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Ichwillswissen
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Hallo Elektrikforum,
normalerweise werde ich bei allem gefragt, jetzt habe ich eine Frage.
Zwei Häuser weiter in einem Altbau will eine alte Dame ihre Wohnung elektrisch etwas "aufpeppen" (Elektroheizung), laut Elektriker reicht a) die Leitungskapazität nicht (könnte durchaus sein) und b) - das ist jetzt meine Frage - dürften in einem Haus nicht mehr an zwei Orten Stromzähler sein. Im Moment sind im Keller Stromzähler und (für diese und zwei (?) andere Wohnungen) im Treppenhaus Stromzähler angebracht.
Stimmt das? Ist das gesetzlich neuerdings so geregelt, oder können EVUs das so festlegen, oder (ich kenne den Elektriker etwas) will eventuell nur dieser Elektriker den Auftrag etwas "aufhübschen"?
normalerweise werde ich bei allem gefragt, jetzt habe ich eine Frage.
Zwei Häuser weiter in einem Altbau will eine alte Dame ihre Wohnung elektrisch etwas "aufpeppen" (Elektroheizung), laut Elektriker reicht a) die Leitungskapazität nicht (könnte durchaus sein) und b) - das ist jetzt meine Frage - dürften in einem Haus nicht mehr an zwei Orten Stromzähler sein. Im Moment sind im Keller Stromzähler und (für diese und zwei (?) andere Wohnungen) im Treppenhaus Stromzähler angebracht.
Stimmt das? Ist das gesetzlich neuerdings so geregelt, oder können EVUs das so festlegen, oder (ich kenne den Elektriker etwas) will eventuell nur dieser Elektriker den Auftrag etwas "aufhübschen"?