VEFK-unverhofft kommt oft...

Diskutiere VEFK-unverhofft kommt oft... im Forum Off-Topic & Sonstige Tipps und Probleme im Bereich DIVERSES - Hallo an das Forum, Ich bin neu hier, deshalb möchte ich mich kurz vorstellen. Ich bin Elektrotechnikermeister, 34Jahre alt und arbeite seit 1Jahr...
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Funkenschlosser1985

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Hallo an das Forum,
Ich bin neu hier, deshalb möchte ich mich kurz vorstellen.
Ich bin Elektrotechnikermeister, 34Jahre alt und arbeite seit 1Jahr als Elektro-Ausbilder in einer Bildungseinrichtung.
Hier bin ich zuständig für die gesamte Überbetriebliche Ausbildung der Handwerkslehrlinge, als auch für diverse Fort- und Weiterbildungen im Elektro Bereich.
Hinzu kommt noch die Weiterbildung der Elektrofachkraft in der Industrie.

Nun die Problematik.
Der Chef unserer Einrichtung ist im Januar verstorben. Er war Elektroingenieur, und behielt aus diesem Grund die Verantwortung als VEFK bzw. delegierte diese nicht weiter.
Der aktuelle Chef hat keinerlei technischen Hintergrund und ist hierfür nicht in der Lage.

Da nur ich als einzig festangestellter Elektriker in Frage komme diese Verantwortung zu übernehmen, möchte ich mich auf das Gespräch mit dem Chef vorbereiten.

In unserem Bildungshaus sind noch andere Sparten vorhanden.
Kfz Ausbildung und Meisterschule,
Schlosser
Cnc
Mechanik
Anlagenmechaniker
Werkzeugbauer
Umschüler

Alles in allem sind täglich ca. 200 Schüler im Gebäude, und 30 Mitarbeiter.

Nun meine Fragen, wo ich mich auf eure Meinung freuen würde:
Was denkt ihr, wie hoch ist der Aufwand diese Rolle zu übernehmen?
Die Reparaturen lasse ich mal unberücksichtigt.
Organisation, Prüfen, Kontrolle, Berichterstellung, jährliche Einweisung der Mitarbeiter und ......
Hat hier jemand Erfahrungswerte?

Die nächste Frage, was denkt Ihr kann man hier an höherem Gehalt fordern?
Letztlich ist man so etwas, wie der technische Betriebsleiter.
Man haftet hier ggf. Mit Haus und Hof. Auch wenn der Aufwand während der Arbeitszeit stattfindet, muss dies doch irgendwie höher honoriert werden.

Wie ist eire Einschätzung hier?


Vielen Dank im vorraus (-;
 
Bildungseinrichtung.
.
Warum wird hier nicht Roß und Reiter genannt ?

Wenn eine Person Informationen in einem Forum zu diesem speziellen Vorgang sucht,
dann ist er m.E. nicht für einen derartigen "Posten" geeignet.

Man fragt sich unwillkürlich, warum wohl das Thema nicht mit der zuständigen Institution,
wie z.B. Industrie & Handelskammer oder Handwerkskammer geklärt wird.

Gibt es da eine "Grauzone" ?
.
 
Hallo @Funkenschlosser1985 ,
welche Antwort erwartest du vom Forum?
Das Forum kann dir mit Sicherheit keine weiterführende Antwort zu deiner evtl. Bewerbung geben.
- Gibt es eine detaillierte Stellenbeschreibung?
- Mit Haus und Hof haftet ein jeder wenn er einen entsprechenden Blödsinn macht.
Eine erweiterte Haftung hat mit der festgelegten Position/ Kompetenz in der Einrichtung zu tun.
- Wenn in der Stellenbeschreibung keine besondere fachliche Qualifizierung festgelegt ist, dann kann der Verantwortliche einer solchen
Einrichtung aus einer beliebigen Fachrichtung kommen.
- Es gibt ja einen neuen Chef wie du schreibst, ist der kommissarisch eingesetzt, oder willst du ihn aushebeln?
Alles Gute für die Zukunft, aber ich habe das Gefühl, dass das eine etwas zu große Hausnummer für dich ist.

MfG
Allstromer
 
Hallo Allstromer,


danke für deine sachliche Antwort.
Ich denke ich habe mich unklar ausgedrückt.

Der Chef ist nicht kommissarisch. Ich möchte diesen auch nicht aushebeln.
Das Problem ist, dass hier die Erwartungshaltung vorhanden ist, dass ich als Elektromeister diese Sache machen kann.
Fachlich habe ich da auch keine bedenken. Klar, ich muss mich hier in die rechtliche Sache deutlich einarbeiten /schulen.

