Erdung Bodenplatte Neubau

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Fabi

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Hallo,
ich hoffe mir kann jemand in Sachen Erdung eines Neubaus weiter helfen.
Wie muss dieser geerdet sein?
Muss dies zwingend über einen Ringender erfolgen oder reichen sog. „Erdspieße“ aus??
Die Bodenplatte ist komplett gedämmt und somit vom Erdreich getrennt.

Und wo müsste die Erdung eingezogen werden? Das Gelände ist bereits mit Frostschutzkies aufgeschüttet und verdichtet. Das nächste was nun käme wäre die Sauberkeitsschicht, dann die Dämmung, dann die Bodenplatte.
Könnte ich quasi die Erdung auf das Frostschutzplanum auflegen und sie dann durch die Sauberkeitsschicht und die Dämmung zur Bodenplatte durchführen???

Vielen Dank für die Hilfe,
Gruß
 
Es ist bei Neubauten Grundsätzlich ein Fundamenterder zu errichten und keine Staberder!
Auch ein Ringerder um das Haus ist dabei nicht richtig und nur die Notlösung falls der Fundamenterder vergessen wurde.

Vor einbringen der Sauberkeitsschicht ist der Erder Maschenförmig im Erdreich aus V4A zu errichten.
in der Bodenplatte ist zum Zweck des Potentialausgleiches eine weitere Masche ein zu bringen und an der HES mit dem Gebäude PA zu verbinden.
 
Ok danke für die Antworten.
Also verstehe ich das richtig, dass ich die Maschen auch auf dem Frostschutzkies verlegen kann oder hätte diese schon unter dem Frostschutzkies erfolgen müssen??
Denn dieser ist schon eingebaut.
 
Kies ist ein schlechter Leiter. Der Erder soll aber eine Verbindung zur Erde haben. Da deine Bodenplatte das Fundament darstellt und eben das Fundament durch die Kiesschicht von der Erde getrennt ist , ist der Wirkungslos. Deshalb solltest du dir dringend eine Fachfirma holen die den Erder Fachgerecht erstellt noch bevor Weiter gebaut wird. Ob dann Tiefenerder oder ein Ringerder gesetzt wird kann nur vor Ort entschieden werden.
Noch etwas der Erder gehört zur Elektroanlage und muss auch von einer Elektrofirma und nicht vom Tiefbauer errichtet werden! Nur die Fachfirma sagt wie es nun Weitergeht. Es gibt auch Firmen die sich auf Blitzschutz und Erdungen spezialisiert haben und die sind dein Ansprechpartner und nicht der "Haus und Hofelektriker".:D
Hier noch ein Link zum Nachlesen Praktische Umsetzung der DIN 18014 - tab - Das Fachmedium der TGA-Branche
 
Zuletzt bearbeitet:
Also verstehe ich das richtig, dass ich die Maschen auch auf dem Frostschutzkies verlegen kann oder hätte diese schon unter dem Frostschutzkies erfolgen müssen?
Nein, das ist Augabe einer EFK nach NAV §13 die auch den Zähler beantragt.

Lutz
 
Das ist wieder was für den Spezialisten Dipol
Und die böse Edelmetall-Industrie...

Aber Lob an den TE, dass er sich Gedanken macht!
Zwar leider ein klein wenig zu spät, aber immernoch im Rahmen würde ich sagen.

Die Frage ist, auf wen die Kosten zukommen...
Gibt es einen Generlaunternehmer?
 
Ok danke für die Antworten.
Also verstehe ich das richtig, dass ich die Maschen auch auf dem Frostschutzkies verlegen kann oder hätte diese schon unter dem Frostschutzkies erfolgen müssen??
Denn dieser ist schon eingebaut.
@Fabi
Es klingt nicht gerade danach, das du dieses Fachgebiet beherrscht.
Es ist so, Fundamenterder dürfen nur eingetragene Elektrofachleute verlegen, diese müssen die Arbeit auch protokollieren, es müssen Fotos gefertigt werden um es dem Nachunternehmer glaubhaft zu machen das für den Einbau dieser Erdung auch die Normen eingehalten worden sind und alles richtig verlegt wurde.
Daher denke ich doch mal dass es besser ist, der Firma die auch die elektrische Installation im Gebäude macht, diese Aufgabe zu übertragen und nicht dem Rohbauer der die Sohle schüttet oder in Endeffekt du selbst.
 
Es ist bei Neubauten Grundsätzlich ein Fundamenterder zu errichten und keine Staberder!/
So rigoros formuliert stimmt es auch nicht, wenn man Ringerder nach der eigenartigen Defintion der DIN VDE 0100-540 als Fundamenterder in Erde bezeichnet. Denn bei Neubauten mit Blitzschutzanlagen können bei Unterschreitung der min. Umfassungsflächen (in BSK 3 und 4: ≥78,54 m²) zusätzliche Vertikalerder gefordert sein.
Auch ein Ringerder um das Haus ist dabei nicht richtig und nur die Notlösung falls der Fundamenterder vergessen wurde.
Das ist wieder zu pauschal:
  • Wo ein FE in erdfühligem Beton vergessen wurde, ist das bei bewehrten Bodenplatten ein Verstoß gegen DIN 18014:2014, denn dann fehlt ja auch der Funktionspotenzialausgleichsleiter (FPAL).
  • Bei Bodenplatten aus Faserbeton ist ein Ringerder vollwertig und auch bei bewehrten Bodenplatten ohne FPAL selbst bei Überschreitung der Maschenweiten noch um Klassen besser als nur Vertikal- oder Oberflächenerder.
Vor einbringen der Sauberkeitsschicht ist der Erder Maschenförmig im Erdreich aus V4A zu errichten.
in der Bodenplatte ist zum Zweck des Potentialausgleiches eine weitere Masche ein zu bringen und an der HES mit dem Gebäude PA zu verbinden.
Ohne LPS sind für FE, RE oder FPAL ringförmig mit Maschenweiten von max. 20 m x 20 m gefordert, mit LPS für RE nach Reihe IEC 62305 max. 10 m x 10 m. In Österreich beträgt die FE-Maschenweite max. 10 m x 20 m. Bei den Verbindungen zur Bewehrung orientiert man sich dort an der Reihe IEC 62305, wonach Abstände alle 5 statt 2 m ausreichend sind.

Außer Anschlussfahnen von HES müssen auch alle anderen für Blitzschutzanlagen, usw. mit Ringerdern UND FPAL verbunden sein. Ansonsten ist je 20 m Gebäudeumfang eine Verbindung gefordert.

FE sind seit den VDEW-Richtlinien für das Einbetten von Fundamenterdern von 1965, also seit einem halben Jahrhundert, gefordert. Die Experten des b.v.s, welche die Erfordernis von FE mit dem bereits überarbeiteten Standpunkt bestreiten, hatten somit reichlich Zeit sich in den Einspruchsphasen zu den DIN 18014 von 1994-02, 2007-09 und 2014-03 zu Wort zu melden und nicht erst 2019.

Man darf gespannt sein wie die nächste Ausgabe der DIN 18014 aussehen wird und auch ob die in DIN 18014:2014-03 erfolgte Vertauschung der Anschlusfahnen von FE und RE wieder rückgängig gemacht wird.
 
In Österreich beträgt die FE-Maschenweite max. 10 m x 20 m.

Nachdem mich keiner unserer Ösi-Elektriker berichtigt, übernehme ich das selbst: Die Fundamenterdernorm ÖVE E 8014-02:2006-08-01 wird durch die neuere ÖVE-Norm R15:2018-12-01 überlagert, welche deutlich kleinere Maschenweiten fordert.
 
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