S
Stromberger
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Wir sollten, so denke ich, hier 2 Dinge unterscheiden:
1.) Der pekuniäre Aspekt im Sinne von Schwarzarbeit oder nicht. Das dürfte ja mittlerweile geklärt sein, wenn wir das Beispiel @Pumukel nehmen, solange er seine 450 € oder was auch immer versteuert, kann NICHT von Schwarzarbeit gesprochen werden.
Für mich das Entscheidende ist aber:
2.) Hier wieder das Beispiel @Pumukel (der sich gerne dazu äußern darf!!).
Wir sind uns wohl einig, dass niemand fehlerlos ist.
Wer also hält am Ende des Tages die Rübe hin, wenn durch einen Fehhler (es wurde ja oben schon mal die nicht ganz festgezogene Klemme erwähnt o.ä.) Sach- und/oder Personenschäden entstehen? (Diese Frage hat z.B. @creativex, der "Experte mit absichtlich weglassenden RCDs") geflissentlich ignoriert, und bei ihm sprechen wir sogar von absichtlichen Fehlern, also Vorsatz!)
Für das Nebengewerbe oder wie auch immer diese Tätigkeit bezeichnet wird und selbst wenn kein Geld fließt (auch keine sonstigen Kompensationen oder Gefälligkeiten) kommt KEINE Haftpflichtverischerung im Falle eines Schadens auf. Ganz sicher auch nicht die des Haupt-Arbeitgebers, sofern da jemand einen "Einschlägigen" hat.
(Andernfalls wäre es Versicherungsbetrug, wenn im Nachhinein die "Gefälligkeit" als berufliche Tätigkeit für den Arbeitgeber deklariert würde. Welcher Arbeitgeber würde da "aus Gefälligkeit" mitmachen? Sehe ich nicht.)
Also, @Pumukel, gehst Du wirklich für die paar Euronen das Risiko ein, dass ein Flüchtigkeitsfehler Deine gesamte (mindestens) wirtschaftliche Existenz ruinieren kann und machst Du da einfach die Augen zu nach dem Motto "et is noch imma jot jejange"???
(Ich hatte an anderer Stelle schon ausgeführt, dass gerade die Leute, die "günstige Elektriker" beschäftigen, auch gerne mal selber noch etwas "dazubasteln".
Was werden die wohl sagen, wenn es bei einem Schaden zu der Frage kommt, wer das Werk eigentlich "verbrochen hat"?
Da ruft keiner "ich wars", sondern; "das hat alles meine durch mich beauftragte und ordnungsgemäß bezahlte EFK Pumukel gemacht". Wetten??
1.) Der pekuniäre Aspekt im Sinne von Schwarzarbeit oder nicht. Das dürfte ja mittlerweile geklärt sein, wenn wir das Beispiel @Pumukel nehmen, solange er seine 450 € oder was auch immer versteuert, kann NICHT von Schwarzarbeit gesprochen werden.
Für mich das Entscheidende ist aber:
2.) Hier wieder das Beispiel @Pumukel (der sich gerne dazu äußern darf!!).
Wir sind uns wohl einig, dass niemand fehlerlos ist.
Wer also hält am Ende des Tages die Rübe hin, wenn durch einen Fehhler (es wurde ja oben schon mal die nicht ganz festgezogene Klemme erwähnt o.ä.) Sach- und/oder Personenschäden entstehen? (Diese Frage hat z.B. @creativex, der "Experte mit absichtlich weglassenden RCDs") geflissentlich ignoriert, und bei ihm sprechen wir sogar von absichtlichen Fehlern, also Vorsatz!)
Für das Nebengewerbe oder wie auch immer diese Tätigkeit bezeichnet wird und selbst wenn kein Geld fließt (auch keine sonstigen Kompensationen oder Gefälligkeiten) kommt KEINE Haftpflichtverischerung im Falle eines Schadens auf. Ganz sicher auch nicht die des Haupt-Arbeitgebers, sofern da jemand einen "Einschlägigen" hat.
(Andernfalls wäre es Versicherungsbetrug, wenn im Nachhinein die "Gefälligkeit" als berufliche Tätigkeit für den Arbeitgeber deklariert würde. Welcher Arbeitgeber würde da "aus Gefälligkeit" mitmachen? Sehe ich nicht.)
Also, @Pumukel, gehst Du wirklich für die paar Euronen das Risiko ein, dass ein Flüchtigkeitsfehler Deine gesamte (mindestens) wirtschaftliche Existenz ruinieren kann und machst Du da einfach die Augen zu nach dem Motto "et is noch imma jot jejange"???
(Ich hatte an anderer Stelle schon ausgeführt, dass gerade die Leute, die "günstige Elektriker" beschäftigen, auch gerne mal selber noch etwas "dazubasteln".
Was werden die wohl sagen, wenn es bei einem Schaden zu der Frage kommt, wer das Werk eigentlich "verbrochen hat"?
Da ruft keiner "ich wars", sondern; "das hat alles meine durch mich beauftragte und ordnungsgemäß bezahlte EFK Pumukel gemacht". Wetten??