Altbau Potentialausgleich nachrüsten bei vorhandener Erdung und Blitzschutz

Diskutiere Altbau Potentialausgleich nachrüsten bei vorhandener Erdung und Blitzschutz im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Grüß Gott allerseits. Ich habe da mal ein paar Verständnisfragen. Vielleicht kann mir die ja hier jemand beantworteten: Ich habe bei meinem...
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Damit es nicht die unendliche Geschichte wird, für Standardfragen nochmals der Hinweis auf frei verfügbare Sekundärliteratur und eine Folie wie die Erdungsanlage auch mit Erdspießen aus St/tZn und nicht mehr üblichen verseilten Ableitungen professionell nachgebessert werden kann:

DieWahrheitmachtunsfrei_V.1.1.jpg

EDIT: Typenbezeichnungen berichtigt
 
Zuletzt bearbeitet:
Wow. Vielen Dank! Damit hätte ich nicht gerechnet. Was bin ich schuldig?

Allerdings haben Sie recht. Sie haben zu wenig Angaben. Die Positionierung der Verbinder links und unten (vom Gebäude) ist nämlich leider gar nicht geeignet um eine frei liegende Leitung zu haben oder um aufzugraben. Außerdem ist links die Stromeinspeisung. Die sollte man besser nicht kreuzen, oder?

Spricht etwas dagegen, es auf folgende Weise zu realisieren? Siehe Skizze im Anhang. Oder müssen die 1m Abstand zum Gebäude auf jeden Fall eingehalten werden? Wo kommt der Abstand her? Gilt der Trennungsabstand von 1m nicht vor allem gegenüber Leitungen und Geräten? Und wenn dieser nicht einzuhalten ist, dann muss das Gerät an die PAS. Da es ohnehin darum geht dass die Ableiter an die PAS angeschlossen werden sollte der Abstand zum Gebäude eigentlich egal sein, oder?

"Sofern die Tiefenerder bis auf 3 m Tiefe eingetrieben sind, muss deren Verbindung nicht zwingend als erdfühliger Oberflächenerder ausgeführt werden." - Bedeutet was genau? Dass die Verbindung auch mit isolierten Leitern wie 16mm² Cu ausgeführt werden darf? Und auch im Kies verlegt werden darf? Und "bis auf" bedeutet was genau? Dass die Tiefenerder mindestens 3m tief eingetrieben sind oder maximal 3m tief?

"In Blitzschutzklasse 3 beträgt der gegen Blitzschutzsysteme und damit verbundene metallische Hausteile einzuhaltende Trennungsabstand bei einer Ableitung vom Bezugspunkt bis zur Potentialsausgleichsebene 4% in Luft und 8% durch und über feste Stoffe." - Hier geht es also um den Abstand zwischen Blitzschutzsystem und mit diesem verbundenen metallischen Hausteilen? Wenn die ohnehin miteinander verbunden sind, wieso braucht man dann einen Trennungsabstand? Und 4% und 8% wovon? Von der Länge des Leiters?
 

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In der Blitzschutzfibel von Dehn blitzfibel-ds710-at.pdf (dehn.at) finde ich zum nötigen Trennungsabstand folgendes:
s=l*ki*kc/km

Gehe ich recht in der Annahme dass daher z. B. für eine SAT-Schüssel oder für eine PV-Anlage folgende Berechnung des Trennabstands = Mindestabstand zum Blitzsschutzsystem gilt? Und wenn dieser Mindestabstand eingehalten werden kann, das Gerät nicht mit dem Blitzschutzsystem verbunden werden muss.

l = Abstand in Metern von dem Punkt weg in der Blitzschutzanlage, zu dem der Mindestabstand berechnet werden soll, bis hin zum Ableiter, zur Erdung oder zur HES. Wohin jetzt eigentlich genau? Also sagen wir mal, das wären 12m bis zur Ableitung (Tiefenerder-Anschluss-Niveau).

ki bei Schutzklasse III = 0,04
km bei Luft = 1
kc bei zwei Ableitern = 0,66

Daraus folgt:
s=12m * 0,04*0,66/1 = 0,32m = 32cm

Das heißt, wenn man der Blitzschutzanlage an dem Punkt der Anlage mit einem Gerät nicht näher als 32cm kommt, muss kein Anschluss an die Blitzschutzanlage und PAS erfolgen, korrekt?
 
