sko
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Gustav.Hans schrieb:Hallo Stefan,
Also Kratzer am Zähler kann ich nicht feststellen. An beiden Zählern nichts zu sehen.
Wenn ein Gewitter sogut wie ausgeschlossen werden kann und scheinbar alles auf einen Magneten deutet und du sagst, dass es keine Möglichkeit gibt eine Magnetbeeinflussung nachzuweisen, dann bin ich etwas verwirrt :? . Das heißt dann, das ich irgendwann einen Bescheid bekomme von der Prüftelle, wo steht:
"Der Zähler wurde wahrscheinlich mit einem Magneten manipuliert, aber wir können das nicht Nachweisen."
Gruß Hans
Nein, im Prüfprotokoll steht, daß der Zähler (in Deinem Fall) einen Meßfehler von 150% über den gesamten Meßbereich hat und der Zeitpunkt, seit dem dieser Fehler besteht, nicht ermittelt werden kann.
Mit dem Meßfehler hat er die Befundprüfung nicht bestanden und Du mußt sie demzufolge NICHT bezahlen! (Eichgesetz / Eichordnung)
Wenn Du eine innere Brüfung nicht erlaubt hast, bleibt der Zähler verschlossen und könnte von einer anderen weiteren Prüfstelle noch mal gemessen werden.
Nach einer inneren Prüfung mit Öffnen des Zählers ist ein erneutes Messen nicht mehr möglich weil der Zähler nach dem Zerlegen und Wiederzusammenbau nicht mehr in dem Zustand ist, wie er ausgebaut wurde.
Der Zähler enthält vielleicht max. 100 Teile, keine 10000
Ciao
Stefan