Stromverbrauch & Sicherungsbelegung

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Bayern-Racing

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Hallo.
Ich wohn in einem mehrfamilienhaus.
-Dort wohn ich im Dachgeschoss mit eigenem Stromzähler.
-Meine Eltern im Erdgeschoss und 1.OG. -zusätzlich sind noch 2 kleine 40m² wohnungen im haus vermietet.

Also insgesamt 4 Parteien.
Wir haben 1x einen stromzähler für das GANZE Haus mit HT und NT.
Dann hab ich im Dachgeschoss einen Zähler mit einer Anzeige.

Jetzt würd ich allerdings gern wissen wieviel Strom in den jeweiligen Mietwohnungen verbraucht wird. Bisher wurde das pauschal ganz hemdsärmlig festgelegt mit 50 euro /Monat.
Da die strompreise allerdings nicht billiger werden wäre ein Zähler echt wichtig und auch gesetzlich vorgeschrieben. Weis leider noch nicht wie die kabel da verlegt sind ob die beiden kleinen wohnungen ein eigener stromkreis ist sonst könnts problemmatisch werden das zu separieren?!

Wie ist das mit HT und NT muss ich das zusammenrechnen dass ich auf den Gesamt KW verbrauch komme vom ganzen Haus?

Dann noch was: leider ist bei unserem hauptsicherungskasten im kelller kein Belegungsplan dabei nur so paar schmiererein auf zetteln (warum macht man sowas -.-) wie stelle nun am leichtesten fest welche sicherung für welchen Raum ist? Meine Idee wäre. Überall in jedem Raum Licht einschalten und in die Steckdose was einstecken und dann nacheinander die sicherungen rausnehmen und schauen wo es finster wird :D
Geht das vll noch besser iwie?
Wenn ich die sicherungen für die beiden wohnungen lokalisiert habe, kann ich dann da so einen zähler zwischenschalten bei unserem hauptsicherungskasten? Dann kann ich es in zukunft ablesen....
Sorry für das dumme gefrage :-D

Hauptsicherungskasten keller vom Haus
20211105_172942.jpg

Stromzähler vom Ganzen Haus
20211105_173039.jpg

Mein Stromzähler im Dachgeschoss
20211105_173148.jpg
 
Da die strompreise allerdings nicht billiger werden wäre ein Zähler echt wichtig und auch gesetzlich vorgeschrieben.

Sorry, dass ich Deinen Umbaudrang so rüde "ausbremse", aber (wenn ich von D ausgehe, nur dafür gelten meine Ausführungen und Kenntnisse!)
1.) ist mir nichts bekannt, dass eine Mietwohnung einen Zähler haben MUSS, also im Sinne eines Gesetzes, das würde ich dann gerne mal sehen (Link reicht)
2.) wenn ich davon ausgehe (korrigiere mich gerne, falls es anders ist), dass diese 50 €/Monat so im Mietvertrag vereinbart sind, dann kanst Du selbstverständlich so viele Zähler einbauen, wie Du möchtest, allerdings muss der Mieter deswegen immer noch nicht mehr bezahlen, da dieses Ansinnen einer nachträglichen Änderung des Mietvertrages bedarf und ob der Mieter dem zustimmt....... das würde ich zumindest VORHER abklären, sonst wirft man gutes Geld dem Schlechten hinterher.
 
Hab keinen link hab ich vom vermieter bund. Mirnist das auch egal ich will einfach nur für mich selber den verbrauch der beiden parteien wissen wie ich da drann bin

Wir verbrauchen 8200kw im Jahr und will es einfach ordentlich verteilt wissen
 
Da liegt einiges im Argen ! Erstens wenn du deine Rechnung nicht bezahlst und dir wird der Strom gesperrt stehen auch deine Mieter im Finstern. Zweitens darfst du den Strom nicht weiterverkaufen . 3 tens können deine Mieter den Stromanbieter nicht frei wählen, weil deren Strom schon mal separat gezählt werden muss .
Weiter im Text sofern jede Wohnung eine eigene Wohnungsverteilung hat können da auch für jede Wohnung Zähler eingebaut werden . Und dann hast du den Verbrauch für jede Wohnung auch einzeln. Und da kannst du dir unter Umständen auch ins eigene Fleisch schneiden.
 
Erstens wenn du deine Rechnung nicht bezahlst und dir wird der Strom gesperrt stehen auch deine Mieter im Finstern.

Was ist denn das schon wieder für eine Schwachsinns-Unterstellung/Annahme??? :mad:
Eigentlich wäre zu wünschen, dass Dir mal Strom/Internet gesperrt würden!

weitens darfst du den Strom nicht weiterverkaufen

Auch das ist vollkommener Unsinn. Es ist überhaupt kein Problem, für Strom eine Pauschale im Mietvertrag anzusetzen. Da der Vermieter (hier) den Strom nicht selber erzeugt, muss er ihn wohl kaufen und (z.B. als "Pauschalpaket") weiter veräußern.

