Totale Panik wegen Leitungsmanipulation

Diskutiere Totale Panik wegen Leitungsmanipulation im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo Community, ich möchte das Thema von meinem letzten Thread in ähnlicher Weise noch mal aufgreifen, weil ich die letzten Tage total in Panik...
Wenn aus Deiner Therme Gas austritt brauchst Du Dir keine Gedanken über eine mögliche Fehlerstelle in einer Leitung zu machen, da reicht vollkommen der Funke den ein Lichtschalter naturgemäß beim ein oder Ausschalten erzeugt um das zu zünden, oder das Bürstenfeuer in einem der häufig eingesetzten Universal-Elektromotoren.
Ja eh, nur beim Lichtschalter muss man ihn erstmal drücken. Wenn man jetzt z.B. Gasgeruch wahrnimmt, dann drückt man halt keinen Lichtschalter mehr. Wenn jetzt so ne Leitung dahinbrutzelt das kann man nicht steuern.

Aber auch Deine Therme solltest Du (oder der Vermieter je nach Vertrag) mindestens einmal im Jahr warten lassen.
Der Tipp ist wichtig und gut, aber das lasse ich eh immer machen.

Aber doch bestimmt nicht mehr, wenn Du, wider unsere
meisten Einschätzungen hier, die Leitungen durch Deine
unsachgemäßen Versuche beschädigt haben solltest.-
Und wenn ich den Vermieter über meinen Fehler informiere, bin ich der Meinung, dass es dann schon wieder seine Verantwortung ist. Er muss dann weitere Schritte setzen. Ggf. auf meine Kosten.

Lass es gut sein. So schnell beschädigt man keine Aderisolierung. Zumindest Du eine herkömmliche Einziehfeder verwendest hast.
Ja, es war, glaub ich, eine "normale" Einziehfeder von einem Bekannten. So genau weiß ich es auch nimmer.
 
…Siehe hierzu Mietvertrag.
Die Prüfung einer elektrischen Wohnungsinstallation dürfte so ca 200-400€ kosten (E-Check)
Lass die Anlage prüfen, wenn dabei Mängel aufgedeckt werden (müssen ja nicht von deiner Aktion stammen) ist de Vermieter in der Pflicht diese zu beheben.
Hmm, als Mieter bezahlst du den beauftragten Spaß selber, als Vermieter kannst du das auf die Nebenkosten umlegen.
 
Der Tipp ist wichtig und gut, aber das lasse ich eh immer machen.
Gilt hier auch - wenn du die Wartungsarbeiten von dir aus bestellst, dann bezahlst du, wenn im Auftrag des Vermieters oder er selber, sind die Kosten umlagefähig. Im ersteren Fall benötigst du genau genommen das Einverständnis des Vermieters.
 
Und wenn ich den Vermieter über meinen Fehler informiere, bin ich der Meinung, dass es dann schon wieder seine Verantwortung ist. Er muss dann weitere Schritte setzen. Ggf. auf meine Kosten.
Ich würde hier einfach mal einen Blick in die Police meiner Privathaftpflicht werfen.
 
Für Wartungsarbeiten die Zustimmung des Vermieters? Das würde ich bezweifeln.
Spätestens wenn vertraglich vereinbart die Wartung durch den Mieter erfolgen soll, bedarf es keiner Zustimmung des Vermieters.
 
Für Wartungsarbeiten die Zustimmung des Vermieters? Das würde ich bezweifeln.
Beides falsch.
Zum einen, was soll eigendlich deiner Meinung nach an einer elektrischen Anlage in einer Wohnung überhaupt "gewartet" werden? Kontrolle ob die Schalter beim Betätigen noch ein sattes "Klack-Geräusch machen?....
Da du ja immer so schön das Auto als Beispiel missbrauchst, ein Auto kann man warten lassen, einen Kran kann man warten lassen, ja sogar eine Brücke kann man warten lassen. Eine elektrische Anlage einer Wohnung kann man prüfen oder instand setzen lassen, aber nicht warten. Das ist wie mit Isolieren und Dämmen, das ist nunmal nicht das gleiche.
Bei einer Instandhaltung, zb. dem Tausch einer Steckdose, ebenso wie bei einer richtigen Prüfung (Thema Sichtprüfung) greift man sehr wohl in das Eigentum des Vermieters ein, und ja dafür brauchst du dessen Erlaubnis.
Hast du nicht in Beitrag #20 geschrieben, dass du in deinen Wohnungen nur selbst die elektrischen Anlage instand hälst (obwohl du das sehr wahrscheinlich noch nicht einmal darfst) und du da keinen anderen ran läßt. Jetzt schreibst du das dafür die Zustimmung überhaupt nicht nötig ist. Mit der Aussage widersprichst du dir doch selbst. Naja, möge sich jeder selbst seine Meinung über deine Aussagen hier bilden...

