Nö, hab ich net, aber vielleicht nen Hinweis. Guck mal bei Eltako vorbei (
http://www.eltako.com/fileadmin/dow...uswahltabelle_d_treppenlicht_zeitschalter.pdf).
Neuerdings ist ne Ausschaltvorwarnung erforderlich, bevor die Lampe aus gemacht wird.
Man soll halt die Möglichkeit erhalten zum nächsten Taster zu wetzen, bevor die Lampe wirklich aus ist.
Nachschhaltbar muss das Klump natürlich auch sein.
Oh was hab ich schon geflucht, als ich meine Bierkiste in der Dunkelheit hochgeschleppt hab und das Licht ausging ;-)
Ich denk die DIN 18015-3 ist ein ordentlicher Ansatz. Allerdings bin ich auch der Meinung, dass die Anlage stets den möglichen Erfordernissen angepasst sein muss. Hier ist mal wieder die mittlerweile oft unterforderte Birne gefragter als die Vorschriften.
In einem Altersheim würd ich natürlich andere Maßstäbe ansetzen als in einem <i>nicht barrierefreien Studentenwohnheim</i> - Wobei so manch ein Student des späten Abends wohl so manche Probleme gehabt hat, seine Bude zu finden - Aber das ist ein ganz anderes Problem.
Den maximalen Abstand würd ich halt so wählen, dass man ggf. in normalem Gang den Ausgang oder (wenn gespart werden soll) den nächsten Taster erreicht.
Wichtig ist halt, dass das Klump nachschaltbar ist (das sind heut fast alle). Sonst passiert's schnell, dass, wenn man grad die Treppe hoch hechtet, plötzlich in der plötzlich einkehrenden Dunkelheit die nächste Stufe verhaspelt - Autsch.
Wenn man diese Überlegungen bei der Planung mit einbezieht (und das dokumentiert hat!), dann kann einem da auch kein noch so böser Anwalt was.
Viele Grüße,
Uli