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ego1
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m Außenbereich dürfen aber nur Geräte mit Zusatzschutz betrieben werden
Nochmal:
Wo steht das?
(und komm mir jetzt nicht mit irgendwelchen forderungen einer BG!)
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m Außenbereich dürfen aber nur Geräte mit Zusatzschutz betrieben werden
Stimmt nicht ganz.Nur noch ein Hinweis ab 1984 war der FI für Steckdosen im Außenbereich vorgeschrieben.
Naja eher 30.... Meinen Mathematik Kenntnissen nachGut einigen wir uns auf 1991 und das sind mittlerweile auch schon 20 Jahre .
Lass es sein
Nö wenn der Pflicht wäre
Nicht in Österreich.So und Jetzt treib ich das mal Auf die Spitze ! Ich habe ein Haus das hat keine Wasserleitung , keine Lüftung und auch keine Heizung . Stellt also den Schutz durch nichtleitende Räume sicher und wurde bereits 1900 noch mit 2 Adern auf Isoeiern errichtet . Bis Heute trat da keine Nutzungsänderung ein . Diese Installation erfüllt auch heute noch die Anforderungen zum Zeitpunkt der Errichtung und darf deshalb auch heute noch so weiter betrieben werden.