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Olli P
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Hallo
Wir haben folgende Frage.
Wohnen in einer Dachgeschoss Wohnung. Dritte Etage. Altbau.
Alle anderen Wohnungen haben einen seperaten Sicherungskasten in der Wohnung.
Ausser wir. Das Dachgeschoss wurde vermutlich nachträglich ausgebaut.
Auch der Anschluss vom Herd ist noch zweiadrig.
Kann mir jemand sagen, ob es eine Gesetzgebung gibt, das Wohnungen zb ab einem bestimmten Jahr einen Sicherungskasten in der Wohnung bzw auf dem Flur der Etage haben MÜSSEN. Soviel ich weiß fällt Elektronik nicht unter Bestandschutz. Es existiert ein Zählerkasten im Flur des Erdgeschosses.
Wir hatten schon einige Probleme mit der Strom - Stabilität unserer Wohnung.
Was ist, wenn es zu einem Verschmoren oder gar Brand der zweiadrigen Herd Leitung kommt ? Bis jemand im Erdgeschoss ist und dort die Hauptsicherungen raus gedreht hat, vergeht einiges an Zeit.
Ebenfalls ist kein FI Schalter vorhanden. Schicke ein Foto unserer Sicherungen aus dem Zählerkasten...Erdgeschoss mit.
Vielen Dank für eine Antwort.
Wir haben folgende Frage.
Wohnen in einer Dachgeschoss Wohnung. Dritte Etage. Altbau.
Alle anderen Wohnungen haben einen seperaten Sicherungskasten in der Wohnung.
Ausser wir. Das Dachgeschoss wurde vermutlich nachträglich ausgebaut.
Auch der Anschluss vom Herd ist noch zweiadrig.
Kann mir jemand sagen, ob es eine Gesetzgebung gibt, das Wohnungen zb ab einem bestimmten Jahr einen Sicherungskasten in der Wohnung bzw auf dem Flur der Etage haben MÜSSEN. Soviel ich weiß fällt Elektronik nicht unter Bestandschutz. Es existiert ein Zählerkasten im Flur des Erdgeschosses.
Wir hatten schon einige Probleme mit der Strom - Stabilität unserer Wohnung.
Was ist, wenn es zu einem Verschmoren oder gar Brand der zweiadrigen Herd Leitung kommt ? Bis jemand im Erdgeschoss ist und dort die Hauptsicherungen raus gedreht hat, vergeht einiges an Zeit.
Ebenfalls ist kein FI Schalter vorhanden. Schicke ein Foto unserer Sicherungen aus dem Zählerkasten...Erdgeschoss mit.
Vielen Dank für eine Antwort.