E Herd Anschluss Problem

Diskutiere E Herd Anschluss Problem im Forum Haustechnik im Bereich DIVERSES - Hallo Leute, ich habe bei mir in der Wohnung eine Leitung für den Herdanschluss mit L1, N, E.. Am Herd habe ich aber 5 Adriges Kabel. Im...
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Ich lass mich doch hier nicht von dir in die Pfuscher- Ecke drängen!

Was nützt ein Verweis auf die TAB 2007 wenn es in der Regel um Bauten aus den 50/60er Jahren geht?

Und die Herleitung mit dem Gasherd: Blöd, wenn die Wohnungen nie einen Gasanschluß hatten! Oder reden wie von Flaschengas?

Es gibt solche E-Herde:
https://www.eldis-rr.de/images/article/ ... 142525.png

Die darf man an Wechselstrom anschliessen. Nur möchten die Personen für den Haushalt eher ein Kombigerät mit vier Platten a 2 kW und Backofen mit 3 kw = 11 kW.
Mal ganz davon abgesehen das diesen Herd sowieso eigentlich nur eine eingetragene Firma aus dem Installateursverzeichnis einbauen darf.
Hintergrund Netzrückwirkungen, die man erst dann versteht wenn man hier den ganzen Thread liest.

@ego1 Als Pfuscher habe ich dich nicht hingestellt, so etwas wäre mir Fremd und bringt weder mich noch Andere weiter.
 
elektroblitzer schrieb:
Es gibt solche E-Herde:
https://www.eldis-rr.de/images/article/ ... 142525.png

Die darf man an Wechselstrom anschliessen. Nur möchten die Personen für den Haushalt eher ein Kombigerät mit vier Platten a 2 kW und Backofen mit 3 kw = 11 kW.

Du bist einfach nur ein Spinner. Das ist kein Herd, sondern nur eine Doppelkochplatte. In Deutschland sind mehr als 25% der Herde mit >= 4,6kW an 'nur Wechselstrom', der mit 20 bzw. 25A abgesichert ist, angeschlossen. Keiner hat ein Problem damit, da die Leitung abgesichert ist, und falls der Herd doch dauerhaft zuviel zieht, fällt halt die Sicherung.

Ich habe das gleiche Problem. Ich koche gerne und viel, benutze alle Kochfelder und Backofen gleichzeitig. Der LS-Schalter für den Herd ist noch nie gefallen. Der Gleichzeitigkeitsfaktor für maximale Leistung ist einfach nicht dauerhaft gegeben.

Ein Herd mit Pyrolyse könnte aber Probleme bereiten.

Mal ganz davon abgesehen das diesen Herd sowieso eigentlich nur eine eingetragene Firma aus dem Installateursverzeichnis einbauen darf.

Auch da liegst Du falsch. die Firma muß nicht eingetragen sein.

Hintergrund Netzrückwirkungen, die man erst dann versteht wenn man hier den ganzen Thread liest.
Wenn 11kW geschaltete ohmsche Last von einem Herd auf einem Außenleiter Netzrückwirkungen verursachen, hat der Netzbetreiber Mist gebaut. Der Anschließende, egal ob von eingetragener oder nichteingetragener Firma, wird das sowieso nicht rausfinden.

Gruß
elektro.junkie
 
Du bist einfach nur ein Spinner.

Man beleidigt wenn einem die Argumente ausgehen.

Die TAB ist eine Vertragsgrundlage die einzuhalten ist. Bei Verstössen muss man Schadensersatz zahlen.

Da es für einige schwierig ist sich an Regeln zu halten gibt es in der elektrischen Gebäudeinstallation die gesetzlichen Beschränkungen der Niederspannungsanschlussverordnung. Wohl wie man erkennen kann zurecht.

Wer einen Elektroherd austauscht führt eine Änderung durch. Hier muss dann eine eingetragene Firma tätig werden. Repararieren kann jeder wenn er nichts ändert und Elektrofachkraft ist.

