Klassisch nullen in der Steckdose

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Lulu1995

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Hoffe ich bin hier richtig und ihr könnt etwas Licht ins dunkle bringen :)
Folgendes Problem, in unserer Wohnung war ein elektriker der 16 Steckdosen ohne Erdung und ohne schutzschalter festgestellt hat ..
Hätte unsere Vermieterin nicht zugestimmt umgehend einen elektriker zu beauftragen der das Problem löst .hätte man uns den Zähler gesperrt .
Unsere Vermieterin ist dem danach gekommen .dieser elektriker möchte aber alle Steckdosen brücken .also klassisch nullen .damit fühlen wir uns nun nicht so sicher ..
Darauf haben wir 2 Firmen angerufen die uns drauf hingewiesen haben das die klassische nullung verboten ist ?
Darf hier nun nachträglich genullt werden ?
Also kurze Informationen. Vor 5 Jahren wurde hier der Stromzähler erneuert .fi für Bad und Küche haben wir .aus den besagten 16 Steckdosen kommen nur 2 Adern.
Unsere Vermieterin beruft sich auf altanlage und sagt das somit genullt werden darf .
Ich hoffe es war etwas verständlich
 
Na, da bin ich mal gespannt, was hier für "Antworten" eintrudeln werden . . .
 
Na, da bin ich mal gespannt, was hier für "Antworten" eintrudeln werden . . .
Zumindest die Antwort aus dem Posting #2 dürfte wohl niemanden überraschen...


Folgendes Problem, in unserer Wohnung war ein elektriker der 16 Steckdosen ohne Erdung und ohne schutzschalter festgestellt hat ..

Darf man fragen, in welchen Zusammenhang? E-Check, oder zufällig (Gerätemontage, Kücheneinbau...)?

Hätte unsere Vermieterin nicht zugestimmt umgehend einen elektriker zu beauftragen der das Problem löst .hätte man uns den Zähler gesperrt .

Fehlende Schutzmassnahme, potentielle Gefahr für Leib und Leben mögen so ein Vorgehen durchaus rechtfertigen. (Das alleinige Fehlen eines "Schutzschalters" - RCD, FI, - ist nicht per se solch eine Gefahr. Der RCD ist klar als "zusätzliche" Schutzmassnahme für laienbedienbare Endstromkreise im TN-C-S Netz definiert. Die Sicherungsfunktion wird in diesem Netz durch Abschaltung sichergestellt.)

Unsere Vermieterin ist dem danach gekommen .dieser elektriker möchte aber alle Steckdosen brücken .also klassisch nullen .damit fühlen wir uns nun nicht so sicher ..
Darauf haben wir 2 Firmen angerufen die uns drauf hingewiesen haben das die klassische nullung verboten ist ?
Darf hier nun nachträglich genullt werden ?

Nein. Wenn es sich um eine Bestandsanlage handeln würde, die seit Errichtung mit dieser Schutzmassnahme betrieben wird, dann wäre der Beibehalt des Status quo natürlich zulässig. Bei der vorgefundenen fehlerhaft aufgebauten Anlage ohne Schutzmassnahme klassische Nullung kann man sich aber nicht darauf berufen, das die Schutzmassnahme irgendwann mal zulässig war. Bei der Anzahl der betroffenen Steckdosen ist auch nicht von einem einzelnen Fehler (Brücke rausgefallen, einzelne Steckdose gewechselt, Brücke vergessen...) auszugehen. Instandsetzung der Anlage muss nach derzeit geltenden Vorgaben erfolgen. Ob nun alle Leitungen 3-adrig neu gezogen werden, samt Verteilerumbau oder die 16 Steckdosen durch sog. FI-Steckdosen ersetzt werden, müsste man vor Ort auf Machbarkeit prüfen.

Vor 5 Jahren wurde hier der Stromzähler erneuert .fi für Bad und Küche haben wir .aus den besagten 16 Steckdosen kommen nur 2 Adern.
Unsere Vermieterin beruft sich auf altanlage und sagt das somit genullt werden darf .

Der Stromzählertausch hat keinen Einfluss auf die dahinterliegende Anlage, löst auch keine "Modernisierungspflicht" aus.
 
