Wiederkehrende Prüfungen ortsfest nach DGUV-V3 bzw VDE 0105

Diskutiere Wiederkehrende Prüfungen ortsfest nach DGUV-V3 bzw VDE 0105 im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo Zusammen, ich beschäftige mich zur Zeit mit dem Thema der Prüfungen der ortsfesten Geräte nach VDE 0105. Ich habe mir Unterschiedliche...
Also laut DGUVV-3 müssen auch diese nach VDE 0105 geprüft werden

Kenne ich etwas anders: Die Prüfung elektrischer Maschinen erfolgt nach DIN VDE 0113-1 (EN 60204-1), wird von einer Elektrofachkraft durchgeführt, die nach den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) dazu befähigt ist. Dies ist Bestandteil der DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3). Die Produktnorm / Herstellerbeschreibung einer Maschine gibt dann den genauen Umfang der Prüfung an.
 
Erinnert mich an den Begutachtungsauftrag einer Hotelanlage mit rund 80 Zimmer die ich in einem Tag (inkl. 3 stündiger Fahrzeit) abarbeiten sollte. Die Zeit reicht gerade, um jeden Raum im Laufschritt mal kurz zu sehen. Hat denn doch der Kollege gemacht, der dafür zuständig war. Da war ich nicht so gut zu Fuß.
Seriös ist das Angebot nicht.
Die Frage ist nur ob man als Beauftragender dann raus ist, weil eigentlich sollte man ja erkennen damit das nicht machbar ist.
 
Eine Prüfung kann durchaus durch den Errichter oder Hersteller erfolgen.
Bei manschen Anlagen ist das die deutlich bessere Wahl, da hier unter Umständen besondere Kenntnisse erforderlich sind die andere nicht haben.
Unsere USV Anlagen werden auch durch den Hersteller geprüft und gewartet, das beinhaltet natürlich auch mehr als einfach nur Prüfungen nach VDE 0105.
Da schick ich garantiert nicht nochmal einen anderen ran um die elektrische Prüfung zu machen.
Natürlich muß man deren Tätigkeit überwachen und auch auf Plausibilität prüfen.
 
Kenne ich etwas anders: Die Prüfung elektrischer Maschinen erfolgt nach DIN VDE 0113-1 (EN 60204-1), wird von einer Elektrofachkraft durchgeführt, die nach den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) dazu befähigt ist. Dies ist Bestandteil der DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3). Die Produktnorm / Herstellerbeschreibung einer Maschine gibt dann den genauen Umfang der Prüfung an.

Muss ich mir Mal durchlesen wenn ich die Normen zu Hand habe. Aber in DGUV 203-072 steht damit auch die Maschineninstallation nach 0105 zu Prüfen sind. Oder ist damit nur die Zuleitung gemeint?
Welchen Prüfzyklus wendet ihr dann bei den Maschinen an? 1Jahr? 4 Jahre? Klar man braucht wieder eine Gefährdungsbeurteilung aber wie ist das bei euch geregelt?


Habe das hier dazu gefunden:
"Bei der Messung nach DIN VDE 0113 sind folgende Teilprüfungen durchzuführen:

  • Überprüfung, dass die elektrische Ausrüstung mit ihrer technischen Dokumentation übereinstimmt (Erstinbetriebnahme)
  • Sichtprüfung
  • Messung der Durchgängigkeit des Schutzleitersystems
  • Falls zum Schutz bei indirektem Berühren der Schutz durch automatische Abschaltung angewendet wird, müssen die Bedingungen für den Schutz durch automatische Abschaltung überprüft werden
  • Messung des Isolationswiderstandes
  • Prüfung der Spannungsfestigkeit
  • Messung der Restspannung
  • Funktionsprüfung""
D.H das ist eigentlich sehr ähnlich der 0105 nur etwas ausführlicher (Spannungsfestigkeit, Restspannung und Funktionsprüfung in Top)


Habe noch eine Interessante Stelle Gefunden:

"Eine regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen kann also entfallen, wenn diese von einer Elektrofachkraft bzw. einem stetig ansässigen Dienstleister oder mit Hilfe eines wirksamen Managementsystems für vorbeugende Unterhaltung und Wartung ständig überwacht werden."


D.H durch unsere eigene dauerhaft anwesende Instandhaltung wird es Theoretisch nicht benötigt, richtig?
 
Du bist Auftraggeber und der Auftragnehmer hat da den Auftrag ordnungsgemäß zu erledigen. Also lege den Auftrag dementsprechend vertraglich fest.
Das beinhaltet auch evl erforderliche Abschaltungen, oder eben auch Ersatzmessungen für die Isomessung.
Firmen die kein Messprotokoll erstellen sind da schon mal weg vom Fenster.
Beispiel für Zeiten wo freigeschaltet werden kann sind zb Messung in den späten Nachmittagsstunden oder den Nachtstunden oder eben am Wochenende.
Du hast unabhängig vom Auftragnehmer auch eine Kontrollpflicht.
Definitiv ist es aber so das Zeitdruck sich auf die Qualität der Prüfung niederschlägt.
 
Auf solche Sätze würde ich mich nicht verlassen.
Grundsätzlich wird erwartet, daß eine Anlage in einem sicheren Zustand erhalten wird und dieser Zustand sogar verbessert wird.
Dazu machst Du Gefährdungsbeurteilungen und legst damit deine Maßnahmen fest.
Da kannst Du dich natürlich an die Normen halten oder etwas anderes machen was mindesten gleich gut ist.

