400 volt zu 230 volt

Diskutiere 400 volt zu 230 volt im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo Leute, Ich will an einer 400 Volt Leitung 220 Volt Haushaltsstrom abnehmen. Habe vier Leitungen (Also die drei Phasen plus die Erde)...
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
P

peterpatong

Guest
Hallo Leute,

Ich will an einer 400 Volt Leitung 220 Volt Haushaltsstrom abnehmen.
Habe vier Leitungen (Also die drei Phasen plus die Erde). Nimmt man jetzt den Strom von nur einer Phase und den Null-Leiter von der Erde? Oder wie geht das?
Wenn man das so macht hat man 220 Volt , das hab ich schon ausprobiert. Aber die Schuko hat ja drei Leitungen (Meistens Schwarz, blau und Masse). Werden dann Nulleiter und Masse zusammen geklemmt oder wie geht das?

Kann mir jemand nen Tipp geben?

Vielen Dank schon mal,

pp
 
Ich weiß ja nicht wie das so aussieht, aber ich würde eine Abzweigdose montieren. Dann würde ich den Nulleiter mit dem Schutzkontakt und dem Neutralleiter verbinden. Danch würde ich eine Phase als Phase nehmen und die 2 anderen vernünftig jeweils auf eine Klemme legen (ist egal für welchen du sich entscheidest). Das alles kannst du aber nur machen wenn du diese Phase dann mit 16 A absicherst, sonst ist das vorschriftswidrig. Kann auch sein dass es nicht mehr zulässig ist vom Nulleiter auf Neutralleiter und Schutzleiter zu gehen. Man muss jedoch die Verhältnismäßigkeit sehen, wenn ein Austausch der Leitung zu aufwändig ist, würde ich es auch machen.
 
Hallo,

Also zwei unterschiedliche Phasen sind NICHT zusammenzuklemmen-->Kurzschluss. Grundsätzlich solltest du dir überlegen, ob du dir das wirklich zutraust.

Bitte beschreibe auch was für ein Kabel/ Leitung das ist und warum die nur 4polig ist.

grtz
BM
 
Also ich würde ,versuchen das am Anschluss in der Verteilung zu ändern.
Eine Phase behalten.
Den PE behalten.
Eine Phase in der Verteilung auf den Neutralleiter
(N)umklemmen.
Dritte Phase in der Verteilung abklemmen.

Wenn in der Verteilung den ein N vorhanden ist.
 
du kannst einfach die erste phase nehmen, auf die anderen beiden klemmen machen und dann ganz normal die erste phase, null und schutzleiter an die steckdose anklemmen... DAS ist aber verboten da du in einer normalen steckdose nur einen aussenleiter haben darfst gilt auch für abzweigdosen.
 
@Mücke:
Schlechte Idee, da verboten.:!:

grtz
BM
 
@baum-max hast du sogar recht ,ist wirklich nicht erlaubt.
Der N muß die Aderfarbe Blau haben.
Verboten weil:Wenn jemand das ganze an der Verteilung wieder umklemmt hätte man eine Steckdose mit 400Volt ,was das angeschlossene Gerät wahrscheinlich zerstören würde.

Klassische Nullung,das benutzen von einer Ader als N und PE in diesem Fall dann Grün-Gelb, ist so wie ich es gelernt habe auch verboten, bitte nicht darüber diskutieren das hatte ich letzte Woche erst.
Werde mein Wissen da am langen Osterwochenende mal vertiefen.
Verboten weil:Wenn die Ader(Grün-Gelb) hinter der Steckdose unterbrochen wird, würden auf dem Geräte Gehäuse(Metal Gehäuse) die vollen 230Volt anliegen.

Also wenn man es genau nimmt ,kann der Themen Ersteller an das Kabel keine Steckdose Norm gerecht anschliessen.
 