Daraus folgt:
s=12m * 0,04*0,66/1 = 0,32m = 32cm
Man kann aber nicht nur mit dem Koeffizienten km = 1 für Luft rechnen, da die Blitzströme über die Dachplatten mit km 0,5 größere Trennungsabstände erfordern.

Das heißt, wenn man der Blitzschutzanlage an dem Punkt der Anlage mit einem Gerät nicht näher als 32cm kommt, muss kein Anschluss an die Blitzschutzanlage und PAS erfolgen, korrekt?
Überall dort wo sog. Näherungen auftreten, muss zur Vermeidung von Lichtbögen gebrückt werden. Das ist sicherheitstechnisch die ungünstige Lösung und macht als wesentliche Änderung des LPS auch an Altanlagen energetisch koordinierten Überspannungsschutz für alle Energie- und TK-Leitungen zur Pflicht.

DEHN ist der einzige Hersteller, der transparente Prüfzertifikate online stellt und wie man aus denen entnehmen kann, gibt es nur sehr wenige Bauteile nach Klasse H für 16 mm² Cu. Die Verbindung von drei Erdungsleitern aus 16 mm² Cu, die in der geänderten Grafik mit einem schlichten Punkt verbunden sind, erfordern zwingend eine örtliche Potentialausgleichsschiene für Blitzschutzpotentialausgleich mit Zugklemmen. Besser wäre eine Auswechslung der HES und Anschluss der 3 Leiter an der. Auch bei komplett freigeschalteter Elektroanlage warne ich bei der vor DIY:

Für die als Anschlussfahnen krass normwidrigen 8 mm Aluleiter gibt es keine zertifizierten Verbinder an die 20 mm-Erdspieße aus St/tZn und dass man an die Kupferleiter daran nur mit örtlichen PAS anklemmen kann, wurde ja schon mehrfach beklagt. Trotzdem werden daraus keine Konsequenzen gezogen.

PS: Das Prüfzertifikat des in meiner Modifikation vorgeschlagenen Kreuzstücks 319 209 ist unvollständig und wird lt. gestern geführtem Telefongespräch nachgebessert. Solche Umsetzungen dauern in Großbetrieben.
 
Man kann aber nicht nur mit dem Koeffizienten km = 1 für Luft rechnen, da die Blitzströme über die Dachplatten mit km 0,5 größere Trennungsabstände erfordern.

Was also Geräte auf dem Dach betrifft. Das heißt, für eine PV bräuchte ich den doppelten Abstand (bei selber Entfernung vom Erder). Und noch größere Abstände, bei weiterer Entfernung vom Erder.
Aber für eine PV wird nicht zwingend eine Blitzschutzanlage benötigt, korrekt?
Das heißt, eventuell wäre es doch geschickter, die LPS ganz abzubauen.
Für die SAT-Antenne bräuchte ich zwar eine LPS, weil die Schüssel nicht 2m von der Dachrinne entfernt ist. Aber ich kann mir kaum vorstellen dass der Blitz in eine SAT-Schüssel einschlägt die fast vollständig überdacht ist (außer dem LNB der von oben gesehen 10 cm unter dem Dach heraus ragt).
Die Windräder muss ich mir dann halt abschminken. Ist ohnehin zweifelhaft ob die ausreichend Strom liefern werden und fraglich ob solche vom Nachbarn geduldet werden.


Die Verbindung von drei Erdungsleitern aus 16 mm² Cu, die in der geänderten Grafik mit einem schlichten Punkt verbunden sind, erfordern zwingend eine örtliche Potentialausgleichsschiene für Blitzschutzpotentialausgleich mit Zugklemmen. Besser wäre eine Auswechslung der HES und Anschluss der 3 Leiter an der.

Und was ist mit Hartlöten an dieser Stelle? Wäre das vielleicht eine Option? Oder eben die HES hier setzen, wo die Leiter zusammen kommen, genau.

Auch bei komplett freigeschalteter Elektroanlage warne ich bei der vor DIY:

Was bitte ist in diesem Sinne eine komplett freigeschaltete Elektroanlage? Ohne direkter Verbindung der LPS zu einem Elektrogerät (außer über die PAS)?

