Anfängerfrage zu Meßwerten eines Drehstromzählers

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Hallo, ich bin neu in diesem Forum, habe von Elektrotechnik keine Ahnung und brauche eure Hilfe:

Ich habe einen Mandanten (bin selbst Rechtsanwalt) der eine kleine Pizzaria betrieben hat. Der örtliche Energieversorger macht nun eine für meine Begriffe horrende Nachforderung für den Bezug von Strom geltend. In einem relativ kurzen Zeitraum (170 Tage)zu Beginn des Vertrages sollen rund 34000 kw/h Strom verbraucht worden sein, überschlägig also 200 kw/h pro Tag. Der Drehstromzähler wurde nach der Eichordnung überprüft und als unbeanstandet getestet. In der Folgezeit "normalisierte" sich der Verbrauch auf etwa 24 - 26 kw/h pro Tag über einen Zeitraum von rund 1,5 Jahren. Für mich klingt das absurd, für den Energieversorger nicht. Er besteht auf der Richtigkeit der Abrechnungund läßt sich auf keine Diskussion ein.

Im Protokoll der Prüfstelle sind einige Meß- bzw. Ablesewerte des Drehstromzählers (AEG, LZ96-32C114U) aufgeführt, zu denen ich eine Erläuterung brauche:

1. bisheriger Höchstwert (LW) 117,9 kwh/96h
2. Summe der Höchstwerte (LWKUM) 6812,0 kwh/96h

Liege ich mit meinem rudimentären Schulwissen über physikalische Einheiten richtig, wenn ich vermute, dass 117,9 kwh/96h bedeutet, dass vom Zeitpunkt der letzten Rückstellung des Zählers der höchste gemessene Wert bezogen auf einen Meßzeitraum von 96 h 117,9 kwh betrug und dies einem statistischen maximalen Stundenmittel von ca. 1,228 kwh bzw. einem Tagesmittel von ca. 29,5 kwh entspricht? Wenn dem so ist: ist dann der durchschnittliche Verbrauch von rund 200 kw/h pro Tag erklärbar? Und was muss ich unter "Summe der Höchstwerte (LWKUM)" verstehen? Ergänzend vielleicht noch folgendes: über die gesamte Laufzeit (also auch nachdem das Gerät ausgetauscht wurde) wurden weder Verbraucher zu- noch abgeschaltet und keine Arbeiten an der Hauselektrik vorgenommen. Stromdiebstahl können wir ausschließen. Auch vor Austausch des Zählers, aber nach der 1. Abrechnung, hatten sich die Verbrauchswerte bereits wieder normalisiert. Einen Ablesefehler will ich nicht ausschließen, erscheint mir aber unwahrscheinlich. Bei Übergabe der Pizzeria haben 4 Personen den Zählerstand kontrolliert. Hat jemand dafür eine (nachvollziehbare) Erklärung?
 
Hallo,

da ich den Stromvertrag deines Klienten nicht kenne folgendes unter Vorbehalt.

Scheinbar hat dein Kunde einen sogenannten Sondervertrag mit dem Versorger. Das ist z.B in der Industrie oder größeren Gewerben üblich.


Hierbei bezahlt der Stromkunde nicht nur die elektrische Arbeit ( gemessen in kwh-also das was auch ein " normaler" Zähler misst ) , sondern auch die sogenannte Höchstleistung in kw ....in "eurem" Fall werden die jeweils letzten 96 h betrachtet...das nennt sich Leistungspreis...

Beispiel : 1 Pizzaofen hat eine Leistung von 5 Kw
3 Pizzaöfen haben dann eine Gesamtleistung von 15 kw

Schalten alle 3 Öfen gemeinsam ein , entnehmen sie dem Netz in in "jedem Augenblick" 15 KW ( ohne h) .

Schaltet nun 1 Ofen 3 Stunden lang ein entnimmt er den Netz in " jedem Augenblick" nur 5 kw...wenn er aber 3 h gelaufen ist hat er 15 kwhverbraucht.

Hintergrund der Sache : Der Kunde soll auch bei einem
hohen Energiebedarf ( elektrische Arbeit in kwh)
relativ weinig Leistung in kw aus dem Netz ziehen.

Tut der Kunde das trotzdem ( also alle 3 Öfen mit einmal an ) zahlt der Kunde auch mehr an sogenanntem Leistungspreis.

Den Vertrag nochmal genau lesen und vor allem nicht elektrische Arbeit (kwh) mit elektrischer Leistung kw verwechseln.
 