Spätestens wenn vertraglich vereinbart die Wartung durch den Mieter erfolgen soll, bedarf es keiner Zustimmung des Vermieters.
In einem Wohnraummietvetrag für eine normale Wohnung für Verbraucher wirst du sowas im Bezug auf die elektrische Anlage wohl eher nicht finden, da es komplett sinnbefreit ist. Der Vermieter kann sich in solchen Fällen nicht mit Vertragsklauseln aus der Verantwortung ziehen.
Denn, und das ist mMn das entscheidende, die elektrische Anlage einer Wohnung im gesamten endet ja nicht an den Aderenden der Zuleitung zur Unterverteilung. In einem EFH oder einem Aussiedlerhof, als Beispiel, schaut sowas schonmal völlig anders aus und von B2B reden wir ja mal überhaupt nicht.
 
VDE 0105 und die darin enthaltenen zu Prüfenden Werte sind dir ein Begriff?

Instandhaltung ist keine Wartung.
 
In Österreich steht es im Mieterschutzgesetz, dass zumindest bei Mieterwechsel vom Vermieter ein aktuelles Prüfattest der elektrischen Anlage vorzulegen ist.
 
In Österreich steht es im Mieterschutzgesetz, dass zumindest bei Mieterwechsel vom Vermieter ein aktuelles Prüfattest der elektrischen Anlage vorzulegen ist.
Find ich persönlich sehr gut, auch wenn es das hier in Deutschland leider so nie geben wird.
Aber du schreibst ja auch von Prüfattest und nicht von Wartungsattest :)
 
Was will man denn da auch großartig warten? Einmal im Monat den FI Testknopf drücken?
 
Soll ich euch jetzt die 0105 hier rein schreiben oder was?
Nur mal ein paar Punkte:
Sichtprüfung
Kontrolle von Schraubverbindungen (Klemmen)
Isolationsmessung oder Ableitstrommessung oder beides.
Messtechnische Prüfung der FI Schutzschalter.
Messtechnische Prüfung der Schutzleiterwiderstände.
....

Den Knopf am FI prüft man dabei sicher auch, nur ist der eigendlich zur Prüfung durch den Laien gedacht.
 
Das hat aber nichts mit Wartung zu tun, sondern ist eine regelmäßige Überprüfung der elektrischen Anlagen, die zwar im gewerblichen, industriellen, medizinischen,.. Bereich vorgeschrieben ist, leider aber im privaten Umfeld keine Sau juckt.
 
Soll ich euch jetzt die 0105 hier rein schreiben oder was?
Nö, einfach nur schreiben was du unter Wartung in einer elektrischen Anlage in einer Wohnung verstehst...zum dritten Mal!
Nur mal ein paar Punkte:
Sichtprüfung
Kontrolle von Schraubverbindungen (Klemmen)
Isolationsmessung oder Ableitstrommessung oder beides.
Messtechnische Prüfung der FI Schutzschalter.
Messtechnische Prüfung der Schutzleiterwiderstände.
Hmm, also du setzt also mit dieser Aussage eine Messung, Prüfung oder Kontrolle einer Wartung gleich?
Respekt, da bin selbst ich wirklich sprachlos...

naja, ein paar Worte hab ich doch noch gefunden...wie schon in anderen Threads geschrieben, schreib einfach nix mehr, dann kann sich jeder seinen Teil denken. So machst du dich nur noch unglaubwürdiger.

Es ist (immer noch) traurig, dass du auf die Aussagen von mir nicht eingehst, die auf deine "Meinung" basieren. Aber wir wissen ja, für sowas hast du ja keine Zeit...schon klar :rolleyes: Ist halt einfacher einen Strohmann aufzustellen, statt sich mit seinen eigenen Aussagen auseinander zu setzen, auch wenn diese nur 4 Beiträge auseinander liegen ^^

btw.
Mal eine Frage an alle die einen Elektrofachbetrieb im Handwerk aktiv führen. Bietet ihr, ähnlich wie die Kollegen des SHK-Handwerks, Wartungsverträge für elektrische Anlagen in Wohnungen an? Wenn ja, was beinhaltet dieser, ausser der Sichtprüfung und der Messungen/Prüfungen? Wie ist denn da der Turnus, jährlich, alle zwei, vier, fünf, zehn Jahre?
 
