Verständnisfrage zu Din 18015

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Wieviele RCDs pro Unterverteilung

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pieeeeeety

Guest
Hallo,

gemäß TAB2007 und Din 18015 muss ich bei der Planung darauf achten, dass eine einzelne Schutzmaßnahme (zB RCD) im Fehlerfall, nicht die gesamte Anlage lahmlegt. Soweit so gut. Ich plane gerade mein Einfamilienhaus und werde pro Etage (Keller, EG und OG) einen Verteiler setzen. Muss ich in jeden einzelnen UV zwei RCDs einplanen, oder genügt es, die gesamte Anlage zu betrachten? Es würde dann so ausschauen, dass ich im Keller zwei 4 polige RCDs (40A/30mA)verbaue (einen für das Stockwerk und einen für den Saunaofen) und einen 2-poligen für die Aussenanlage. Im Erd- und Dachgeschoss jeweils einen 4 poligen (40A/30mA).

Kann man das so machen oder sollte ich pro Unterverteilung zwei 4 Polige RCDs verbauen?

Gruß Peter :?: :idea:
 
Wenn es sich um dein Haus handelt ist es doch ganz einfach. Willst Du, dass ein Stockwerk komplett duster ist, wenn eine RCD ausfällt, oder nicht?

Machen kannst du es, wie du lustig bist. Du musst halt nur beachten, dass die RCD's nicht überlastet werden dürfen.
 
Für ein normales EFH sollte man ca. 7 RCD`s verwenden.
Dabei können durchaus nicht nur Typ sondern auch F Verwendung finden.
 
Hallo Max,
da es sich um einen Neubau handelt muss ich mich doch an die geltenen Vorschriften halten, ansonsten setzt da niemand seine Unterschrift drunter...
 
Hallo Max,
da es sich um einen Neubau handelt muss ich mich doch an die geltenen Vorschriften halten, ansonsten setzt da niemand seine Unterschrift drunter...

Interessant, du suchst jemanden der für 70 Euro den Zählerantrag unterscreibt und mir seiner Betriebshaftpflicht Deine Arbeit absichert!

Na vielleicht findest du jemanden. Könnte jedoch schwierig werden, denn das ist Konzessionären in der Regel nicht erlaubt.
 
Ich kenne mindestens 5 Betriebe,die es machen.70€ ist aber zu wenig zum messen und Antrag einreichen.

Nimm 3-4 RCDs,das ist vernünftig.

grüße
 
Es gibt auch Beriebe die arbeiten für Baumärkte und nehmen das professional ab und gefährden ihre Konzession, denn 10% der Zähleranträge müssen kontrolliert werden durch den Netzbetreiber.
Bei zwei vestössen ist die Konzession weg. Zusätzlich kann der Eigentüme die Nachweise gegen den den Netzbetreiber erbringen.
 
Die Empfehlung der DIN VDE lautet, dass für alle Steckdosenstromkreise, die von der Forderung nach zusätzlichem Schutz durch RCD betroffen sind, FI/LS-Schalter zum Einsatz kommen.
 
Rabarber, Rabarber. Und streng genommen reicht es zumindestest im TN-System auch aus, einen Beleuchtungstromkreis nur mit LS zu schützen und einen FI für den Rest zu Installieren.
 
Dann hast die Du persönlich wieder das Schutzniveau gesenkt.
Du kannst verstehen das man diese Tendenzen besser nicht ausbauen lässt.
 
ego1 schrieb:
Rabarber, Rabarber. Und streng genommen reicht es zumindestest im TN-System auch aus, einen Beleuchtungstromkreis nur mit LS zu schützen und einen FI für den Rest zu Installieren.