Es ist wie mit den Rasern die es immer wieder machen aber es eigentlich nicht dürfen.
 
ich hatte ja nun einige Strangsanierungen, wo Küchen und Bäder in älteren Mehrfamilienhäusern erneuert wurden,mitgemacht. Nur nicht jeder Mieter dieser Wohnungen wollte seine Küche erneuert haben und die hatten oft Wechselstrom-Herdanschlüsse gehabt.
Ja was nun, es wurde gesagt dann bleibt es so, also trotz Drehstromzähler 25A Herdsicherung in neuer UV eingebaut und Bestandsleitung dort wieder angeschlossen.
Also genau so gemacht wie der Chef es als Eingetragener Installateurmeister das angeordnet hatte.
 
@Strippe

Es gibt halt in wirklichen Leben drei Ebenen:
Die der Murkser.
Die der normal denkenden Leute.
Und die rosarote Welt des Blitzers.

Ich siedel mich da in der Mitte an.

Und bevor jetzt der Blitzer die Frage stellt, was denn bitte größerer Murks währe, als ein damals TAB gerechter Bestandsherdanschluß mit 2 oder 3x4mm² und einem 25A Automat davor, so sage ich es ihm: Der kozessionierte Wettbewerb "saniert" dir das regelmäßig mit 5x1,5 und 3xB16: Selbstverständlich unter beibehaltung des Wechselstromzählers. Herzlichen Glückwunsch!
 
Strippe-HH schrieb:
Also genau so gemacht wie der Chef es als Eingetragener Installateurmeister das angeordnet hatte.

... er muss ja vermutlich auch die Bedenkenanzeige schreiben, um sich aus der Mangelhaftung vorerst zu befreien, und nicht du ...
 
elektroblitzer schrieb:
Die TAB ist eine Vertragsgrundlage die einzuhalten ist. Bei Verstössen muss man Schadensersatz zahlen.
Zitat Tab 2007 1 Geltungsbereich
(2) Die Technischen Anschlussbedingungen sind für Anlagen anzuwenden, die neu an das Verteilungsnetz angeschlossen werden bzw. bei einer Erweiterung oder Veränderung einer Kundenanlage. Für den bestehenden Teil der Kundenanlage gibt es seitens der TAB keine Anpassungspflicht, sofern die sichere und störungsfreie Stromversorgung gewährleistet ist.

Ein bestehender einphasiger Herdanschluss mit 20 (25) A ist daher zulässig.


elektroblitzer schrieb:
Wer einen Elektroherd austauscht führt eine Änderung durch. Hier muss dann eine eingetragene Firma tätig werden.

Eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten darf auch einen Herd anschließen. Privat, also nicht gewerblich, darf das jeder. Es ist ein Märchen, dass privat ausgeführte Elektroarbeiten verboten sein sollen. (sofern keine Plomben entfernt werden)
 
Es ist auch ein Märchen, daß man privat alles machen darf sofern man keine Plomben löst.
Erstellen und Erweitern elektrischer Anlagen darf nur der eingetragene Fachbetrieb.
Reparaturen darf auch eine Elektrofachkraft durchführen die nicht zu einem solchen Unternehmen gehört.
Eine elektrisch unterwiesene Person oder eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten, darf auch Reparaturen durchführen, aber immer nur unter Aufsicht einer Elektrofachkraft (Aufsicht heißt nicht, daß diese vor Ort sein muß).

siehe hierzu vor allem die NAV
Für Bestandsanlagen ist immer die zum Erstellungszeitpunkt gültige TAB die Grundlage.
 
Octavian1977 schrieb:
Eine elektrisch unterwiesene Person oder eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten, darf auch Reparaturen durchführen, aber immer nur unter Aufsicht einer Elektrofachkraft (Aufsicht heißt nicht, daß diese vor Ort sein muß).

