Erdung eines Kabelkanals aus Metall

Diskutiere Erdung eines Kabelkanals aus Metall im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Guten Tag, ich habe im Innenbereich einen Kabelkanal aus Metall an der Decke angebracht, um Datenleitungen wie Ethernetleitungen aber auch...
O

o7YDv

Beiträge
4
Guten Tag,
ich habe im Innenbereich einen Kabelkanal aus Metall an der Decke angebracht, um Datenleitungen wie Ethernetleitungen aber auch Verlängerungskabel von Mehrfachsteckdosen zu verlegen. Ehrlich gesagt weiß ich nicht, ob so etwas geerdet werden muss, aber ich würde es bevorzugen, auch zur statischen Absicherung.

Mein Problem ist nur, dass ich keine einfache Möglichkeit habe, an ein Erdungskabel zu kommen. Ich arbeite täglich mit ESD-Schutzmatten und die sind auch "nur" mit einem Adapter über die Schuko-Steckdose geerdet, daher war meine Gedankengang es auch über eine Schukosteckdose zu machen, wo ich nur die Erde verwende.
Ich habe schon im Internet nachgeschaut, ob man das einfach so machen kann und habe auch einen Beitrag in diesem Forum dazu gefunden, aber da ging es um ein Patch Panel und da war die endgültige Antwort das die Erdung fest sein muss, gilt das auch hier und ist eine Erdung vorgeschrieben?

Ansonsten würde ich mir einfach einen Schukostecker kaufen und nur die Erdung verwenden, einer aus meinem Bekanntenkreis war Anlagenelektroniker und meinte das wäre in Ordnung, allerdings ist er schon sehr lange aus dem Beruf raus und da möchte ich sicherheitshalber nochmal nachfragen.
 
Stecker dafür: No Go.- Nur mal ganz kurz Staubsaugen o.ä.
Stecker raus: Erdung futsch.-
Schaden kann solche "Erdung" zwar nicht, aber ist es ein Muss?
 
ja es ist ein muss den der Kanal kann im Fehlerfall unter Spannung stehen!
 
ja es ist ein muss den der Kanal kann im Fehlerfall unter Spannung stehen!
Mir ist durchaus bewusst, dass im Fehlerfall Strom fließen kann und deshalb möchte ich es auch erden, obwohl alle Stromleitungen, die dort durchlaufen, doppelt isoliert sind und alle Datenleitungen geschirmt sind. Ich habe die Frage etwas unglücklich formuliert, aber ich wollte wissen, ob es dafür eine direkte Vorschrift gibt.

Stecker dafür: No Go.- Nur mal ganz kurz Staubsaugen o.ä.
Stecker raus: Erdung futsch.-
Schaden kann solche "Erdung" zwar nicht, aber ist es ein Muss?
Darum geht es mir unter anderem, wenn es nicht sein muss, aber auch mit Schardet, muss die Installation der Erdung dann fest sein. Wie gesagt, ich arbeite mit ESD-Matten, damit die Bauelemente nicht durch die Statik beschädigt werden und da wird die Erdung auch "nur" über die Steckdose geregelt.

kein Stecker Festanschluss am PE erforderlich !
Wenn es fest sein muss, kann ich dann z.B. die Erde dafür aus einer Aufputzdose nehmen? oder besser der Elektriker, der das dann machen müsste.
 
Also ja und nein....
Ich habe nicht anderes erwartet.

Für die eigene Meinungsbildung ist es aber hilfreich zu wissen, wer z. B. im umfangreichen Leserkommentar von de/Elektronet hinter dem Kürzel A. H. steckt und ob Normkompetenz vorhanden ist. :)
 
Auf den Herstellerseiten von den meisten Anbietern metallischer Kabeltragsysteme ist zu lesen, dass alle diese Teile in den Potenzialausgleich einzubeziehen sind.
Zumindest in unserem ( Industrie ) betrieb ist das auch gängige Praxis...
 
Potentialausgleich bei Metallschächten ist sinnvoll und in Ordnung, wobei ich Ethernet und Netzstrom ohne Trennung nicht in einem Kanal führen würde.
Nachdem es sich um festinstallierte Systeme handelt ist auch der Potentialausgleich fest zu installieren.
 
Ich habe nicht anderes erwartet.