Wenn ich in meiner jetzigen Position genügend Freiraum erhalte,sehe ich auch kein problem diese Stelle wahrzunehmen.
Mit der Abschätzung wieviel hier nötig ist, tu ich mir schwer.

Wenn ich als VEFK berufen werde (Din Vde 0100-10) bin ich weisungsfrei und habe gegenüber den Mitarbeitern eine Garantenstellung inne.
Somit hebe ich auch für alles den Kopf hin, was beispielsweise eine Fremdfirma verbockt!
Diese Aufgaben sollten meines erachtens nach nicht nur zeitlich möglich sein, sondern auch entsprechend mehr honoriert werden.
Ich will das ja eigentlich nicht machen, mir macht die aktuelle arbeit sehr viel spaß, wenn ich nun 20% etwas anderes "ungewünschtes" machen muss, hätte ich da gerne auch mehr geld.

Aber was kann man hier veranschlagen, was für beide Seiten Fair ist?

Ausgeschrieben ist diese Stellung nicht...
 
Du solltest dir einfach bewusst werden, dass du mit der Übernahme der dir jetzt zufallenden Aufgaben ein Wechsel vom normalen Angestelltenverhältnis als Ausbilder zur unteren Führungsebene stattfindet.
Mit allen Konziquenzen die dies arbeitszeit- und verantwortungsmäßlg nach sich zieht. Dafür sollte es auch eine kräftige Schaufel mehr Geld geben.

Die Frage ist jetzt weniger, ob du dafür geeignet bist, sondern vielmehr ob du dafür bereit bist diese Aufgabe zu übernehmen! Und das solltest du ganz klar für dich und auch für deinen AG beantworten. Einen Zwischenweg gibt es nicht.
Mir wurde auch schon vor Jahren die Position als Teamleiter angeboten - wusste aber was für ein stressiger Job das ist und sich einige dran aufgerieben haben. Mir persönlich war die Zeit und der geringere Stress wichtiger, als das mehr an Geld, denn freie Zeit ist auch wertvoll.
 
unter 6k€ im Monat sollte dein Gehalt dabei nicht bleiben.
So nebenher macht man das auch nicht, im Endeffekt wirst Du jemanden benötigen, der einen Teil deiner jetzigen Aufgaben übernimmt.
Auf jeden Fall ist Dir auch ein Budget zur Verfügung zu stellen was Du benötigst um Deine Aufgabe um zu setzen.
z.B. um Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes um zu setzen oder Bildungsmaterial zu besorgen, VDE Abo ist ja sicher schon vorhanden...
Ich würde Dir empfehlen, hier eine entsprechende Weiterbildung bei TüV, VDE, oder dergleichen zu besuchen.
 
Hallo Www und Octavian1977,

danke für eure Antworten. Ich gebe euch vollkommen recht, Geld ist nicht alles! Aus diesem Grund bin ich aktuell am überlegen, welche Optionen es gibt.
Ich denke, dass die Erkenntnis des Arbeitgebers nicht so recht vorhanden ist, was mit solch einer Aufgabe an Aufwand- und Geld nötig ist um dies Vernünftig durchzuführen.

VDE Abo ist selbstverständlich vorhanden. Eine Schulung würde ich auf jeden Fall einfordern, da hier insbesondere die rechtssichere Organisation von Bedeutung ist.
Ich bin mal gespannt wie ich meinen Chef davon überzeugen kann, ggf. eine Gehaltserhöhung und die Zeit zur verfügung zu stellen, aber anders sehe ich hier auch keine Möglichkeit/Bereitschaft dies zu tun...
Am besten wäre es wenn dies an extern vergeben wird...

Gruß
 
Wer ist denn Zur Zeit die VEFK im Betrieb?
Der Kaufmann kann es nicht sein.
Wenn Du dort der "ranghöchste" Meister/Techniker bist übernimmst Du möglicherweise schon jetzt die Stelle ohne es zu wissen, denn Du bist der mit der passenden Ausbildung und Berufserfahrung und somit der einzige der elektrische Gefahren bewerten kann.
Kümmer Dich so schnell wie möglich drum, daß hier entsprechendes passiert!
 
Falsch erst mit der Berufung zur VEFK wird er das, davor spielt das gar keine Rolle. So und wenn der Chef da keine VEFK beruft, so ist das sein Problem und nicht das des TE. Noch etwas auch mit VEFK bleibt der Chef in der Verantwortung. In fachlicher Hinsicht hat das letzte Wort aber die VEFK ( Weisungsfreiheit) . Verstößt der Chef dagegen, so ist die VEFK raus aus der Verantwortung, den der Verstoß gegen die Weisungsfreiheit ist eine Straftat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kümmer Dich so schnell wie möglich drum, daß hier entsprechendes passiert!
.
Diese Entscheidung hat doch die Geschäftsleitung zu treffen, und nicht ein Angestellter, der die Position der VEFK an sich bringen möchte.