Richtig. Nur genau so, wie die FI/LS-Schalter derzeit nur eine Empfehlung sind, gehe ich davon aus, dass sich auch dieser Umstand normativ ändern wird. Genauso ist die Forderung nach anderen RCD-Typen und AFDDs m.E. nur eine Frage der Zeit. Eine qualitativ arbeitende Fachkraft verkauft i.d.R. eine Elektroinstallation, die über die geltenden Normen, welche den MINDESTstandard vorgeben, hinaus geht.

Der Einsatz von RCDs (Id<=30mA) in Stromkreisen, in denen dieser nicht gefordert ist (Im Wohnungsbau konkret z.B. E-Herd, Warmwassererzeuger, Lichtstromkreise ...), ist mittlerweile üblich und so weit verbreitet, dass er für mich dem Stand der Technik aka "Die anerkannten Regeln der Technik" darstellt und folglich keine wirkliche Option mehr ist.
 
Weicht zwar vom Thema ab,aber wieso sollen die Betriebe Ihre Konzession verlieren,wenn die Anlage (durch Laien) ordnungsgemäß installiert wurde?
Glaubst du wirklich,dass 10% der Anlagen überprüft werden?
Ich kenne so viele Fälle,da wird mangels Zeit nicht mal verplombt.
Ach ja,dieser Anbieter mit dem Baumarkt System hat gerichtlich eine Gleichstellung "deren" Anlagen mit denen von denen von den Fachbetrieben erstritten.


Grüße
 
T.Paul schrieb:
………. Eine qualitativ arbeitende Fachkraft verkauft i.d.R. eine Elektroinstallation, die über die geltenden Normen, welche den MINDESTstandard vorgeben, hinaus geht.

Der Einsatz von RCDs (Id<=30mA) in Stromkreisen, in denen dieser nicht gefordert ist (Im Wohnungsbau konkret z.B. E-Herd, Warmwassererzeuger, Lichtstromkreise ...), ist mittlerweile üblich und so weit verbreitet, dass er für mich dem Stand der Technik aka "Die anerkannten Regeln der Technik" darstellt und folglich keine wirkliche Option mehr ist.
Sofern der Kunde bereit ist dieses mehr und über den Mindeststandard zu bezahlen, bekommt er dieses. Und der Kunde ist oft genug ein Bauträgergesellschaft, die interessiert nur der Preis unten rechts in der Ecke. Und wenn diese eine Anlage nach DIN mit der und der Ausstattung fordern, bekommen sie diese auch angeboten. Wenn du da ein gewisses Extra mehr machst, machst du es für lau oder kannst dir Angebotsabgabe gleich sparen

Und eine Heizungsanlage mit Steuerungseinrichtung + Stellventile nehme ich nie in einen FI-Kreis.Aus gutem Grund: Stell dir mal vor du bist im Winter im Urlaub und der FI fliegt raus. Kann ganz schön was kaputtfrieren und mit FBH, geht solcher Schaden schnell mal ins sechsstellige. Da ist ein evtl. Fehlerstrom zunächst scheißegal, die Kiste muss laufen. Außerdem ist diese übern PA nochmals geerdet.

Tinkerbell
 
Ich weiss ja nicht, für was für Kunden du so arbeitest ... Aber von uns wurde das oft genug sogar verlangt, dass alle Endstromkreise per Fehlerstromschutzeinrichtung geschützt sind! Ich hab auch Kunden, die für die gesamte Anlage Typ B verlangen, auch wenn dies für die angeschlossenen Verbraucher nicht erforderlich ist. Wir haben für eine Anlage sogar schon auf den Deckel bekommen, weil da pro Wohneinheit "nur" 4 FIs vorgesehen waren (Planung!) und haben das auf FI/LS umgerüstet.

Es ist NICHT so, dass es nur Kunden gäbe, die den Wert einer Arbeit am Preis bemessen!

