Bitte um eure Einschätzung: Merkwürdiger Sicherungskasten/Anschluss in neuer Mietwohnung

Diskutiere Bitte um eure Einschätzung: Merkwürdiger Sicherungskasten/Anschluss in neuer Mietwohnung im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo liebes Elektrikerforum! Ich bin vor kurzem in eine neue Mietwohnung eingezogen. Die Wohnung wurde laut Vermieter modernisiert, u.a. wurde...
Ist das so überhaupt erlaubt?
Ja das geht, nennt sich Mieterstromkonzept. Lohnt sich aber für den Vermieter nur wenn er z.B eine PV-Anlage auf den Dach hat und somit einen großen teil des Stromes selbst erzeugen kann. Ansonsten ziemlich Sinnlos. Der Mieter kann sich dann aber seinen Stromanbieter nicht mehr aussuchen und ist somit seinen Vermieter ausgeliefert.
 
@cool20 nein das ist nicht erlaubt.
Auch beim Mieterstromkonzept hat jeder Mieter einen Zähler vom offiziellen Messtellenbetreiber, nur gibt es noch einen Gesamtzähler zusätzlich damit die Erzeugung der PV Anlage von dem einzelnen Verbrauch anteilig abgezogen werden kann und die Einspeiseleistung bestimmt werden kann.
 
Danke für euer Interesse und Antworten!

Zwischenzeitlich habe ich vom Hausmeister erfahren, dass es kein Problem ist, einen Drehstromzähler setzen zu lassen. Bisher wurde das aber nur von einer Wohnung scheinbar so umgestellt. Mir geht es alleine um die Sicherheit der Installation. Sofern ein Drehstromanschluss mit der Sicherheit nichts zu tun hat, spielt er für mich keine Rolle.

Beim Einzug in die Wohnung fielen laienhafte Arbeiten auf. Der Vermieter wiegelt immer nur ab, und sagt alles ist in Ordnung und geprüft. Einen in Aussicht gestellten Prüfnachweis der Abnahme legt er bis heute nicht vor.

Folgendes macht mir Sorgen:

- 4 Kochfelder und Backofen: Beides jew. über eine 1 Phase, die Außenleiter beider Geräte zusammengeklemmt auf 1 Litze 1x2,5 der Zuleitung (braun) über "Herdanschlussdose". Insgesamt Zuleitung 5x2,5 und noch 2x2,5 komplett ungenutzt (schwarz und grau). Warum nicht wenigstens Querschnitt erhöht mit Zuschalten mit den 2 freien Adern?

- Die Sicherung der Zuleitung zum Herd erfolgt nur über 1x16A und ohne Fehlstromsicherung. Hier liegen, auch wenn nur theoretisch doch über 10.000 Watt angeschlossen an! Ist das erlaubt?

- Uns wurde gesagt, dass Neutralleiter (blau) und Erdung/Sicherhheitsleiter (grün/gelb) zusammengeschaltet wurden. Ist das nicht gefährlich, oder hat zumindest anderer Auswirkungen?

- Laut Beschriftung des Verteilerkastens fehlt
a.) Überspannungsableiter (13-19)
b.) Hauptschalter (28-30)
c.) Vorsicherung (31-33)

Hier kenne ich mich nicht aus. Wie wichtig ist denn ein Überspannungsableiter? Und wie schaltet man denn ohne Hauptschalter den Strom zum Arbeiten am Verteilerkasten ab?

Würde mich freuen, wenn Ihr meine Sorgen zerstreuen könnt :) Falls Sie aber berechtig sind, möchte ich mich keiner Gefahr aussetzen, wenn z.B. einmal groß gekocht wird.

Ach ja, auch "unschön" ist auch irgendwie, dass die Waschmaschine unmittelbar an der Duschscheibe steht, die man nicht schließen kann (Eckeinstieg), und dadurch immer Wasser auf den Boden und an die Maschine spritzt^^...

Danke für Eure Hilfe!
Marco :)
 
Als Mieter würde ich dir da in den Ar.... treten. Meinen Stromanbieter such ich mir noch immer selbst aus. Der TE kann ja mal beim Versorgungsnetzbetreiber über eine Leistungserhöhung anfragen und evl den Wechselstromzähler ersetzen lassen durch einen Drehstromzähler.
Also als Hauptzählerschrank würde ich keinen Einzählerplatz, sondern einen Mehrzählerplatz nehmen, damit ich als Vermieter immer eine Alternative für renitente Mieter wie DICH für einen eigenen Hauptzählerplatz habe. Da wird es keine Diskussion geben, sondern einfach dein Anschluß umgeklemmt und verplombt.
Du würdest somit denn umgehend von einer eigenen Grundgebühr und den Ausschluss von günstigeren PV-Strom profitieren und bist glücklich. Wenn du meinst, dass du damit günstiger fährst, wird es wohl so sein!
 
Ein Hauptschalter ist nicht Pflicht in einer UV.
Die Anlage lässt sich am Zählerplatz ab schalten.

