Siehe DIN VDE 0100-559-559.5.1:
hmm...ich sag mal so, ohne das auf dich zu beziehen...typisch VDE, Lobbyisten und Geld bestimmen in dem Fall wiedermal die "Sicherheit der Laien".
Warum komm ich zu so einer Aussage. Nunja, ich kann das mit der Ausführung nicht so recht glauben und hab ein wenig versucht etwas mehr über das ganze in Erfahrung zu bringen. Fündig bin ich zb. bei einem PDF-Dokument der Firma Filuxx gworden, warum gerade von denen wird sich im Laufe des Beitrags ergeben, das von dem Gutachter Prof.Dr.-Ing Ulrich Schwarz, ehm. Mitglied im VDE-Vorstand Bergisches Land, am 16.03.2019 erstellt worden ist.
Hier der Direktlink auf das PDF :
https://filuxx.com/wp-content/uploa....-Ing.-U.-Schwarz-Elektropraktiker-DE-VEG.pdf
und hier der Link zur Website von Liluxx
FILUXX - schnell. einfach. sicher - das Leuchten-Anschluss-System
In diesem Dokument wird mitunter der Teil 5-559 behandelt, um den es hier geht.
Es geht bei der Norm um
Die Norm definiert die Handhabung gefahrloser Installation von Leuchtenanschlüssen. Die letzte Sicherheitslücke in der Gebäudeinstallation in Privathaushalten wird dadurch geschlossen.
In der allgemeinen Erläuterung in dem PDF wird das wiedergegeben was
@Octavian1977 in #10 dargestellt hat, erweiternd beinhaltet der Spiegelstrich 2 textlich eine genauere Definition:
in einer Steckdose einer Vorrichtung für den Anschluss von Leuchten (DCL–Device for the Connection of Luminaires) nach den Normen der Reihe DIN EN 61995 (VDE 0620), die in einer Installationsdose installiert ist, oder
Danach kommt das übliche Blabla und die Geschichte mit dem "quasi-Gesetz" usw, was alles hierzu erstmal nichts beiträgt. Interessanterweise wurde wegen der Begrifflichkeiten "quasi rechtsverbindlich" und "verbindlich" eine Anfrage an, mal halte sich fest, "das interdisziplinäre Zentrum für kognitive Sprachforschung an der LMU-München" gestellt. Warum man es nicht einfach verbindlich macht, statt nur quasi-verbindlich wissen wohl auch nur die schlauen Köpfe der entsprechenden Gremien. Aber egal, soll nicht das Thema sein...
Bleiben wir beim Thema, es wird nun von der Problematik des ganzen gesprochen
Eine gültige Norm allein löst das Problem einer oftmals unfallträchtigen Situation nicht. Obwohl durch einschlägige Norm-Vorgaben auch bisher das Anschließen von Beleuchtungskörpern grundsätzlich dem Fachmann vorbehalten war, griffen diese Vorgaben in der Praxis bisher nicht. Zeit, Kosten oder auch Unwissenheit über bestehende Vorschriften verhinderten das Einhalten solcher Vorgaben.
Gut das man sich eingesteht das die eigenen Normen und auch gültige Gesetze nicht umsetzbar sind, ist ja ok und auch nicht wirklich was neues in dem Bereich
Der Elektroinstallateur steckt bei dieser Situation bislang in einer Zwickmühle. Einerseits existieren gültige Normen, die vorschreiben, wie eine Beleuchtung an eine feste Installation anzuschließen ist, andererseits befindet sich kein zugelassenes Anschluss-System für Leuchten auf dem Markt. Ein ausländisches System, ursprünglich als Lösungsansatz favorisiert, erhält keine Zulassung, da erhebliche sicherheitsrelevante Vorgaben nicht erfüllt sind.
um es nochmal anzumerken, es wird eine Normung erlassen in der eine Möglichkeit der Ausführung technisch gar nicht umsetzbar ist. Somit ist der Spiegelpunkt 2 der Möglichkeiten ja hinfällig. Heisst entweder Dose oder Leuchte, das wiederum aber das nur der Fachmann das ganze anschliessen darf. Hierfür soltte man im PDF nochmals etwas nach oben gehen und folgenden Textpassagen sich intensiver Betrachten
Spiegelstrich 2
legt fest, dass Leuchten mittels einer Steckdose einer Vorrichtung für den Anschluss von Leuchten (DCL - Device for the Connection of Luminaires) nach den Normen der Reihe DIN EN 61995 (VDE 0620) anzuschließen sind, die in einer Installationsdose installiert ist. Diese Norm für Haushalt und ähnliche Zwecke deckt ausschließlich den gesamten privaten Bereich ab. Hierbei geht es im privaten Bereich in Deutschland um ca. 500 Mio. Leuchten-Anschlüsse, bei denen sich bisher ca. 95% Laien selbst mit Auf- und Abhängen von Leuchten versuchten - mit dem Ergebnis von bis zu 1.000 Todesfällen (Sekundärunfälle) pro. Jahr.
und weiterführend, der interessantere Teil
Die Norm legt also fest, dass das Anschließen von Leuchten mittels Lüsterklemmen und Haken nicht mehr zulässig ist, schon gar nicht in Privathaushalten. Wie bei den Spiegelstrichen 1 und 3 installiert allein der Fachmann auch bei Spiegelstrich 2 die Steckdose unter der Zimmerdecke. Erst nach erfolgter Installation durch den Fachmann kommt der Laie mit dieser Anschlussart in Berührung, indem er, wie bei Wandsteckdosen, sein Beleuchtungsmittel mittels eines Systemsteckers in die Leuchten-Steckdose einsteckt.
