Absicherung CEE Wandsteckdosen in der Garage

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Nase0815

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Mir ist aufgefallen, dass in einem Neubau von 2022 die Dosen zum Anschluss von Wallboxen in der Garage nicht mit einem FI abgesichert sind. Des Weiteren sind die 3 Phasen über 3 Einzelsicherungen (jeweils 16A) abgesichert. Es sind 5polige CEE Wandsteckdosen mit integrierter Schukodose.

Meine Recherchen haben bisher ergeben, dass
  1. ein FI vorhanden sein muss
  2. alle 3 Phasen von einer Sicherung gleichzeitig geschaltet werden müssen
Sind meine Recherchen korrekt oder sind einzelne Punkte optional?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es heutzutage noch erlaubt ist, Dosen ohne FI zu haben.

Können mich die Experten im Forum hier erleuchten?
 
Steckdose mit FI und Drehstromkreise mit 3 poliger Sicherung sind aktuelle Forderungen. Die Ausführung in deinem Fall ist also so unzulässig.
 
Meine Recherchen haben bisher ergeben, dass
  1. ein FI vorhanden sein muss
  2. alle 3 Phasen von einer Sicherung gleichzeitig geschaltet werden müssen
Sind meine Recherchen korrekt oder sind einzelne Punkte optional?

Ja, kann ich auch so bestätigen.

Welcher Elektriker hat denn die Garageninstallation damals gemacht?

Wenn ein RCD vorhanden wäre, könnte man evtl. bei der Sache mit den 3 einzelnen Sicherungen ein Auge zudrücken.
Da dieser dann für die allpolige Abschaltung zuständig wäre. Es ist aber trotzdem besser einen 3x16A LSS zu verwenden.

Wenn teure Sachen in der Garage an die Stromversorgung sollen, wäre Überspannungsgeschichte durchaus sehr sinnvoll. Oder existiert im Haupthaus schon eine?

Wie weit entfernt?
 
Mir ist aufgefallen, dass in einem Neubau von 2022 die Dosen zum Anschluss von Wallboxen in der Garage nicht mit einem FI abgesichert sind.
Es klingt so, als wäre es nicht dein eigenes Objekt, sondern ein zufällig gesehenes. Also ein RCD und somit eine allpolige Abschaltung wären laut DIN vorzusehen. Neozed sind immer noch zulässig, die schalten auch nicht allpolig.
Der BH kann, aus welchen Gründen auch immer, von der DIN abweichen (lassen) und einen Stromkreis ohne RCD vereinbaren.
Wird oft gemacht, wenn dort eine Gefriertruhe betrieben wird. Die DIN ist keine gesetzliche Vorschrift!

Weitere Szenarien wären denkbar:
Beauftragt wurde ursprünglich nur das Haus und in Absprache mit dem BH eine 4-6mm² Zuleitung für eine spätere UV in der noch nicht vorhandenen Garage (Kein RCD in der HV notwendig). Die Garage/Carport wird in Eigenleistung erstellt, aus Kostengründen (Handwerker/Elektriker) kommt erst mal keine UV rein, sondern wird eine CEE/Schuko-Kombi gesetzt, da dort die Zuleitung reinpasst.
Beauftragt wurde eine stärkere Zuleitung für eine spätere Wallbox, mit dem Hinweis, dass diese über ein eigenen RCD verfügt. Da die Leitung schon mal liegt, wird einfach eine CEE angeflanscht.
 
Wenn die Steckdosen zum Laden gedacht sind wären die auch mindestens über einen Typ A-EV Fi zu führen.
Fest montierte Wallboxen haben sehr Oft DC Fehelrstromabschaltungen, aber hier ist nicht klar was da zum Laden angeschlossen wird.
 
Irgendwo habe ich gelesen, dass der RCD eigentlich absolut egal ist, da in DE bzw. AT zugelassenen Wallboxen das sowieso eingebaut haben müssen. Wenn man das jedoch im Kofferraum selber importiert.....
 
Ist ja nur ein Stecker und da kann man ja auch ein Mobiles Ladegerät von sonstwo einstecken..
 
Die DIN ist keine gesetzliche Vorschrift!
Nur das es hierbei nicht um eine DIN geht, sondern eine VDE Norm. Diese repräsentiert die derzeitigen anerkannten regeln der Technik. Man kann auch davon abweichen, im Schadensfall hat man aber in der Regel ein großes Problem, zu erklären, weshalb man von den anerkannten Regeln der Technik abgewichen ist. Versicherungen freuen sich über derartige Fälle habe ich gehört
 
Nur das es hierbei nicht um eine DIN geht, sondern eine VDE Norm.
Das ist egal Norm ist Norm, ob ISO-DIN DIN-VDE oder eine sonstige privatwirtschaftliches Regelwerk . Normen werden vom abgesandten Klüngel im Hinterzimmer beschlossen, Gesetze von gewählten Abgeordneten im öffentlich frei zugänglichen Parlament, nachdem Lobbyisten diese vorformuliert und durchgesteckt haben. Ersteres suggerieren einen Allgemeinverbindlichkeit, zweiteres haben diese. Das ist ein wesentlicher Unterschied
 
es steht jedem frei eine Anlage zu bauen die nicht der Norm entspricht und trotzdem Mindestens die gleiche oder sogar eine bessere Sicherheit aufweist.

Ich wage allerdings zu bezweifeln, daß dies einem einfachen Fachmann gelingt der nicht wenigstens die Norm als Mindestmaß für seine Anlage nimmt.

Grundsätzlich gilt aber auch das Normen auch schlichtweg falsch sein können (Urteil des BGH) das sollte dem Fachmann klar sein.
Das ist allerdings kein Grund Normen grundlegend an zu zweifeln oder gar zu ignorieren.

Regelwerke wie die VDE grundlegend ab zu lehnen führt nicht zum Freispruch im Ernstfall.
 
Thema: Absicherung CEE Wandsteckdosen in der Garage
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