Klaas122 schrieb:
du kannst einfach die erste phase nehmen, auf die anderen beiden klemmen machen und dann ganz normal die erste phase, null und schutzleiter an die steckdose anklemmen... DAS ist aber verboten da du in einer normalen steckdose nur einen aussenleiter haben darfst gilt auch für abzweigdosen.

Wo steht das ich in einer Abzweigdose keine 3 Ausenleiter haben darf? Dann dürftest du z.B. einen E-Herd anschlus auch nicht versetzten...

mücke schrieb:
@baum-max hast du sogar recht ,ist wirklich nicht erlaubt.
Verboten weil:Wenn jemand das ganze an der Verteilung wieder umklemmt hätte man eine Steckdose mit 400Volt ,was das angeschlossene Gerät wahrscheinlich zerstören würde.

Klassische Nullung,das benutzen von einer Ader als N und PE in diesem Fall dann Grün-Gelb, ist so wie ich es gelernt habe auch verboten, bitte nicht darüber diskutieren das hatte ich letzte Woche erst.
Werde mein Wissen da am langen Osterwochenende mal vertiefen.
Verboten weil:Wenn die Ader(Grün-Gelb) hinter der Steckdose unterbrochen wird, würden auf dem Geräte Gehäuse(Metal Gehäuse) die vollen 230Volt anliegen.

Also wenn man es genau nimmt ,kann der Themen Ersteller an das Kabel keine Steckdose Norm gerecht
anschliesen

Natürlich ist die Nullung erlaubt! Sie ist zwar nicht das maß aller dinge, aber eben trotzdem nicht verboten! Das wenn die ader z.B. in einer Abzweigdose unterbrochen ist, auf dem Gehäuse 230V liegen, ist der Nachteil dieser Netzform!
Um zu sagen wie er anschließen könnte, müssten wir wissen um was es genau geht, hat er nur ein 4x1,5 und will er ne steckdose anschliesen, oder ein 4x16 für einen Verteiler usw...
 
Frankie schrieb:
Natürlich ist die Nullung erlaubt! Sie ist zwar nicht das maß aller dinge, aber eben trotzdem nicht verboten!

Der Thread-Starter schreibt aber von einer Schuko-Steckdose. Wir können also davon ausgehen, das es sich nicht um Aderquerschnitte dreht, bei denen Das Nullen heute erlaubt ist.

Ich denke, Mückes Vorschlag ist hier das einzig wahre. Ausser vielleicht gleich eine neue Leitung zu ziehen ;)

Was daran verboten sein soll, weiß ich nicht. Klassisch nullen würde ich keinesfalls.
 
400V>230V

tach

vielleicht umschreibt der threatschreiber auch seine situation mal etwas ausführlicher damit man etwas gezieltere informationen weitergeben kann und nicht etwas zusammen raten muss.

was ist das für eine Anlage?
warum sind nur 3Phasen und PE vorhanden?
oder sind es 3 Phasen und PEN?
...??

gruß tom
 
OEmer schrieb:
Frankie schrieb:
Natürlich ist die Nullung erlaubt! Sie ist zwar nicht das maß aller dinge, aber eben trotzdem nicht verboten!

Der Thread-Starter schreibt aber von einer Schuko-Steckdose. Wir können also davon ausgehen, das es sich nicht um Aderquerschnitte dreht, bei denen Das Nullen heute erlaubt ist.

Ich denke, Mückes Vorschlag ist hier das einzig wahre. Ausser vielleicht gleich eine neue Leitung zu ziehen ;)

Was daran verboten sein soll, weiß ich nicht. Klassisch nullen würde ich keinesfalls.

Das das Nullen verboten ist stimmt nur bedingt, wechsele ich eine steckdose aus, bei der nur L und N ankommen, darf ich natürlich nullen, da die anlage zum errichtungszeitpukt den vorschrifen entsprochen hat, und nicht verlangt werden kann deswegen das Kabel zu erneuern. Bei neuer Kabelverlegung hingegen, ergibt sich das thema erst gar nicht...
 
