Bestandsschutz?

Diskutiere Bestandsschutz? im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, heute melde ich mich das erste mal selbst per Beitrag zu Wort......Ich arbeite bei einer Wohnungsbaugesellschaft als...
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apiex

Guest
Hallo,

heute melde ich mich das erste mal selbst per Beitrag zu Wort......Ich arbeite bei einer Wohnungsbaugesellschaft als Service-Elektriker......dort fallen zum grossen Teil Elt-Revisionen in Wohnungen an. Leider weisst der Wohnungsbestand auch sehr viele Altbauten auf und es kommt zwangsläufig dazu, das man dort uralt Elektroinstallationen vorfindet dich mich jedesmal die Hände über dem Kopf zusammenschlagen lassen.

Ich hatte heute eine Whg. zu prüfen in der das Wohnzimmer und Schlafzimmer(Kohleheizung) Steckdosen ohne Schutzkontakt aufweist. Im Bad ist nur eine Lampe(Keramik mit Glasglocke) vorhanden. In der Küche sind Steckdosen mit Schutzkontakt vorhanden(klassische Nullung) Im Hausflur eine Zählertafel mit drei Stromkreisen. 1 Stromkreis - Steckosen Küche. 2 Stromkreis - Licht ges. Whg. 3 Stromkreis - Steckdosen Wohnzimmer und Schlafzimmer. Das Haus wurde Anfang der 50ziger Jahre gebaut.

Ich soll nun dort nachträglich im Bad eine Steckdose installieren per neuer Zuleitung über Fi aus der Zählertafel im Hausflur.

Meine Frage bzw. Fragen lauten.....hat das ganze(ohne Nachinstallation Steckdose Bad) überhaupt noch Bestandsschutz und wenn ja verliert es die wenn man einen Extrastromkreis nachinstalliert auch wenn es das Bad betrifft in diesem Fall? Ich habe bei der ganzen Sache große Bauchschmerzen. Die Verwaltung wurde von mir schon über den Zustand bereits informiert beruft sich aber eben auf diesen Bestandsschutz.

Danke im voraus für eure Hilfe!

grüsse
Steffen
 
Nicht Bestandschutz sondern Nachrüstpflicht !

Hallo ,

und erstmal Willkommen im Forum !


Einen Bestandsschutz gibt es nicht als allgemeingültigen Sachverhalt,

es gibt eine Nachrüstverpflichtung,

welche durch eine dem fachlich Verantwortlichen zumachende Anlagenbeurteilung (Neudeutsch Gefährdungsbeurteilung) obliegt.

Eine solche ist erforderlich , bei :
- Anlage fehlerhaft
- falls die Anlage schon zu ihrer Errichtungszeit den geltenden Vorschriften nicht mehr entsprach
- bei Nutzungsänderungen
- bei allgemeinen Nachrüstverpflichtungen (z.Bsp. Ersatz von alten Drehstromsteckdosen)
- wenn die Anlage wesentlich geändert wird.
- Es können örtliche Bedingungen mit Schutz durch nichtleitende Räume , Trenntransformatoren , oder sonstige Schutzmassnahmen , welche mit geeigneten Messgeräten nachgewiesen sowie schriftlich dokumentiert werden , eine Nachrüstpflicht aushebeln !

Hier ist schon die Feststellung ob eine Nachrüstpflicht besteht schwierig !

Da die VDE-Bestimmungen keine Gesetzeskraft haben, kann darüber gestritten werden !


Gruß ,
Gretel
 
Das ordentliche nachinstallieren einer Badsteckdose nach aktueller VDE zwingt dich natürlich nicht die komplette Anlage an die aktuellen Vorschriften anzupassen.

Die Steckdosen im Wohnzimmer würde ich gegen Schukos mit kl. Nullung tauschen, auch wenn der Raum seine isolierende Eigenschaft noch nicht verloren hat.
(was ich bezweifle, ein Antennenanschluß reicht schließlich auch schon aus!)
 
Also ich kann da unseren Moderator nur unterstützen. Ich empfehle Dir: Streiche das Wort "Bestandsschutz" aus Deinem Wortschatz! Das meine ich ernst. Formuliere Deine Frage mit dem Wort "Nachrüchtpflicht" neu. Dann solltest Du Dir in der Regel das meiste selbst beantworten können!


