Tasten-Dimmer funktioniert nicht mehr, was auswechseln?

Diskutiere Tasten-Dimmer funktioniert nicht mehr, was auswechseln? im Forum Licht & Beleuchtung im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, ich wohne seit 2 Monaten in einer Mietwohnung. Es gibt im Wohnzimmer einen Tasten-Dimmer für die Wohnzimmerlampe. Bei längerem Drücken...
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
S

solea

Guest
Hallo,

ich wohne seit 2 Monaten in einer Mietwohnung. Es gibt im Wohnzimmer einen Tasten-Dimmer für die Wohnzimmerlampe. Bei längerem Drücken auf die Taste dimmt sich die Wohnzimmerlampe, wenn man einmal kurz auf die Taste drückt ist sie wieder ganz hell.
Seit gestern funktioniert es nicht mehr, dass man mit einmal drücken die Lampe hell bekommt. Die Lampe funktioniert also noch, ist aber in der dunkelsten Dimmstufe und wird nicht mehr heller.
Ich vermute, dass der Dimmschalter defekt ist, kenne mich damit aber nicht aus.
Ich habe den Schalter abmontiert und würde gerne wissen, was ich nun tun soll. Soll ich mit dem ganzen Dimmschalter in den Baumarkt gehen oder kann es sein, dass ich nur eine Sicherung auswechseln muss.
Habe dazu einmal ein Bild hochgeladen.
Ich bin für jede Hilfe dankbar.
Liebe Grüße

Jonas
http://s10.postimg.org/64rqz1os5/DSCN1834.jpg
 
Nachdem ich den Dimmer nun ein und wieder ausgebaut habe, funktioniert er wieder. Keine Ahnung woran es lag..
 
in moderneren Dimmern werkelt meistens ein µC.
Der hatte sich wahrscheinlich "aufgehangen", Durch dein Aus- und Einbauen hast du ihn neu gebootet.

Gruß
Jürgen
 
Dann hätte Sicherung raus und wieder rein auch schon helfen müssen...

Ciao
Stefan
 
Also neue Sicherung... entweder ne Sicherung löst aus und dann geht gar nix mehr, oder eben nicht. Bei einer defekten Sicherung dimmt ein Dimmer nicht mehr auf niedrigster Stufe.

zum uC: Sicherung raus, Sicherung rein, kurz hintereinander könnte irgendein Pufferkondensator kompensieren.

Könnte aber auch sonst was gewesen sein, wackelkontakt etc.
Aber ist es nicht toll, einfach mal was zerlegen weils nicht mehr geht, wieder zusammenbauen und es geht wieder... wenn dann noch ein Teil übrig ist, optimal ^^

Ne ernsthaft: beobachte mal ob sich da jetzt irgendwas unüblich hoch erzhitzt am Dimmer. Wenn er dann irgendwann endgültig die Grätsche macht, dann... warum eigentlich Baumarkt? Selbst gekauft?
Dann würde ich wenigstens versuchen Ersatz zu bekommen, auch wenn der Fehler erstmal nicht mehr reproduzierbar ist.
 
1. Der Vermieter muß das Problem beseitigen denn es ist seine Anlage die er Dir funktionsfähig und sicher zur Verfügung stellen muß.
2. Als Mieter darfst Du nicht am Eigentum des Vermieters herumbasteln.
3. Als elektrotechnischer Laie darfst Du auch nicht an der Elektrik herumbasteln.
 
Octavian1977 schrieb:
1. Der Vermieter muß das Problem beseitigen denn es ist seine Anlage die er Dir funktionsfähig und sicher zur Verfügung stellen muß.
Der Satz war zu erwarten. :lol:
Ich erklär dir aber gerne noch öfters, daß die meisten MV eine sogenannte Kleinreparaturklausel enthalten - diese käme hier mit großer Wahrscheinlichkeit zum Tragen.


2. Als Mieter darfst Du nicht am Eigentum des Vermieters herumbasteln.
richtig!

3. Als elektrotechnischer Laie darfst Du auch nicht an der Elektrik herumbasteln.
dito!
 
Kleinreparatur?
Anfahrt Abfahrt und Arbeitszeit des Fachmannes und die Summe für "Kleinreparaturen" ist überschritten.

Eine eigenständige Reparatur durch den Mieter ist weder zulässig noch dem Mieter zumutbar
 
Kleinreparaturen gibt es in vielen Mietverträgen, darunter zählt z.B. mal eine Dichtung unter der Spüle wechseln oder den Schwimmer im Klo gangbar machen...

Reparaturen, auch kleinste, an der Elektrik gehen den Mieter nichts an, er ist gar nicht berechtigt daran zu arbeiten!

Ciao
Stefan
 
Jain ... den angeknacksten oder vom Kind zugeklebten Rahmen/die Wippe am Lichtschalter zu erneuern wäre eine denkbare Kleinreparatur oder die Sicherung im Dimmer 1:1 austauschen, nach einem kurzen in der Leuchte, oder die Glühlampe wechseln im zugehörigen Backofen/Dunstabzug ...

Außerdem: Eine defekte Steckdose erneuern lassen vom Fachmann für vielleicht 40-70€ kann ebenfalls eine Kleinreparatur sein.
 
Wenn der Mieter die Steckdose zerbrochen hat, ist dies sicher unter Mieterverschulden zu werten.
 
Octavian1977 schrieb:
Kleinreparatur?
Anfahrt Abfahrt und Arbeitszeit des Fachmannes und die Summe für "Kleinreparaturen" ist überschritten.
...
Im konkreten Fall muß ich dir Recht geben. Habe gerade den Preis des Tastdimmers gesehen ... :oops:
- damit hat sich die Kleinreparaturklausel, zumindest wenn es sich um Deutschland handelt, erledigt.
 
sko schrieb:
...
Reparaturen, auch kleinste, an der Elektrik gehen den Mieter nichts an, er ist gar nicht berechtigt daran zu arbeiten!...
Das ist Qua.. . Es geht nicht darum daß der Mieter sie ausführt, genaugenommen darf er sie nicht einmal beauftragen.
Aber im Rahmen einer gültigen Kleinreparaturklausel im MV kann er zur Kostenübernahme verpflichtet sein.
 
ego1 schrieb:
Wenn der Mieter die Steckdose zerbrochen hat, ist dies sicher unter Mieterverschulden zu werten.
Das hat ja mit der ursächlichen Frage wenig (eher sogar nichts) zu tun.

Genaus so wäre es wenn der Tastdimmer vom Mieter erst eingebaut worden wäre, dann hätte der VM auch keine Verpflichtung zur Wiederherstellung.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Thema: Tasten-Dimmer funktioniert nicht mehr, was auswechseln?
Zurück
Oben