Messungen, Prüfungen und Kontrollen sind Inhalte einer Wartung kein Synonym.

prinzipiel beschreibt eine Wartung Maßnahmen die umgesetzt werden, um Mängel aufzudecken bevor diese Schäden verursachen.

dazu die 0105-100 Punkt 7.1:
"7.1.1 Instandhaltung dient dazu, die elektrische Anlage im geforderten Zustand zu erhalten. Instandhaltung besteht aus vorbeugender Instandhaltung (Wartung), die regelmäßig durchgeführt wird, um Ausfälle zu verhüten und die Betriebsmittel in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten, und Instandsetzung, z. B. Reparatur, Austausch eines fehlerhaften Teils."
 
Hmmm...

...ok. Wie war das hier?
Instandhaltung ist keine Wartung.
...und wie passt nun das genau hierzu?
"7.1.1 Instandhaltung dient dazu, die elektrische Anlage im geforderten Zustand zu erhalten. Instandhaltung besteht aus vorbeugender Instandhaltung (Wartung),
ich bin mir jetzt ein wenig unsicher, soll der Auszug der VDE nun deine Aussage im ersten Zitat unterstützen oder widerlegen? aber lassen wir das mal so im Raum stehen...

Messungen, Prüfungen und Kontrollen sind Inhalte einer Wartung kein Synonym.
Hat hier irgendwer behauptet des es Synonyme sind? Ok, darauf kommt bestimmt keine Antwort, bin ich mir sicher...

Ok, ich zerr auch mal so einen Kollegen mit Sommerhut, Karohemd und buschigen Baumwollhosen ins Bild.

Der wohl gut bekannte E-Check macht ja genau das was du so als "Wartung" siehst. Was sagt nun der E-Check selbst über sich
Quelle : FAQ unter dem ersten Punkt "Was ist der E-Check?"
Zitat
Der E-CHECK ist die anerkannte, normengerechte Prüfung der elektrischen Anlage und aller Geräte im Haus. Beim E-CHECK wird geprüft, ob sich die Anlage und Geräte im ordnungsgemäßen Zustand im Sinne der jeweils geltenden VDE-Bestimmungen befinden. Ist dies der Fall, wird der einwandfreie Zustand durch die E-CHECK-Prüfplakette bestätigt. Der Zustand der Anlage und Geräte wird darüber hinaus in einem detaillierten Prüfprotokoll dokumentiert. Hier werden auch zu behebende Mängel aufgezeichnet.
hmm, steht auch nix von Wartung...auch im weiteren Verlauf nix mit dem Begriff Wartung. Ok, vielleicht die falsche Adresse um deine These zu stützen oder zu widerlegen, schauen wir mal weiter...

So, legen wir mal noch ein paar Taler auf die Goldwaage und wenden wird uns mal der DIN 31051 zu, die wiederum Instandhaltung definiert. Ja, man glaubt es kaum, es gibt noch was anderes ausser der DIN-VDE...unglaublich gell :)
Interessante Seite hierzu, da ja auch die DIN nicht frei einsehbar ist, ist DeWiki > Instandhaltung
Kurzer Aufriss um was es geht, warum es auch noch die DIN EN 13306 gibt, und in welche Grundbereiche sich die Instandhaltung aufteilt. Besonderes Augenmerk ist auf folgende Textpassage zu legen
Zitat
Die DIN-Norm DIN 31051 strukturiert die Instandhaltung in die vier Grundmaßnahmen

  1. Wartung: alle Maßnahmen zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrats zur Erhaltung des Instandhaltungsobjektes
  2. Inspektion: alle Aktivitäten, die dazu beitragen, den aktuellen Zustand eines Instandhaltungsobjektes zu erfassen und zu beurteilen
  3. Instandsetzung: alle Aktivitäten an einem fehlerhaften Objekt zur Wiederherstellung des definierten Soll-Zustandes
  4. Verbesserung: alle Aktivitäten zur Steigerung der Zuverlässigkeit und der Schwachstellenbeseitigung, ohne das Objekt in seiner ursprünglichen Funktion zu ändern
Nunja, gemäß der Talerchen auf der Waage, und dem obrigen Zitat, können die von dir beschreibenen Maßnahmen wie Messen/Püfen/Kontrolle bei einer elektrischen Anlage in einer Wohnung eigendlich nur eine Momentaufnahme des aktuellen Zustandes sein, also keine Maßnahmen sondern Aktivitäten.
Somit wäre es keine Wartung, sondern faktisch eine Inspektion. Also, da du ja immer wieder gerne das Autothema zu Vergleichen heranzerrst, ist das praktisch das gleiche wie die Hauptuntersuchung eines KFZ. Und ich bin mir da ganz sicher...also so wirklich sicher...das man diese Hauptuntersuchung mitnichten einer Wartung des KFZ gleichsetzt. Ok, bei dir bin ich mir nicht sicher, weil du musst ja immer Recht haben, aber bei den meisten anderen aber (überwiegend) schon.

