Elektroleitungen / Kabelkanal

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hjbr

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Frage:

In einem Neubau ( Anschlußraum)liegen die Elektroleitungen als Bündel auf der Wand und gehen von dort in den Zählerschrank .( Kabel kommen von unten und oben und sind dann mit Kabelbinder zusammengebunden)

Ist das so richtig ? Oder hätte man die Kabel in einem Kabelkanal verlegen müssen ? ( sieht besser aus und die Kabel wären auch geschützt )

Da das Haus noch nicht abgenommen ist , kann ich jetzt noch reklamieren.

Danke für die Antworten.
 
Von was für einer Strecke sprechen wir denn?
 
Die Länge des Kabelstranges ist ca 1m lang und zusammengebunden etwa Armdick .
 
Mach doch mal ein paar Fotos.

Ruhig auch vom Verteiler/Zählerschrank inneren.
 
Leitungen sind nach VDE alle 50cm spätestens zu befestigen.
Ich persönlich bin kein Freund von Kabelbindern, diese geben oft nach einer gewissen Zeit auf und das ganze fällt auseinander. Wenn man nicht unbedingt einen Kanal verlegen will sollte man auf Sammelhalter ausweichen. Diese werden an die Decke oder Wand gedübelt und die Leitungen/Kabel dahinein gelegt.
Für senkrechte Verlegung allerdings nicht geeignet.
 
Das ist absoluter Käse.Das gehört ordentlich in kanal und über der Verteilung ein Rangierkanal.
 
Morgen ist die Übergabe des Hauses .

Kann ich die Verlegung der Kabel reklamieren ?

Ist das ein Mangel ?

Wird diese Reklamation auch anerkannt ( notfalls ) von einem Sachverständigen ?
 
Hi,

das ist schlicht und ergreifend nicht fachmännisch verlegt.

Mit der Abnahme verhält sich das so:

Wenn du die Abnahme unterzeichnest und etwas nicht bemängelt hast musst du ab diesem Zeitpunkt nachweisen, dass etwas falsch ausgeführt worden ist. Kannst aber innerhalb der Gewährleistung noch bemängeln was du willst.

Vorher also während der Bauzeit bis einschließlich der Abnahme muss die Firma (!!!) nachweisen, dass Sie alles richtig gemacht hat.

Nennt sich Umkehr der Beweislast.

Ich würde das einfach morgen bei der Abnahme bemängeln, dass das nicht fachmännisch ausgeführt ist. Und dann kann die ausführende Firma entweder nachweisen, dass alles korrekt ausgeführt ist bzw. muss die Mängel abstellen. Bei der Abnahme 'ne angemessene Frist bis zur Abstellung der Mängel festlegen nicht vergessen.
 
Wenn ich diesen Murks da sehe, will ich nicht wissen wie der Rest der Installtion aussieht.

Das Anbinden der Elektroleitungen an Wasserohre ist so absolut unzulässig.

Fotos vom inneren des Zählerschranks?
 
Alle Mängel die Du vor der Abnahme anzeigst, sind für Dich sehr problemlos, denn Der Errichter muß nachweisen, das dies kein Mangel ist.
nach der Abnahme müsstest Du den Mangel beweisen.

Zeige den Mangel schriftlich an!
unterschreibe auf keinen Fall ein Abnahmeprotokoll indem "Mangelfrei" drin steht.
Alles was Dir seltsam vorkommt, oder auch optisch nicht Deiner Vorstellung entspricht zeigst Du als Mangel an.

Solche Argumente wie:" als ich das eingebaut habe war es noch nicht mit Farbe verschmiert" gelten nicht.
Der Errichter hat sein Gewerk zu schützen, er hat zum Termin der Abnahme eine einwandfreie Leistung zu erbringen. Wenn da Farbe drauf sein sollte muß er sich darum bemühen das in Ordnung zu bringen und z.B. beim Maler eine Reinigung abzuverlangen.
 
Zuerstmal sieht das ziemlich bescheiden aus. Abgesehen davon ist NYM nur zur Festverlegung zugelassen, und das was die Elektriker da veranstalltet haben ist keine Festverlegung (diese ist nur ausgeführt wenn die Leitung im Rohr, Kanal, oder mit Schellen geführt ist).

Ich muss auch sagen, dass wenn mein Chef das gesehen hätte er mich mit den baumelnden Leitungen erdrosselt hätte.
 
So wie das aussieht würde ich sagen, es handelt sich um verkappte Rohrbegleitheizungen, damit die Rohre der Heizung bei Nichtbetrieb und Frost durch die Kabelwärme am Einfrieren gehindert werden 8)

Oder umgekehrt es sind Kabelheizungen, hoffentlich ist dann die Auswahl der LS auf die Kabeltemperaturen ausgelegt worden :twisted:

Schlicht und einfach, so genau sieht Pfusch aus!

Ciao
Stefan
 
@ hjbr:

ist zwar nicht gerade deine Frage,

aber: durch das festbinden (egal um was es sich handelt) mittels Bindedrähten oder auch Kabelbinder wird die Isolierung der Rohre beeinträchtigt.
 
Octavian1977 schrieb:
Leitungen sind nach VDE alle 50cm spätestens zu befestigen.
...

Bitte Quellenangabe.

Nur mal so zum überlegen:

diverse Hersteller bieten z. B. Steigetrassen mit Sprossenabstand 60 cm an.

darf Installationsleerrohr senkrecht tatsächlich nur für weniger als 50 cm verwendet werden?
 
Leitungen sind nach DIN VDE 0298-300 (Glaub ich) so zu befestigen, dass keine Zugbelastung größer 50N/mm² CU auftritt, maximal aber alle 5m.

Bei Leicht zugänglichen Leitungen entsprechend des Durchmessers nach 0100-520 521.7 z.B. bis 15mm Außendurchmesser senkrecht max. 400mm Befestigungsabstand.
 
Befestigungs-Abstände bei Steigleitungen

Glauben heisst, nix wissen.
Das mit dem Gewicht stimmt!

Um so dünner die Kabel, desto schmäler die Abstände.

Bei 15mm Durchmesser = 400mm
Bei 20mm = 450mm
Bei 40mm = 500mm

Maximal 1500mm

Nachzulesen u.a. in der VDE 0100 - 521.7.1 sowie in der guten Eli-FH-Literatur!
 
Leitungen mit Drähte festgedrillt, ein klassiker. Dazu die Schleife um die 2 Rohre auf Bild 2, ein Traum. Gut das du dich vorher Informiert hast. Auf keinen Fall "mängelfrei" unterschreiben.

/Edit

Auf einem Neubau "kurz" vor dem Verteiler verlängerte Leitung. Richtig unschön.
 
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