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sinai1770
Guest
Hallo,
wir haben zwei Gebäude nebeneinander und beabsichtigen, sie über einen gemeinsamen Hausanschlussraum zu versorgen. Grund ist, einen hohen Eigenbedarf für die geplante Photovoltaikanlage abzubilden. Nun haben wir in die Information bekommen, das der Netzversorger - E.ON Avacon - nicht nur den dann überflüssigen Stromzähler, sondern auch den nicht genutzten Hausanschlusskasten demontieren möchte (Straße aufnehmen und kappen). Gibt es dafür eine ges. Grundlage?
Die Idee bei der Aktion ist ja, Kosten zu sparen (Stromzähler 12 x 6,5 € p.a.) und nicht zu produzieren.
weiß da jemend mehr?
Grüße
Karsten
wir haben zwei Gebäude nebeneinander und beabsichtigen, sie über einen gemeinsamen Hausanschlussraum zu versorgen. Grund ist, einen hohen Eigenbedarf für die geplante Photovoltaikanlage abzubilden. Nun haben wir in die Information bekommen, das der Netzversorger - E.ON Avacon - nicht nur den dann überflüssigen Stromzähler, sondern auch den nicht genutzten Hausanschlusskasten demontieren möchte (Straße aufnehmen und kappen). Gibt es dafür eine ges. Grundlage?
Die Idee bei der Aktion ist ja, Kosten zu sparen (Stromzähler 12 x 6,5 € p.a.) und nicht zu produzieren.
weiß da jemend mehr?
Grüße
Karsten