Zusammenfassend, von mir gesagt, entweder Spiegelstrich 1 oder 3 vom Fachmann oder Punkt 2 vom Laien, natürlich nach der Installation der Steckvorrichtung durch den Fachmann. Insgesamt sehr löblich, und auch ich würde sowas grundsätzlich befürworten. Allerdings könnte dann die Leuchtenindustrie und der persönliche Leuchtenwunsch direkt zu Grabe getragen werden. Dann könnte es ja keine Leuchten mehr geben die gefallen, sondern nurnoch Leuchten die auf die "Steckverbindung" passen. Somit ist das ganze leider doch ziemlich an der Praxis vorbei "gedacht".
Der private Verein hat aus dem ganzen natürlich auch seine Schlüsse gezogen, und
Mangels eines zugelassenen Systems, ruht die Norm, tritt jedoch umgehend dann wieder in Kraft, wenn ein zugelassenes System im Handel erhältlich ist. (Gutachten Prof. Dr.Ing.-U. Schwarz).
cool, oder? Achja wie anfangs des Dokuments erwähnt wurde
Im Februar 2014 trat die Norm DIN VDE 0100-559 (VDE 0100-559) : 2014-02
Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 5-559: Auswahl und Errichtung elektrischer
Betriebsmittel – Leuchten und Beleuchtungsanlagen. (IEC 60364-5-55:2011 (Abschnitt 559),
modifiziert); Deutsche Übernahme HD 60364-5-559:2012 in Kraft.
Okok, es gibt auch noch ein Happyend
Voraussichtlich ab August 2020 wird von einem deutschen Hersteller ein Anschluss-System für die Leuchten-Montage angeboten und unter der Produktbezeichnung FILUXX in den Handel gebracht. FILUXX ist nach den Vorgaben der Normen DIN EN 61995 (VDE 0620) entwickelt, wurde vom ÖvE geprüft und zertifiziert und wird im Rahmen europäischer Konformitätsabkommen von allen europäischen Prüfinstituten anerkannt und ebenfalls zertifiziert.
Der ruhende Status der VDE 0100-559 (VDE 0100-559):2014-02 ist damit beendet. Für Planer und Architekten, insbesondere jedoch für das Elektrohandwerk ist die VDE 0100 verpflichtend. Als VDE-Bestimmung besteht somit "quasi eine rechtsverbindliche" Einbaupflicht.
So, was ist nun die Quintessenz dieses langen Beitrags, nunja es zeigt zum einen wie doch die VDE so im allgemeinen "funktioniert" und zum anderen dass die Normungen oftmals weit übers Ziel hinausschiessen oder gar der Praxis in keinster Weise gerecht werden. Auch das es nur einen Hersteller gibt/gab zur "Wieder-Markteinführung" der Norm, läßt wohl die Lobbyisten hochjubeln. Ähnliches gab es ja zu den Zeiten wo der sogenannte Brandschutzschalter verpflichtend überall per Norm "eingeführt" werden sollte, es aber nur einen Hersteller gab der diesen vertrieben hat. Nach massiven Druck von Aussen wurde die Normung dann entsprechend angepasst und aus dem "muss" wurde ein "sollte".
In unserem Fall bleibt allerdings ja alles beim alten, entweder Leuchte drauf oder, zugegeben das ist neu und auch verbindlich, eine Anschlussdose, aber ausgeführt nur vom Fachmann. Die laienbedienbare Version entfällt oder wird entfallen, da zum einen sehr kostenintensiv und zum anderen äusserst einschränkend was die Auswahl der Leuchten betrifft. Folglich wird der Fachmann dann die einfache Anschlussdose setzen und der Laien unerlaubterweise weiterhin selbst dort seine Leuchte anschliessen. Mit dem Fazit das sich im Privathaushalt erstmal was die Unfallgefahren und die 1000 Tote durch Sekundärunfälle betrifft, nix ändern wird, ausser das nun noch eine Dose vorhanden ist.
Na dann mal herzlichen Glückwunsch!
btw
Wobei mich das mit dem Sekundärunfällen schon triggert, soll das womöglich heissen das die Gefährdung beim installieren einer Leuchte gar nicht die elektrische Gefahr ist, sondern zb. das Abstürzen vom Stuhl. Hmmm...dann wäre jedeweilige Verbessung der elektrischen Sicherheit ja obsolet...ich werde nachforschen und berichten