DGUV V3 Prüfung

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Ibrahim Kaynak

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Hallo Leute,
Ich arbeite seit kurzem als DGUV V3 Prüfer. Nun gibt es ein Thema, wo ich mir nicht sicher bin. Es geht um Lampen, die keinen Leuchtmittel besitzen. Meiner Meinung würde ich sowas als „Defekt“ markieren, da die Prüfung nicht vollständig durchgeführt werden kann. Jedoch sind einige Kollegen anderer Meinung. Kann mir jemand da einige Tipps geben ?

Grüße
 
Wieso ist eine Leuchte ohne Leuchtmittel defekt? Ist eine Steckdose ohne Stecker auch defekt?
Was prüfst du denn an einem Leuchtmittel?
 
Um was geht es denn da genau?
Eine Leuchte mit einfachen E Fassungen kann man da durchaus prüfen.
Auch welche die für ein Leuchtmittel Kleinspannung zur Verfügung stellen.

Für Leuchten mit Zündgeräten oder ähnlichem wird das prüfen ohne Leuchtmittel durchaus Problematisch.
 
Wieso ist eine Leuchte ohne Leuchtmittel defekt? Ist eine Steckdose ohne Stecker auch defekt?
Was prüfst du denn an einem Leuchtmittel?
was sagt da die Norm?
Der letzte Schritt bei der Prüfung ist die Funktionsprüfung, was wiederum auch zur einer vollständigen Prüfung dazugehört. Wenn die Lampe keinen leuchtmittel hat, dann kann ich auch die funktionsprüfung nicht beurteilen.
Deine Kaspar Fragen kannst du dir auch sparen. Wenn du mir nicht fachgerecht antworten kannst, dann lass es sein bitte.
 
Um was geht es denn da genau?
Eine Leuchte mit einfachen E Fassungen kann man da durchaus prüfen.
Auch welche die für ein Leuchtmittel Kleinspannung zur Verfügung stellen.

Für Leuchten mit Zündgeräten oder ähnlichem wird das prüfen ohne Leuchtmittel durchaus Problematisch.
Es geht tatsächlich um normale Stehlampen mit E Fassung. Man kann es testen, aber beim Protokoll steht dann bei der Funktionsprüfung, dass die Lampe eine Leistung von 0Watt hat. Das finde ich immer nicht gut wenn der Kunde solch einen Protokoll erhält.
Auch generell bei Geräten die keine Funktion haben, sind im Endeffekt doch defekt.
 
Du prüfst die Funktion der Leuchte und das kannst du in dem Du die Spannung in der Fassung misst.
Das mit den 0W ist eben das Problem wenn man hier auf vollautomatische Prüfgeräte vertraut.
Prüfer bist aber Du und nicht das Gerät.

An sich stimmt aber die Angabe von 0W für die Leuchte ohne Leuchtmittel.
Genau genommen darf eine solche Lampe ohne Leuchtmittel auch nicht betrieben werden da man ohne Probleme auf den spannungsführenden Kontakt in der Fassung kommen kann.
 
Leuchtmittel reinschrauben und dann prüfen?

Zumindest "defekt" halte ich für unsinnig.

Wenn, dann eher "unvollständig" oder "Funktionsprüfung nicht durchführbar".
 
Derartige Geräte lehne ich als Prüfer ab und kennzeichne diese als defekt. Im Prüfprotokoll steht dann Funktionsprüfung ist ohne Leuchtmittel nicht möglich .
Du bist der Prüfer und auch in Bezug auf die Prüfung weisungsfrei. Auch Geräte mit sichtbaren Beschädigungen werden als defekt ausgesondert. ( Sichtprüfung nicht bestanden )
Denke daran mit deiner Unterschrift bestätigst du das dieses Gerät Fehlerfrei ist und von diesem keine Gefahr ausgeht !
 
Derartige Geräte lehne ich als Prüfer ab und kennzeichne diese als defekt. Im Prüfprotokoll steht dann Funktionsprüfung ist ohne Leuchtmittel nicht möglich .
Du bist der Prüfer und auch in Bezug auf die Prüfung weisungsfrei. Auch Geräte mit sichtbaren Beschädigungen werden als defekt ausgesondert. ( Sichtprüfung nicht bestanden )
Denke daran mit deiner Unterschrift bestätigst du das dieses Gerät Fehlerfrei ist und von diesem keine Gefahr ausgeht !

Das ist auch eigentlich mein Gedanke gewesen…
 
Thema: DGUV V3 Prüfung
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