L
Löwe
Guest
Hallo Experten,
ich habe eine grunsätzliche Frage zu Lagerung von Gegenständen in Hausanschlussräumen.
- große Wohnanlage mit mehreren Häusern
- jedes Haus hat eigenen (verschlossenen) Hausanschlssraum,
- im Hausanschlussraum befinden sich die üblichen Installationen wie: Hausanschlusskasten, Zählerkasten/Unterverteilung, Schaltkasten Treppenhauslicht/Kellergangbeleuchtung, Revisionöffnung Abwasser, Wasserzähler
Der Verwalter der Anlage will diese Räume, obwohl sehr klein, als Lager für üblichen Kellerinhalt freigeben.
Nach meinen bisher gesammelten Informationen handelt es sich bei Hausanschlussräumen
um spezielle Räume, die nur diesem einen Zweck (Hausanschluss) dienen.
Dieses ergibt sich aus der TAB NS Nord und der DIN 18012 Abs.2.1 „ Der Hausanschlußraum ist der Raum eines Gebäudes, der zur Einführung der Anschlußleitungen für die Ver/-Entsorgung des Gebäudes bestimmt ist und in dem die erforderlichen Anschlußeinrichtungen und gegebenenfalls Betriebseinrichtungen untergebracht sind.“
Aus Anhang A2 der TAB geht hervor, daß der 1,2m einzuhaltene Abstand von dem Hausanschlußkasten/Zählern die freizubleibende Bedienfläche bildet. Nur außerhalb dieser Fläche dürfen sich weitere Einbau-/und Betriebseinrichtungen befinden.
Von losen ortsveränderlichen Gegenständen ist dort keine Rede !
Der örtliche Energieversorger gibt nur telefonisch die Auskunft, daß dort keine Sachen gelagert werden dürfen.
Meiner Auffassung nach geht es nicht nur um eine sichere Bedienbarkeit der Anlagen sondern auch um Brandschutz/Elektrobrandschutz z.B. im Brandfall durch die Feuerwehr Stromlosschalten durch ziehen der Haussicherungen aber auch um Brandausbreitung durch Brände die aus Kurzschlüssen/Blitzschlag entstehen können.
Frage: Dürfen Gegenstände im Hausanschlußraum gelagert werden ?
Ist die 1,2m Abstandslinie vom HAK/Zählern eine „Einlagerungslinie“?!
Wo finde ich noch Informationen über Sicherheitsanforderungen für solche Räume ?
Gruß von Löwe
ich habe eine grunsätzliche Frage zu Lagerung von Gegenständen in Hausanschlussräumen.
- große Wohnanlage mit mehreren Häusern
- jedes Haus hat eigenen (verschlossenen) Hausanschlssraum,
- im Hausanschlussraum befinden sich die üblichen Installationen wie: Hausanschlusskasten, Zählerkasten/Unterverteilung, Schaltkasten Treppenhauslicht/Kellergangbeleuchtung, Revisionöffnung Abwasser, Wasserzähler
Der Verwalter der Anlage will diese Räume, obwohl sehr klein, als Lager für üblichen Kellerinhalt freigeben.
Nach meinen bisher gesammelten Informationen handelt es sich bei Hausanschlussräumen
um spezielle Räume, die nur diesem einen Zweck (Hausanschluss) dienen.
Dieses ergibt sich aus der TAB NS Nord und der DIN 18012 Abs.2.1 „ Der Hausanschlußraum ist der Raum eines Gebäudes, der zur Einführung der Anschlußleitungen für die Ver/-Entsorgung des Gebäudes bestimmt ist und in dem die erforderlichen Anschlußeinrichtungen und gegebenenfalls Betriebseinrichtungen untergebracht sind.“
Aus Anhang A2 der TAB geht hervor, daß der 1,2m einzuhaltene Abstand von dem Hausanschlußkasten/Zählern die freizubleibende Bedienfläche bildet. Nur außerhalb dieser Fläche dürfen sich weitere Einbau-/und Betriebseinrichtungen befinden.
Von losen ortsveränderlichen Gegenständen ist dort keine Rede !
Der örtliche Energieversorger gibt nur telefonisch die Auskunft, daß dort keine Sachen gelagert werden dürfen.
Meiner Auffassung nach geht es nicht nur um eine sichere Bedienbarkeit der Anlagen sondern auch um Brandschutz/Elektrobrandschutz z.B. im Brandfall durch die Feuerwehr Stromlosschalten durch ziehen der Haussicherungen aber auch um Brandausbreitung durch Brände die aus Kurzschlüssen/Blitzschlag entstehen können.
Frage: Dürfen Gegenstände im Hausanschlußraum gelagert werden ?
Ist die 1,2m Abstandslinie vom HAK/Zählern eine „Einlagerungslinie“?!
Wo finde ich noch Informationen über Sicherheitsanforderungen für solche Räume ?
Gruß von Löwe