Für die eigene Meinungsbildung ist es aber hilfreich zu wissen, wer z. B. im umfangreichen Leserkommentar von de/Elektronet hinter dem Kürzel A. H. steckt und ob Normkompetenz vorhanden ist. :)

Dann wäre es vielleicht sinnvoll gewesen, statt einer Google Suche, die über 3.000 Ergebnisse liefert, mit sehr unterschiedlichen Aussagen (grob: ja und nein), die relevanten Kommentaren von (deiner Meinung nach) kompetenten Autoren, zu verlinken.
 
Um das bisher Gesagte noch einmal zusammenzufassen und zu erläutern: Der Kabelkanal aus Metall, den ich hier verwendet habe, ist von mir selbst aus Zinkblech gefertigt (keine Sorge, alles abgekantet, damit es keine scharfen Stellen gibt, wo sich ein Kabel aufschlitzen könnte), daher habe ich mir keine Informationen vom Hersteller dazu bezogen.

Die Datenleitungen und die Stromleitungen sind zwar nicht direkt getrennt, aber später im Kanal jeweils links oder rechts angebunden, so dass sie sich im Normalfall nicht berühren. Denn trotz Schirmung kann eine Indifferenz immer noch fehlerhafte Signale erzeugen.


Ich möchte nicht unhöflich sein, wenn ich das sage, aber ich habe das Gefühl, dass in einigen Kommentaren davon ausgegangen wird, dass ich es gar nicht erden will, was nicht der Fall ist. Es war eine interessante Frage, ob es überhaupt geerdet werden muss, aber meine Hauptfrage war grundsätzlich wie am besten und auch nach dem "Motto", denn wenn es nicht sein muss, kann ich es auch provisorisch über einen Schukostecker machen. Wenn das nicht deutlich genug war, tut es mir leid.


Ich habe jetzt noch mehr recherchiert und auch bei den Herstellern nachgeschaut und die meisten sagen, man sollte es erden oder man muss es erden, aber auch da gibt es keine eindeutige Aussage. Also habe ich weiter gesucht und bin in einem Artikel [1] fündig geworden, wo von "VDE 0100-410 Abschn. 411.3.1.2" die Rede ist, das konnte ich aber nicht genau so finden, bin aber bei der Suche auf dieses PDF [2] gestoßen, wo geschrieben steht:

"Hierzu werden im Abschnitt 411.3.1.2 „Schutzpotentialausgleich“ die Anlagenteile, die nicht zu der
elektrischen Anlage gehören, eine gefährliche Potentialdifferenz verursachen können und deshalb mit
der Haupterdungsschiene durch einen Schutzpotentialausgleichsleiter verbunden werden müssen,
beispielhaft aufgeführt.
Weitere Beispiele sind Metallteile, bei denen eine unabsichtliche leitende Verbindung gegen Erde
bestehen kann und die damit eine gefährliche Potentialdifferenz verursachen können. Hierzu gehören
auch innerhalb eines Gebäudes und raumübergreifend geführte metallene Zentralheizungs- und
Klimasysteme. Üblicherweise werden Treppengeländer, Fensterrahmen, Türzargen usw. nicht
einbezogen.
Das Einbeziehen von Kabel- und Leitungsführungssystemen in den Schutzpotentialausgleich ist nicht
gefordert, da Kabel- und Leitungsführungssysteme (z. B. Kabelrinnen, -pritschen, -leitern) Bestandteil
der elektrischen Kabel- und Leitungsanlage sind und somit per Definition kein „fremdes leitfähiges
Teil“ sind.

Eine Einbeziehung in einen Funktionspotentialausgleich kann in anderen Normen gefordert werden,
(z. B. bei Verhindern von statischen Aufladungen; zum Zwecke des Blitzschutzpotentialausgleichs;
bei zu erwartenden Staubexplosionen)."

In Bezug auf den fett markierten Teil ist dies nach den Vorschriften nicht erforderlich, aber aus sicherheitstechnischer Sicht aus mehreren Gründen vorzuziehen.

Ist das falsch oder veraltet?

