kein Neutralleiter benötigt wird, darf die blau gekennzeichnete Ader für jeden anderen Zweck, jedoch nicht als Schutzleiter verwendet werden.

Also so eindeutig steht das da aber auch wieder nicht.
Der betroffenen Stromkreis selber benötigt ja einen Neutralleiter.

Er wird in diesem Fall lediglich in der einen Leitung der Korrespondierenden nicht benötigt, aber im betroffenen Stromkreis sehr wohl

Da der erste Satz ja vom Stromkreis und dem benötigtem Neutralleiter ausgeht, kann man meiner bescheidenen Meinung nach im 2. Satz auch davon ausgehen (dass der gesamte Stromkreis keinen N benötigt, und nicht nur die eine Leitung)


Aber wie gesagt, dass ist imho nur eine Auslegung meinerseits.
 
Das ist alles recht schwammig, denn wie darf man dann das verstehen?

DIN VDE 100 (Fassung 2009)

<i><b>514.3.Z4</b> Verwendung eines blauen Leiters für bestimmte Zwecke

Unter der Voraussetzung, dass kein Neutralleiter vorhanden ist und Verwechselungen ausgeschlossen werden
können, darf ein blauer Leiter als Außenleiter verwendet werden oder für andere Zwecke, außer als
Schutzleiter.

ANMERKUNG Dies könnte beispielweise zutreffen <font color="red">für den Teil eines Stromkreises</font> zwischen einem Schalter und einem
Verbrauchsmittel.</i>

Da ist die Anmerkung interessant. Also ganz ehrlich, sicher bin ich mir net. In der Praxis läuft einem der Blaue als Schaltdraht andauernd über den Weg - Und irgendwie wär dass ja dann auch durch die Anmerkung gedeckelt.

Logisch vermeid ich sowas wenn irgend möglich, aber oft genug sind einem die Hände gebunden.

Viele Grüsse,

Uli
 
Tja, da ist die ÖVE EN1 eindeutiger

Die Farbe blau ist zur Kennzeichnung von Aussenleiter nur dann zulässig, wenn das ganze Systen keinen N oder PEN Leiter hat.

Imho ist auch eine geschaltener Aussenleiter auch ein AUssenleiter.
 
Sag ich ja immer nur in DE werden ja hauptsächlich die NYM-Kabel "eingemauert" anstatt vorher Schläuche/Rohre zu verlegen um damit genau die benötigten Kabel dann erst einziehen zu können u. da es dann scheitert wurde wahrscheinlich genau für solche Fälle, dafür die "schwammige" Ausnahmegenehmigung ja erst erfunden.

Und wer es nicht wirklich kontrolliert, o. kann u. alles funkt., da guckt dann ja eh keiner mehr nach.

Kupfer ist Kupfer, wird dann genau auch von denen über den Haufen geworfen, welche nicht Farbenblind sind.

Nach dem Motto: Vorschriften sind da, um übertreten zu werden!
 
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