Dazu hatte ich in einem anderen Thread, wo Du ebenfalls diesen Unfug verbreitetest, ausführliche Links und Zitate gepostet! Ist das jetzt Vergesslichkeit/Demenz oder schlichtweg Trollerei?

3 tens können deine Mieter den Stromanbieter nicht frei wählen, weil deren Strom schon mal separat gezählt werden muss .

Wieder Unsinn. PAUSCHALE, siehe oben. Gezählt werden MUSS überhaupt nichts!
Ich kann echt nicht den ganzen Tag auf Dich und Deine abstrusen Ideen aufpassen, also halte Dich doch BITTE fern von Allem, was Mieter/Vermieter etc. angeht, das war ja in der Vergangenheit bereits hanebüchener Unsinn, was da von Dir verzapft wurde!
 
Dann lassen wir das Rechtliche doch bitte mal aussen vor und beantworten die technischen fragen:D
 
So du hast 4 Verteilungen für 4 Wohnungen und dann kannst du in jeder UV einen Zähler einbauen. Bisher hast du ja einen Hauptzähler und in Deiner Wohnung einen Zähler . Das dumme dieser Unterzähler kann nicht zwischen HT und NT unterscheiden Und da beginnt schon der Streit !
Den Rest zur rechtlichen Situation erklärt dir ein Anwalt !
 
Ahhh, der Anwalt!! Auf einmal!
Ich dachte der wärest Du mit Deinen "fundierten Ratschlägen"! :p

Streit beginnt auch keiner, denn es ist alles wunderbar geregelt und niemand beschwert sich, also woher dieser angedachte "Streit"?!
 
Muss man ht und nt zusammenzählen wenn man den gesamtstromverbrauch wissen will?
 
@Stromberger bleib du bei deiner Meinung, ich bleib bei meiner und vor einem Gericht wirst du mit hoher Sicherheit vor dem Richter auf Deinen Irrtum hingewiesen. Pauschale Abrechnung egal ob Wasser , Abwasser , Heizung oder Elektroenergie war einmal bei Dauermietverhältnissen. Die einzige Ausnahme sind Hotels oder Kurzzeitvermietung wo Pauschal abgerechnet werden darf . Und da hier auf Dauer vermietet wird, also keine Mietverhältnisse auf Zeit muss Verbrauchs gerecht abgerechnet werden. Ebenso muss ein Mieter seinen Stromanbieter frei wählen können.
 
@Bayern-Racing ja klar nur das du eben für beide Tarife unterschiedlich Strompreise bezahlst ! Beispiel HT 0,3 € /kWh und 0,2 € /kWh . Wären beide Preise Gleich brauchst du keine 2 Tarife!
 
Ich würde mich da gerne mit ins Gespräch einklinken, anfänglich mit ein paar Fragen...
1. Wofür ist der überhaupt der HT/NT-Zähler?
Hast du elektrische Heizungen (Nachspeicheröfen), eine Wärmepumpe oder ähnliches wofür der HT/NT gebraucht wird.
2. So wie ich das herauslesen wollen würde, gibt es in den untervermieteten Kleinwohnung keine eigene Unterverteilung (Sicherungskasten), ist das so korrekt?
3. Gibt es ein gemeinsames Treppenhaus, wozu allen Wohungen einen Zugang haben?
4. Haben deine Eltern im EG auch keine eigene Unterverteilung(Sicherungskasten)?
 
Ok gut damit kann ich schonmal was anfangen. Ich hab mir meinen verbrauch und den hauptzähler mal aufgeschrieben und schau in einem monat nochmal dann weis ich zumindest mal wieviel ich anteilig verbrauche. Zahl aktuell 200 euro sterom wenn alle 4 parteien grob auf 50 euro kommem passts ja halbwegs. Muss jetzt aber erstmal rausfinden welche sicherung für welchen raum ist. Ich hab allerdings den verdacht dass das nicht sauber separiert ist weil beim bau des hauses nicht auf 4 wohneinheiten angetragen wurde das wurd erst nachträglich umgebaut. Warscheinlich ists so dass der flur von den eltern mit dem flur der mietwohnung zusammenhängt ect..dann wirds halt kompliziert. Mal sehen. Würdet ihr das auch so machen überall licht einschalten und verbraucher und nacheinander sicherungen raus oder gibts bessere methoden?
 
Ich würde mich da gerne mit ins Gespräch einklinken, anfänglich mit ein paar Fragen...
1. Wofür ist der überhaupt der HT/NT-Zähler?
Hast du elektrische Heizungen (Nachspeicheröfen), eine Wärmepumpe oder ähnliches wofür der HT/NT gebraucht wird.
Keine ahnung für was. Hab eine Öl und holzheizung.

