Frage zu Notwendigkeit eines Fi-Schalters im Altgebäude

Diskutiere Frage zu Notwendigkeit eines Fi-Schalters im Altgebäude im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen, ich habe eine Frage und habe natürlich schon 30 Minuten zuvor im Internet nach einer Lösung gesucht und 0,0 gefunden. Ich kann...
Lass es sein . Und bleib weiter bei deinen Minimalanforderungen die unsere Großväter schon gestellt haben !
Nur noch ein Hinweis ab 1984 war der FI für Steckdosen im Außenbereich vorgeschrieben. Und das gilt auch für den Betrieb über Verlängerungsleitungen . Und nun komm mir nicht damit der Balkon gehört nicht zum Außenbereich
 
Zuletzt bearbeitet:
Gut einigen wir uns auf 1991 und das sind mittlerweile auch schon 20 Jahre .
 
Und im unserem alten Wohnhaus Baujahr 1964 gibt es auch genug Wohnungen die kein FI-Schalter haben.
Selbst meine Wohnung, die ich vor 15 Jahren nach kauf weitgehend neu installierte hat nur für das Bad und dem Balkon einen, alles andere nur über LSS.
Und in den meisten Steckdosen sind eh nur Eurostecker eingesteckt.
 

Ist das die Antwort die kommt, wenn man sich nicht mehr erklären kann?

Tu doch einfach mal Butter bei die Fische, und untermauer deine Aussagen mit Fakten!

Und bevor jetzt weiter dein geseier von den ewig gestrigenetc. pp. kommt:
Ich habe mich im gegensatz zu anderen Leuten nie negativ zu Fehlerstromschutzschaltern etc. geäußert.

Wenn hier aber gefragt wird, ob das benötigt wird, oder ob das "nice to have" ist, dann kann in diesem Fall die Antwort nur lauten:
Formal nein!

Wer was anderes behauptet, erzählt Unfug!
 
Nö wenn der Pflicht wäre müsste es eine Nachrüstpflicht geben und diese Nachrüstpflicht ist ein Eingriff in den Besitz, deshalb sträubt sich ja der Gesetzgeber auch . Sinnvoll ist was anderes ! Die Mentalität funktioniert doch geht solange gut bis der Sensenmann grüßt . Und eines ist absolut sicher die alten Anlagen werden nicht besser und damit steigt auch die Gefahr.
 
Du hast Recht und ich meine Ruhe nur möchte ich nicht in Deiner Haut stecken wenn da ein tötlicher Unfall passiert der mit dem PRCD-S sicher verhindert worden wäre ! Letztendlich trägt das Risiko jedoch der Betreiber des Klimagerätes und noch nicht mal den Hersteller kannst du da greifen ! Verpente Stromkreise werden nun mal nicht Sicherer. Ende der Diskussion meinerseits . Ich habe nicht ohne Grund gesagt wenn dann betreibe das Teil über einen PRCD-S. Diese sinnlose Diskussion über " Bestandsschutz " ist schlicht und einfach zum Kotzen. Hier gehört eine Rechtlich sichere Lösung her ohne wenn und aber . Dann erübrigen sich auch solche Diskussionen .
Nachtrag ein Satz in seiner Bedienungsanleitung reicht da schon . Betreiben sie das Gerät nur an einer mit FI geschützten Steckdose . Aber das könnte ja schon ein Grund sein warum solche Geräte dann nicht gekauft werden .
 
So und Jetzt treib ich das mal Auf die Spitze ! Ich habe ein Haus das hat keine Wasserleitung , keine Lüftung und auch keine Heizung . Stellt also den Schutz durch nichtleitende Räume sicher und wurde bereits 1900 noch mit 2 Adern auf Isoeiern errichtet . Bis Heute trat da keine Nutzungsänderung ein . Diese Installation erfüllt auch heute noch die Anforderungen zum Zeitpunkt der Errichtung und darf deshalb auch heute noch so weiter betrieben werden.
Nicht in Österreich.
Für einige wenige Fälle gibt es tatsächlich eine Nachrüstverpflichtung. das betrifft z.B.: den Schutz durch nichtleitende Räume.
 
für den Fall des Schutzes durch nicht leitende Räume gibt es auch in Deutschland so etwas wie eine nachrüstpflicht.
Und zwar auf Grund dessen, daß in nahezu allen früher mal so errichteten Räumen Umbauten geschehen sind, die diese Schutzmaßnahme aufheben.
Da langt schon das einbringen eines Heizkörpers nach der Umstellung von Einzelofen auf Zentral oder Etagenheizung und schon gibt es den nicht leitenden Raum nicht mehr.
Nur leider prüft das keiner und es bleibt meist so wie es ist...
 
und Hier irrst du dich das ist keine Nachrüstpflicht sondern schlicht und einfach eine Forderung die sich daraus ergibt das eben der Schutz durch nichtleitende Räume aufgehoben wurde und somit die Anlage die Forderungen zum Zeitpunkt der Errichtung nicht mehr erfüllt . Im Gegensatz dazu die Nachrüstforderung die alten Kragensteckdosen durch CEE-Steckdosen zu ersetzen ! Diese erfüllten die Bedingungen zum Zeitpunkt der Errichtung aber auf Grund einer sehr hohen Gefährdung mussten die per Gesetz alle ausgetauscht werden durch CEE-Steckdosen .
 
um es deutlicher zu sagen es besteht ein Himmelweiter Unterschied ob es eine Nachrüstpflicht gibt oder ob eine Anlage erneuert werden Muss weil sie schlicht und einfach die Bedingungen zum Zeitpunkt der Errichtung nicht mehr oder noch nie erfüllt hat ! Also die Sicherheit da nicht dem entspricht was sie zum Zeitpunkt der Errichtung bringen musste ! In dem Beispiel Schutz durch nicht leidende Räume ist der Schutz aufgehoben durch das einbringen fremder leitfähiger Teile . Daraus folgt Alles Neu in diesem Raum und dann greifen auch die aktuellen Normen . Denn dieser Teil ist dann eine Neuanlage ! Dabei ist zu beachten das dann das Verlegen einer Verlängerung aus diesem Raum in einen anderen dessen Schutz auch aufhebt !
 
so etwas wie eine Nachrüstpflicht ist keine Nachrüstpflicht ! Oder um es drastisch auszudrücken entweder du bist Schwanger oder bist es nicht . Ein bisschen Schwanger gibt es nicht !
 
Wenn schon dann richtig . :D Und bei solchen Sachen kommt es eben auf das I-Tüpfelchen an . Und zu dem was in Normen steht sage ich nur das ist gerade mal die Note 4 ! Genügend und noch nicht mal befriedigend von Gut und sehr gut also sehr weit entfernt .
 
Thema: Frage zu Notwendigkeit eines Fi-Schalters im Altgebäude
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