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Octavian1977
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- staatl. gepr. Elektrotechniker / Energieelektronik
Das Argument mit dem "bestimmten Betriebsmittel" kannst du gerade wieder streichen.
Es wäre Gut wenn Du dazu die Anforderungen auch gelesen hättest die damit eingehalten werden müssen.
Dazu wäre eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen in der man darauf eingeht wie nun der Schutz gewährleistet ist auch ohne den FI.
Zitat vde0100-410:"ANMERKUNG Steckdosen mit einem Bemessungsstrom nicht größer als 32 A können hiervon ausgenommen werden, wenn im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Maßnahmen festgelegt werden, die eine allgemeine Verwendung dieser Steckdosen dauerhaft ausschließen."
Allein dieser Satz ergibt schon eine nicht Anwendbarkeit der Ausnahme in Wohnungen, da diese herzlich wenig mit der Betriebssicherheitsverordnung zu tun haben.
Zusätzlich ist eine Ausnahme nur begründet anwendbar. Kein Geld oder keine Lust auf FI, ist da kein passender Grund.
Es wäre Gut wenn Du dazu die Anforderungen auch gelesen hättest die damit eingehalten werden müssen.
Dazu wäre eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen in der man darauf eingeht wie nun der Schutz gewährleistet ist auch ohne den FI.
Zitat vde0100-410:"ANMERKUNG Steckdosen mit einem Bemessungsstrom nicht größer als 32 A können hiervon ausgenommen werden, wenn im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Maßnahmen festgelegt werden, die eine allgemeine Verwendung dieser Steckdosen dauerhaft ausschließen."
Allein dieser Satz ergibt schon eine nicht Anwendbarkeit der Ausnahme in Wohnungen, da diese herzlich wenig mit der Betriebssicherheitsverordnung zu tun haben.
Zusätzlich ist eine Ausnahme nur begründet anwendbar. Kein Geld oder keine Lust auf FI, ist da kein passender Grund.