2. So wie ich das herauslesen wollen würde, gibt es in den untervermieteten Kleinwohnung keine eigene Unterverteilung (Sicherungskasten), ist das so korrekt?
Genau gibt keinen sicherungskasten nur den im keller fürs gesamte haus und ich hab einen im dachgeschoss mit zähler

3. Gibt es ein gemeinsames Treppenhaus, wozu allen Wohungen einen Zugang haben?
Nein, die zugänge zu beiden wohnungen sind von aussen

4. Haben deine Eltern im EG auch keine eigene Unterverteilung(Sicherungskasten)?
Nein auch nix seperates
 
Pauschale Abrechnung egal ob Wasser , Abwasser , Heizung oder Elektroenergie war einmal bei Dauermietverhältnissen. Die einzige Ausnahme sind Hotels oder Kurzzeitvermietung wo Pauschal abgerechnet werden darf .
Hmm, werden somit alle größere Studentenwohnanlagen illegal betrieben? Ist das der Kern deiner Aussage? Und nein, ein Mietvertrag für eine dortige Wohung ist keine Kurzzeitvermietung.

Und da hier auf Dauer vermietet wird, also keine Mietverhältnisse auf Zeit muss Verbrauchs gerecht abgerechnet werden.
Zum einen wissen wir schonmal überhaupt nicht wer wie dort eingemietet ist, das geht uns auch überhaupt nix an! Zum zweiten ist Mietrecht immer noch im Bereich des Zivilrechtes angeordnet, und da gilt nunmal Vertragfreiheit, ausschließlich gewissen Begebenheiten.

Man, man, man...immer wieder bei gleichenThemen immer wieder der selbe Mist. Gibt es da irgendeinen Preis für x-versaute Threads :mad:

@Bayern-Racing bitte diesen Beitag von mir einfach ignoriren, das musste einfach mal raus :)
 
@Bayern-Racing bezogen auf deine Beiträge #13 und #14
Ok, das macht es nicht einfacher. Ja, ich würde erstmal, so wie du schreibst, schauen in wieweit die Stromkreise zuzuordnen sind. Wenn es Überschneidungen gibt, müsste man ggf entscheiden wer diese "gerecht" zugeteilt bekommt (einfachste Weg) oder versuchen diese Bereiche entsprechend anders zu installieren (der umfangreichere Weg). Wäre halt gut gewesen wenn es zb. durch das Treppenhaus die Möglichkeit gegeben hätte, auf einfache Weise die einzelnen Wohnungen direkt ggf. neu anzubinden.

Grundsätzlich ist eh zu empfehlen mal zu schauen das man eine, möglichst genaue, Beschriftung für den Verteiler erstellt bekommt. Ist bestimmt auch andersweitig irgendwann hilfreich :)

Wobei der Verteiler ansich schon recht gefüllt ist. In wieweit man diesen dann anpassen kann, oder ggf. noch was "anbauen" muss, wird man dann entscheiden können wenn man die Sicherungsbelegung und auch die daraus folgenden Schritte vor Augen hat.
 
@Stromberger bleib du bei deiner Meinung, ich bleib bei meiner und vor einem Gericht wirst du mit hoher Sicherheit vor dem Richter auf Deinen Irrtum hingewiesen. Pauschale Abrechnung egal ob Wasser , Abwasser , Heizung oder Elektroenergie war einmal bei Dauermietverhältnissen. Die einzige Ausnahme sind Hotels oder Kurzzeitvermietung wo Pauschal abgerechnet werden darf . Und da hier auf Dauer vermietet wird, also keine Mietverhältnisse auf Zeit muss Verbrauchs gerecht abgerechnet werden. Ebenso muss ein Mieter seinen Stromanbieter frei wählen können.

Sorry für den TE, dass ich hier insistieren muss, aber derartiger Unsinn darf einfach nicht unwidersprochen so stehenbleiben.

Auch wenn hier eingewisser Kobold glaubt, über dem Gesetz zu stehen oder eine "Meinung" dazu zu haben, die dann alle übernehmen sollen, so ist der Sachverhalt EINDEUTIG, wie ganz leichtes googlen, wenn man es denn nicht alleine weiss, herausgebracht hätte. Aber es gibt eben faul oder faul....

Grundlage ist hier
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 556 Vereinbarungen über Betriebskosten

"(2) Die Vertragsparteien können vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften vereinbaren, dass Betriebskosten als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesen werden."

Jaaaa, da kommen schwierige, mehrsilbige Worte vor, aber mit etwas Geschick und/oder Hilfe Kundiger KÖNNTE man das verstehen!

Ansonsten kann man ja auch z.B. hier mal lesen:
Flatrate-Pauschalmieten werden für die Wohnungswirtschaft interessant
Nebenkostenpauschale: Das Wichtigste | Mietrecht 2021
Nebenkostenabrechnung Strompauschale (Vermieter Frage)
Nebenkostenabrechnung ▷Was Du als Mieter zahlen musst
...
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Ich habe eine einzige Ausnahme gefunden, in der eine Pauschale nicht zulässig sein soll und alleine das könnte dieses vehemente Beharren auf der abstrusen Pumukel-"Meinung" bewirkt haben (vielleicht aus eigenem Betroffensein?!): der sog. "soziale Wohnungsbau". Das würde auf der anderen Seite aber auch einiges erklären...
 
Thema: Stromverbrauch & Sicherungsbelegung
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