---------
[1] Was muss an den potentialausgleich angeschlossen werden?
[2] https://www.dke.de/resource/blob/19...e59d594/konzept-din-vde-0100-410-pdf-data.pdf (Seite 5)
 
Dann wäre es vielleicht sinnvoll gewesen, statt einer Google Suche, die über 3.000 Ergebnisse liefert, mit sehr unterschiedlichen Aussagen (grob: ja und nein), die relevanten Kommentaren von (deiner Meinung nach) kompetenten Autoren, zu verlinken.
Dafür, dass ich kein Starkstromer bin, wildere ich häufig in fremden Gefilden und war mit Grätschen zu klar normwidrigen Aussagen in bestimmten Bereichen wie besonders Photovoltaikanlagen in vergangener Zeit gut ausgelastet.
Ist das falsch oder veraltet?
Brigitte Schulze ist das beim ZVEH zur Aktualisierung zurückgezogene Merkblatt für PV-Installateure mit zu verdanken und die DIN VDE 0100-410:2018-10, auf die sich beide Links beziehen, ist noch aktuell. Der Text des DKE-Beitrags trägt für mich die Handschrift von Werner Hörmann, häufigster Autor in den Praxisproblemen von Elektronet/de und Elektropraktiker/ep.

Die jüngere DIN VDE 0100-410:2018-10 wurde viel weiter liberalisiert als die ältere DIN VDE 0100-540:2012-06. Wäre ich Starkstromer, würde ich mich bei aller Wertschätzung für Herrn Hörmann am Community-Beitrag von A. H. in der de orientieren, der im Untergremium DKE AK 221.1.2 mitarbeitet. Das schließt nicht aus, dass wenn die neue DIN VDE 0100-540 veröffentlicht ist, danach z. B. auch von A. H. eine Funktionserdung von Kabelpritschen nicht mehr als erforderlich angesehen wird.

Defekte von Kabeln mit doppelter oder verstärkter Isolierung, stufe ich nach meiner unmaßgeblichen Meinung als Doppelfehler ein, die nicht berücksichtigt werden müssen. Ende Oktober kann ich bei einem Treffen zu einem IT-Thema vermutlich auch anwesende Starkstrom-Experten bei einem abendlichen Bierchen zu ihrer Meinung befragen.
 
ich würde mir da erst mal den Sinn und Zweck eines Schutzpotentialausgleiches klar machen. Und das ohne auf Doppelfehler zu achten. Denn auch diese können auftreten.
 
ich würde mir da erst mal den Sinn und Zweck eines Schutzpotentialausgleiches klar machen.
Klingt so als müsste man mir das erklären. :D

Obwohl ich nicht über die angebliche Gnade später Geburt verfüge, stelle ich als erklärter Erdungsfanatiker nicht meine Privatmeinung über Normen wie insbesondere DIN EN 61140 (VDE 0140-1):2016-11 und bin daher völlig frei von der Versuchung für schutzisolierte PV-Generatoren einen unzulässigen Schutzpotentialausgleich zu propagieren.

In der aktuellen DIN VDE 0100-410:2018-10 ist eindeutiger als in der Vorgängerausgabe beschrieben, was fremde leitfähige Teil sind und was nicht. Siehe 411.3.1.2 Schutzpotentialausgleich, wenn du kannst, zitiere doch den Absatz bitte.
 
Zuletzt bearbeitet:
es geht darum das eben kein fremdes leitfähiges Teil eine Gefährdung darstellen kann. Und leitfähige Teile einer Elektroinstallation sind eh meist in den Schutzpotentialausgleich einbezogen. Ausnahme sind da Geräte der SK2 hier ist der Schutz durch verstärkte Isolierung gegeben.
 
es geht darum das eben kein fremdes leitfähiges Teil eine Gefährdung darstellen kann.
Habe meinen Beitrag editiert bevor ich deine Antwort bemerkt habe.

Wie schon bei unserem Disput zum abgelösten Begriff Hauptpotentialausgleich haben wir offenkundig unterschiedliche Ansichten was fremde leitfähig Teile sind. Kabelpritschen/Kabelrinnen sind nach aktueller DIN VDE 0100-410 definitiv so wenig ein fremdes leitfähiges Teil, welches Potential in Gebäude einkoppeln können wie auch metallische Handtuchhalter.
 
Zuletzt bearbeitet:
mir ist es egal ob ich von einem fremden leitfähigen Teil oder einem anderen Teil bei einem Fehler tiefergelegt werde. Die Einbeziehung in den Schutzpotentialausgleich soll genau das verhindern. Normen stellen in Bezug auf die Sicherheit nur die Note 4 von 5 dar. Ziel ist aber die Note 1. Eine Kabelpritsche kann aber auch eine Spannung verschleppen . Dabei ist es unerheblich ob die Spannung von Außen kommt oder eben durch einen Fehler von Innen.
 
Thema: Erdung eines Kabelkanals aus Metall
Zurück
Oben