Für die als Anschlussfahnen krass normwidrigen 8 mm Aluleiter gibt es keine zertifizierten Verbinder an die 20 mm-Erdspieße aus St/tZn und dass man an die Kupferleiter daran nur mit örtlichen PAS anklemmen kann, wurde ja schon mehrfach beklagt. Trotzdem werden daraus keine Konsequenzen gezogen.

Ach deshalb wollten Sie unbedingt ein Foto davon. Die Konsequenz wäre, neue Ableiter, wie von Dir vorgeschlagen.

PS: Das Prüfzertifikat des in meiner Modifikation vorgeschlagenen Kreuzstücks 319 209 ist unvollständig und wird lt. gestern geführtem Telefongespräch nachgebessert. Solche Umsetzungen dauern in Großbetrieben.

Ich habe es jetzt nicht besonders eilig. Sondern möchte fürs Erste nur mal die Richtung bestimmen, wo es hin gehen soll. Und dafür brauche ich eine entsprechende Übersicht.
 
Aber für eine PV wird nicht zwingend eine Blitzschutzanlage benötigt, korrekt?
Das heißt, eventuell wäre es doch geschickter, die LPS ganz abzubauen.
Blitzschutzanlagen sind in Deutschland behördlich nur für bestimmte Gebäude gefordert. Als Piefke verfolge ich zwar auch Fachbeiträge aus dem ÖVE-Geltungsbereich und habe gelesen, dass Behörden in Österreich für neue Wohnbauten auch ohne Risikoanalyse oft Blitzschutzsysteme vorschreiben würden.

Ob der Äußere Oldie-Blitzschutz ohne Blitzschutzpotentialausgleich behördlich gefordert war oder freiwillig errichtet wurde und eigenmächtig demontiert werden darf, muss bei den zuständigen Behörden geklärt werden.

Für die SAT-Antenne bräuchte ich zwar eine LPS, weil die Schüssel nicht 2m von der Dachrinne entfernt ist. Aber ich kann mir kaum vorstellen dass der Blitz in eine SAT-Schüssel einschlägt die fast vollständig überdacht ist außer dem LNB der von oben gesehen 10 cm unter dem Dach heraus ragt).
Ohne LPS gilt für die Erdungspflicht von Antennen die ÖVE EN 60728-11, wonach die Antenne erdungspflichtig wäre. Wie schon erwähnt sind in LPZ 0B normkonmformer LPS auch geringere Abstände möglich, wenn sie die Trennungsabstände nach ÖVE EN 62305-3 einhalten.
Und was ist mit Hartlöten an dieser Stelle? Wäre das vielleicht eine Option? Oder eben die HES hier setzen, wo die Leiter zusammen kommen, genau.
Vorschriften für Schweißnähte von Stahl kenne ich, solche für Hartlötungen sind mir lediglich bei Verwendung von Regenfallrohren und Dachrinnen als natürliche Ableitungen bekannt.
Was bitte ist in diesem Sinne eine komplett freigeschaltete Elektroanlage?
Mit Verlaub: Wer solche Fragen stellt sollte einsehen, dass ihm elementarste Voraussetzungen für DIY fehlen. Freigeschaltet steht in diesem Fall für eine vom Stromnetz völlig getrennte Elektroanlage.
 
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Vielen Dank für Deine Ausführungen! Jetzt sind meine Fragen denke ich soweit geklärt.
Schade nur dass es für die eine oder andere praktische Variante keine passenden Klemmen gibt.
Aber so weiß ich wenigstens worauf ich achten muss und beim Elektriker in Auftrag geben kann und soll.

Mit Verlaub: Wer solche Fragen stellt sollte einsehen, dass ihm elementarste Voraussetzungen für DIY fehlen. Freigeschaltet steht in diesem Fall für eine vom Stromnetz völlig getrennte Elektroanlage.

Naja, in dem Zusammenhang hat sich mir das halt nicht erschlossen, wie das gemeint sein soll. Wer geht schon davon aus dass Du von einer Inselanlage sprichst, wo doch klar ist dass mein Haus am Stromnetz hängt.
 