Interessant finde ich Deinen Fall aber trotzdem wegen der Kohleöfen im Schlafzimmer... Denn es gibt eine Nachrüstpflicht bei der Anwendung der Schutzmaßnahme "Schutz durch nichtleitende Räume", wenn eben diese Eigenschaft durch Installation einer Zentralheizung aufgehoben wird. Dann kann man verlangen, dass eben die Steckdosen gegen Schukosteckdosen ausgetauscht werden, je nach Verhandlungsgeschick kommt dann auch ein Austausch des Leitungsnetzes zustande... Aber da in Deinem Fall sogar noch die Öfen im Originalzustand sind, entfällt Dir sogar dieses Argument...

0V
 
Ich unterstütze den Einwand von ego1. Besser Klassische Nullung als "gar keine" Schutzmaßnahme.

0V
 
Als ich im Jahr 1999/2000 meine letzten 2,5er 2Adrigen
KWO-DDR Leitungen aus der Wand entfernt habe und alles auf CU mit FI-Schaltung umgerüstet habe dachte
ich immer ich wäre der letzte Mohaikaner gewesen.
Dachte damals schon das die klassische Nullung kaum noch wo vorhanden ist, im Forum liest man viel das diese oft noch vorhanden ist, stimmt zweifelsohne besser
noch diese "Nullung" als überhaupt kein Schutz.
Aber wie ich hier lese alte Zählertafel offenbar ohne
UV das heist die Zählerabgangssicherungen (meist DII)
wurden gleich als Stromkreissicherungen benutzt?
Hatte ich auch mal,habe dann erstmal so umgerüstet das die 3 Sicherungen tatsächlich nur Abgangssicherungen sind und eine UV gesetzt.
Mal ehrlich eine 1, 2 oder auch 3 Reihige UV mit Automaten und FI kostet nun wirklich kein Vermögen
mehr!
Es ist wo hier alles sonstwie verordnet und geregelt ist seltsam das hier keine unmittelbare Nachinstallation gefordert wird, die Installation
ist ja auch kein großes Problem und selbst bei den
kleinsten Querschnitten, wenn diese aus CU bestehen und FI geschützt sind ist die Installation allemal sicherer als 2 Adrige leitungen die uralt und womöglich x-mal geflickt wurden.
Als Mieter wäre ich mit so einer Installation die schon 50-60ig Jahre auf den Buckel hat überhaupt nicht zufrieden-dafür auch noch teure Miete zahlen?
Nee danke-vermutlich ist hier nur wieder mal die
Wohnungsgenossenschaft zu geizig, sollte auch bedenken das FI-geschützte Anlagen einen guten Brandschutz darstellen.
 
Hallo,

es ist zwingend erforderlich, die Steckdosen ohne Schutzkontakt gegen solche mit Schutzkontakt zu ersetzen. Dann ist es aber eine Anlagenveränderung.

Somit müssen diese Steckdosen auch über RCD geschützt werden.

siehe :
http://upload9.postimage.org/257333/Steckdosen_berRCDs.jpg

MfG
 
Ich danke euch erstmal für eure zahlreichen Antworten......fest steht für mich das ich auf jedenfall nochmal Rücksprache mit der Verwaltung nehmen werde....diese is selbst am Montag Vorort und will sich selbst ein Bild machen(wobei es mehr um die desolate Gasleitung geht)

....die Steckdosen im WZ und SZ austauschen und per Klassicher Nullung anzuklemmen sehe ich zwar auch als besser als vorher an, aber wohl dabei würde ich mich auch nicht fühlen da dieses ja meiner meinung nur statthaft wäre wenn diese bereits zum damahligen Stand vorhanden gewesen wäre(ich protokolliere das ganze ja)

der Mieter dieser wohnung sieht das eh als harmlos an ....er wohne ja schon seit zig Jahren dort und er verstünde auch den ganzen Aufwand nicht, er will ja nur eine Steckdose im Bad...leider ist meine Erfahrung sehr oft so das die Mieter sich eher belästigt fühlen wenn man diese über die Tatsachen aufklärt.

Euch erstmal ein schönes Wochenende und dann sehen wir weiter.

grüsse
Steffen
 
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