Kosten für Kabel anschließen?

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Poeschls

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Servus zusammen, hab da eine Frage wegen einer aus meiner Sicht zu hohen Rechnung:
Wir haben zusammen mit einem ehemaligen Elektriker-gesellen in unserer kleinen Halle einen neuen Unterverteiler installiert + ein paar Steckdosen und Lampen eben nach dem Unterverteiler (er ist ein Freund von uns, wufärde alles unentgeltlich gemacht). Zu diesem UV hin wurde ein neues Erdkabel vom HAK des Wohnhauses von uns verlegt, da wir selbst einen Bagger haben.

Wir haben uns als letztes vom örtlichen Elektriker das Erdkabel an den HAK anschließen lassen, also lediglich die 5 Adern an eine Sicherung anschließen. Er wollte dann noch die neue Verkabelung der Halle sehen, kein Problem, es hat auch alles einwandfrei gepasst.
Wir haben jetzt aber eine Rechnung erhalten, bei der die Arbeitszeit mit 120€ berechnet wird was völlig ok ist, aber ws wurde eine Pauschale von 360€ drauf geschlagen für die Installation und Inbetriebnahme der elektrischen Anlage. Da bin ich dann ausgestiegen, 500€ für das anklemmen von 5 Adern? Ist das denn rechtens / angemessen?

Lg
 
Zuletzt bearbeitet:
Ob die Rechnung im Detail stimmt, kann ich nicht beurteilen. Aber er kann nicht die Arbeitszeit getrennt berechnen und dann noch mal eine Pauschale ansetzen; entweder oder.
 
Hast Du ein Prüfprotokoll erhalten?
Der Anschluß ist zur in Betriebnahme zu prüfen.
Mit der Inbetriebnahme übernimmt der Fachbetrieb die Haftung für das was Du gebaut hast, da sind 500€ sehr preisgünstig, ich hätte so was gar nicht erst gemacht, da der Fachmann die gesamten Arbeiten hätte überwachen müssen.
 
Nein, ich habe kein Prüfprotokoll erhalten, lediglich die Rechnung.
Aber wie gesagt, der Unterverteiler + die darauf folgende Verkabelung wurde von einem gelernten Elektriker durchgeführt, war halt in dem Fall ein Freund von mir. Somit wurde die Anlage ja von einem Fachmann angeschlossen.
Zudem hat er ja auch jede einzelne Steckdose und Verteilerdose überprüft (waren ja nicht viele, vielleicht 10 stück insgesamt). Es gibt also keine Sicherheitsbedenken.
 
Auch hier zeigt sich, dass man immer Angebote, bzw. Kostenschätzungen vorab geben lassen und nicht pauschal vergeben sollte. Es ist genauso, als wenn man seinen Wagen in die Werkstatt fährt und sagt: "Bitte einmal TÜV-fertig machen". Kann gut gehen oder teuer werden.

Ist die Pauschale denn genauer aufgeschlüsselt wofür diese überhaupt ist? Wie schon angemerkt kann er - wenn es vorher klar war - einen Pauschalpreis verlangen oder nach Zeit abrechnen, aber nicht Beides!
Ich würde jetzt den unstrittigen Teil der Rechnung mit dem Vermerk "Unter Vorbehalt" überweisen und den anderen Teil als nicht gerechtfertig erhoben reklamieren - da ja die erbrachte Leistung über die Zeit abgerechnet und somit für die Pauschale keine Leistung erbracht wurde.

Hast du ihn denn schon mal damit konfrontiert? Vielleicht war es auch ein Versehen. Kommt in der Branche sehr oft vor!
Wir bieten vom Büro aus ja auch Leistungs- und Rechnungsprüfung an und wir bekommen da sehr viele Fälle, wo Leistungen abgerechnet werden, die entweder unter verschiedenen Positionen doppelt auftauchen, gar nicht oder nicht selber erbracht wurden. Da reicht meistens schon ein Anruf: "Oh - dass ist natürlich falsch, da hat sich jemand im Büro geirrt, wird natürlich sofort korrigiert."