Wer geht schon davon aus dass Du von einer Inselanlage sprichst, wo doch klar ist dass mein Haus am Stromnetz hängt.
ÖVE EN 60728-11 ist für Antennensicherheit auf Gebäuden ohne LPS, die Reihe ÖVE EN 62305 für Gebäude mit LPS zuständig. Mit keiner Silbe habe ich eine Insellösung erwähnt.
 
ÖVE EN 60728-11 ist für Antennensicherheit auf Gebäuden ohne LPS, die Reihe ÖVE EN 62305 für Gebäude mit LPS zuständig.

Ich halte es für eine riesen Schweinerei, dass man sich die Vorschriften teuer kaufen muss, wenn man sie wissen will.
Ich meine, wo gibt es denn das? Gesetze und dazu gehören die Normen ja schließlich, müssen für alle Bürger gratis zur Verfügung stehen!
Wie will man sich denn sonst an diese halte können?
Wie will man denn sonst einer Strafe vorbeugen können?
Außerdem müssen meines Erachtens Gesetze so formuliert sein dass sie auch jeder verstehen kann.
Und sie müssen schlüssig sein.
Und wenn sie es nicht sind, muss auch Einspruch erhoben werden können.
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Blitz in eine Antennenanlage einschlägt, die sich mehr als 1m unter der Dachrinne befindet?
Wenn die Dachrinne im LPS eingebunden ist.
Noch dazu wenn sich ansonsten der benötigte Sicherheitsabstand bei 32cm befindet?

Mit keiner Silbe habe ich eine Insellösung erwähnt.
Was soll das sonst sein, eine vom Stromnetz völlig getrennte Elektroanlage?
 
Als Bürger kannst Du Dich ganz einfach daran halten in dem Du Die öffentlich ausliegenden Gesetze durchliest, denn da ist davon die REde, daß am Strom nur Elektrofachkräfte arbeiten dürfen.
Die NAV und das Energiewirtschaftsgesetz sind öffentlich einsehbar.
Für Elektrofachkräfte ist es im Betrieb üblicherweise einfach die aktuellen Normen ein zu sehen, zusätzlich gibt es Fachbücher.

Prinzipiell bin ich allerdings auch dafür Normungsausschüsse zu verstaatlichen und die Normen zu veröffentlichen.
 
Gesetze und dazu gehören die Normen ja schließlich, müssen für alle Bürger gratis zur Verfügung stehen!
Wie will man sich denn sonst an diese halte können?
Wie will man denn sonst einer Strafe vorbeugen können?
Normen sind erst mal keine Gesetze. Beispiel: Ich kann mir in mein Haus Normtüren einbauen lassen oder individuelle. Das wird sogar vom Bauamt genehmigt.
Erst wenn in irgendeinem Gesetz oder Vertrag eine Norm verbindlich festgeschrieben wird, muss ich mich daran halten.
 
Normen sind erst mal keine Gesetze. Beispiel: Ich kann mir in mein Haus Normtüren einbauen lassen oder individuelle. Das wird sogar vom Bauamt genehmigt.
Erst wenn in irgendeinem Gesetz oder Vertrag eine Norm verbindlich festgeschrieben wird, muss ich mich daran halten.

Gut zu wissen. Aber wenn die Normen Teil von Gesetzen sind, sollten sie gratis veröffentlicht werden müssen.
 
Als Bürger kannst Du Dich ganz einfach daran halten in dem Du Die öffentlich ausliegenden Gesetze durchliest, denn da ist davon die REde, daß am Strom nur Elektrofachkräfte arbeiten dürfen.
Die NAV und das Energiewirtschaftsgesetz sind öffentlich einsehbar.
Für Elektrofachkräfte ist es im Betrieb üblicherweise einfach die aktuellen Normen ein zu sehen, zusätzlich gibt es Fachbücher.

Prinzipiell bin ich allerdings auch dafür Normungsausschüsse zu verstaatlichen und die Normen zu veröffentlichen.

