S
Stromberger
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Jetzt mal eine ganz dumme Idee?!
Dazu braucht es natürlich etwas bürokratischen Aufwand und eine (vorhandene) Mietpartei, die mitspielt.
Die fragliche 1,5-Zi.-Wohnung wird jetzt nicht DEN exorbitanten Stromverbrauch haben.
Warum setzt man nicht auf den alten Zählerplatz einen geeichten, "privaten" Zwischenzähler und schließt die Zuleitung zur Wohnung NACH einem der vorhandenen Zähler an?
Dann muss man nur noch vertraglich festlegen, wie die Abrechnung des Stromverbrauch der Kleinwohnung laufen soll.
Z.B. über eine Pauschale, die mit der Miete abgegolten ist, wenn der Verbrauch nicht über xxx kWh/a ist. Die bekommt natürlich der "einspeisende Mieter". Etc. etc.
Oder eben verbrauchsabhängig, was aber einer Abrechnung bedarf. Kommt eben drauf an, wie man sich einigen kann.
In jedem Fall günstiger, als ein paar k€ für eine neue Verteilung im Keller.
Der VNB wäre dann komplett raus.
Ich weiss allerdings nicht, ob ein "Weiterverkauf" von Strom zulässig ist. Man kann aber vieles vertraglich so regeln, dass das vermieden wird. Kreativität ist natürlich gefragt.
Dass mindestens der alte Huddel vor der Wohnung neu gemacht werden sollte, steht ja außer Zweifel.
Dazu braucht es natürlich etwas bürokratischen Aufwand und eine (vorhandene) Mietpartei, die mitspielt.
Die fragliche 1,5-Zi.-Wohnung wird jetzt nicht DEN exorbitanten Stromverbrauch haben.
Warum setzt man nicht auf den alten Zählerplatz einen geeichten, "privaten" Zwischenzähler und schließt die Zuleitung zur Wohnung NACH einem der vorhandenen Zähler an?
Dann muss man nur noch vertraglich festlegen, wie die Abrechnung des Stromverbrauch der Kleinwohnung laufen soll.
Z.B. über eine Pauschale, die mit der Miete abgegolten ist, wenn der Verbrauch nicht über xxx kWh/a ist. Die bekommt natürlich der "einspeisende Mieter". Etc. etc.
Oder eben verbrauchsabhängig, was aber einer Abrechnung bedarf. Kommt eben drauf an, wie man sich einigen kann.
In jedem Fall günstiger, als ein paar k€ für eine neue Verteilung im Keller.
Der VNB wäre dann komplett raus.
Ich weiss allerdings nicht, ob ein "Weiterverkauf" von Strom zulässig ist. Man kann aber vieles vertraglich so regeln, dass das vermieden wird. Kreativität ist natürlich gefragt.
Dass mindestens der alte Huddel vor der Wohnung neu gemacht werden sollte, steht ja außer Zweifel.