Es gibt keine Nachrüstpflichten des Vermieters, sofern alles was heute üblich ist ohne Einschränkungen an deiner Anlage nutzbar ist.
Der Herd wäre hier nicht nutzbar ohne Einschränkung und somit ist das nach zu rüsten.

Leider gilt das nicht für FI oder Überspannungsschutz und auch nicht wenn die Anlage noch klassisch genullt wäre.

Lediglich ist das was neu errichtet wird ist nach aktueller Norm zu errichten.
Reparaturen müssen nur nach der zum Zeitpunkt der Errichtung gültigen Norm durchgeführt werden.

Der Vermieter muß Dir zwar eine mangelfreie Anlage zur Verfügung stellen, er ist aber nicht verpflichtet nach Mängeln zu suchen oder gar einen E-Check machen zu lassen.
Für so was ist der Mieter zuständig denn er ist Betreiber der Anlage.
 
Da haben wir in Österreich ein etwas besseres Mietrecht.
Unabhängig der VDE Bzw. ÖVE ist in Mietwohnungen RCD Schutz vorgeschrieben. Bei jedem Mieterwechsel muss eine E-Attest erstellt werden.
Wissen nur die wenigsten Vermieter und Mieter.
 
@Octavian1977 der Vermieter ist verpflichtet eine Mängelfreie Elektroanlage zur Verfügung zu stellen. Die Mangelfreiheit kann er aber nur durch ein Prüfprotokoll nachweisen.
 
ja, er muß dies aber nicht nachweisen, sondern der Mieter muß den Mangel nachweisen.
Der Vermieter ist leider nicht verpflichtet nach Mängeln zu suchen, lediglich die ihm bekannten ab zu stellen.

Wurde leider auch schon vor Gericht mal so entschieden.
 
halt ich für ein Gerücht! Eigentum verpflichtet!
 
Mal so ne frage ob recht oder nicht. Jeder kann sich seine Wohnung zuvor ansehen und die's bewerten. Sollte man dabei kein gutes Gefühl haben dann das lassen. Sollte es wirklich Mängel geben dann kann ich was verstehen. Aber verlangen von Wechselstrom zu Drehstrom ist kein Mangel an sich. Oder würdest wegen ihr 800€ Mietunterschied bezahlen?
 
Es geht hier doch nicht um Drehstrom oder nicht, sondern um die Sicherheit!

Ich, nicht Elektriker, wollte lediglich Hilfe zur Auskunft, ob die Wohnung sicher ist. Ich hangele mich lediglich an den Fakten lang, die ich hier in der Wohnung feststelle.

Und eine Besichtigung fand vor Abschluss des Mietvertrages nicht statt. Sie wurde über eine Plattform im Internet angemietet, dies auf Zeit und auch vollständig möbliert. So ist das derzeit leider in Berlin, hier wird zur Zeit dick Kohle gemacht. Wie "Mulei" jetzt auf die 800 € + kommt weiss ich nicht, aber in der Tat ist die Wohnung wahnsinnig überteuert, weswegen – aber nicht alleine deswegen – ich auch eine ordentliche, nicht gefährdende Elektrik verlange.

Die Wohnung selbst wurde auch gerade vor meinem Einzug vollständig modernisiert, also vor 1.5 Monaten. Es wurde eine neue Trockenwand eingezogen, und folgend auch neue Steckdosen verbaut und Lichtschalter versetzt. Mehr dazu weiss ich leider nicht. Die Küche ist teil der vollmöblierten Wohnung, also meines Erachtens alles Sache des Vermieters. Dieser reagiert jetzt garnicht mehr und will mich stattdessen aus der Wohnung schmeissen, weil ich wohl unangenehme Fragen stelle..

Grüße!
Marco
 
Im Großen und Ganzen schaut die Anlage nicht schlecht aus.

Der LS auf 35 bedürfte einer Erklärung, und das Kochfeld und das Backrohr ist lediglich mit einem B16 abgesichert. Mehr als 2 Platten gleichzeitig wird es nicht spielen. Hier sehe ich auf jeden Fall Handlungsbedarf.
 
Fehlender Drehstrom ist durchaus ein Problem denn an Wechselstrom darf kein heute üblicher E-Herd mit ca 11kW betreiben werden.
Aufgrund er üblichen Auslegung solcher Anschlüsse und der zugehörigen Herdanschlüsse ist es auch nicht möglich den Herd dort ohne Überlast der Leitungen zu betreiben.
An Wechselstrom wäre für den Herd eine Absicherung von 50A erforderlich, so viel hat da üblicherweise nicht mal die Zählervorsicherung.
 