Na, da sieht man ja, woran es scheitert. Ich habe zum Beispiel die nötige Ausbildung, aber da ich nicht in dem Beruf tätig bin, habe ich keinen leichten Zugriff auf die Normen. Und weshalb sich diese ein Elektriker teuer kaufen muss ist ja auch fraglich. Klar dient das dem Schutz der Berufsgruppe. Wie auch die Beschränkung der Materialien (z. B. Klemmen) auf ein absolutes Minimum. Da wird völlig unnötig eine Raketenwissenschaft daraus gemacht. Somit kann einem der Elektriker aber letztlich alles mögliche erzählen. Und dem Elektriker werden auch alle möglichen Normen vorgegeben. Ob nun praktisch sinnvoll und anwendbar oder nicht. Muss das wirklich sein? Nur weil man Angst hat, die Leute könnten sich sonst ihre Sachen selber machen.
 
Ich halte es für eine riesen Schweinerei, dass man sich die Vorschriften teuer kaufen muss, wenn man sie wissen will.
Ich meine, wo gibt es denn das? Gesetze und dazu gehören die Normen ja schließlich, müssen für alle Bürger gratis zur Verfügung stehen!
Kropf geleert?

Normen sind nun mal für Fachleute mit einer Ausbildung und nicht für Laien geschrieben. Im VDE-Geltungsbereich kann jedermann die DIN VDE-Normen in Auslegestellen besichtigen und beim ÖVE wird es nicht anders sein.
Wie will man sich denn sonst an diese halte können?
Wie will man denn sonst einer Strafe vorbeugen können?
Wenig wahrscheinlich, dass sich Hardcore-Bastler davon abhalten lassen an Elektro- oder Blitzschutzanlagen zu manipulieren, wenn man ihnen die Norm-Passagen zitiert, dass dafür Qualifikationen gefordert sind, über die sie nicht verfügen.
Außerdem müssen meines Erachtens Gesetze so formuliert sein dass sie auch jeder verstehen kann.
Wären Normen so gestaltet, dass sie unabhängig vom Beruf und dem IQ von jedem Laien verstanden werden, würden sie vom Umfang noch mehr explodieren und noch weniger gelesen werden. Auch diesbezüglich wird es beIm ÖVE nicht anders gehandhabt werden als beim VDE: Auch Laien können Einspruch erheben und Verbesserungen vorschlagen: Also statt nur zu motzen selbst engagieren!
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Blitz in eine Antennenanlage einschlägt, die sich mehr als 1m unter der Dachrinne befindet?
Wenn die Dachrinne im LPS eingebunden ist.
Noch dazu wenn sich ansonsten der benötigte Sicherheitsabstand bei 32cm befindet?
Auch das lässt sich aus frei Verfügbarer Sekundärliteratur und schon geschriebenen Beiträgen unschwer ableiten:
  • Dachrinnen, die in sich und mit einem normkonformen LPS blitzstromtragfähig verbunden sind, wirken als sog. natürliche Fangleitungen.
  • Wenn nach Verbindung der Erder der Trennungsabstand "s" nach ÖVE EN 62305-3 auch über feste Stoffe (km = 0,5) zwischen der Fassadenantenne und den Koaxkabeln auch seitlich gegen die LPS-Ableitung und damit verbundene Hausteile wie z. B. ein Fallrohr ausreicht,
befindet sich die Antennenananlage optimal geschützt in Blitzschutzzone LPZ 0B, wo ein Direkteinschlag sehr unwahrscheinlich ist. In LPZ 0B von Blitzschutzsystemen sind analog zu mit getrennten Fangeinrichtungen geschützten Dachantennen der Antennenträger und die Koaxschirme mit mind. 2,5 mm² Cu (geschützt) bzw. 4 mm² Cu (ungeschützt) in den PA einzubeziehen.

Ob nach ÖVE können stärkere Leiterquerschnitte wie beim PA konventionell geerdeter Antennen gefordert sind, muss der Elektriker wissen, an dessen Beauftragung ich nach bisherigem Threadverlauf nicht glaube. :p

In LPZ 0B ist der Grobschutz erbracht, es entfallen für die Koaxkabel SPD 1 Blitzstromableiter, gegen induktive Blitzstromeinkopplungen sind aber noch SPD 2 Überspannungsableiter Pflicht.
Was soll das sonst sein, eine vom Stromnetz völlig getrennte Elektroanlage?
Beim Warnhinweis, dass die HES nur bei freigeschalteter Elektroanlage (und durch eine EFK) gewechselt werden sollte hatte ich bei einem Gebäude, auf den (noch) keine PV-Anlage installiert ist, nicht die Fantasie, dass die dann stromlose Elektroanlage als Insellösung fehlinterpretiert wird. :rolleyes:
 
Erst wenn in irgendeinem Gesetz oder Vertrag eine Norm verbindlich festgeschrieben wird, muss ich mich daran halten.
Der TE wohnt in Österreich und da haben ALLE nationalen und harmonisierten Normen wie in der Ex-DDR Gesetzescharakter.

