Anlagenprüfung bei Klassischer Nullung

Diskutiere Anlagenprüfung bei Klassischer Nullung im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hey Kollgen, ich bin hier als Laie draufgestoßen da ich ein Problem und zwar muss eine Anlagenprüfung durchgeführt werden und ich wollte wissen...
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Flying Laie

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Hey Kollgen,
ich bin hier als Laie draufgestoßen da ich ein Problem und zwar muss eine Anlagenprüfung durchgeführt werden und ich wollte wissen ob dies überhaupt bei einer klassischen Nullung möglich ist
 
Na klar, man kann auch da eine Prüfung durchführen. Nur eben nicht nach heutigen Vorschriften/heutigem Standard.
 
Natürlich ist das möglich. Die klassische Nullung ist eine genormte Schutzmaßnahme und war zum Zeitpunkt ihrer Errichtung der anerkannte Stand der Technik. Der durch die klassische Nullung sicherzustellende Schutz muss selbstverständlich zuverlässig funktionieren und das wird meßtechnisch überprüft.Das Hauptkriterium, warum die klassische Nullung heute bei Neuinstallationen nicht mehr angewendet wird, ist der Umstand, dass bei einer Unterbrechung des PEN auf den mit dem Schutzleiter verbundenen Gehäusen eine gefährlich hohe Spannung anliegen kann. Wenn der PEN, so, wie es sein soll, intakt ist, ist auch die klassische Nullung nach wie vor sicher.
 
Sicher im Sinne der Norm, real aber gerade im Punkt Sicherheit eine Katastrophe.
Es ist dringend an zu raten diese Schrottinstallation zu ersetzen, für Gewerbe und öfftenliche Anlagen ohnehin Ersatzpflichtig.
 
Der Prüfer wird sich schon entsprechend dazu äußern. Wir können nicht die ganze Welt retten. Da gibt es bestimmt schlimmere Anlagen, als eine geprüfte TN-C Installation, welche die ihr bestimmte Schutzmaßnahme noch störungsfrei gewährleistet.
 
störungsfrei und TN-C gehst schon mal gar nicht, egal in welchem Zustand die Anlage ist.
Eine solche Anlage wird ein sachkundiger Prüfer nie als Sicher einstufen.
 
Das ist hier in den Plattenbauten, die noch eine TN-C Installation aus DDR-Zeiten mit Alu-Leitungen aufweisen, durchaus der Fall. Diese Wohnungen müssen vor einer Neuvermietung immer von einer sachkundigen Elektrofachkraft überprüft werden und das wird dokumentiert. Meist sind Bad und Küche schon dreiadrig verlegt worden und es wurden zumindest Fis nachgerüstet. Teilweise wurde in den Gebäuden bei Vollsanierungen auch die Elektroinstallation erneuert, aber leider noch nicht überall. Anzuraten ist es in der Tat, aber oft nur Wunschdenken. Eben alles eine Frage des Geldes. Da will auch keiner mehr was groß sanieren, denn bei Leerstand wurden die in der Vergangenheit eher abgerissen. Allerdings passiert das in den letzten Jahren auch nicht mehr, weil die mit Flüchtlingen vollgestopft werden, nachdem sie leergezogen wurden.
 
tut mir leid aber wenn jemand so eine TN-C installation als sicher gesund betet ist das kein Fachmann.
 
Noch mal, es ist von vornherein klar, dass es sich um TN-C mit klassischer Nullung handelt und auch, das dies so bleibt. Es wird lediglich überprüft, ob die vorhandene Anlage noch in Ordnung ist. Den Auftraggebern ist der Zustand der Installation durchaus bekannt. So ist es seit Jahrzehnten und wird auch auf absehbare Zeit so bleiben. Wenn Reperaturen notwendig sind, werden die auch nach aktuellen Normen ausgeführt. Das war es aber auch. Die Wohnungen haben auch in aller Regel nur Wechselstromzähler und eine 3x4mm² Alu Leitung mit 20A Absicherung zum Herd. Und da wird auch jeder Herd angeschlossen. Das ist nun mal die Realität.
 
Beurteilung der Sicherheit einer Anlage ist Aufgabe des Fachmannes.
Für eine Anlage mit klassischer Nullung kann das Urteil eines Fachmannes niemals eine sichere Anlage darstellen, sondern eine deren Betrieb ein erhebliches Risiko bedeutet.

Was der eigentümer dann daraus macht, z.B. den Fachmann zu ignorieren ist seine Sache und geht dann in dessen Verantwortung über.

Wenn Du als Fachmann aber so eine Anlage als "sicher" bewertest wird bei Schäden ganz schnell jemand Dir auf die Füße treten.
 
Noch mal wenn der Prüfer bescheinigt das die Anlage mit klassischer Nullung die Bedingungen zum Zeitpunkt der Errichtung erfüllt, so gilt diese als Sicher. Daran ändert auch Deine @Octavian1977 Meinung gar nichts ! Das sieht anders aus wenn sie diese Bedingungen nicht mehr erfüllt dann ist sie unsicher und muss instandgesetzt werden.
Noch gibt es keine Verpflichtung derartige verPENte Installationen zu ersetzen.
Auch ein Arbeitgeber ist dazu nicht verpflichtet. Er ist nur dazu verpflichtet eine sichere Anlage zu betreiben. Das einzige Risiko ist die Gefahr des PEN-Bruches und das ist kein erhebliches Risiko! Aus diesem Grunde wurde ja auch der Mindestquerschnitt des PEN auf 10mm² Cu angehoben. Das betrifft aber nicht Bestandsanlagen !
 
Du schreibst einen Bericht für die Hände eines Laien und darin mußt Du ganz klar schreiben, was die Anlage für Probleme hat.
Solche Sätze wie "nach den zum Errichtungszeitpunkt gültigen Normen...." sind für diesen nicht als Gefahr zu deuten.

Nur mit entsprechender Beschreibung kann der Eigentümer/Betreiber wirklich entscheiden ob er was neu macht oder mit der Gefahr leben will.
Denn er muß sich durchaus der Gefahr bewußt sein die er als für sich tragbar ansieht.
 
Nochmal da steht drin die Anlage erfüllt die Bedingungen zum Zeitpunkt der Errichtung . Somit ist sie als Sicher zu betrachten. Was danach kommt ist nur ein Hinweis für den Betreiber. Ein Satz die veraltete Installation stellt allerdings ein Sicherheitsrisiko dar und sollte dringend erneuert werden. Weist den Betreiber auf das Sicherheitsrisiko hin.
 
z.B. so auf diese weise.
 
Thema: Anlagenprüfung bei Klassischer Nullung
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