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elektroblitzer
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ist rechtlich schon sehr, sehr schwammig...
Wenn man sich damit nicht auskennt immer.
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ist rechtlich schon sehr, sehr schwammig...
Es gibt Zählerschrankkonfiguratoren im Netz - die zugegeben nicht immer auf den aktuellen Stand sind. Und wer meint konzessinonierte Betriebe wären das und arbeiten vorschriftsgemäß der täuscht sich. Die wurschteln auch nur rum und sehen zu das die schnell fertig werden. Und ein Altbau ist eine gern genommen Gelegenheit mal ordentlich zuzuschlagen.Bavilo schrieb:Gut das wäre ja ok.
Hätte es aber trotzdem bevorzugt wenn ich den Schrank selber beschaffe und das Unternehmen ihn einbaut...Warum sonst werden Komplette Zählerschränke an privat Leute verkauft?
Ich muss halt herausfinden was genau für ein Schrank hier in der Region benötigt wird.
Die NAV ist eine Verordnung eines privat (wenn auch öffentliches) agierenden VNB für seinen durch Dritt- und Subunternehmen gestellten Anschluss.elektroblitzer schrieb:Es gibt leider immer wieder Personen die sich an Gesetze nicht halten wollen.
Leider fällt mir der Fachbegriff für diese Beratungsresistenz nicht ein.
Steht aber so im §1 der NAV.T.Paul schrieb:Wenn unsere Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates eine Verordnung, erarbeitet mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, erlässt, wird Sie dabei zu einem privaten VNB? Interessante Welt, in der du da lebst ... :roll:
Der Gutachter schrieb:Ist denn ein VNB wie Vattenfall ein Ministerium oder öffentliche Behörde? Nein. Die haben nicht mal einen behördenähnlichen Status wie z.B. eine Kammer. Die NAV wird zudem vom VNB nach seinen Bedürfnissen angepasst und ausgelegt, ist also nicht einheitlich!
Und sind auch gar nicht Urheber der NAV - Das ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.Der Gutachter schrieb:Ist denn ein VNB wie Vattenfall ein Ministerium oder öffentliche Behörde? Nein. Die haben nicht mal einen behördenähnlichen Status wie z.B. eine Kammer.
Der Gutachter schrieb:Die NAV wird zudem vom VNB nach seinen Bedürfnissen angepasst und ausgelegt, ist also nicht einheitlich!
Vor einem (Bundes-)Gesetz sind alle gleichgestellt, egal wo er wohnt.
Der Gutachter schrieb:Aber egal, hier im Forum wird ja sogar der VDE-Verein einem gesetzgebenen Organ gleichgestellt, da kommt es auf diese Feinheiten ja nicht drauf an.
T.Paul schrieb:Und sind auch gar nicht Urheber der NAV - Das ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Die NAV ist übrigens auch nur eine modernisierte Neufassung der alten AVBEltV. Beide wurden übrigens auch im BGBl verkündigt, womit sie rechtswirksam wurden.Der Gutachter schrieb:Ist denn ein VNB wie Vattenfall ein Ministerium oder öffentliche Behörde? Nein. Die haben nicht mal einen behördenähnlichen Status wie z.B. eine Kammer.
Der Gutachter schrieb:Die NAV wird zudem vom VNB nach seinen Bedürfnissen angepasst und ausgelegt, ist also nicht einheitlich!
Vor einem (Bundes-)Gesetz sind alle gleichgestellt, egal wo er wohnt.
Die NAV gilt für alle Anschlussnehmer, Anschlussnutzer und Netzbetreiber in der Bundesrepublik Deutschland.
Der Gutachter schrieb:Aber egal, hier im Forum wird ja sogar der VDE-Verein einem gesetzgebenen Organ gleichgestellt, da kommt es auf diese Feinheiten ja nicht drauf an.
Die im Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. zuständige Kommission DKE, die u.a. als Normenausschuss im Deutschen Institut für Normung (DIN) tätig und für u.a. die Normen der DIN VDE-Reihe zuständig ist, hat nicht zur Aufgabe Gesetze zu schaffen. Gesetze nehmen aber Bezug auf u.a. die o.g. Normen, was Ihnen eine rechtliche Verbindlichkeit schafft zur Beurteilung der Sicherheit von u.a. auch handwerklichen Leistungen im Bereich der Elektroinstallation.
Der Rest deines Beitrages ist mal wieder nur jammern, als Bonus auf den oben zitierten Unsinn ...