Eine „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ darf in eigener Fachverantwortung festgelegte Tätigkeiten ausführen.
(DGUV Vorschrift 3 §2 Abs.3)
Der ist ja genau dafür da, dass man keinen Elektriker braucht und somit z.B. ein Küchenmonteur den Herd anschließen darf. Oder der Heizungsbauer die notwendigen elektrischen Arbeiten für die Heizungsanlage einschließlich die elektrische Inbetriebnahme.
Die NAV ist hier überhaupt nicht relevant. Manche kapieren nie welche Relevanz die NAV hat.
 
Aus dem gleichen Absatz der gleichen Vorschrift:"Die Ausbildung entbindet den Unternehmer nicht von seiner Führungsverantwortung. In
jedem Fall hat er zu prüfen, ob die in der vorstehend genannten Ausbildung erworbenen
Kenntnisse und Fertigkeiten für die festgelegten Tätigkeiten ausreichend sind"

und wie will er das prüfen wenn er nicht selbst Elektrofachkraft ist oder eine solche damit beauftragt?

Die NAV ist sehr wohl relevant, diese verlangt auch die Einhaltung der TAB des zuständigen Netzbetreibers.
 
Übrigens gibt es in der VDE keine "Fachkräfte für festgelegte Tätigkeiten".
Es gibt nur:
Verantwortliche Elektrofachkräfte, Elektrofachkräfte, elektrisch unterwiesene Personen und Laien.

somit kann es sich dabei maximal um eine EuP Handeln und diese muß immer unter Aufsicht einer Elektrofachkraft stehen.
 
Übrigens gibt es in der VDE keine "Fachkräfte für festgelegte Tätigkeiten".

Stimmt die gibt es nur nach DGUV.
Da Frage ich mich welche Vorschrift Vorrang hat. Die VDE 01000-100 oder die DGUV?
 
A.E. schrieb:
Zitat Tab 2007 1 Geltungsbereich
(2) Die Technischen Anschlussbedingungen sind für Anlagen anzuwenden, die neu an das Verteilungsnetz angeschlossen werden bzw. bei einer Erweiterung oder Veränderung einer Kundenanlage. Für den bestehenden Teil der Kundenanlage gibt es seitens der TAB keine Anpassungspflicht, sofern die sichere und störungsfreie Stromversorgung gewährleistet ist.
Ein bestehender einphasiger Herdanschluss mit 20 (25) A ist daher zulässig.
So wurde es seitens Chef und Meister in unserer Firma auch immer gesagt.
Und, es gibt noch nicht einmal eine Pflicht FI-Schalter für bestehende Anlagenteile nachzurüsten, wenn man die UV. nur erneuert.
Aber empfohlen wird es trotzdem und nach den gegebenen Möglichkeiten auch umgesetzt.
 
A.E. hat folgendes geschrieben:

Zitat Tab 2007 1 Geltungsbereich
(2) Die Technischen Anschlussbedingungen sind für Anlagen anzuwenden, die neu an das Verteilungsnetz angeschlossen werden bzw. bei einer Erweiterung oder Veränderung einer Kundenanlage. Für den bestehenden Teil der Kundenanlage gibt es seitens der TAB keine Anpassungspflicht, sofern die sichere und störungsfreie Stromversorgung gewährleistet ist.
Ein bestehender einphasiger Herdanschluss mit 20 (25) A ist daher zulässig.

So wurde es seitens Chef und Meister in unserer Firma auch immer gesagt.
Und, es gibt noch nicht einmal eine Pflicht FI-Schalter für bestehende Anlagenteile nachzurüsten, wenn man die UV. nur erneuert.
Aber empfohlen wird es trotzdem und nach den gegebenen Möglichkeiten auch umgesetzt.
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Wird eine Änderung durchgeführt, und diese wird immer dann durchgeführt, wenn man ursprüngliche Bauteile 1 zu 1 nicht mehr tauschen kann. Dann ist nach neuen VDE-Vorschriften zu arbeiten. Diese hat in der VDE 0100-410 die Forderung nach einem zusätzlichen Schutz mit Fehlerstromschutzschaltern.