Dabei mußt Du dich immer fragen:
Sind meine Maßnahmen ausreichend um Gefährdungen so gering wie möglich zu halten?
 
Eine Prüfung kann durchaus durch den Errichter oder Hersteller erfolgen.
Bei manschen Anlagen ist das die deutlich bessere Wahl, da hier unter Umständen besondere Kenntnisse erforderlich sind die andere nicht haben.
Unsere USV Anlagen werden auch durch den Hersteller geprüft und gewartet, das beinhaltet natürlich auch mehr als einfach nur Prüfungen nach VDE 0105.
Da schick ich garantiert nicht nochmal einen anderen ran um die elektrische Prüfung zu machen.
Natürlich muß man deren Tätigkeit überwachen und auch auf Plausibilität prüfen.

Kann durchaus Sinn machen aber jeden Hersteller kommen zu lassen wird Teuer und ist auch unnötig. Bei manchen Anlagen evt auch bei uns sinnvoll
 
Auch wenn die ständige Überwachung gegeben ist wird ja nachgewiesen das die Anlagen sicher sind.
Hier ist es vom Vorteil das Anlagen stichprobenartig durch firmenfremde Leute überprüft werden ( Betriebsblindheit ) um eben Mängel nicht zu übersehen.
 
Du bist Auftraggeber und der Auftragnehmer hat da den Auftrag ordnungsgemäß zu erledigen. Also lege den Auftrag dementsprechend vertraglich fest.
Das beinhaltet auch evl erforderliche Abschaltungen, oder eben auch Ersatzmessungen für die Isomessung.
Firmen die kein Messprotokoll erstellen sind da schon mal weg vom Fenster.
Beispiel für Zeiten wo freigeschaltet werden kann sind zb Messung in den späten Nachmittagsstunden oder den Nachtstunden oder eben am Wochenende.
Du hast unabhängig vom Auftragnehmer auch eine Kontrollpflicht.
Definitiv ist es aber so das Zeitdruck sich auf die Qualität der Prüfung niederschlägt.

Aber als VEFK hab ich ja immer noch die Kontrollpflicht.Glaube ganz komm ich mit einer Halbschattigen externen Prüfung nicht raus. Produktion läuft an vielen Anlagen rund um die Uhr der Rest steht nur am Sonntag daher ist das Schwierig aber es muss ja gemacht werden.
 
Deshalb gibt es die Planung der Prüfung . Und planen kannst du nur in Zusammenarbeit mit dem Prüfer.
 
Auf solche Sätze würde ich mich nicht verlassen.
Grundsätzlich wird erwartet, daß eine Anlage in einem sicheren Zustand erhalten wird und dieser Zustand sogar verbessert wird.
Dazu machst Du Gefährdungsbeurteilungen und legst damit deine Maßnahmen fest.
Da kannst Du dich natürlich an die Normen halten oder etwas anderes machen was mindesten gleich gut ist.

Dabei mußt Du dich immer fragen:
Sind meine Maßnahmen ausreichend um Gefährdungen so gering wie möglich zu halten?

Nachdem jede Woche Sicherheitsrundgänge sind, die auch auf beschädigte Teile schauen und wir davon Oft Aufträge bekommen glaube ich nicht damit wir noch viel finden können bei einer Sichtprüfung. Bei den Messungen eher
 
Auch wenn die ständige Überwachung gegeben ist wird ja nachgewiesen das die Anlagen sicher sind.
Hier ist es vom Vorteil das Anlagen stichprobenartig durch firmenfremde Leute überprüft werden ( Betriebsblindheit ) um eben Mängel nicht zu übersehen.

Das stimmt natürlich auch evt fällt denen etwas anderes auf wie den eigenen
 
Die Frage ist nur ob man als Beauftragender dann raus ist, weil eigentlich sollte man ja erkennen damit das nicht machbar ist.
Wenns hart auf hart kommt, wäre ich mir nicht sicher. Aber ich habe ja schon öfters geschrieben, dass auch unsere Prüfzeiten besonders bei den von den BT/GÜ beauftragten Bauten um ca 1/4-1/3 gekürzt wurden, da die für die Leistung weniger bezahlen. Da man an der Anfahrtszeit nichts sparen kann, geht die Zeitersparnis voll Lasten der Vor-Ort-Zeit und das Schreiben des Prüfprotokolls. Der einzige Vorteil ist, da man weniger Mängel sieht, hat man weniger zu schreiben. Aber selbst dieses lesen die überlasteten BL der BT/GÜ nicht durch - optisch kaschierbare Mängel bleiben daher oft erhalten und gehen dann in das Eigentum der späteren Besitzer über, also braucht man die erst gar nicht aufschreiben.

Aber ich durfte auch schon ein größeres MFH eines Kollegen in meinem Tagesablauf zwischenschieben, da er meinte er könnte sich coronabedingt in Homeoffice verabschieden. 20WE, vielleicht 25WE - ich weiß es nicht mehr, war halt nicht ganz klein. Ich bin nur rein, mit dem Bleistift die Raumnummern laut Plan rangeschrieben und dann einfach im Kreis gedreht und eine Fotoserie pro Raum geschossen. Hat auch alles ein paar Stunden gedauert, die mir bei anderen Objekten fehlten. Waren nachher über 2500 Bilder, die auf dem Server landeten. Ich brauchte deswegen auch nie wieder los, man muss seine Sache nur schlecht genug machen, damit die einem nicht mehr fragen.
 
Thema: Wiederkehrende Prüfungen ortsfest nach DGUV-V3 bzw VDE 0105
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