... Ich habe zum Beispiel die nötige Ausbildung, aber da ich nicht in dem Beruf tätig bin, habe ich keinen leichten Zugriff auf die Normen..
Als Elektro- oder Blitzschutzfachkraft muss man mehr als nur das Ohmsche Gesetz im Kopf haben und wer schon mit dem Begriff Freischlatung überfordert ist, erfüllt weder die deutschen oder österreichischen Definitionen an eine Elektrofachkraft. Die für Blitzschutz sowieso nicht.

Der Beitrag 100 ist bald erreicht. :oops:
 
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Normen sind nun mal für Fachleute mit einer Ausbildung und nicht für Laien geschrieben. Im VDE-Geltungsbereich kann jedermann die DIN VDE-Normen in Auslegestellen besichtigen und beim ÖVE wird es nicht anders sein.

Ach was, die sogenannten Fachleute tun sich bestimmt auch leichter wenn man die geforderten Dinge verständlich beschreibt. Kann doch nicht sein dass sich im Endeffekt nur ein paar wenige Spezialisten auskennen. Und die machen eben andere von sich durch diese Vorgehensweise abhängig. Protektionismus nenne ich das.

Wenig wahrscheinlich, dass sich Hardcore-Bastler davon abhalten lassen an Elektro- oder Blitzschutzanlagen zu manipulieren, wenn man ihnen die Norm-Passagen zitiert, dass dafür Qualifikationen gefordert sind, über die sie nicht verfügen.

Also ich bin weder Hardcore-Bastler (was auch immer das sein soll), noch völlig unqualifiziert. Habe ja schließlich eine einschlägige 5-jährige Ausbildung hinter mir. Außerdem, was wäre dabei, ein paar Leitungen zu verlegen? (Der Elektriker würde auch nichts anderes machen.) Geht aber natürlich nicht, weil es ja die für eine praktische Vorgehensweise benötigten Komponenten gar nicht gibt. Und die Normen immer höhere Anforderungen vorschreiben. Ob das sicherheitstechnisch so nötig ist wage ich zu bezweifeln. Der Strom ist vor 15 Jahren sicher nicht anders geflossen. Und dass damals mehr Schäden durch Elektroanlagen zustande gekommen wären, wäre mir völlig neu. Bzw. wie will man das den Kunden vermitteln, dass sie immer noch mehr teure Schutzeinrichtungen kaufen müssen? Und wozu? Die Elektriker wollen ihre Kunden ja auch nicht vergraulen. Deshalb machen die dann teilweise eben Dinge die gar nicht mal so ganz Normenkonform sind. Verständlicher Weise, wenn die Theorie von der Praxis so weit abweicht. Hauptsache die Funktionalität ist vorhanden. Es soll doch in der Praxis funktionieren und nicht die Vorschrift wegen der Vorschrift existieren!

Wären Normen so gestaltet, dass sie unabhängig vom Beruf und dem IQ von jedem Laien verstanden werden, würden sie vom Umfang noch mehr explodieren und noch weniger gelesen werden.

Wie kommst Du denn darauf?

Auch diesbezüglich wird es beIm ÖVE nicht anders gehandhabt werden als beim VDE: Auch Laien können Einspruch erheben und Verbesserungen vorschlagen: Also statt nur zu motzen selbst engagieren!

Keine Ahnung wo ich das einbringen kann und soll. Bin ja noch nicht mal sicher dass es so ist wie es sich mir darstellt. Bin ja eben deshalb beim Diskutieren (und nicht beim Motzen) um mich über diese Themen mit anderen auszutauschen und mir eine abschließende Meinung dazu bilden zu können. Kann es sein dass Du Dich da irgendwie persönlich angegriffen fühlst?

