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Dipol
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- Beruf
- RFT-Meister und VDE-geprüfte Blitzschutzfachkraft
Mein lieber Dipol,
du wirfst doch sonst immer mit Normen um dich; wo bleiben die in diesem Fall?
Was ist Starkstrom und Schwachstrom?
- Erstens bin ich im Urlaub,
- zweitens habe ich den aktuellen Entwurf der DIN 18015:2018-09 nicht und kann daher nur DIN 18015-1:2013-09 ff. zitieren,
- drittens dürfen auch mal EFK-Exoten mit Normenkompetenz zitieren, denn so lange wie ich das als gelernter RFT im Unruhestand schon mache, ist es längst überfällig, dass mich ein jüngerer wie z. B. DU darin ablöst.
Mit der Anmerkung sind Kombileitungen gemeint. Warum nicht auch von einander getrennte IuK- und RuK-Leitungen bei Beachtung des Füllfaktors in einem Rohr verlegt werden dürfen, erschließt sich mir nicht.DIN 18014:2013-09 schrieb:4.5 Rohrnetze
Für Informations- und Kommunikationstechnik (IuK), Verteilanlagen für Radio/Fernsehen bzw. Rundfunk- und Kommunikationstechnik (RuK) sowie interaktive Dienste und ggf. Starkstromanlagen, sind jeweils getrennte Rohrnetze vorzusehen. Die Ausführung erfolgt entsprechend den Anforderungen in den jeweiligen Abschnitten dieser Norm.
ANMERKUNG Die gemeinsame Nutzung eines dieser Rohre für eine Leitung, die IuK und RuK beinhaltet, ist zulässig.
Das gilt in gleicher Weise füt Verlegung in Kabelkanälen, aber eben NICHT in Leerrohren.DIN 18014:2013-09 schrieb:6.2.4 Rohrnetze
Für die Versorgung der Wohnungen ist in dem Gebäude ein Rohrnetz (siehe Bilder B.1 und B.2) vorzusehen. Eine Installation direkt in oder unter Putz ist nicht zulässig.
ANMERKUNG Durch die Installation in einem Rohrnetz sind Kabel und Leitungen auswechselbar und gegen Beschädigung geschützt.
In Schächten dürfen Koaxialleitungen zusammen mit Starkstromleitungen bis 1 000 V Nennspannung unter Beachtung von DIN EN 50174-2 (VDE 0800-174-2) und DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520) angeordnet werden.
Gruß aus Oberammergau, wo gerade viele Eingeborene ihre Bärte wachsen lassen.
LG Dipol
PS: Im Ort wimmelt es von Chinesen, da muss irgendwo ein Nest sein.
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