Zunächst einmal Danke für die schnelle Antwort, die mir allerdings so nicht richtig weiterhilft. Mein Mandant hat folgenden Ele-Tarif http://www.ele.de/DownloadCenter/Stromp ... y_Plus.pdf
Abgerechnet wird auschließlich die elektrische Arbeit (also kwh), nicht aber ein "Leistungspreis". Zu der Angabe kwh/96h bin ich nur deshalb gekommen, weil der Prüfbericht diese Angaben enthalten hat (auf den Rechnungen findet sich hierzu nichts). Wenn ich das in Deiner Antwort mit der "Höchstleistung" richtig verstanden habe, müsste doch die Einheit kw/96h lauten. Also 117,9 kw/96h = in der Summe haben alle angeschlossenen Verbrauchsgeräte maximal 117,9 kw Leistung (in Deinem Beispiel also rund 23 Pizzaöfen a' 5 Kw). Tatsächlich lautet die Angabe aber 117,9 kwh/96h! Übrigens: mein Mandant hat 1 Pizzaofen mit einer Leistungsaufnahme von 10 kw.
 
kWh/96h ist schon richtig denn:
Wenn man den Einheitsbruch kürzt kommt da kW/96 raus
 
Es kann sein, daß es in dem Vertrag irgenwo eine Einschränkung gibt wie hoch die maximale Leistung ist die aus dem Anschluß gezogen werden darf.

Leistung darüber hinaus wird sicher gesondert berechnet.

Zudem würde ich Deinem Kunden raten Energiesparende eräte anzuschaffen.

Isht zum Beispiel der Pizzaofen noch ein altes Modell dann verbraucht er sicher über das doppelte von einem neuen Energiesparenden Gerät.
Außer dem Ofen wird es sicher noch andere elektrische Großverbraucher geben die sicher auch nicht selten laufen.
 
bin da echt kein profi. aber könnt es an der seperat abgerechneten blindleistung liegen?!? ist auch nicht ganz billig.
 
EuGla schrieb:
bin da echt kein profi. aber könnt es an der seperat abgerechneten blindleistung liegen?!? ist auch nicht ganz billig.
Nein bei Ohmischenn Verbrauchern wie Pizzaöfen dies sind gibt es keinen Blindstrom.Ich weis das Firmen mit "Spitzenstrom" zu kämpfen haben wenn innerhalb der Messzeit von 96 Stunden der Vertraglich festgerlegte Spitzenstrom überschritten wird dann muss für jedes darüber hinaus bezogene Kw ein horrenter Preis bezahlt werden. Bei einer Fleischauerei in meiner Nähe ist sogar eine art Huppe eingebaut welche Alarm auslöst wen zu viele Maschinen laufen. Ich denke dass bei dieser Pizzeria ein solcher Spitzenstromzähler eingebaut ist wobei auch andere Messzeiten als 96 Stunden möglich sind.Ich glaube das meine Erkärung nicht besonders gut ist aber auch die anderen Erklärungen sind für Laien nicht viel beser.

PS Wen nur ein Pizzaofen vorhanden ist und nicht gleichzeitig andere grössere Vebraucher eingeschaltet wurden n kann es eigentlich zu keinenen Spitzenstrom kommen.Wieso wurde Blindleistung abgerechnet wenn keine derartigen Geräte vorhanden sind oder gibt es doch solche bei einer Pizzeria ? mfg sepp
 
ja kein plan was der drin hat, aber so ein großer lüfter motor, umluft, abzuglüfter, etc. hätt ja sein können. dann wär blindleistung im spiel, aber wahrscheinlich nicht so viel!
 
EuGla schrieb:
ja kein plan was der drin hat, aber so ein großer lüfter motor, umluft, abzuglüfter, etc. hätt ja sein können. dann wär blindleistung im spiel, aber wahrscheinlich nicht so viel!
Wegen der genannten Motorn kümmert sich bei uns (Österreich kein Versorger bez Blindstrom .mfg sepp
 
