Rechtliche Belangbarkeit unzulässige Installation Gnadenhof

Diskutiere Rechtliche Belangbarkeit unzulässige Installation Gnadenhof im Forum Off-Topic & Sonstige Tipps und Probleme im Bereich DIVERSES - Hi, ich habe ein etwas schwierigeres Problem: Es geht um ein Gelände auf dem sich ein Pferdestall (nach eigenen Angaben ein Gnadenhof) befindet...
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Pyrorider

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Hi, ich habe ein etwas schwierigeres Problem:
Es geht um ein Gelände auf dem sich ein Pferdestall (nach eigenen Angaben ein Gnadenhof) befindet. Das Gelände hat keinen Stromanschluss ans öffentliche Netz und wird rein durch einen kleines Benzinaggregat betrieben. Die Elektroinstallation auf dem Gelände ist nicht in Ordnung, mehrere Leute haben bereits Stromschläge von zb defekten Lichtschaltern bekommen.
Nun die Frage, wie können wir die Grundstücksbesitzer/Betreiber daüfr zur Verantwortung ziehen? Ist für die mangelhafte Elektroinstallation die BG zuständig da es sich um ein Tierschutzgelände/Gnadenhof handelt? Oder wo/wie könnte man das sonst noch melden/anzeigen?
 
Na, BG von wem?
Was habt ihr denn auf dem Gelände verloren? Habt ihr einen Nutzungs- oder Mietvertrag mit der Besitzerin?
Es existiert ja aus deiner Sicht ein Mangel durch die Nutzung, dabei ist es unerheblich ob da jetzt Stromschläge kommen oder tiefe Löcher den Weg versperren.
Ansonsten wie wäre es mit: reden?
 
mehrere Leute haben bereits Stromschläge von zb defekten Lichtschaltern bekommen.
Nun die Frage, wie können wir die Grundstücksbesitzer/Betreiber daüfr zur Verantwortung ziehen? Ist für die mangelhafte Elektroinstallation die BG zuständig da es sich um ein Tierschutzgelände/Gnadenhof handelt? Oder wo/wie könnte man das sonst noch melden/anzeigen?
Ich kenne mich da nicht aus ...aber wäre eine Anzeige bei der Polizei nicht das Einfachste ?
 
Na, BG von wem?
Was habt ihr denn auf dem Gelände verloren? Habt ihr einen Nutzungs- oder Mietvertrag mit der Besitzerin?
Es existiert ja aus deiner Sicht ein Mangel durch die Nutzung, dabei ist es unerheblich ob da jetzt Stromschläge kommen oder tiefe Löcher den Weg versperren.
Ansonsten wie wäre es mit: reden?
Wir waren als Tierschutzverein auf dem Gelände mitangesiedelt, die Geländebesitzerin hat von uns Geld unterschlagen und führt jetzt unter unserem Namen ohne jegliche offizielle Anmeldung, ohne Erlaubnis von Amt etc den Hof weiter und wir brauchen möglichst viel um sie anzeigen zu können bzw möglichst viele Ämter und Behörden die wir ihr auf den Hals hetzen können damit das Gelände dicht gemacht wird
 
wenn du einen gezimmert bekommst ist es egal ob die Anlage im Netz oder Inselbetrieb ist.
Auch nach welcher Norm sie hätte errichtet werden müssen

Ansonsten, Körperverletzung usw gibt es auch
Du musst dir nicht den Kopf zerbrechen, dafür gibt es andere Organe die dafür bezahlt werden.
Hier ist Gefahr im Verzug, also melden
 
wenn du einen gezimmert bekommst ist es egal ob die Anlage im Netz oder Inselbetrieb ist.
Auch nach welcher Norm sie hätte errichtet werden müssen

Ansonsten, Körperverletzung usw gibt es auch
Du musst dir nicht den Kopf zerbrechen, dafür gibt es andere Organe die dafür bezahlt werden.
Hier ist Gefahr im Verzug, also melden
Gab es dann eine Körperverletzung, oder hat es nur gekribbelt? Dazwischen liegen Welten...

Ich würde mich an eure Stelle auf die Unterschlagung von Geldern konzentrieren. Das ist von der Staatsanwaltschaft leicht zu beweisen, sie hat nahezu unbegrenzte Möglichkeiten das aufzuklären. Wenn es natürlich nicht eine Lappalie ist. Oder ist die Sachlage doch ein wenig komplizierter?
 
1.) Ein Gnadenhof ist nicht zwingend ein Gewerbebetrieb (eher ist das Gegenteil der Fall), von daher geht die Richtung BG ins Leere.
2.) Es ist zuerst einmal die vertragliche Situation zu klären, soll heißen, welche Rechte und Pflichten hat(te) der TS-Verein auf dem Gelände, war er Mieter, hat er Pacht gezahlt, wurde er lediglich "geduldet", in welchem Umfang, für welche Breiche, gibt es das schriftlich etc.
"Mitangesiedelt" (s.o.) ist ein seeeehr dehnbarer Begriff, der nicht weiter hilft.
Ob das im Forum zu klären ist, wage ich zu bezweifeln, aber ich helfe gerne mit.
3.) Wenn das alles unklar oder gar nicht geregelt ist, stellt sich die Frage, (jaaa, ist nicht "fair", aber darum geht es nicht!), was Mitglieder des TS- Vereins am Eigentum des Gnadenhofs (z.B. Lichtschalter) "zu suchen" hatten.

Fazit: mit den bisherigen Informationen ist eine sinnvolle Hilfestellung schwerlich möglich.
 