Egal ob es zulässig ist die Steckdosen nachträglich zu Nullen oder nicht,
den 0-Leiter auch an den Schutzkontakt anzuschließen bringt aufjedenfall eine größere Sicherheit als ihn nicht an den Schutzkontakt (zuerst) anzuschließen, wenn alle Klemmstellen in Ordnung sind. Das würde ich aufjedenfall Prüfen lassen.
Ansonsten besteht auch natürlich die bessere Möglichkeit die Leitungen zu Tauschen, aber da das von der Vermieterin evtl nur nach einem langen Gerichtsverfahren genehmigt wird oder auch nicht, würde ich zuerst für eine praktische Lösung plädieren und die Klemmstellen durchmessen lassen, und dann die Steckdosen nullen lassen.
Außerdem weiß man nicht, ob nicht irgendein Vormieter die Schutzmaßnahme bei Steckdosenwechsel außer Kraft gesetzt hat, es kann durchaus sein, dass die Schutzmaßnahme früher mal so gültig war.
 
Wir sind im April hier eingezogen. Nachdem uns 3 neuwertige Geräte durchgebrannt sind (aber keine sicherung geflogen ist. Und mein Mann an der Steckdose einen Stromschlag bekommen hat (ebenfalls keine sicherung geflogen ) haben wir auf einen elektriker bestanden .

Also ich würde nun davon ausgehen das bei dieser Anlage also quasi früher nullungen zu gelassen waren .komischerweise aber bei uns keine vorgefunden wurden . Also warscheinlich haben die anderen Wohnungen nullungen .das darf aber jetzt hier in unserem Fall aber nicht mehr nachträglich gesetzt werden ?
 
Und mein Mann an der Steckdose einen Stromschlag bekommen hat (ebenfalls keine sicherung geflogen )
Genau das ist ja das Problem wenn man das Gehäuse eine angeschlossenen Gerätes der Schutzklasse 1 (Metallgehäuse) nicht auf das 0V Potential (mal abgesehen davon, dass der PEN Spannungsfall eine kleine Potentialerhöhung verursachen kann) (über den PE oder PEN) bringt und sich dann unzulässige Potentialerhöhungen gegenüber dem Erdpotential ergeben, daher ist zumindest die Basisschutzmaßnahme im TN Netz extrem wichtig)
 
Sollte die Anlage schon vom Zeitpunkt des Errichtens an aus nicht genullten SCHUKO- Steckdosen bestehen, somit war die Anlage auch nie sicher und nicht den Regeln der Technik entsprechend installiert.

Darauf haben wir 2 Firmen angerufen die uns drauf hingewiesen haben das die klassische nullung verboten ist ?
Darf hier nun nachträglich genullt werden ?

Ich schließe mich der Meinung der 2 Kollegen an.
Nachträgliches "nullen" wäre ähnlich neu errichten und nicht zulässig!

Hier komm nur eine neue Installation mit FI in Frage.
Punkt!

Allstromer
 
Laut unserer Anwältin müssen wir um vom Schaden abzuwenden dem nullen nun erstmal zustimmen.
Aber die Tatsache die eine Gefahr mit der nächsten zu bekämpfen ..naja
 
Egal ob ihr nun Nullt oder eine neue Installation macht, bevor nicht irgendeine Schutzmaßnahme erfolgt ist würde ich die Stromkreise aufkeinenfall verwenden mit Geräten der Schutzklasse 1.
 
Egal ob ihr nun Nullt oder eine neue Installation macht, bevor nicht irgendeine Schutzmaßnahme erfolgt ist würde ich die Stromkreise aufkeinenfall verwenden mit Geräten der Schutzklasse 1.
Da kenne ich mich nicht aus ..vor übernächste Woche passiert hier nichts.
 
Ich meine damit Geräte deren Stecker oben und unten einen Metallkontakt haben, welche mit den Federn der Steckdose oben und unten Kontakt haben.
Konturenstecker und Eurostecker sind Ok.
 