Mir ist allerdings durchaus klar, dass es diesen Markt gibt, den einige offenbar auch gerne bedienen - Da sind ja immer Zwei Seiten beteiligt. Wir schütteln solche Kunden ab - es gibt genug bessere Aufträge. Und gelegentlich kommen diese sogar hinterher wieder angelaufen, weil sie bei der "Konkurrenz" leider auch nicht glücklich wurden ... tatsächlich ist der Gesamtpreis (über die Lebensdauer eines Objektes) oft gar nicht günstiger, sondern gar teurer, als bei der vermeintlich günstigeren "Konkurrenz".
 
Schön, wenn man nur solche Kunden und genug davon hat.

Tinkerbell
 
In welchem Abschnitt der VDE wird denn der Einsatz von LS/FI empfohlen?

Mir wäre das zu teuer, die Dinger sind nicht gerade billig. für mich ergibt das auch keinen Mehrwert im Bezug auf die Sicherheit der Anlage.
Schöner ist es natürlich schon wenn jeder Stromkreis seinen FI/LS bekommt.
In Punkto Sicherheit stellt sich mir eher die Frage wie es mit Brandschutzschaltern aussieht. Bis jetzt sind die natürlich in keiner Norm gefordert, bieten aber eine deutliche Reduzierung des Brandrisikos, kosten allerdings schon fast 70€ EK ohne Steuer, und wären dann für jeden einzelnen Endstromkreis notwendig. Dadurch das es die Teile nur von Siemens gibt müsste man dann auch Siemens LSS verwenden sonst passt das nicht.

Wenn es sich um eine eingeschossige Wohneinheit handelt setze ich zwei 4 polige FIs ein und teile Licht und Steckdosen auf die beiden auf.
Sollten mehr als 16 Automatenplätze notwendig sein um alle Sicherungen unter zu bringen setze ich je Reihe einen neuen FI 4polig.

Für Mehrgeschossige Wohneinheiten setze ich je Verteiler einen 4poligen FI.
Leitungen im Außenbereich bekommen generell einen separaten FI, je nach Anzahl einen LS/FI oder Automaten mit 4 poligem Bereichs FI.
 
pieeeeeety schrieb:
Hallo Max,
da es sich um einen Neubau handelt muss ich mich doch an die geltenen Vorschriften halten, ansonsten setzt da niemand seine Unterschrift drunter...

Die DIN 18015 regelt einen Mindeststandard für die elektrotechnische Ausstattung. Sie muss aber nicht eingehalten werden, hat also keinen Gesetzescharakter. Was eingehalten werden muss ist die TAB, damit Du einen Zähler bekommst.

https://www.vde.com/de/fnn/dokumente/do ... li2007.pdf

8/(4)
Bei Aufteilung von Stromkreisen ist die Zuordnung von Anschlussstellen für Verbrauchsgeräte zu einem Stromkreis so vorzunehmen, dass durch das automatische Abschalten der diesem Stromkreis zugeordneten Schutzeinrichtung (z. B. Leitungsschutzschalter, Fehlerstrom-Schutzschalter) im Fehlerfall oder bei notwendiger manueller Abschaltung nur ein Teil der Kundenanlage abgeschaltet wird. Hiermit wird die größtmögliche Verfügbarkeit der elektrischen Anlage für den Anschlussnutzer erreicht.

Das kann man natürlich auf vielfältige Weise auslegen. Generell würde ich sagen dass "die Kundenanlage" die Gesamtheit der Elektroinstallation des Kunden bezeichnet. Wenn Du unbedingt 200 Euro für 4 weitere RCDs sparen willst, sprich mit dem Elektrobetrieb, der die Anlage abnimmt, wie der das sieht..

Im Rahmen meiner Ausbildung durfte ich oftmals Wohnungsbau machen und hatte da die Vorgabe, einen 4-Poligen FI für alles zu verbauen, weil darf nichts kosten. Die Menschen von den Stadtwerken haben das zwar öfter mal bemängelt, einen Zähler gab es trotzdem jedesmal. ("Beim nächsten mal baut ihr aber zwei FIs ein..")
 
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