tso, ich hab hier ne erklärung......
Hallöle!
normalerweise enden die Schutzbereiche 2,25m über Fußboden (Wannenboden würde ich aber noch gelten lassen)
Nein! Tun sie nicht.
Dazu hier erst mal ein kleines Bildchen....
http://10brcu.gfx-networks.net/bad01.jpg
Bereich 0:
Innerhalb der Dusch/Badewanne. Dieser hört Oberkante auf.
Erlabt ist:
Geräte bis zu einer Nennspannung von 12V AC bzw. 30 V DC; SELV, PELV; Netzgeräte außerhalb Bereich 0 und 1; IP: x7
Bereich 1:Überhalb Bereich 0 und bis zum aüßeren Rand der Wanne.
Erlaubt ist:
Elektrische geräte mit festem Anschluss (Wassererwärmer, Whirlpool einrichtungen); SELV, PELV; 25 V AC bzw. 60 V DC; Netzgeräte außerhalb Bereich 0 und 1; IP: x4
Bereich 2:
60 cm um den aüßeren Rand der Wanne
Erlaubt ist:
leuchten, Ablusftgeräte, Sprechanlage, verbindung u. Anschlussdosen; IP: x4
Die Bereiche 1 und 2 sind 2,25m hoch
Stromkreise in Räumen mit Badewanne und Dusche sind zusätzlich mit einer Fehelstromschutzeinrichtung abzusichern mit einem Bemessungsfehlerstrom von kleiner gleich 30 mA.
Also: In den Vorschriften steht, dass die Schutzbereiche 1 und 2 2,25m hoch sind.
Also muss man mit diesem Maß (wenn man eben halogenlampen ÜBER der Duschwanne haben will) von der Oberkante der Dusch/Badewanne ausgehen!
Das Maß in Bereich 2 ist demnach vom Fußboden weg.....
Die Angabe vom protos von 2,4m ist nicht korrekt.
Allerding auch net Falsch, denn je mehr man weg is vom Gefahrenbereich, je besser!
Jo,... vielleicht klärt das ein bisschen auf....
mfg dominic[/b]