Der Vermieter hat eine sichere Anlage zur Verfügung zu stellen.
Diese muß nach den gültigen Normen " den zum Errichtungszeitpunkt gültigen Normen und Richtlinien entsprechen" Defekte müssen unverzüglich behoben werden.
Des Weiteren gibt es mittlerweile viele Urteile im Bezug auf die Nutzbarkeit der Anlage, so muß es dem Mieter möglich sein an dieser Anlage "übliche Geräte" zu betreiben ohne, daß Sicherungen auslösen. Als üblich gelten Staubsauger, Spülmaschine,Trockner, Herd (wenn kein Gasanschluß dafür vorhanden) Waschmaschine, Kühlschrank, PC usw.
Gerade die Geräte mit hohem Strombedarf sind für eine solch alte Anlage ein ernstes Problem, da diese 1930 maximal für Licht und Bügeleisen gedacht war.
Zum Thema klassicher Nullung und FI, also wesentliche dinge welche die Sicherheit der Anlage stark beeinflussen, gibt es leider keine Möglichkeiten etwas ein zu fordern.
Auch wenn meines Erachtens gerade klassische Nullung ein Problem mit modernen vernetzten Geräten darstellt und auch hohe Gefährdungen des elektrischen Schlages dabei bestehen.