Also der dürfte ja wohl vorhanden sein, wenn da vorher eine Steckdosenschaltuhrlösung laut #1 geplant war.
?? In #1 lese ich
Zeitschaltuhr vom Baumarkt in separate Steckdose.
Das bedeutet nicht zwingend "in Kombination mit Lichtschalter".
Stimmt, aber das andere macht denn noch weniger Sinn
Keine Angst, das mache ich schon. Ich kenne meine Baustellen und die Pappenheimer und sehe es. A) Wenn "Vor Putz" im Flur nur dreiardige (bei mehreren geplanten Schaltstellen) Leitungen liegen oder B) der Putzer so dick aufggetragen hat, dass die Marker nicht mehr zu sehen sind. Sowas schraube ich gezielt auf oder fasse und ruckele mal kräftiger dran und prüfe gerne ob die Krallen im Putz wirklich halten.
Achso, der Begriff Schaden(s)begrenzung ist ein Fremdwort-oder gibt es dann keine Prämie / Erfolgshonorar?
Was heißt hier "Schadensbegrenzung"? Der Schaden, bzw Mangel ist da noch nicht eingetreten, da das Werk noch nicht fertiggestellt ist!
A) kann die EFK ja einen Stromstoßschalter wählen oder es anders zulässig lösen und B) Aufputzringe oder zumindestens längere Geräteschrauben verwenden. Wenn in A) aber der GeGn mit Edding makiert als Schaltdraht verwendet wird oder in B) die Krallen im Putz greifen, dann liegt ein Mangel vor!
Ich kann aus Zeitgrüpnden nur Stichprobenprüfungen vornehmen, deswegen achte ich auf solche Merkmale. Und Pfuscher in euren Reihen, die immer alles noch günstiger anbieten können, wollt ihr auch nicht haben!