PS: Muss dabei sagen, dass wir korrekt gehaltene Abrechnung denn auch nur selten zu Gesicht bekommen.
 
Nein, eine genauere Aufschlüsselung gibt es nicht. Es steht wie gesagt nur da, Pauschale für Installation und Betriebnahme der elektrischen Anlage 360€ und als Punkt darunter Stundenlohn für den Arbeiter 120€.
Ja, wir haben tatsächlich mit ihm ins Gespräch gegangen. Lustigerweise hat uns die nette Bürodame gesagt, dass er schon erwartet hat, dass wir kommen werden. Letzten endlich sind wir da auf taube Ohren gestoßen und ziemlich unfreundlich abgewimmelt. Seine Argumente waren, dass wir eben das Zeug also Sicherungen, Leitungen, Verteiler usw. nicht bei ihm gekauft haben, sondern "billig" im Baumarkt (gekauft wurden Sicherungsautomaten von ABB, Verteilerdosen von Kopp, Verteilerkasten von Hensel und das 5x10qmm Erdkabel vom Elektrogroßhandel). Und nachdem wir es schon billig zukaufen würden wir es auch noch schwarz von irgendjemanden reinbasteln lassen und jetzt wo wir nicht mehr weiter wissen soll er es richten. Und da er für den Pfusch jetzt haften muss hat er eben die Pauschale draufgeschlagen.
Naja, ich halte das für schon sehr weit hergeholt, es war keine Schwarzarbeit, das Material ist kein billiges Gelumpe, gepfuscht wurde nicht und ich würde selbst NIE am verplombten HAK arbeiten.
Ich hätte ja auch kein Problem gehabt, wenn er uns vorher gesagt hätte, dass er damit ein Problem hat und daher etwas aufschlagen muss, aber erst den Auftrag alas "kein Problem" annehmen und dann im Nachhinein solche Kommentare und Rechnungen loslassen geht für mich gar nicht.
 
Kopp ist billiges Gelump.

Aber wie gesagt ich hätte das gar nicht erst angeschlossen.
 
Gut, also sind sämtliche Installationen von anderen als dir Müll? Auch wenn sie von einem Facharbeiter durchgeführt wurden und von dir als fehlerfrei deklariert wurden?
Aber es wird keiner gezwungen zum anschließen, dann kann man immer noch sagen, ne ich mach es nicht, weil mir das risiko zu hoch ist. Aber so hoch kann das risiko dann doch nicht sein, wenn er für 360€ die Haftung gern übernimmt
 
Er mag mit allem Recht haben, aber die Rechnung ist so nicht "stichhaltig".
Wenn er eine Pauschale für "Installation und Inbetriebnahme" berechnet, wofür soll dann der Arbeitslohn sein?
Oder er berechnet den Arbeitslohn und nimmt noch eine Pauschale für z.B. Risikoübernahme.
 
Die Wertigkeit der Installation steht dabei nicht zur Debatte, aber ich übernehme nicht die Verantwortung für Anlagen die nicht während der Bauphase unter meiner Aufsicht waren.
Nachträglich sind etliche Fehler nicht mehr zu prüfen, und dafür halte ich nicht meinen Kopf hin.
 
Welche Fehler wären denn im nachhinein nicht zu prüfen? Die Neuinstallation umfasst eben den Verteilerkasten, der eingesehen werden kann. Von dem Kasten laufen 2 Leitungen aufputz! zu jeweils zwei Steckdosen und einem Lichtschalter. Da dürfte wohl alles einsehbar sein.
Aber ich will hier jetzt auch nicht deswegen diskutieren, ich verstehe dich ja auch irgendwie. Aber hier geht es ja jetzt eher um die Rechnung, die für meinen Geschmack und wie auch schon mein Vorredner gesagt hat nicht rechtens ist
 