Ein elektrischer Schlag (also gefährliche Körperverletzung), noch dazu in mehrheitlichen Fällen, ist kein Antragsdelikt mehr. Vielmehr besteht sogenanntes "öffentliches Interesse" und die Staatsanwaltschaft muss unverzüglich ermitteln, sobald sie davon Kenntnis erlangt. Zur erfolgreichen Klärung des Sachverhalts müssen sich die Stromschlagopfer allerdings als Zeugen zur Verfügung stellen.

Die zivilrechtlichen Forderungen betreffend der Unterschlagung von Finanzen kann ein Rechtsanwalt ein Mahnverfahren einleiten, die Kosten des Verfahrens hat die Beklagte zu tragen. Der selbe Rat gilt auch für die wie auch immer geartete unbefugte Fortführung der Einrichtung...
 
Ein elektrischer Schlag (also gefährliche Körperverletzung), noch dazu in mehrheitlichen Fällen, ist kein Antragsdelikt mehr. Vielmehr besteht sogenanntes "öffentliches Interesse" und die Staatsanwaltschaft muss unverzüglich ermitteln, sobald sie davon Kenntnis erlangt. Zur erfolgreichen Klärung des Sachverhalts müssen sich die Stromschlagopfer allerdings als Zeugen zur Verfügung stellen.

Die zivilrechtlichen Forderungen betreffend der Unterschlagung von Finanzen kann ein Rechtsanwalt ein Mahnverfahren einleiten, die Kosten des Verfahrens hat die Beklagte zu tragen. Der selbe Rat gilt auch für die wie auch immer geartete unbefugte Fortführung der Einrichtung...
Unterschlagung ist ein Straftatsbestand... (246 StGB). Meine Anregung war nur, wenn da wirklich Geld verschwunden / unterschlagen ist, ist so etwas viel eindeutiger und leichter von der StA zu beweisen. Stromschlag wird schnell gerufen, aber war es das wirklich. Wo sind die Opfer (im Krankenhaus, Tod?). Oder war es eben nur ein leichtes kribbeln, bei vielleicht schlechter Erdung?

Ich schließe mich #10 an:
Fazit: mit den bisherigen Informationen ist eine sinnvolle Hilfestellung schwerlich möglich.
 
PS eventuell auch eine Ansatz: die max. Berührungsspannung, die in einer Anlage bis zum Abschalten erreicht werden darf beträgt bei Menschen 50V. Bei 4-Beinern im Stall jedoch sogar nur 25V
 
Egal was da betreiben wird und selbst wenn die Leute die einen Schlag erhalten haben sich illegal auf dem Gelände befunden hätten, ist das Körperverletzung.

Auch Ohne Anschluß an das öffentliche Netz gilt das Energiewirtschaftsgesetz nach dem elektrische Anlage sicher sein müssen.
siehe §49.
 
Gab es dann eine Körperverletzung, oder hat es nur gekribbelt? Dazwischen liegen Welten...

Ich würde mich an eure Stelle auf die Unterschlagung von Geldern konzentrieren. Das ist von der Staatsanwaltschaft leicht zu beweisen, sie hat nahezu unbegrenzte Möglichkeiten das aufzuklären. Wenn es natürlich nicht eine Lappalie ist. Oder ist die Sachlage doch ein wenig komplizierter?
Um das Geld soll es garnicht gehen, dass ist bereits beim Anwalt
 
1.) Ein Gnadenhof ist nicht zwingend ein Gewerbebetrieb (eher ist das Gegenteil der Fall), von daher geht die Richtung BG ins Leere.
2.) Es ist zuerst einmal die vertragliche Situation zu klären, soll heißen, welche Rechte und Pflichten hat(te) der TS-Verein auf dem Gelände, war er Mieter, hat er Pacht gezahlt, wurde er lediglich "geduldet", in welchem Umfang, für welche Breiche, gibt es das schriftlich etc.
"Mitangesiedelt" (s.o.) ist ein seeeehr dehnbarer Begriff, der nicht weiter hilft.
Wir waren auf dem Gelände gedultet da "gnadenhof" und TS-Verein quasi zeitgleich auf dem Gelände gestartet wurden
Ob das im Forum zu klären ist, wage ich zu bezweifeln, aber ich helfe gerne mit.
3.) Wenn das alles unklar oder gar nicht geregelt ist, stellt sich die Frage, (jaaa, ist nicht "fair", aber darum geht es nicht!), was Mitglieder des TS- Vereins am Eigentum des Gnadenhofs (z.B. Lichtschalter) "zu suchen" hatten.
Futterlager/ein Teil des Katzenzeugs war in der Sattelkammer des "Stalls" aufbewahrt

Fazit: mit den bisherigen Informationen ist eine sinnvolle Hilfestellung schwerlich möglich.
 
Unterschlagung ist ein Straftatsbestand... (246 StGB). Meine Anregung war nur, wenn da wirklich Geld verschwunden / unterschlagen ist, ist so etwas viel eindeutiger und leichter von der StA zu beweisen. Stromschlag wird schnell gerufen, aber war es das wirklich. Wo sind die Opfer (im Krankenhaus, Tod?). Oder war es eben nur ein leichtes kribbeln, bei vielleicht schlechter Erdung?

Ich schließe mich #10 an:
Dank schlechter bzw überhaupt nicht vorhandener Erdung des Generators war es wohl nur ein leichtes Kribbeln, es muss ja nicht immer erst jemand sterben bevors Gefährlich wird
 
PS eventuell auch eine Ansatz: die max. Berührungsspannung, die in einer Anlage bis zum Abschalten erreicht werden darf beträgt bei Menschen 50V. Bei 4-Beinern im Stall jedoch sogar nur 25V
Abschalten ist gut, einen FI gibt es nicht und der B6-LS schaltet wahrscheinlich eher nicht ab
 
Thema: Rechtliche Belangbarkeit unzulässige Installation Gnadenhof
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