Normen sind nun mal für Fachleute mit einer Ausbildung und nicht für Laien geschrieben. Im VDE-Geltungsbereich kann jedermann die DIN VDE-Normen in Auslegestellen besichtigen und beim ÖVE wird es nicht anders sein.
Ach was, die sogenannten Fachleute tun sich bestimmt auch leichter wenn man die geforderten Dinge verständlich beschreibt. Kann doch nicht sein dass sich im Endeffekt nur ein paar wenige Spezialisten auskennen. Und die machen eben andere von sich durch diese Vorgehensweise abhängig. Protektionismus nenne ich das.
Wenig wahrscheinlich, dass sich Hardcore-Bastler davon abhalten lassen an Elektro- oder Blitzschutzanlagen zu manipulieren, wenn man ihnen die Norm-Passagen zitiert, dass dafür Qualifikationen gefordert sind, über die sie nicht verfügen.
Also ich bin weder Hardcore-Bastler (was auch immer das sein soll), noch völlig unqualifiziert. Habe ja schließlich eine einschlägige 5-jährige Ausbildung hinter mir. Außerdem, was wäre dabei, ein paar Leitungen zu verlegen? (Der Elektriker würde auch nichts anderes machen.) Geht aber natürlich nicht, weil es ja die für eine praktische Vorgehensweise benötigten Komponenten gar nicht gibt. Und die Normen immer höhere Anforderungen vorschreiben. Ob das sicherheitstechnisch so nötig ist wage ich zu bezweifeln. Der Strom ist vor 15 Jahren sicher nicht anders geflossen. Und dass damals mehr Schäden durch Elektroanlagen zustande gekommen wären, wäre mir völlig neu. Bzw. wie will man das den Kunden vermitteln, dass sie immer noch mehr teure Schutzeinrichtungen kaufen müssen? Und wozu? Die Elektriker wollen ihre Kunden ja auch nicht vergraulen. Deshalb machen die dann teilweise eben Dinge die gar nicht mal so ganz Normenkonform sind. Verständlicher Weise, wenn die Theorie von der Praxis so weit abweicht. Hauptsache die Funktionalität ist vorhanden. Es soll doch in der Praxis funktionieren und nicht die Vorschrift wegen der Vorschrift existieren!
Wären Normen so gestaltet, dass sie unabhängig vom Beruf und dem IQ von jedem Laien verstanden werden, würden sie vom Umfang noch mehr explodieren und noch weniger gelesen werden.
Wie kommst Du denn darauf?
Auch diesbezüglich wird es beIm ÖVE nicht anders gehandhabt werden als beim VDE: Auch Laien können Einspruch erheben und Verbesserungen vorschlagen: Also statt nur zu motzen selbst engagieren!
Keine Ahnung wo ich das einbringen kann und soll. Bin ja noch nicht mal sicher dass es so ist wie es sich mir darstellt. Bin ja eben deshalb beim Diskutieren (und nicht beim Motzen) um mich über diese Themen mit anderen auszutauschen und mir eine abschließende Meinung dazu bilden zu können. Kann es sein dass Du Dich da irgendwie persönlich angegriffen fühlst?
Auch das lässt sich aus frei Verfügbarer Sekundärliteratur und schon geschriebenen Beiträgen unschwer ableiten:
- Dachrinnen, die in sich und mit einem normkonformen LPS blitzstromtragfähig verbunden sind, wirken als sog. natürliche Fangleitungen.
- Wenn nach Verbindung der Erder der Trennungsabstand "s" nach ÖVE EN 62305-3 auch über feste Stoffe (km = 0,5) zwischen der Fassadenantenne und den Koaxkabeln auch seitlich gegen die LPS-Ableitung und damit verbundene Hausteile wie z. B. ein Fallrohr ausreicht,
befindet sich die Antennenananlage optimal geschützt in Blitzschutzzone LPZ 0
B, wo ein Direkteinschlag sehr unwahrscheinlich ist.
Das sieht in Österreich soweit ich sehe leider etwas anders aus. Siehe:
Weißdruck (ove.at)
Ich zitiere: "Befindet sich die gesamte Antennenanlage innerhalb nachfolgender Schutzbereiche und wird der Trennungsabstand gemäß der anzuwendenden Blitzschutznorm eingehalten, so ist keine gesonderte Anbindung an das Blitzschutzsystem erforderlich.
– Antennenanlagen an Gebäuden, die mit einem Mindestabstand von 2 m unterhalb der Dacheindeckung oder Dachkante und weniger als 1,5 m von den äußeren Gebäudewänden entfernt angebracht sind.
– Antennenanlagen, die sich innerhalb des Gebäudes befinden.
Ein Schutz der elektrischen/elektronischen Einrichtungen der Antennenanlagen ist nur durch Maßnahmen des Inneren Blitzschutzes (zB Schutzpotentialausgleich, geeignete Leitungsführung, Schirmung und Einbau von entsprechenden Überspannungsschutzgeräten) zu erreichen."
Das heißt doch dann, man braucht, wenn man die 2m Abstand nicht einhalten kann, sowohl einen direkten Anschluss der Antenne an die LPS, als auch eine zusätzlichen Überspannungsschutz. Womit man sich ja direkt das Potential des Blitzes an die Antenne und anschließend über den Receiver ins Haus und aufs Stromnetz holt, wenn ein Blitz einschlägt. Obwohl der höchstwahrscheinlich bei Einhaltung der Trennabstände für LPS überhaupt nicht auf die Antenne überspringt. Ach ja, wegen der induktive Blitzstromkopplungen wär es noch. Ist zu erwarten, dass bei einem Abstand von 1,25m des LNB's zur Dachrinne (welche am LPS angebunden ist) entsprechende Ströme induziert werden, dass sie Schaden anrichten? Bzw. wird das Risiko durch die Anbindung an die LPS nicht wesentlich erhöht?
In LPZ 0
B von Blitzschutzsystemen sind analog zu mit getrennten Fangeinrichtungen geschützten Dachantennen der Antennenträger und die Koaxschirme mit mind. 2,5 mm² Cu (geschützt) bzw. 4 mm² Cu (ungeschützt) in den PA einzubeziehen.
Ob nach ÖVE können stärkere Leiterquerschnitte wie beim PA konventionell geerdeter Antennen gefordert sind, muss der Elektriker wissen, an dessen Beauftragung ich nach bisherigem Threadverlauf nicht glaube.
In LPZ 0
B ist der Grobschutz erbracht, es entfallen für die Koaxkabel SPD 1 Blitzstromableiter, gegen induktive Blitzstromeinkopplungen sind aber noch SPD 2 Überspannungsableiter Pflicht.
Welchen Unterschied macht es rein sicherheitstechnisch gesehen überhaupt, ob ein Gerät direkt mit dem LPS verbunden wird oder über die HSE mit der LPS verbunden ist?
Beim Warnhinweis, dass die HES nur bei freigeschalteter Elektroanlage (und durch eine EFK) gewechselt werden sollte hatte ich bei einem Gebäude, auf den (noch) keine PV-Anlage installiert ist, nicht die Fantasie, dass die dann stromlose Elektroanlage als Insellösung fehlinterpretiert wird.
Ach so ist das also gemeint. Aber das ist ohnehin klar, dass man um in den Vorzählerbereich des Zählerkastens zu kommen, wo sich der Anschluss für die Verbindung vom PEN zur HES befindet, die Anlage freischaltet. Oder welche Gründe sollte es dafür sonst noch geben die Anlage frei zu schalten um eine HES zu versetzen oder zu installieren?