... hier geht es ja jetzt eher um die Rechnung, die für meinen Geschmack und wie auch schon mein Vorredner gesagt hat nicht rechtens ist

Tja, Du bist der Vertragspartner. Dann schick doch die Rechnung im Original zurück, schreib dazu, dass Du sie nicht anerkennst, begründe, warum Du sie nicht anerkennst und fordere eine Einzelaufstellung der Positionen. Kannst ja auch einen Gegenvorschlag machen, welche Leistungen zweifelsfrei anerkannt werden. Man kann über alles reden und verhandeln, die Rechnung ist ja nicht in Stein gemeißelt.

Sprechenden Menschen kann man helfen ...
 
Tja, Du bist der Vertragspartner. Dann schick doch die Rechnung im Original zurück, schreib dazu, dass Du sie nicht anerkennst, begründe, warum Du sie nicht anerkennst und fordere eine Einzelaufstellung der Positionen. Kannst ja auch einen Gegenvorschlag machen, welche Leistungen zweifelsfrei anerkannt werden. Man kann über alles reden und verhandeln, die Rechnung ist ja nicht in Stein gemeißelt.

Sprechenden Menschen kann man helfen ...
Lieber ttwonder,
wenn du einen meiner vorherigen Beiträge gelesen hättest, dann wüsstest du, dass ich bereits mit dem verantwortlichen geredet habe und er mir deutlich gesagt hat, dass er in keiner Weise an irgend einer Preisverhandlung / Besprechung oder was auch immer Interesse hat.

Mit ging es hier nur darum zu hören, ob ich hier komplett falsch liege und eine solche Rechnung eine gängige Vorgehensweise ist, oder ob ich da doch noch Rechte habe, weil da nicht alles so stimmen kann
 
Lieber ttwonder,
wenn du einen meiner vorherigen Beiträge gelesen hättest, dann wüsstest du, dass ich bereits mit dem verantwortlichen geredet habe und er mir deutlich gesagt hat, dass er in keiner Weise an irgend einer Preisverhandlung / Besprechung oder was auch immer Interesse hat.

Gut, dann denke Dir den unteren Teil meines Posts mit dem Reden weg und schick die Rechnung zurück. Dann muss er mit Dir reden - ob er will oder nicht.
 
Man könne jetzt einen Sachverständigen beauftragen, der die Wertigkeit der durchgeführten Arbeit prüft und die Aussage, dass das andere Pfusch und billiges Gelumpe wäre überprüft. Nur wird dass denn in der Gesamtschau gesehen nicht billiger, sondern noch teurer.

Was wurde denn (auch mündlich) vorher vereinbahrt. Wenn nichts schriftliches festgehalten und auch nicht (auch mündlich) auf die Risikopauschale hingewiesen wurde, wäre diese nicht rechtens. Um jedliches Haftungsrisiko auszuschliessen, hätte er das ja auch unter der Hand machen können.
Nur die RG zurückschicken reicht nicht, sondern dass muss begründet werden. Ich würde den unstrittigen Teil vorab unter Vorbehalt überweisen und dann die RG mit Begründung zurücksenden. So kommst du nicht in den Verzug und die Chance, dass ihm der Aufwand die Pauschale rechtsfest zu begründen ihm schon zu aufwändig ist, wäre hoch. Du würdest mit hoher Wahrscheinlichkeit nichts mehr hören.
Wenn das nichts hilft und er auf seine Forderung besteht, würde ich als nächsten Schritt die Schlichtungsstelle der Handwerkskammer bemühen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ein Teil der Rechnung bezahlt wird, erkennt man die Prüffähigkeit an und es beginnen Fristen zu laufen. Ich würde aber nach der Schilderung behaupten, dass die Rechnung nicht prüffähig ist.