Frankie schrieb:
[...]wechsele ich eine steckdose aus, bei der nur L und N ankommen, darf ich natürlich nullen[...]
Nein, das darfst du nur, wenn L und PEN ankommen!

grtz
BM
 
@OEmer der N muß als Aderfarbe blau sein.

@littelboytom
Entweder eine alte Anlage im TN-C Netz ,dann währe es ein PEN.
Oder es war ein Drehstrom Verbraucher angeschlossen für den kein N benötigt wurde.
 
baum-max schrieb:
Frankie schrieb:
[...]wechsele ich eine steckdose aus, bei der nur L und N ankommen, darf ich natürlich nullen[...]
Nein, das darfst du nur, wenn L und PEN ankommen!

grtz
BM

Ist schon klar, nur wo liegt in der praxis der unterschied zwischen der N und PEN auser in der farbe :?
Beispiel: Wenn vom Zähler zum Verteiler der PEN kommt, danach auf schutzleiterschiene und neutralleiterschiene aufgeteilt wird, und anschliesend die Installation erweitert wird. D.h. nehmen wir mal an, es sind 2adrige Stromkreise vorhanden, und ich verlege zusätzlich noch weitere vom Verteiler aus, dann natürlich 3adrig! Aber reist du alle anderen Leitungen raus, weil Sie aus einem 2adrigem mit schwarz und blau, anstatt gr/gb sind?
Also ich nicht!
 
Hallo,

Natürlich nicht. Aber es ist ein Unterschied, ob ein Leiter als N(also Neutralleiter) oder PEN(also PE+N) beschalten ist.

grtz
BM
 
Frankie schrieb:
Beispiel: Wenn vom Zähler zum Verteiler der PEN kommt, danach auf schutzleiterschiene und neutralleiterschiene aufgeteilt wird, und anschliesend die Installation erweitert wird. D.h. nehmen wir mal an, es sind 2adrige Stromkreise vorhanden, und ich verlege zusätzlich noch weitere vom Verteiler aus, dann natürlich 3adrig! Aber reist du alle anderen Leitungen raus, weil Sie aus einem 2adrigem mit schwarz und blau, anstatt gr/gb sind?
Also ich nicht!

In dem von dir beschriebenem Fall handelt es sich auch um ein TN-C-Netz, bei dem für den PEN nur fälschlicherweise die blaue Ader verwendet wird. das ist zwar nicht in Ordnung, sicherheitstechnisch aber unrelevant.
Die Frage, ob N oder PEN stellt sich aber zwingend, sobald es sich wirklich um einen echten Neutralleiter handelt, z.B. in einem TT-Netz. Dieser darf keinesfalls genullt werden! Ein Neutralleiter hat keine Schutzfunktion.
Und was den Ursprungsposter betrifft. Freilich hat er zwischen Außenleiter und Mittelpunkt 230V. Der Potenzialunterschied ist aber hier nicht maßgebend. Entscheidend ist, ob es sich bei der vierten Ader um einen echten Schutzleiter ohne Neutralleiterfunktion oder um einen Nullleiter (PEN) handelt.

MfG
 
Hemapri schrieb:
Frankie schrieb:
Beispiel: Wenn vom Zähler zum Verteiler der PEN kommt, danach auf schutzleiterschiene und neutralleiterschiene aufgeteilt wird, und anschliesend die Installation erweitert wird. D.h. nehmen wir mal an, es sind 2adrige Stromkreise vorhanden, und ich verlege zusätzlich noch weitere vom Verteiler aus, dann natürlich 3adrig! Aber reist du alle anderen Leitungen raus, weil Sie aus einem 2adrigem mit schwarz und blau, anstatt gr/gb sind?
Also ich nicht!