Octavian1977 schrieb:
kWh/96h ist schon richtig denn:
Wenn man den Einheitsbruch kürzt kommt da kW/96 raus
Stimmt, bringt mich aber mit meinem Laienhaften Verständnis leider nicht weiter. Ich versuche deshalb meine Frage nochmal umzuformulieren:
Wenn im Prüfprotokoll steht: 117,9 kwh / 96h bedeutet dies doch, das in 96 Stunden 117,9 kwh Arbeit geleistet wurden. Anders formuliert: im Mittel betrug die Leistung(saufnahme) 117,9kw/96 = 1,228 kw. Multipliziert man diesen Wert dann mit dem abgerechneten Zeitraum von 170 Tagen a' 24 Sunden ergibt dies 1,228 kw x 170 x 24h = 5010,24 kwh, womit ich dann wieder bei elektrischer Arbeit und nicht elektrischer Leistung bin. Abgerechnet wurden allerdings für diesen Zeitraum 34.000 kwh! Dies entspricht einer durchschnittlichen Leistung(saufnahme) von 34.000 kwh / (170 x 24 h) = 8,33 kw statt 1,228 kw, also etwa dem Faktor 7. Nochmals, aus meinem Laienhaften Vertändnis heraus kann doch dann die Abrechnung nicht richtig sein!?
Abgerechnet wird übrigens ausschließlich der tatsächliche Verbrauch in kwh. Das im Prüfprotokoll der "Höchstwert" kwh/96h auftaucht, liegt nur daran, dass der Zähler diesen Wert ausweisen kann und der Vollständigkeit halber benannt wurde. Für die Abrechnung hat dieser Wert keine Bedeutung! Weitere Verbraucher in der Pizzeria waren lediglich eine Kühltheke, ein Kühlschrank, ein Fernseher sowie die Beleuchtung, also nichts, was einen Verbrauch von 200 kwh pro Tag rechtfertigen würde. Vergleichbare Pizzerien haben einen Verbrauch von ca. 25 kwh pro Tag. Mein Mandant hat zwischenzeitlich seine Pizzeria verkauft. Sonst hätte ich ja angeboten, jeden zu 'ner Pizza einzuladen, der mir weiterhilft :D
 
Hallo noch ein Hinweis ob dieser weiterhilft?

Bei Großkunden wird der Stromverbrauch nicht nur anhand der genutzten Energie (in kWh bzw. kvarh), sondern zusätzlich nach der durchschnittlich genutzten Leistung (kW bzw. kVA) berechnet. Hierfür werden Lastgangzähler installiert, die über jedes 15-min-Intervall die hierin durchschnittlich genutzte Leistung speichern (1/4-h-Leistungsmessung). Typischerweise werden diese Zähler per Fernablesung ausgelesen.

Für kleinere Kunden wird der Lastgang anhand eines Standardlastprofils (z. B. H0 für Haushaltskunden) nachgebildet
mfg sepp
 
Zähler mit 1/4 stunden Leistungsmessung werden üblicherweise nur in verbindung mit Messwandlern eingesetzt.

Messwandler wandeln zu Messzwecken hohe realströme in geringe um, die dann gemessen werden können, z. B. im verhältiss 250A/5A: Der Zähler zählt dann maximal die Leistung die aus dem Produkt Nennspanung x Messstrom resultiert.

Im vorgenannten Beispiel muss deshalb der auf dem Zähler angezeigte Wert mit 50 multipliziert werden.

Sollte bei dem Klienten eine Messwandlerschaltung vorhanden sein, muss dieser Faktor berücksichtigt werden.
 
Sollte bei dem Klienten eine Messwandlerschaltung vorhanden sein, muss dieser Faktor berücksichtigt werden

Ablesewerte des Drehstromzählers (AEG, LZ96-32C114U)

Dieser Zähler ist kein Wandlerzähler..siehe hier:

http://www.ptb.de/de/org/2/23/234/loszu ... sungen.htm

Bei Großkunden wird der Stromverbrauch nicht nur anhand der genutzten Energie (in kWh bzw. kvarh), sondern zusätzlich nach der durchschnittlich genutzten Leistung (kW bzw. kVA) berechnet

Hatte ich bereits angeführt , der Stromvertrag (siehe Link oben) weist aber auf eine Berechnung von Leistung nicht hin , ebenso wenig auf Berechnung von Blindleistung....die kann mit oben genannten Zähler sowieso nicht erfasst werden...

Ich bin der Meinung hier lag entweder ein technischer Fehler am Zähler vor ( eher unwahrscheinlich bei diesem riesigen Unterschied ) , oder ein Ablesefehler ( können 4 Ableser irren ? )
oder ein Berechnungsfehler.....

Rund 200 kwh am Tag ist bei einem 10 Kw Pizzaofen eher unwahrscheinlich , mit Kühlschrank , Licht usw
müssten alle Gerät ca 14-18 Stunden " Vollast gelaufen sein.....und das Tag für Tag........

Situation sehr unklar....im Nachhinein stellt sich natürlich die Frage, woher kommt die plötzliche " Normalisierung " nach dem " Eichen " ?

" Schlauer Spruch" zum Ende : Zähler jeden Monat kontrollieren, nicht nur einmal im Jahr.......
 
Moment!
Ist zwar Off-topic aber vielleicht hilft es.
Was ist mit Medienverlusten?
Wurden versehentlich falsche Verbraucher auf den Zähler geklemmt.
Hierrüber müsste der Zählerantrag auskunft geben. Welche Leistung wurde beantragt? Welches Unternehmen hat den Zählerantrag gestellt?
Die Unterlagen sind nach 30 Jahren noch verfügbar. Bei den Versorgern wirft niemand etwas weg (Haftung).

Da wir bei vielen Versorgern eingetragen sind kennen wir nur zu gut dieses Problem.
 
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