§ 650g des BGB (Werkvertragsrecht/Bauvertrag) sagt hierzu:
(4) Die Vergütung ist zu entrichten, wenn
1. der Besteller das Werk abgenommen hat oder die Abnahme nach § 641 Absatz 2 entbehrlich ist und
2. der Unternehmer dem Besteller eine prüffähige Schlussrechnung erteilt hat.

Die Schlussrechnung ist prüffähig, wenn sie eine übersichtliche Aufstellung der erbrachten Leistungen enthält und für den Besteller nachvollziehbar ist. Sie gilt als prüffähig, wenn der Besteller nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Schlussrechnung begründete Einwendungen gegen ihre Prüffähigkeit erhoben hat.

Also Rechnung retour mit Verweis auf BGB § 650g. Dann setzt auch kein Verzug ein, weil die Fälligkeit noch garnicht gegeben ist.

Das Ganze gilt natürlich nur, wenn nicht die VOB/B vereinbart ist..
 
Fakt ich hätte da gar nichts angeschlossen, bis der Errichter der Anlage (Dein Freund mir den Nachweis bringt, das die Anlage Mängelfrei ist) In dem Moment wo der Fachbetrieb die Anlage Anschließt und in Betrieb nimmt wird er zum Errichter und damit auch Haftbar. Du kannst es ja auf einen Streit ankommen lassen, nur wundere dich nicht wenn die Firma die NH´s entfernt und einen Sperrvermerk an den Netzbetreiber schickt. Dann bezahlst du nur den Anschluss hast aber immer noch keinen Strom. Noch etwas lies dir das mal durch § 13 NAV - Einzelnorm Danach darf dein Kumpel auch wenn er Elektriker ist die Anlage gar nicht errichten!
Die Firma die du beauftragt hast kann dir an Stelle der Pauschale auch eine Regelleistung bringen und die wird deutlich teurer.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wir haben uns als letztes vom örtlichen Elektriker das Erdkabel an den HAK anschließen lassen, also lediglich die 5 Adern an eine Sicherung anschließen. Er wollte dann noch die neue Verkabelung der Halle sehen, kein Problem, es hat auch alles einwandfrei gepasst.
Hat dieser Elektriker denn auch Messungen zur Erstinbetriebnahme einer Neuanlage nach VDE 0100-600 gemacht wozu er verpflichtet ist wenn er eine neu installierte Anlage in Betrieb setzt auch wenn es nicht seine eigene Leistung ist?
Hast du das ganze auch überwacht, ob er diese Arbeiten tatsächlich ausgeführt hat?
Warum fehlt das Prüfprotokoll was er dir aushändigen muss diese müsste von dir gegengezeichnet werden?
 
Moment, nicht dass hier etwas falsch verstanden wurde:
In der Halle waren bereits viele Lampen, Steckdosen usw installiert, die ist ja auch schon einige Jahre alt. Es wurde ja nur die Zuleitung erneuert und eben ein neuer Sicherungskasten eingebaut, um die alten Schraubsicherungen zu ersetzen. Ausserdem wurden nur ein paar Steckdosen und Lichter hinzugefügt, das wars aber auch schon. Zählt das dennist gleich als komplette Neuinstallation einer elektrischen Anlage so wie ihr davon redet?
 
Hat dieser Elektriker denn auch Messungen zur Erstinbetriebnahme einer Neuanlage nach VDE 0100-600 gemacht wozu er verpflichtet ist wenn er eine neu installierte Anlage in Betrieb setzt auch wenn es nicht seine eigene Leistung ist?
Hast du das ganze auch überwacht, ob er diese Arbeiten tatsächlich ausgeführt hat?
Warum fehlt das Prüfprotokoll was er dir aushändigen muss diese müsste von dir gegengezeichnet werden?

Ich war dabei, er hat alle Steckdosen duchemessen, sowie die Verteilerdosen angeschaut und die korrekte installation der paar neuen Lampen. Das wars, nicht mehr nicht weniger. Ich habe auch wie gesagt sonst nichts bekommen, nur die Rechnung
 
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