Solche Vorgänge klärt eine seriöse Geschäftsleitung sicherlich nicht durch eine Anfrage in einem "Forum",

sondern schaltet ihren Justiziar dafür ein. ;)
.
 
Urteile fallen ja bekanntlich immer mal wieder anders aus als gedacht, aber wenn er hier durch seine Fachkenntnis in dem Betrieb eine Art Garantenstellung einnimmt, ist er Handlungspflichtig auch wenn er nicht offiziell von der Geschäftsführung dafür eingesetzt wurde.
Das kann so sein, muß aber nicht.

Deswegen ist es für den hier betroffenen Meister extrem wichtig hier für Klarheit zu sorgen.
 
Wenn Er Fach und Führungsaufgaben übernimmt, behauptet der Unternehmer bei Schäden sehr schnell diesen auch dafür beauftragt zu haben.
Bzw hat der die Fach und Führungsaufgaben ja schon übernommen auch wenn da die Bezeichnung VEFK nicht fällt, ist er als Meister sicher nicht als Hilfsarbeiter eingestellt worden.
 
Nochmal um Rechtssicher zur VEFK berufen zu werden benötigt es der Schriftform.
Der Arbeitgeber muss Hieb und Stichfest nachweisen das der Arbeitnehmer zur VEFK berufen wurde. Und das geht nun mal nur über den Arbeitsvertrag oder eine schriftliche Berufung.
Laut Arbeitsvertrag ist er Elektro-Ausbilder in einer Bildungseinrichtung.
Das hat mit einer VEFK soviel zu tun, wie der Bäcker mit Mehl mahlen!
 
Vielen Dank für eure Meinungen!

aktuell gibt es keine VEFK, und ich vermute dass der Chef sich seiner Verantwortung nicht im klaren ist.
Aus diesem Grund auch mein Thema hier, ich möchte die Sache für alle beteiligten vernünftig regeln.
Auch meinem Chef gegenüber, möchte ich aufzeigen, in was für einer Lage er sich aktuell befindet.

Die Auffassungen der Richter sind hier tatsächlich unterschiedlich.
Eigentlich muss man dazu schriftlich berufen werden, andererseits gibt es wohl tatsächlich dass man diese Verantwortung quasi versehentlich übernimmt.
Da spricht man dann von Konkludierendem Handeln.
Wenn jemand über einen längeren Zeitraum gewisse Aufgaben übernimmt, ist er dafür ggf. auch verantwortlich...

Naja, ich bin als Ausbilder für den Bereich Elektrotechnik eingestellt. Da ich der Einzige Elektroausbilder bzw. Elektrotechniker Meister bin, vermute ich dass die Nummer nicht an mir vorbei geht )-;
Ich könnte mich bei entsprechender Bezahlung damit abfinden- quasi als Schmerzensgeld...

@Octavian1977 , die 6k die du nanntest, ist das ein Bauchwert, oder an was würdest du dich bei so etwas orientieren?
Wir sind Tariffrei...Somit ist es theoretisch verhandelbar, kann dadurch natürlich in beide Richtungen ausufern!

@Pumukel ,
wo her weißt du das, dass es eine Straftat ist wenn sich der Chef über meine Weisungsfreiheit hinwegsetzt?
Ich habe das nirgendwo gelesen ??
Wie ist die Lage, wenn ich als VEFK Mängel feststelle, und beheben lassen möchte- die finanziellen Mittel hierfür jedoch nicht beschafft werden?
 