Wenn man einen anderen Herd anschliesst ändert man.
Nun kann man sich blöd stellen und sagen das man einen Herd von 2015 schon 10 Jahre am laufen hat. das gelingt schonmal gar nicht und unterläuft Schutzziele.
 
elektroblitzer schrieb:
.

Wenn man einen anderen Herd anschliesst ändert man.
Nun kann man sich blöd stellen und sagen das man einen Herd von 2015 schon 10 Jahre am laufen hat. das gelingt schonmal gar nicht und unterläuft Schutzziele.
Quatsch.
Wenn ich einen Herd der 10,5KW hat gegen ein neues Gerät mit gleichen Anschlusswert austausche, dann ist es ein Austausch 1:1 und man braucht keine Schutzziele zu unterlaufen.
In TN-C-S Netzen braucht ein E-Herd ohnehin keinen RCD, da es sich um ein fest angeschlossenes Gerät handelt, und sollte sich mal die Richtlinie dazu ändern auch dann nicht.
 
Und wenn der Herd eine Steckdose hat?
es wäre prinzipiell Möglich an einen neuen Herdanschluß einen 40 Jahre alten NEFF Herd an zu schließen, der hat in der Front eine Steckdose.

Die DGUV ist nur eine Vertragsbedingung der Versicherung.
Die VDE ist eine Norm die immer wieder als "annerkannte Regel der Technik" herangezogen wird.
 
elektroblitzer schrieb:
Wird eine Änderung durchgeführt, und diese wird immer dann durchgeführt, wenn man ursprüngliche Bauteile 1 zu 1 nicht mehr tauschen kann. Dann ist nach neuen VDE-Vorschriften zu arbeiten.

Das heisst dann wohl, der Austausch einer Glühlampe E27, 60W durch eine LED-Lampe mit E27 Sockel erfordert eine Komplettsanierung der Elektroanlage...
 
Das ist ein sehr gutes Beispiel, denn die Glühlampe ist ein rein ohmscher Verbraucher mit einer Temperaturabhängigkeit.
Die LED Leuchte besitzt ein Vorschaltgerät was je nach Qualität Oberwellen erzeugt.
Insbesondere in Alten Anlagen wurde oft der Neutralleiter reduziert ausgeführt, dies führt zu erheblichen Problemen und Überlastung des Neutralleiters, da sich Oberwellenströme im Neutralleiter größtenteils nicht wie bei Drehstrom sonst üblich gegenseitig aufheben.
 
Du willst jetzt ernsthaft Probleme konstruieren, weil ich in meiner Wohnung, die mit minimal mit 35A/Wechselstrom oder maximal mit 63A/Drehstrom abgesichert ist, ca. 2000W ohmsche Beleuchtung mit Glühlampen durch 250W oberwellenverseuchter LED-Beleuchtung (was auch erstmal zu beweisen wäre) ersetze. Und da muß ich meine elektrische Anlage irgendwie Umrüsten/Erneuern, weil der Energieversorger/Netzbetreiber irgendwelche Probleme in der Zuleitung bekommt? Für was der Austausch eines E-Herdes alles herhalten muß.

Irgendwie sollte man dem initialen Fragesteller helfen und nicht immer mehr Schwachsinn konstruieren. Mittlerweile wird hier im Forum jeder zweite oder dritte Thread auf die Art und Weise tot gemacht.
 
Irgendwie sollte man dem initialen Fragesteller helfen und nicht immer mehr Schwachsinn konstruieren. Mittlerweile wird hier im Forum jeder zweite oder dritte Thread auf die Art und Weise tot gemacht.

Die Threads sterben dadurch das hier einige unsichere Praktiken als ganz normal verkaufen wollen.

Funktionierende Anlagen können viele bauen, sichere dagegen nur wenige!
 
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