Black Widowmaker
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Hallo miteinander,
Mein Schwiegervater ist z.Z. Bauherr von 4 Reihenhäusern, die sich kurz vor der Fertigstellung befinden. Das Elektriker Gewerk ist noch nicht abgenommen. Vertraglich vereinbart wurde eine Installation nach aktueller VDE-Norm.
Ich persönlich kenne die neue Regel, die besagt daß maximal 6 Geräte (Sicherungen) an einem RCD angeschlossen werden dürfen, und hab mich auch an Verteilerinstallationen die ich kürzlich selbst durchgeführt habe auch daran gehalten. An den 4 Neubauhäusern wird diese Regel aber nicht beachtet, viel zu viele Geräte hängen an ein FI (RCD), lediglich zwei RCDs wurden verbaut:
https://s20.directupload.net/images/210529/eqoc3tv9.jpg
Nun meint der verantwortliche Elektriker-Meister, daß die 6-Geräte-Regel nur eine unverbindliche (DIN-?)Richtlinie wäre und keine gesetzlich vorgeschriebene VDE-Norm. Er weigert sich irgendetwas an der Installation zu ändern, solange ich ihm nicht genau sagen kann welche VDE-Norm das zwingend festlegt.
Nun also die Frage, hat er Recht? Wenn nicht, welche VDE-Norm (genaues Buch/Ziffer) besagt das? Ich hab zwar mir schon länger das gesamte VDE-Regelwerk heruntergeladen, aber 3284 PDFs, mit z.T. hunderten von Seiten durchzusuchen mag ich eher nicht. Da sich hier bestimmt etliche Vollprofis herumtummeln, hoffe ich daß mir einer dies genauer sagen kann.
Bonusfrage: Ich habe mit besagtem Meister auch über die Frage debattiert, bezüglich der Frage welche Geräte denn nun zu den "besonderen Geräten" im Haushalt gelten, die über einen eigene Sicherung abgesichert werden müssen. Einigkeit besteht darüber im Punkto Kochfeld, Ofen (wenn eigenständiges Gerät), Waschmaschine, Trockner. Doch wie steht das mit Geschirrspüler, Kühlschrank, (Einbau-)Mikrowelle? Sind das "besondere Geräte" und müssen die extra abgesichert werden, oder nicht? Und ist das Ganze eine DIN-Richtlinie oder eine verbindliche VDE-Norm?
Bonusfrage 2: Das Gleiche auch über die Frage der Trennung (bezüglich Absicherung) von Lampen- und Steckdosenkreisen. Ist das eine Empfehlung oder verbindliche Richtlinie? Und müssen (zwingend) Lampen- und Steckdosenkreise über separate RCDs abgesichert werden? Im vorliegenden Fall wurde auf eine Selektivität der Lampenkreise vollständig verzichtet, d.h. Steckdosen und Licht hängen an einer gemeinsamen Sicherung (pro Raum/Zone). Ist das zulässig?
MfG
Black Widowmaker
Mein Schwiegervater ist z.Z. Bauherr von 4 Reihenhäusern, die sich kurz vor der Fertigstellung befinden. Das Elektriker Gewerk ist noch nicht abgenommen. Vertraglich vereinbart wurde eine Installation nach aktueller VDE-Norm.
Ich persönlich kenne die neue Regel, die besagt daß maximal 6 Geräte (Sicherungen) an einem RCD angeschlossen werden dürfen, und hab mich auch an Verteilerinstallationen die ich kürzlich selbst durchgeführt habe auch daran gehalten. An den 4 Neubauhäusern wird diese Regel aber nicht beachtet, viel zu viele Geräte hängen an ein FI (RCD), lediglich zwei RCDs wurden verbaut:
https://s20.directupload.net/images/210529/eqoc3tv9.jpg
Nun meint der verantwortliche Elektriker-Meister, daß die 6-Geräte-Regel nur eine unverbindliche (DIN-?)Richtlinie wäre und keine gesetzlich vorgeschriebene VDE-Norm. Er weigert sich irgendetwas an der Installation zu ändern, solange ich ihm nicht genau sagen kann welche VDE-Norm das zwingend festlegt.
Nun also die Frage, hat er Recht? Wenn nicht, welche VDE-Norm (genaues Buch/Ziffer) besagt das? Ich hab zwar mir schon länger das gesamte VDE-Regelwerk heruntergeladen, aber 3284 PDFs, mit z.T. hunderten von Seiten durchzusuchen mag ich eher nicht. Da sich hier bestimmt etliche Vollprofis herumtummeln, hoffe ich daß mir einer dies genauer sagen kann.
Bonusfrage: Ich habe mit besagtem Meister auch über die Frage debattiert, bezüglich der Frage welche Geräte denn nun zu den "besonderen Geräten" im Haushalt gelten, die über einen eigene Sicherung abgesichert werden müssen. Einigkeit besteht darüber im Punkto Kochfeld, Ofen (wenn eigenständiges Gerät), Waschmaschine, Trockner. Doch wie steht das mit Geschirrspüler, Kühlschrank, (Einbau-)Mikrowelle? Sind das "besondere Geräte" und müssen die extra abgesichert werden, oder nicht? Und ist das Ganze eine DIN-Richtlinie oder eine verbindliche VDE-Norm?
Bonusfrage 2: Das Gleiche auch über die Frage der Trennung (bezüglich Absicherung) von Lampen- und Steckdosenkreisen. Ist das eine Empfehlung oder verbindliche Richtlinie? Und müssen (zwingend) Lampen- und Steckdosenkreise über separate RCDs abgesichert werden? Im vorliegenden Fall wurde auf eine Selektivität der Lampenkreise vollständig verzichtet, d.h. Steckdosen und Licht hängen an einer gemeinsamen Sicherung (pro Raum/Zone). Ist das zulässig?
MfG
Black Widowmaker