Auch das lässt sich aus frei Verfügbarer Sekundärliteratur und schon geschriebenen Beiträgen unschwer ableiten:
  • Dachrinnen, die in sich und mit einem normkonformen LPS blitzstromtragfähig verbunden sind, wirken als sog. natürliche Fangleitungen.
  • Wenn nach Verbindung der Erder der Trennungsabstand "s" nach ÖVE EN 62305-3 auch über feste Stoffe (km = 0,5) zwischen der Fassadenantenne und den Koaxkabeln auch seitlich gegen die LPS-Ableitung und damit verbundene Hausteile wie z. B. ein Fallrohr ausreicht,
befindet sich die Antennenananlage optimal geschützt in Blitzschutzzone LPZ 0B, wo ein Direkteinschlag sehr unwahrscheinlich ist.

Das sieht in Österreich soweit ich sehe leider etwas anders aus. Siehe: Weißdruck (ove.at)
Ich zitiere: "Befindet sich die gesamte Antennenanlage innerhalb nachfolgender Schutzbereiche und wird der Trennungsabstand gemäß der anzuwendenden Blitzschutznorm eingehalten, so ist keine gesonderte Anbindung an das Blitzschutzsystem erforderlich.
– Antennenanlagen an Gebäuden, die mit einem Mindestabstand von 2 m unterhalb der Dacheindeckung oder Dachkante und weniger als 1,5 m von den äußeren Gebäudewänden entfernt angebracht sind.
– Antennenanlagen, die sich innerhalb des Gebäudes befinden.

Ein Schutz der elektrischen/elektronischen Einrichtungen der Antennenanlagen ist nur durch Maßnahmen des Inneren Blitzschutzes (zB Schutzpotentialausgleich, geeignete Leitungsführung, Schirmung und Einbau von entsprechenden Überspannungsschutzgeräten) zu erreichen."

Das heißt doch dann, man braucht, wenn man die 2m Abstand nicht einhalten kann, sowohl einen direkten Anschluss der Antenne an die LPS, als auch eine zusätzlichen Überspannungsschutz. Womit man sich ja direkt das Potential des Blitzes an die Antenne und anschließend über den Receiver ins Haus und aufs Stromnetz holt, wenn ein Blitz einschlägt. Obwohl der höchstwahrscheinlich bei Einhaltung der Trennabstände für LPS überhaupt nicht auf die Antenne überspringt. Ach ja, wegen der induktive Blitzstromkopplungen wär es noch. Ist zu erwarten, dass bei einem Abstand von 1,25m des LNB's zur Dachrinne (welche am LPS angebunden ist) entsprechende Ströme induziert werden, dass sie Schaden anrichten? Bzw. wird das Risiko durch die Anbindung an die LPS nicht wesentlich erhöht?


In LPZ 0B von Blitzschutzsystemen sind analog zu mit getrennten Fangeinrichtungen geschützten Dachantennen der Antennenträger und die Koaxschirme mit mind. 2,5 mm² Cu (geschützt) bzw. 4 mm² Cu (ungeschützt) in den PA einzubeziehen.

Ob nach ÖVE können stärkere Leiterquerschnitte wie beim PA konventionell geerdeter Antennen gefordert sind, muss der Elektriker wissen, an dessen Beauftragung ich nach bisherigem Threadverlauf nicht glaube. :p

In LPZ 0B ist der Grobschutz erbracht, es entfallen für die Koaxkabel SPD 1 Blitzstromableiter, gegen induktive Blitzstromeinkopplungen sind aber noch SPD 2 Überspannungsableiter Pflicht.

Welchen Unterschied macht es rein sicherheitstechnisch gesehen überhaupt, ob ein Gerät direkt mit dem LPS verbunden wird oder über die HSE mit der LPS verbunden ist?

Beim Warnhinweis, dass die HES nur bei freigeschalteter Elektroanlage (und durch eine EFK) gewechselt werden sollte hatte ich bei einem Gebäude, auf den (noch) keine PV-Anlage installiert ist, nicht die Fantasie, dass die dann stromlose Elektroanlage als Insellösung fehlinterpretiert wird. :rolleyes:

Ach so ist das also gemeint. Aber das ist ohnehin klar, dass man um in den Vorzählerbereich des Zählerkastens zu kommen, wo sich der Anschluss für die Verbindung vom PEN zur HES befindet, die Anlage freischaltet. Oder welche Gründe sollte es dafür sonst noch geben die Anlage frei zu schalten um eine HES zu versetzen oder zu installieren?
 