Dir wird als VEFK die Verantwortung übertragen. Wenn sich der Chef darüber hinwegsetzt entzieht er dir die Entscheidungsgewalt und wird damit automatisch für alle Folgen die sich aus seiner Entscheidung ergeben voll Verantwortlich. Da er mit vollem Wissen deine Entscheidung revidiert greift auch nicht die Fahrlässigkeit. Und da du als VEFK die fachliche Qualifikation hast , die dem Chef fehlt kannst auch du nur die Folgen einschätzen und mit deiner Einschätzung muss der Chef beurteilen ob er das verantworten kann oder nicht. Tritt ein Schaden dann ein hat der Chef sehr sehr schlechte Karten. Und im Umkehrschluss ist das Unterlassen von Abwehrmaßnahmen für Gefahren dem gleichgestellt mit dem Herbeiführen von Gefährdungen.
Schon allein aus dem ausdrücklichem weißungsfrei Stellen geht das nicht, den Deine Entscheidung ist dann bindend auch für den Chef.
Beispiel wenn ich als DGUV3 Prüfer ein Gerät für die Benutzung sperre darf das Gerät nicht weiter benutzt werden. Da kann kommen wer will und wenn er sagt das muss weiter benutzt werden. Bin ich raus aus der Verantwortung. Im Prüfprotokoll steht klipp und klar das dieses Gerät die Anforderung nicht einhält und damit bei weiterer Benutzung eine Gefährdung besteht. So und mit der Weisung das Gerät weiter zu benutzen macht sich der anweisende Strafbar. Ein bewusster Verstoß gegen Arbeitsschutzvorschriften ist Strafbar.
Nehmen wir ein anderes Beispiel : ich habe eine AuS und mir wird eine Aufgabe Übertragen , dann bin ich der letzte der sagt mach ich oder mach ich nicht. Weisung hin oder her! Hier geht der Schutz meiner Person vor. Und wenn ich mich mit der Ausführung überfordert fühle wars das. Kein Arbeitgeber kann mich dazu zwingen mich selbst zu gefährden. Und mit der Überforderung gefährde ich mich selbst.
 
Ist eure Bildungseinrichtung ein öffentliches Institut oder nahestehende öffentliche Einrichtung? Werdet ihr nach TÖVD oder angeleht entlohnt? dan dürften die Gehaltssprünge bei Übernahme der Aufgabe eh moderat sein.
Und Schweigen kann auch als Zustimmung für Übernahme der Aufgaben gewertet werden und bei der nächsten Eingruppierung in zwei Jahen wirst du denn automatisch entsprechend eingestuft.
 
@ Pumukel,

du hast vollkommen recht! Durch die Tatsache dass hier ggf. gegen das Arbeitsschutz verstoßen wird, ist das Strafbar.
Danke für die Ausführung, manchmal benötigt man einfach einen anderen Denkansatz!

@Www,
unsere Bildungseinrichtung ist kein öffentliches Institut.
Die Gehälter sind grundsätzlich frei verhandelbar.
 
@Pumukel der Chef verantwortet im elektrischen Bereich GAR NICHTS jegliche Verantwortung für die elektrische Sicherheit trägt einzig und allein die VEFK.
Es heißt VERANTWORTLICHE Elektrofachkraft und nicht beratenden Elektrofachkraft.
Wenn sich ein Chef darüber hinweg setzt ist die einzig mögliche Konsequenz für die VEFK die Bestellung zurück zu weisen und zwar schriftlich!
Der Erste Teil Deines Beitrages widerspricht dem zweiten.

Als VEFK bist Du auch dem Chef in Punkten der elektrischen Sicherheit weisungsbefugt.
Der Chef darf hier nicht bestimmen Geräte welche die VEFK aus dem Verkehr zieht weiter zu benutzen.
Die VEFK hat dies mit Ihrem Handeln aktiv zu unterbinden, zusehen und behaupten "ich hab das ja verboten" ist genau so strafbar wie das ignorieren der Anweisung.
Wobei der ignorierende immer noch eine geringere Strafe bekommen wird da er als Laie die Gefahren nicht erkennen können muß.

Die VEFK ist verantwortlich UND Weisungsbefugt in allen Belangen der elektrischen Sicherheit.
 
Auch hier irrt der Herr Oktavian. Der Chef ist und bleibt der Leiter. Nur durch die Berufung der VEFK überträgt er einen Teil seiner Verantwortung an die VEFK. Setzt er sich über die Entscheidung der VEFK hinweg entzieht er diesem die Funktion der VEFK. So und Das eine VEFK gegenüber dem Berufendem Weisungsbefugt ist absoluter Blödsinn. Weisungsfrei zu stellen bedeutet noch lange nicht das der Chef auch der VEFK Anweisungen erteilen darf. Nur darf er eben keine Weisungen die die fachliche Tätigkeit der VEFK betreffen erteilen. Treten da im fachlichem Bereich Gefahren auf hat immer noch der Chef das sagen und entsprechend zu handeln. Die VEFK kann und darf nur organisatorisch tätig werden. Sie kann da ihr auch Leitungsaufgaben übertragen wurden die Ausführung bestimmter Arbeiten untersagen. BZW auch fest legen wie und durch wen die Arbeiten ausgeführt werden. Es gibt einen Grundsatz Verantwortung ist nicht delegierbar. Das bedeutet der Chef ist und bleibt auch mit VEFK verantwortlich und zwar für alles was in seinem Betrieb geschieht.
 
Thema: VEFK-unverhofft kommt oft...

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