In dem von dir beschriebenem Fall handelt es sich auch um ein TN-C-Netz, bei dem für den PEN nur fälschlicherweise die blaue Ader verwendet wird. das ist zwar nicht in Ordnung, sicherheitstechnisch aber unrelevant.
Die Frage, ob N oder PEN stellt sich aber zwingend, sobald es sich wirklich um einen echten Neutralleiter handelt, z.B. in einem TT-Netz. Dieser darf keinesfalls genullt werden! Ein Neutralleiter hat keine Schutzfunktion.
Und was den Ursprungsposter betrifft. Freilich hat er zwischen Außenleiter und Mittelpunkt 230V. Der Potenzialunterschied ist aber hier nicht maßgebend. Entscheidend ist, ob es sich bei der vierten Ader um einen echten Schutzleiter ohne Neutralleiterfunktion oder um einen Nullleiter (PEN) handelt.

MfG

In dem von mir beschriebenen fall, handelt es sich nicht nur um ein TN-C Netz, sondern um ein TN-C-S Netz!!!
Bei uns hier in Nürnberg wird nur nach diesem Prinzip gearbeitet! gemeinsamer PEN bis zum Verteiler, und dann in N und PE aufgeteilt!
Manchmal, in sehr alten Anlagen sogar in 2x6mm² (sw und grau). Da erzähl mal dem Kunden das er seine ganzen Steigleitungen von 15WE auswechseln darf, weil der PEN<10²...
TT-System kenn ich jetzt nur von z.B. Bauernhöfen im Kuhstall o.ä.
Gruß
 
Aber reist du alle anderen Leitungen raus, weil Sie aus einem 2adrigem mit schwarz und blau, anstatt gr/gb sind?

Natürlich!
Bzw. ich klemme sie nicht wieder an!
Dieser Leitungstyp war nie zum einsatz in einem TN-C system zulässig, meißt handelt es sich um von Laien eigenmächtig erweiterte Installationen!
In allen Fällen in denen soetwas gefunden wird, wurde die erweiterung nach dem verbot des Nulleiters kleiner 10mm²durchgeführt, so dass kein Bestandsschutz besteht.
Meist ist die falsche Farbkennzeichnung nicht der einzige festzustellende Mangel in diesem Teil des Stromkreises.

Was anderes:
Möchtest du uns sagen daß ihr immer noch 4adrige Wohnungszuleitungen installiert? Dies ist zwar nicht verboten, aber wohl absolut nicht mehr Zeitgemäß! Bei uns wird seit einigen Jahren ab Zähler konsequent 5adrig installiert, auch im hart umkämpften Sanierungs/Neubaumarkt!
 
ego1 schrieb:
Aber reist du alle anderen Leitungen raus, weil Sie aus einem 2adrigem mit schwarz und blau, anstatt gr/gb sind?

Natürlich!
Bzw. ich klemme sie nicht wieder an!
Dieser Leitungstyp war nie zum einsatz in einem TN-C system zulässig....
und das wegen einer falschen farbe...

ego1 schrieb:
Was anderes:
Möchtest du uns sagen daß ihr immer noch 4adrige Wohnungszuleitungen installiert? Dies ist zwar nicht verboten, aber wohl absolut nicht mehr Zeitgemäß! Bei uns wird seit einigen Jahren ab Zähler konsequent 5adrig installiert, auch im hart umkämpften Sanierungs/Neubaumarkt!
ja, das möchte ich euch sagen! Wir installieren so, wie vom Energieversorger gefordert!
 
und das wegen einer falschen farbe...

Nein, nicht wegen einer falschen Farbe, sondern weil die klassiche Nullung nicht mehr zulässig ist, und diese Leitungen eindeutig nach der einführung dieses Verbots verlegt worden sind! Wenn ich eine Wohnung prüfe, hafte ich schließlich auch für die Anlage.

Zur 4adrigen Steigeleitung: Ich glaube nicht, das der VNB den Einsatz 5adriger Leitungen untersagt.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Thema: 400 volt zu 230 volt
Zurück
Oben