Es gibt keine Nachrüstpflichten des Vermieters, sofern alles was heute üblich ist ohne Einschränkungen an deiner Anlage nutzbar ist.
Der Herd wäre hier nicht nutzbar ohne Einschränkung und somit ist das nach zu rüsten.
Diese Aussage finde ich interessant. Unsere Tochter ist mit Mann und 1 Kind in eine Wohnung Erstellungsdatum 2018 eingezogen. 3 Zimmer + Küche + Bad. Das Gebäude hat 8 Wohneinheiten und 2 Parteien haben wohl gleich beim Einzug auf Drehstrom für die Küche bestanden. In der UV unserer Tochter ist zwar ein 3 fach LSS B16 vorhanden, auch das Kabel von der HV ist bereits gelegt, aber nur eine Ader angeschlossen. Als Ergebnis kann der Induktionsherd mit 4 Plkatten nur unvollständig genutzt werden, da er max. ca. 7.8 kW zieht. Die Verkabelung ist 2,5 mm2, aber letztlich ist die Nutzung mit nur einer Phase eingeschränkt. Bei einem Preis von 15 >EURO je qm kalt halte ich das für eigentlich unzumutbar, aber die Hausverwaltung redet sich immer wieder heraus (und meine Tochter ist nicht so konfliktfreudig). Meine Frage wäre, ist hier die Androhung einer Mietkürzung angebracht?
 
Nein, wäre es nicht. Leider.
Es gibt keine Verpflichtung für Vermieter, eine Wohnung mit Drehstrom auszustatten (auch neue nicht, auch nicht bei 15 €/qm) und wenn das alles bei der Besichtigung schon so war, ist es hinzunehmen.

Spoiler: man kann den Herd auch mit 1x20A absichern und dann lässt es sich ganz geschmeidig auf 2 Platten unter (fast) voller Leistung kochen. Oder auf 3 mit entsprechender Leistungsreduzierung, der 20A-Automat fliegt im Übrigen nicht direkt, wenn er mal etwas überlastet wird, (siehe Kennlinien).

Etwas anders liegt der Sachverhalt, wenn bei der Besichtigung/Unterschrift versprochen wurde, den Drehstromanschluss nachzurüsten und darüber eine schriftliche Fixierung besteht oder unabhängige Zeugen erbracht werden können.

Warum sich die HV bei den 2 Parteien überhaupt darauf eingelassen hat, erschließt sich mir nicht. Was heißt "beim Einzug"?
Als der Möbelwagen unten stand? Als der Mietvertrag unterschrieben wurde?

P.S.: Wir habe hier gefühlt jede Woche diese Problematik und jedes Mal äußert @Octavian1977 seine rechtskrude MEINUNG dazu und jedes Mal (es ist mittlerweile zum Erbre...) muss man ihm mitteilen, dass es etliche Gerichtsentscheide dazu gibt (sogar Mietervereine schreiben das auf entsprechende Anfragen), die das Gegenteil sagen. Wie man als Mod so beratungsresistent sein kann (ich verwende bewußt hier kein unfreundlicheres Wort, obwohl es angebracht wäre!) erschließt sich mir nicht.
Die entsprechenden Links, die das belegen, sind in den jeweiligen anderen Threads zu finden, ich habe keine Lust mehr, das jedes Mal neu zu suchen. Google hilft aber auch hier.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die Antwort.
Schade ist es natürlich schon. "Bei Einzug" heißt damals in 2018, da war unsere Tochter aber nocht nicht eingezogen, sondern erst 2021. Aber man redet ja miteinander.
Die Aussage, man solle es beim Einzug checken ist wenig hilfreich, denn a) war es für den Laien (und selbst nicht für den interessierten Laien) nicht einfach erkennbar, es ist ja sogar ein dreifach LSS verbaut und eine 30 jährige Tochter lässt sich zwar beim Umzug helfen, aber nicht bei der Auswahl einer Wohnung.
Eine Aussage wie von @mulei ist halt auch wenig hilfreich, bei einer Leerstandsquote von faktisch Null wie bei uns in Potsdam ist frau auf das angewiesen, was es gibt.
 
und eine 30 jährige Tochter lässt sich zwar beim Umzug helfen, aber nicht bei der Auswahl einer Wohnung.

Dann muss sie das unter "Lehrgeld" abhaken und lernen, dass es doch gar nicht unbedingt schlecht sein muss, mal den erfahreneren Vater einen Blick draufwerfen oder die entsprechenden Fragen stellen zu lassen.
Wird wahrscheinlich nicht die letzte Wohnung sein, die sie anmietet und beim nächsten Mal kann es (zumindest in dem Punkt) besser laufen.
 
Vielleicht ist es untergegangen, oder von mir nicht eindeutig beschrieben worden:

Es hängt an der Herdanschlussdose 1x 4er Kochfeld + 1x Backofen. Also, auch wenn das Kochfeld runterregelt, oder limitiert laufen mag, dann weiss davon doch nichts der Backofen. Die beiden Geräte (Kochfeld und Backofen) sind ja einfach nur parallel an die Dose geklemmt worden.

Dann noch die Sache mit dem klassischen Nullleiter (falls ihr das damit gemeint habt). Hat das keine Seiteneffekte, wenn "Erdung" und "Blau" zusammengezwirlt wurden?

:)
 
Thema: Bitte um eure Einschätzung: Merkwürdiger Sicherungskasten/Anschluss in neuer Mietwohnung
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