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Wie kommst Du denn darauf?
Ich informiere mich über neue Normententwürfe und wenn ich etwas für optimierbar halte schlage ich das auch vor. Das steht in D jedem frei, allerdings sollte man ein Mimimum an Basiswissen besitzen um sich mit Eingaben nicht zu blamieren.

Das sieht in Österreich soweit ich sehe leider etwas anders aus. Siehe: Weißdruck (ove.at)
Ich zitiere: "Befindet sich die gesamte Antennenanlage innerhalb nachfolgender Schutzbereiche und wird der Trennungsabstand gemäß der anzuwendenden Blitzschutznorm eingehalten, so ist keine gesonderte Anbindung an das Blitzschutzsystem erforderlich.
– Antennenanlagen an Gebäuden, die mit einem Mindestabstand von 2 m unterhalb der Dacheindeckung oder Dachkante und weniger als 1,5 m von den äußeren Gebäudewänden entfernt angebracht sind.
– Antennenanlagen, die sich innerhalb des Gebäudes befinden.
Genau das versuche ich dir seit diversen Beiträgen zu verklickern.

Das heißt doch dann, man braucht, wenn man die 2m Abstand nicht einhalten kann, sowohl einen direkten Anschluss der Antenne an die LPS, ...
Dir fehlende Basics beizubringen ist offenkundig völlig zwecklos. Die nicht erdungspflichtigen Fassadenbereiche wurden in einer noch nationalen deutschen DIN VDE 0855 Teil1/07.71 für "Fensterantennen" willkürlich ausgedacht, sind mit Blitzkugel- und Schutzwinkelverfahren inkompatibel und haben bei Gebäuden mit Blitzschutzsystem KEINERLEI Relevanz.

Deine fachliche Inkompetenz gepaart mit Begriffsstutzigkeit überfordert auch die mir nachgesagte Engelsgeduld.
 
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Ich informiere mich über neue Normententwürfe und wenn ich etwas für optimierbar halte schlage ich das auch vor. Das steht in D jedem frei, allerdings sollte man ein Mimimum an Basiswissen besitzen um sich mit Eingaben nicht zu blamieren.


Genau das versuche ich dir seit diversen Beiträgen zu verklickern.


Dir fehlende Basics beizubringen ist offenkundig völlig zwecklos. Die nicht erdungspflichtigen Fassadenbereiche wurden in einer noch nationalen deutschen DIN VDE 0855 Teil1/07.71 für "Fensterantennen" willkürlich ausgedacht, sind mit Blitzkugel- und Schutzwinkelverfahren inkompatibel und haben bei Gebäuden mit Blitzschutzsystem KEINERLEI Relevanz.

Deine fachliche Inkompetenz gepaart mit Begriffsstutzigkeit überfordert auch die mir nachgesagte Engelsgeduld.

Wieso nur musst Du ständig anderen deren Kompetenzen absprechen, nur weil sie nicht das Selbe wissen wie Du?
Und wieso nur, kannst Du nicht einfach sagen wie es ist, wenn Du Dich schon so gut auskennst?
Dazu wäre auch kaum Geduld nötig. Einfach nur sagen, wie es ist. Was ist da so schwer daran? Ich sage doch auch allen wie es ist, wenn ich mich wo auskenne. Da muss ich doch nicht um den heißen Brei rum reden und ein Ratespiel nach dem anderen veranstalten. Einfach: Klare Frage - Klare Antwort. Ist das nicht möglich?

Ich spreche ja gar nicht von nicht erdungspflichtigen Fassadenbereichen. Ich spreche davon dass bei uns in Österreich anscheinend sowohl ein 2m Abstand zwischen Dachkante und Antenne eingehalten werden muss, wie auch der ansonsten geltende zu berechnende Abstand von der LPS. Weshalb sollte letzteres nicht reichen?
 
Thema: Altbau Potentialausgleich nachrüsten bei vorhandener Erdung und Blitzschutz
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