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Das Hauptproblem ist einfach, das man jetzt nicht mehr Feststellen kann, ob die Schutzmaßnahme schon ab Anfang außer Kraft gesetzt war, oder das irgendein Vormieter gemacht hat, der die Steckdosen gegen neue Tauschen wollte und keine Ahnung von elektrischen Netzformen und Schutzmaßnahmen hatte.
Ich würde mich sehr für euch Freuen, wenn ihr die Vermieterin dazu bekommt, dass eine neue Installation erstellt werden kann, ansonsten bleibt halt noch die Schutzmaßnahme klassische Nullung oder eben ein Wohnungswechsel.
 
Das Hauptproblem ist einfach, das man jetzt nicht mehr Feststellen kann, ob die Schutzmaßnahme schon ab Anfang außer Kraft gesetzt war, oder das irgendein Vormieter gemacht hat, der die Steckdosen gegen neue Tauschen wollte und keine Ahnung von elektrischen Netzformen und Schutzmaßnahmen hatte.
Ich würde mich sehr für euch Freuen, wenn ihr die Vermieterin dazu bekommt, dass eine neue Installation erstellt werden kann, ansonsten bleibt halt noch die Schutzmaßnahme klassische Nullung oder eben ein Wohnungswechsel.
Danke :)Wir hoffen es natürlich auch. Aber es ist leider sehr unwahrscheinlich. Deswegen war der Gang zum Anwalt schon da . In der Hoffnung wir erreichen so mehr .
Da natürlich ein Fehler beim installieren der nullung eben auch lebensgefahr bedeutet ,wird es wohl auf eine neue Wohnung hinaus laufen .
 
Das Hauptproblem ist einfach, das man jetzt nicht mehr Feststellen kann, ob die Schutzmaßnahme schon ab Anfang außer Kraft gesetzt war, oder das irgendein Vormieter gemacht hat, der die Steckdosen gegen neue Tauschen wollte und keine Ahnung von elektrischen Netzformen und Schutzmaßnahmen hatte..
Aber in dem Moment wo eine komplette steckdose samt Innenleben getauscht wird ,war der Bestandsschutz ja ohne hin vorüber oder ?
Hier werden beim nullen nun auch alle Steckdosen getauscht.
 
Nein, das zählt nur unter Instandhaltungsarbeiten und ist zulässig, nicht zulässig ist es, wenn der Stromkreise erweitert wird, d.h. neue Kabel verlegt werden und diese an die alten Leitungen angeschlossen werden.
Ich sage, wenn alle Klemmen in Ordnung sind kann man auch mit einer klassisch Genullten Installation leben, zumindest tue ich das gerade auch.
Daher wäre es zum Beispiel gut die Klemmstellen einmal durchzumessen, bzw auf Wago zu tauschen, denn Schraubklemmen können sich mit der Zeit lösen und dann anfangen sich unzulässig zu erhitzen oder bei einer klassisch Genullten Installation kommt es dann eben zu Spannung auf Metallgehäusen.
Wenn man die Klemmen jedoch mit guten Steckklemmen versieht ist so ein Bruch unwahrscheinlich.
 
Als erstes ist zu prüfen, ob überhaupt ein Nullleiter vorhanden ist.

Es gab mal die Schutzmaßnahme der nicht leitenden Räume (oder wie immer das geheißen hatte). Hier waren flache Steckdosen ohne Schutzleiterbügerl vorhanden. Hier wurde (fälschlicherweise) oftmals nur die Steckdosen gegen Schukodosen ersetzt, und der Schutzleiter nicht angeschlossen, da es eben nur einen N aber keinen PEN gab.
 
Als erstes ist zu prüfen, ob überhaupt ein Nullleiter vorhanden ist.

Es gab mal die Schutzmaßnahme der nicht leitenden Räume (oder wie immer das geheißen hatte). Hier waren flache Steckdosen ohne Schutzleiterbügerl vorhanden. Hier wurde (fälschlicherweise) oftmals nur die Steckdosen gegen Schukodosen ersetzt, und der Schutzleiter nicht angeschlossen, da es eben nur einen N aber keinen PEN gab.
Genau deshalb wäre auch der Errichtungszeitraum der Anlage sehr interessant.
 
Das passiert halt, wenn Mieter selber an der Anlage rumfummeln.

Der Zustand zum Zeitpunkt der Errichtung ist wieder herzustellen, und gut ist!
 
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