Verlegung von Leitungen mit Funktionserhalt

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_Beaker_

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Hallo liebe Fachleute,

ich bräuchte einmal euren Rat zur Verlegung von Leitungen mit Funktionserhalt.
Gegeben ist eine Kabelrinne die als Verlegesystem nach Funktionserhalt vorschriftsmäßig installiert wurde. In dieser Kabelrinne befinden sich Leitungen (JY(St)Y) für Schwachstrom, Mantelleitungen (NYM) für Beleuchtungs- und Steckdosenstromkreise sowie Leitungen mit Funktionserhalt (NHXH) für eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage. Schwachstrom- und 230/400V - Leitungen sind durch einen Trennsteg voneinander getrennt verlegt worden.
Ist diese „Mischverlegung“ von Leitungen mit Funktionserhalt und Standard Leitungen in einem Verlegesystem so zulässig. Bis jetzt bin ich auf keine Norm oder Vorschrift gestoßen die das verbietet. Wer weiß mehr? In welchen Vorschriften kann ich entsprechende Vorgaben finden?
Ich bin für jeden Tipp und Hinweis dankbar. Schon mal vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.

Gruß Beaker
 
So wirklich weiter helfen kann ich dir da nicht, aber warum sollte es denn verboten sein? Mir fällt da spontan jedenfalls kein Grund ein, und wenns keinen Grund etwas zu verbieten gibt, ists halt erlaubt ;)
 
Kabel und Leitungen mit Funktionserhalt müssen auf einer Kabelbahn verlegt sein die auch die entsprechende Feuerwiderstandsklasse hat.
Zusätzlich müssen E30/90 Leitungen von anderen mit Trennstegen oder separaten Kabelbahnen von anderen Leitungen getrennt liegen.

Das ganze dürfte in der MLAR oder der Bauordnung der entsprechenden Gemeinde zu finden sein.

Energiekabel und Schwachstromkabel sind ebenfalls getrennt zu verlegen.
 
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Thema: Verlegung von Leitungen mit Funktionserhalt
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