Sei es wie es ist, um genau das ging es mir grundsätzlich aber von Anfang an nicht. Mir ging es darum, das man keine "Wartung" im eigendlichen Sinne an einer elektrischen Anlage in einer Wohnung (ja ich schreibt das immer und immer wieder aus, damit auch dir es zu 100% klar ist wovon ich schreiben) macht, weil es da in der Regel einfach nix zu warten gibt. Und nein, ein E-Check oder Prüfungen/Messungen/Bewertung gemäß DIN-VDE XYZ ist keine Wartung, sondern genau das was sie aussagen, Prüfungen/Messungen/Bewertung des IST-Zustandes eben dieser elektrischen Anlage einer Wohnung.

Dir hingegen ist es halt nur wichtig Recht zu haben, oder zumindest der Glaube daran. Du weichst gezielten Fragen ebenso aus, wie du auch berechtigte Zweifel an deinen Aussagen mittels Strohmänner zu verstreuen suchst. DIr ist einfach nur wichtig zu (fast) jedem Thema immer was zu schreiben. Mal sind es nur abgedroschene Phrasen, mal sinnbefreite oder gar sinnlose Beiträge. Das soll nicht schmälern das du auch qualitätiv anspruchsvolle Beiträge schreibst, die gehen jedoch in der Masse und bei solchen Threads wie hier völlig unter.
Ausserdem sieht man in Diskussionen wie hier, dass deine Basis bei weitem nicht so breit aufgestellt ist, wie du zu denken glaubst. Ja, auch meine Basis ist mit Sicherheit nicht die breiteste, jedoch gebe ich das zum einem auch offen zu, und zum anderen gebe ich, im Gegensatz zu dir, nicht in (fast) jeden Thread meinen Senf dazu.

Wenn man aber wie du als Hans-Dampf sich durchs Forum frisst, muss man halt auch damit leben, dass andere dies, mitunter stark, kritisieren. Es ist schön für dich, wenn ein Mittelpunkt in deinem Leben das Füllen dieses Forums mit Beiträge ist. Es stimmt mich persönlich zwar recht traurig, wenn ein Mensch mit deinem hohen Bildungsstand, so seine persönliche Zufriedenheit findet. Denn mit einem Klick sind deine 32.000+ Beiträge für immer verschwunden. Jedoch hab ich das weder zu verurteilen noch zu befürworten.

So als Schlusswort, denn das ist mein letzter Beitrag in dem Thread hierzu, möchte ich noch anmerken das ein Moderator, meiner Meinung nach, doch ein wenig hervorstiechen sollte. Nicht durch die Quantität, sondern durch die Qualität seiner Beiträge. Aber hey....wir lassen ja keinen zurück :cool:

BTT
 
@PeterVDK. Es geht hier um die Wartung der Gastherme, nicht des Stromkasten + Anhang.
@Octavian1977. Das ein einzelner Mieter bei einem Mehrparteienhaus die Wartung dieser Gastherme aufgedrückt bekommt, wäre ungewöhnlich
 
@PeterVDK. Es geht hier um die Wartung der Gastherme, nicht des Stromkasten + Anhang.
Nö, dem TE ging es erstrangig in seinem Eröffnungsthread darum, dass eine mögliche Undichtigkeit der Gastherme gefährlichen Einfluß auf die von ihm getätigte Einzugsaktion haben könnte. Ich würde meinen das die Zweifel ausreichend ausgeräumt wurden.
Der Hinweis mit der jährlichen Wartung der Gastherme hat ja @Octavian1977 erst später eingebracht. Ein guter und wichtiger Rtaschlag. Ich würde höchstens nur noch durch den Zusatz " nachweislich von einem Fachbetrieb" ergänzen wollen, nicht das der Vermieter mit Schraubenrumdreher, Schippe und Besen einmal im Jahr vorbei kommt und meint eine Wartung zu machen. Keine Mutmaßung, real erlebt

Es war übrigens nicht unüblich das bei Gas-Etagenthermen der Mieter die Wartung organisatorisch per Mietvertrag übernimmt. Dabei wurde die Rechnung geteilt, Zeit und Anfahrt zahlt der Mieter und Ersatzteile/Verbrauchsmittel der Vermieter, jeweils separate Rechnung. Heute eher unüblich, da kleine/private Vermieter Handwerksrechnung steuersenkend sinnvoller einsetzen können und große Vermieter in der Regel Kooperationsverträge mit SHK-Betrieben haben, die die Rechnungen dann "passend" schreiben.
 
Thema: Totale Panik wegen Leitungsmanipulation
Zurück
Oben